Windpark Breuberg
Klima schützen, unabhängig machen, Wertschöpfung stärken
Unser Ziel ist es, klimafreundlichen Strom zu erzeugen, uns so unabhängiger von fossilen Rohstoffimporten zu machen und gleichzeitig die lokale Wertschöpfung zu stärken. Hierzu planen wir zwischen der hessischen Stadt Breuberg (Odenwaldkreis) und der bayerischen Stadt Obernberg am Main (Landkreis Miltenberg) den Bau von sieben Windenergie-Anlagen der 6-Megawatt-Klasse. Die geplanten Anlagen vom Typ Vestas V162 haben eine Nabenhöhe von 169 Metern, der Rotordurchmesser beträgt 162 Meter, die Gesamthöhe liegt bei 250 Metern. Der Antrag auf Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz wurde bereits beim zuständigen Regierungspräsidium in Darmstadt eingereicht. Entstehen soll der Windpark im Vorranggebiet 2-118 im Raum Breuberg. Dieses befindet sich im Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien des Regionalplans Südhessen.
Forstwirtschaftlich genutzter Höhenzug
Der geplante Windpark Breuberg soll in einem großen zusammenhängenden wirtschaftlich genutzten Forst auf der Gemarkungen Rai-Breitenbach entstehen. Die Geländehöhe der Anlagen-Standorte liegt zwischen 277 und 339 Metern. Das Planungsgebiet wird über vorhandene Verkehrswegeinfrastruktur und gut ausgebaute Wirtschaftswege erschlossen, um den Eingriff in Natur und Landschaft so gering wie möglich zu halten. Die Abstände zu den Ortslagen, jeweils gemessen vom Turmmittelpunkt, betragen nach Rai-Breitenbach mindestens 1.250 Meter, nach Hainstadt mindestens 2.500 Meter, nach Mömlingen mindestens 2.100 Meter, nach Eisenbach (Bayern) mindestens 1.400 Meter und nach Lutzel-Wiebelsbach mindestens 1.500 Meter. Der Abstand zur Burg Breuberg liegt bei über 2.500 Meter.
Faszinierende Eindrücke von einer Baustelle im Forst
Über JUWI
Wir sind einer der führenden Spezialisten im Bereich der erneuerbaren Energien und bieten die komplette Projektentwicklung sowie weitere Dienstleistungen rund um den Bau und die Betriebsführung von Windparks und Solaranlagen an. Seit mehr als 30 Jahren planen und errichten wir Wind- und Solarparks im In- und Ausland. Weltweit beschäftigt JUWI rund 1.350 Mitarbeitende. Seit 2014 ist die Mannheimer MVV Energie AG Mehrheitseigentümer der JUWI-Gruppe. Bislang haben wir an rund 200 Standorten mehr als 1.250 Windenergie-Anlagen errichtet und mehr als 2.000 PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 3.700 Megawatt.
Gut zu wissen
Zu jedem Genehmigungsverfahren gehören umfangreiche Artenschutzuntersuchungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen. Dabei wird in Absprache mit den Naturschutzbehörden und des Bundesnaturschutzgesetzes untersucht, welche windkraftsensiblen Arten wie zum Beispiel Schwarz- oder Weißstorch, Rotmilan oder Mäusebussard in einem Gebiet von bis zu fünf Kilometer um den geplanten Windpark leben. Die Genehmigung einer Anlage hängt wesentlich vom Ergebnis dieser Untersuchungen ab. Die Behörde kann auch Auflagen verhängen und verlangen, dass die Anlage während hochfrequentierter Flugzeiten der Fledermäuse oder Brutzeiten und Aufzuchtzeiten von Greifvögeln abgeschaltet wird.
Für Eingriffe in die Natur und das Landschaftsbild erfolgen Ausgleichsmaßnahmen. So können zum Beispiel Aufforstungen und ökologischer Waldumbau, Schaffung von Nahrungshabitaten für geschützte Vögel oder Brutkästen für Fledermäuse geschaffen werden.
Eine Windenergieanlage (Beispiel: Vestas V162) benötigt dauerhaft eine Fläche von ca. 0,5 Hektar. Das entspricht 85 Prozent der Fläche eines Fußballplatzes. Rund zwei Drittel der genutzten Fläche wird nach Ende der Bauarbeiten durch Pflanzung und Pflege wieder aufgeforstet. Die Fundamentfläche beträgt im Durchmesser rund 20 Meter, die Tiefe zwischen zwei und vier Metern.
Im Rahmen des öffentlichen Genehmigungsverfahrens werden Bürgerinnen und Bürger beteiligt. Etwaige Anmerkungen werden in einem öffentlichen Erörterungstermin, den die zuständige Genehmigungsbehörde festsetzt, aufgegriffen und diskutiert.
Finanziell werden die Bürgerinnen und Bürger indirekt über die Kommunalabgabe in Höhe von 0,2, Cent je produzierter Kilowattstunde und Betriebsjahr über die 20 Jahre währende EEG-Vergütungsdauer beteiligt. Diese geht an alle Gemeinden, die gemäß ihres Flächenanteils in einem 2,5 Kilometer Radius um die Anlagenstandpunkte liegen. Der Vorteil: Dieses Geld bleibt in den Kommunen und kann vor Ort investiert werden.
Eine der Anlagen soll zudem als Bürgerwindrad betrieben werden. Das genaue Angebot wird im Projektverlauf vorgestellt. Ebenso der festverzinste Bürgersparbrief.