Zehn Windenergie-Anlagen in einem forstwirtschaftlich genutzen Höhenzug.

Amöneburg III

Wir treiben die Energiewende voran und sorgen für noch mehr gute Energie. Mit den geplanten Anlagen produzieren wir Strom für rund 16.800 Haushalte in Ihrer Region: zuverlässig, sauber, sicher.

Aktuelle Informationen

In der letzten Märzwoche führten ortsansässige Unternehmen Baugrunduntersuchungen durch. Dabei kamen Baggerschürfen und Rammsondierungen zum Einsatz. Es wurde festgestellt, dass der tragfähige Untergrund aus Basalt schnell erreicht wird. Um die Beeinträchtigungen von Flora und Fauna so gering wie möglich zu halten, wurden die Schürfstellen sofort wieder verschlossen.
Die stille Mehrheit: Befragungen belegen hohe Akzeptanz
Mehrere aktuelle Befragungen belegen die hohe Zustimmung zum Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland. Auch die Akzeptanz für Windenergie ist hoch – vor allem, wenn die Menschen bereits Erfahrung mit Windenergie in ihrer Wohnumgebung gemacht haben.
Artikel rund um Erneuerbare
Wie lange braucht eine Photovoltaik-Anlage, bis sie sich amortisiert hat? Wie sicher ist ein Windrad? Hier findet sich wissenswertes Rund um das Thema erneuerbare Energien.
Wie sicher sind Windenergie-Anlagen?
Videos von brennenden Gondeln oder abgeknickten Türmen erregen Aufmerksamkeit. Solche Havarien sind jedoch selten, da Betreiber stark in die Sicherheit investieren.
Das Vorhaben

Klima schützen, unabhängig machen, Wertschöpfung stärken

Unser Ziel ist es, klimafreundlichen Strom zu erzeugen, uns so unabhängiger von fossilen Rohstoffimporten zu machen und gleichzeitig die lokale Wertschöpfung zu stärken. Hierzu planen wir die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergie-Anlagen des Typs Enercon E-160 mit einem Rotordurchmesser von 160 Metern, einer Nabenhöhe von 166 Metern und einer installierten Nennleistung von je 5,56 Megawatt.

Ursprünglich war in den Regionalplangebieten 5112 und 3137 östlich Mardorfer Kuppe die Errichtung von ein bis zwei Windenergie-Anlagen geplant. Durch das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) das am 20. Juli 2022 in Kraft trat und einen Beschluss der Regionalversammlung Südhessen vom 14. Juli 2023 wurde es möglich eine weitere Windenergie-Anlage in dem festgelegten Vorranggebiet zu planen. Wir sind überzeugt, dass diese Projekte einen positiven Einfluss auf unsere Region haben werden. Durch die Nutzung erneuerbarer Energien schützen wir nicht nur unsere eigene Umwelt, sondern schaffen auch eine nachhaltige und lebenswerte Zukunft für unsere Kinder.  

Der Standort

Wirtschaftlich genutzte Forstflächen

Die drei Windenergie-Anlagen werden westlich der Mardorfer Kuppe im Vorranggebiet zwischen Haarhausen, Deckenbach und Höingen im Kreis Vogelsberg und Marburg-Biedenkopf geplant. Die Anlagenstandorte werden so gewählt, dass zu den umliegenden Wohnsiedlungen ein Mindestabstand von 1.000 Metern eingehalten werden kann. Alle gesetzlichen Grenzwerte bezüglich Schallimmissionen und Schattenwurf werden eingehalten. Zur Reduzierung des nächtlichen Blinkens werden die Anlagen mit einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung ausgestattet. Der Windpark blinkt nachts dann nur noch bei Annäherung eines Luftfahrzeugs. Die Anlagenstandorte sind soweit möglich entlang der Waldwege geplant, um den Eingriff in Natur und Landschaft auf ein Mindestmaß zu reduzieren.

