Windpark Breuberg

Wir sorgen für noch mehr gute Energie im Odenwaldkreis. Mit den geplanten Anlagen produzieren wir Strom für 32.000 Haushalte in Ihrer Region: zuverlässig, sauber, sicher.
Das Vorhaben

Klima schützen, unabhängig machen, Wertschöpfung stärken

Unser Ziel ist es, klimafreundlichen Strom zu erzeugen, uns so unabhängiger von fossilen Rohstoffimporten zu machen und gleichzeitig die lokale Wertschöpfung zu stärken. Hierzu planen wir zwischen der hessischen Stadt Breuberg (Odenwaldkreis) und der bayerischen Stadt Obernberg am Main (Landkreis Miltenberg) den Bau von sieben Windenergie-Anlagen der 6-Megawatt-Klasse. Die geplanten Anlagen vom Typ Vestas V162 haben eine Nabenhöhe von 169 Metern, der Rotordurchmesser beträgt 162 Meter, die Gesamthöhe liegt bei 250 Metern. Der Antrag auf Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz wurde bereits beim zuständigen Regierungspräsidium in Darmstadt eingereicht. Entstehen soll der Windpark im Vorranggebiet 2-118 im Raum Breuberg. Dieses befindet sich im Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien des Regionalplans Südhessen.

Der Standort

Forstwirtschaftlich genutzter Höhenzug

Der geplante Windpark Breuberg soll in einem großen zusammenhängenden wirtschaftlich genutzten Forst auf der Gemarkungen Rai-Breitenbach entstehen. Die Geländehöhe der Anlagen-Standorte liegt zwischen 277 und 339 Metern. Das Planungsgebiet wird über vorhandene Verkehrswegeinfrastruktur und gut ausgebaute Wirtschaftswege erschlossen, um den Eingriff in Natur und Landschaft so gering wie möglich zu halten. Die Abstände zu den Ortslagen, jeweils gemessen vom Turmmittelpunkt, betragen nach Rai-Breitenbach mindestens 1.250 Meter, nach Hainstadt mindestens 2.500 Meter, nach Mömlingen mindestens 2.100 Meter, nach Eisenbach (Bayern) mindestens 1.400 Meter und nach Lutzel-Wiebelsbach mindestens 1.500 Meter. Der Abstand zur Burg Breuberg liegt bei über 2.500 Meter.

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7
Windenergie-Anlagen

Geplant ist der Bau von sieben Windenergie-Anlagen der 6-Megawatt-Klasse

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43 MW
Gesamtleistung

Der Windpark hat eine Gesamtleistung von rund 30 Megawatt

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32.000
Haushalte

Die Anlagen produzieren jährlich sauberen Strom für mehr als 32.000 Haushalte

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74.000t
CO2-Einsparung

Unter Berücksichtigung der Vorketten werden mehr als 74.000 Tonnen CO2 vermieden

Windradbau im Zeitraffer

Faszinierende Eindrücke von einer Baustelle im Forst

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Gute Gründe

Frischer Wind für die Region und die Bürger*innen

Es gibt viele gute Gründe für den Ausbau der Windenergie: Sie ist die wichtigste Energiequelle im deutschen Strommix und gemeinsam mit der Photovoltaik die kostengünstigste Form der Stromgewinnung. Auf dem Weg in die Klimaneutralität des Wirtschaftsstandorts Deutschland ist sie unverzichtbar. Zudem generiert sie für die Standortkommunen verlässliche Einnahmen für ihre Bürgerinnen und Bürger, für Waldbesitzer*innen planbare Pachteinnahmen für den notwendigen Waldumbau und für uns alle ist sie aktiver Klima- und Artenschutz.

Verlässliche Einnahmen

Das Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) ermöglicht den Standortgemeinden gemäß ihres Flächenanteils im Umkreis von 2,5 Kilometern um jedes Windrad Einnahmen von 0,2 Cent je produzierter Kilowattstunde über die 20 Jahre lange Gesamtdauer der EEG-Vergütung. Die Einnahmen bleiben vor Ort und können für Investitionen in lokale Infrastrukturprojekte genutzt werden.