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Windenergie-Anlagen

Geplant ist der Bau von drei Windenergie-Anlagen der 5-Megawatt-Klasse

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16,7 MW
Gesamtleistung

Die Windenergie-Anlagen haben eine Gesamtleistung von 16,7 Megawatt

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16.800
Haushalte

Die Anlagen produzieren jährlich sauberen Strom für rund 16.800 Haushalten

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34.000t
CO2-Einsparung

Unter Berücksichtigung der Vorketten werden jedes Jahr mehr als 34.000 Tonnen CO2 vermieden

Windradbau im Zeitraffer

Eindrücke von einer unserer Baustellen in Rheinland-Pfalz

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Gute Gründe

Frischer Wind für die Region und die Bürger*innen

Es gibt viele gute Gründe für den Ausbau der Windenergie: Sie ist die wichtigste Energiequelle im deutschen Strommix und gemeinsam mit der Photovoltaik die kostengünstigste Form der Stromgewinnung. Auf dem Weg in die Klimaneutralität des Wirtschaftsstandorts Deutschland ist sie unverzichtbar. Zudem generiert sie für die Standortkommunen verlässliche Einnahmen für ihre Bürgerinnen und Bürger, für Waldbesitzer*innen planbare Pachteinnahmen für den notwendigen Waldumbau und für uns alle ist sie aktiver Klima- und Artenschutz.

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Verlässliche Einnahmen

Das Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) ermöglicht den Standortgemeinden gemäß ihres Flächenanteils im Umkreis von 2,5 Kilometern um jedes Windrad Einnahmen von 0,2 Cent je produzierter Kilowattstunde über die 20 Jahre lange Gesamtdauer der EEG-Vergütung. Die Einnahmen bleiben vor Ort und können für Investitionen in lokale Infrastrukturprojekte genutzt werden.

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Effektiver Klimaschutz

Je nach Standort produzieren Windenergie-Anlagen bereits nach drei bis sieben Monaten mehr Strom als für ihre Herstellung benötigt wurde. Während ihrer Laufzeit von 20 Jahren erzeugen sie gut 40- bis 70-mal so viel Energie, wie für ihre Herstellung, Nutzung und Entsorgung eingesetzt wird. Damit sind sie ein wichtiger Baustein zum Klimaschutz und bei der Dekarbonisierung der Wirtschaft.

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Hervorragende CO2-Bilanz

Auch an Forststandorten ist die CO2-Bilanz von Windrädern mehr als positiv. Mit etwa 0,5 Hektar dauerhaft beanspruchter Fläche benötigen sie nicht nur sehr wenig Platz, eine moderne Windenergie-Anlage spart auch mehr als 700-mal so viel CO2 ein, als der Wald auf der gleichen Fläche binden kann. Die in Anspruch genommene Fläche wird zudem an anderer Stelle kompensiert.

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Geregelter Rückbau

Der spätere Rückbau der Anlagen ist bereits in der Genehmigung geregelt. Dazu wird eine behördlich festgesetzte Rückbausumme hinterlegt. Das garantiert den Rückbau auch im Falle einer Betreiberinsolvenz. Zudem lassen sich Windenergie-Anlagen nahezu komplett recyclen. Stahl, Beton und Metalle werden den etablierten Recycling-Kreisläufen zugeführt. Die Verbundstoffe der Rotorblätter dienen unter anderem der Zementindustrie als Zuschlagsstoff.

Über den Tellerrand

Verantwortliche berichten von Windenergie-Projekten in ihrer Gemeinde

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Die Dardesheim Story: Windpark Druiberg, Sachsen-Anhalt
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Windkraft im Konsens
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Ablauf einer Windparkplanung

Die Schritte im Überblick

Die Planung eines Windparks gliedert sich in verschiedene Schritte. Hier finden Sie eine grundlegende Übersicht.

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Antragsstellung

Der Betreiber stellt einen Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung beim zuständigen Landratsamt oder der kreisfreien Stadt. 

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Behördenbeteiligung

Verschiedene Behörden werden in das Verfahren einbezogen. Es handelt sich dabei um Fachbehörden zu den Themen Umweltschutz, Denkmalschutz, der Bauaufsicht, Brandschutz, Bodenmanagement, Wasserbehörden, Abfall etc. sowie weitere Beteiligte, wie Bundeswehr, Flugsicherung oder Forstverwaltung. 

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Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)

Wenn eine UVP erforderlich ist, wird diese durchgeführt. Die UVP beinhaltet eine umfassende Prüfung der Umweltauswirkungen der geplanten Anlage und wird von der Behörde geleitet.

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Genehmigungsbescheid

Nach Abschluss des Verfahrens entscheidet die Genehmigungsbehörde über die Zulassung der Anlage. Dabei werden alle relevanten Faktoren, einschließlich Umweltauswirkungen und Einwendungen, berücksichtigt.

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Auflagen und Nebenbestimmungen

Der Genehmigungsbescheid enthält Auflagen und Nebenbestimmungen, die sicherstellen sollen, dass die Anlage den immissionsschutzrechtlichen Vorgaben entspricht. 

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Teilnahme an der EEG Ausschreibung

Zur wettbewerblichen Ermittlung des Einspeisetarifs schreibt die Bundesnetzagentur mehrmals im Jahr bestimmte Zubaumengen aus, auf die sich Vorhabenträger mit ihren bereits genehmigten Projekten bewerben können.

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Bauvorbereitende Maßnahmen

Aus naturschutzrechtlichen Gründen dürfen bestimmte Tätigkeiten, wie zum Beispiel Baumfällarbeiten, ausschließlich in den Wintermonaten außerhalb der Setz- und Legeperiode durchgeführt werden.

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Zuwegung und Externe Verkabelung

Damit der Großkran sowie die Komponenten die die Baustelle erreichen können müssen die Wege entsprechend ertüchtigt werden. Damit der Strom des Windparks nach Bau und Inbetriebnahme abtransportiert werden kann, werden die Windenergie-Anlagen untereinander verkabelt.

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Fundament- und Turmbau

Zunächst steht der Bau der Fundamente ab. Diese sind in der Regel etwa 20 Meter im Durchmesser und bis 3,5 Meter tief und bestehen aus einem Ankerkorb aus Stahl, der dann mit Beton aufgefüllt wird. Die Türme bestehen entweder ganzheitlich aus mehreren Stahlsegementen oder aus einem Stahlbetontum, auf den ab etwa 80 Meter Höhe die Stahlschübe gesetzt.

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Zug der Großkomponenten

Steht der Turm, folgt der Zug von Maschinenhaus, Rotornabe und den Rotorblättern.

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Betriebsphase

Nach Erhalt der Genehmigung kann die Anlage in Betrieb genommen werden. Während der Betriebsphase überwacht die Behörde die Einhaltung der Auflagen. Das genaue Verfahren kann je nach Art und Größe der geplanten Anlage variieren. Zudem werden die Bürgerinnen und Bürger sowie betroffenen Interessengruppen in den Prozess eingebunden, um ihre Anliegen zu berücksichtigen.

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Antragsstellung
Behördenbeteiligung
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
Genehmigungsbescheid
Auflagen und Nebenbestimmungen
Teilnahme an der EEG Ausschreibung
Bauvorbereitende Maßnahmen
Zuwegung und Externe Verkabelung
Fundament- und Turmbau
Zug der Großkomponenten
Betriebsphase
Wer wir sind

Über JUWI

Wir sind einer der führenden Spezialisten im Bereich der erneuerbaren Energien und bieten die komplette Projektentwicklung sowie weitere Dienstleistungen rund um den Bau und die Betriebsführung von Windparks und Solaranlagen an. Seit mehr als 30 Jahren planen und errichten wir Wind- und Solarparks im In- und Ausland. Weltweit beschäftigt JUWI rund 1.350 Mitarbeitende. Seit 2014 ist die Mannheimer MVV Energie AG Mehrheitseigentümer der JUWI-Gruppe. Bislang haben wir an rund 200 Standorten mehr als 1.300 Windenergie-Anlagen errichtet und mehr als 2.000 PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 4.000 Megawatt.

Referenzprojekt

Arten- und Umweltschutz in Wind-Wald-Projekten

Neben der Erzeugung von grünem Strom, steht im Windpark Rosskopf auch das Thema Ausgleichsmaßnahmen im Fokus.

Antworten

Gut zu wissen

Wie lassen sich Windenergie und Naturschutz vereinbaren?

Zu jedem Genehmigungsverfahren gehören umfangreiche Artenschutzuntersuchungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen. Dabei wird in Absprache mit den Naturschutzbehörden und des Bundesnaturschutzgesetzes untersucht, welche windkraftsensiblen Arten wie zum Beispiel Schwarz- oder Weißstorch, Rotmilan oder Mäusebussard in einem Gebiet von bis zu fünf Kilometer um den geplanten Windpark leben. Die Genehmigung einer Anlage hängt wesentlich vom Ergebnis dieser Untersuchungen ab. Die Behörde kann auch Auflagen verhängen und verlangen, dass die Anlage während hochfrequentierter Flugzeiten der Fledermäuse oder Brutzeiten und Aufzuchtzeiten von Greifvögeln abgeschaltet wird.