Effektiver Klimaschutz

Je nach Standort produzieren Windenergie-Anlagen bereits nach drei bis sieben Monaten mehr Strom als für ihre Herstellung benötigt wurde. Während ihrer Laufzeit von 20 Jahren erzeugen sie gut 40- bis 70-mal so viel Energie, wie für ihre Herstellung, Nutzung und Entsorgung eingesetzt wird. Damit sind sie ein wichtiger Baustein zum Klimaschutz und bei der Dekarbonisierung der Wirtschaft.

Hervorragende CO2-Bilanz

Auch an Forststandorten ist die CO2-Bilanz von Windrädern mehr als positiv. Mit etwa 0,5 Hektar dauerhaft beanspruchter Fläche benötigen sie nicht nur sehr wenig Platz, eine moderne Windenergie-Anlage spart auch mehr als 700-mal so viel CO2 ein, als der Wald auf der gleichen Fläche binden kann. Die in Anspruch genommene Fläche wird zudem an anderer Stelle kompensiert.

Geregelter Rückbau

Der spätere Rückbau der Anlagen ist bereits in der Genehmigung geregelt. Dazu wird eine behördlich festgesetzte Rückbausumme hinterlegt. Das garantiert den Rückbau auch im Falle einer Betreiberinsolvenz. Zudem lassen sich Windenergie-Anlagen nahezu komplett recyclen. Stahl, Beton und Metalle werden den etablierten Recycling-Kreisläufen zugeführt. Die Verbundstoffe der Rotorblätter dienen unter anderem der Zementindustrie als Zuschlagsstoff.

Über den Tellerrand

Verantwortliche berichten von Windenergie-Projekten in ihrer Gemeinde

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Zeitplan

Die wichtigsten Meilensteine

Frühjahr
2018
Erste Planungsschritte

Nach Abschluss der internen Planungen beginnen am geplanten Standort die faunistischen Untersuchungen. Zeitgleich wird das Vorhaben der Stadt Breuberg vorgestellt.

Frühsommer
2019
Bürgerversammlung und Einrichtung der Projekthomepage

Im Juni wurde das Projekt den Bürgerinnen und Bürgern präsentiert, im Anschluss wurde eine Projekthomepage eingerichtet. Zudem fand ein sogenannter Scoping-Termin beim Regierungspräsidium Darmstadt statt und die Antragsunterlagen wurden eingereicht. 

Sommer
2020
Abschluss der Windmessung

Zwölf Monate lang wurde der Wind gemäß geltender Richtlinie mit einem Lidar-Gerät gemessen, um die tatsächlich vor Ort vorherrschenden Windverhältnisse zu erfassen. Die Daten dienen der Erstellung der Ertragsprognosen, die als Grundlage für die spätere Fremdkapitalfinanzierung des Windparks dienen.

Frühjahr
2022
Gutachtenerstellung und Vervollständigung der Antragsunterlagen

Aufgrund von Nachforderungen der Genehmigungsbehörde wurden weitere Gutachten beauftragt und die Antragsunterlagen vervollständigt. Zudem erfolgte eine weitere Vorstellung des Projektes in der Stadt Breuberg.

Frühjahr
2023
Bürgerforum und Start des Genehmigungsverfahrens

Am 7. Februar stellten JUWI, die Stadt Breuberg, die LandesEnergieAgentur (LEA) und das Regierungspräsidium Darmstadt die aktuelle Planung erneut den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen eines moderierten Bürgerforums vor und standen zu allen Fachthemen Rede und Antwort. Am 15. März reichte JUWI den Antrag auf Bau und Betrieb von sieben Windenergie-Anlagen vom Typ Vestas V162, mit einer Nabenhöhe von 169 und einem Rotordurchmesser von 162 Metern ein.

Frühjahr
2024
Offenlage und Erörterungstermin

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens werden die eingereichten Unterlagen per Offenlage den Bürgerinnen und Bürgern zugänglich gemacht und begündete Einwände an einem Erörterungstermin diskutiert, bevor die Genehmigung offiziell ausgestellt wird. 

Winter
2025
Genehmigungserteilung

Nach einer umfassenden Prüfung der Genehmigungsunterlagen und der ins Verfahren eingebrachten Einwendungen wird die Genehmigung im Winter 2025 erwartet.