Für Eingriffe in die Natur und das Landschaftsbild erfolgen Ausgleichsmaßnahmen. So können zum Beispiel Aufforstungen und ökologischer Waldumbau, Schaffung von Nahrungshabitaten für geschützte Vögel, Brutkästen für Fledermäuse geschaffen werden.

Wie groß ist der Flächenverbrauch eines Windrads?

Eine Windenergie-Anlage (Beispiel: Vestas V162) benötigt dauerhaft eine Fläche von ca. 0,5 Hektar. Das entspricht 85 Prozent der Fläche eines Fußballplatzes. Rund zwei Drittel der genutzten Fläche wird nach Ende der Bauarbeiten durch Pflanzung und Pflege wieder aufgeforstet. Die Fundamentfläche beträgt im Durchmesser rund 20 Meter, die Tiefe zwischen zwei und vier Metern.

Schon bei der Planung werden Kalamitäts- und Windwurfflächen sowie das bestehende Waldwegenetz berücksichtigt, um den Eingriff möglichst minimal zu halten. Gibt es Wege, müssen diese gegebenenfalls noch verbreitet und geschottert werden. Qualifizierte und mit der Naturschutzbehörde abgestimmte Ausgleichsmaßnahmen sorgen dafür, dass Flora und Fauna geschützt werden.

Haben Windenergie-Anlagen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt?

Nein. Zudem beschränkt sich die versiegelte Fläche ausschließlich auf den Fundamentbereich. Dieser ist pro Anlage ungefähr 20 Meter im Durchmesser und zwischen drei und fünf Metern tief. Das Thema Grundwasserschutz ist zudem Gegenstand des Genehmigungsverfahrens und wird von der zuständigen Wasserschutzbehörde begutachtet. 

Wie wird der spätere Rückbau der Anlagen sichergestellt?

Für jede unserer Windenergie-Anlagen legen wir schon vor dem ersten Spatenstich eine solide Rückbaubürgschaft an. Mit einer Bürgschaft von 1.500 Euro je Meter Nabenhöhe, mindestens jedoch 300.000 Euro pro Anlage, ist sichergestellt, dass ausreichend Mittel für den Rückbau und die Wiederherstellung des Grundstücks zur Verfügung stehen. Die Rückbaubürgschaft wird nach 16 Betriebsjahren und in regelmäßigen Abständen von fünf Jahren durch einen unabhängigen und vereidigten Gutachter überprüft und gegebenenfalls angepasst. Dies gewährleistet, dass die Höhe der Bürgschaft stets den tatsächlichen Kosten des Rückbaus entspricht. Die Anpassung basiert auf einer objektiven Bewertung, die eventuelle Preissteigerungen oder Änderungen in den Rückbaukosten berücksichtigt.

Wird der Wert von Immobilien durch die Windenergie-Anlagen beeinflusst?

Es gibt keine verlässlichen Studien, die einen Einfluss der Windenergie auf den Wert von Immobilien belegen. Es sind eine ganze Reihe von Einflussfaktoren, allen voran die Qualität der Bebauung, das Arbeitsplatzangebot und die kommunale Infrastruktur wie Schulen, Kitas, Spielplätze und Parks, die den Wert einer Immobilie beeinflussen. Die Windenergie im Außenbereich spielt hier meist eine untergeordnete Rolle. Ein kurzzeitiger Preisrückgang von Immobilien ist vor allem dann zu beobachten, wenn sich Bürgerinitiativen vehement gegen Windparks engagieren. Aber auch hier zeigt sich dann oft, dass die Immobilienwerte bald wieder steigen. Auf der anderen Seite kann die Windenergie mit ihrem positiven Einfluss auf die kommunalen Finanzen zu einem Erhalt und Ausbau von Kindergärten, Schulen und der lokalen Infrastruktur beitragen und so den ländlichen Raum stärken. Auch die Attraktivität als Gewerbestandort ist mittlerweile maßgeblich vom Vorhandensein lokal erzeugter Strommengen abhängig.

Ihre Kontakte

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Matthias Bäuerle

Projektleiter
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Christian Hinsch

Leiter Unternehmenskommunikation/ Pressesprecher
Tel. +4967329657-1201
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