Sommer
2025
Teilnahme an der EEG Ausschreibung

Zur wettbewerblichen Ermittlung des Einspeisetarifs schreibt die Bundesnetzagentur mehrmals im Jahr bestimmte Zubaumengen aus, auf die sich Vorhabenträger mit ihren bereits genehmigten Projekten bewerben können.

Frühjahr
2026
Bauvorbereitende Maßnahmen

Aus naturschutzrechtlichen Gründen dürfen bestimmte Tätigkeiten, wie zum Beispiel Baumfällarbeiten, ausschließlich in den Wintermonaten außerhalb der Setz- und Legeperiode durchgeführt werden.

Sommer
2026
Zuwegung und Externe Verkabelung

Damit der Großkran sowie die Komponenten die Baustelle erreichen können, müssen die Wege entsprechend ertüchtigt werden. Um die Eingriffe so gering wie nötig zu halten, wird wo immer möglich auf das bestehende Waldwegenetz zurückgegriffen. Damit der Strom des Windparks nach Bau und Inbetriebnahme abtransportiert werden kann, werden die Windenergie-Anlagen untereinander verkabelt und dann das Anschlusskabel zum nächtsgelegenen Einspeisepunkt verlegt.

Herbst
2026
Fundamentbau

Zunächst steht der Bau der Fundamente an. Diese sind in der Regel etwa 20 Meter im Durchmesser und bis 3,5 Meter tief und bestehen aus einem Ankerkorb aus Stahl, der dann mit Beton aufgefüllt wird.

Frühjahr
2027
Anlieferung der Großkomponenten
Sommer
2027
Zug der Großkomponenten

Steht der Turm, folgt der Zug von Maschinenhaus, Rotornabe und den Rotorblättern. 

Herbst
2027
Inbetriebnahme

Nach Abschluss aller Bauarbeiten können die Anlagen in Betrieb gehen. Die Inbetriebnahmephase geht über mehrere Tage. dabei durchlaufen die Anlagen alle Leistungsbereiche.

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Frühjahr 2018
Erste Planungsschritte
Frühsommer 2019
Bürgerversammlung und Einrichtung der Projekthomepage
Sommer 2020
Abschluss der Windmessung
Frühjahr 2022
Gutachtenerstellung und Vervollständigung der Antragsunterlagen
Frühjahr 2023
Bürgerforum und Start des Genehmigungsverfahrens
Frühjahr 2024
Offenlage und Erörterungstermin
Winter 2025
Genehmigungserteilung
Sommer 2025
Teilnahme an der EEG Ausschreibung
Frühjahr 2026
Bauvorbereitende Maßnahmen
Sommer 2026
Zuwegung und Externe Verkabelung
Herbst 2026
Fundamentbau
Frühjahr 2027
Anlieferung der Großkomponenten
Sommer 2027
Zug der Großkomponenten
Herbst 2027
Inbetriebnahme
Wer wir sind

Über JUWI

Wir sind einer der führenden Spezialisten im Bereich der erneuerbaren Energien und bieten die komplette Projektentwicklung sowie weitere Dienstleistungen rund um den Bau und die Betriebsführung von Windparks und Solaranlagen an. Seit mehr als 30 Jahren planen und errichten wir Wind- und Solarparks im In- und Ausland. Weltweit beschäftigt JUWI rund 1.350 Mitarbeitende. Seit 2014 ist die Mannheimer MVV Energie AG Mehrheitseigentümer der JUWI-Gruppe. Bislang haben wir an rund 200 Standorten mehr als 1.250 Windenergie-Anlagen errichtet und mehr als 2.000 PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 3.700 Megawatt.

Antworten

Gut zu wissen

Wie lassen sich Windenergie und Naturschutz vereinbaren?

Zu jedem Genehmigungsverfahren gehören umfangreiche Artenschutzuntersuchungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen. Dabei wird in Absprache mit den Naturschutzbehörden und des Bundesnaturschutzgesetzes untersucht, welche windkraftsensiblen Arten wie zum Beispiel Schwarz- oder Weißstorch, Rotmilan oder Mäusebussard in einem Gebiet von bis zu fünf Kilometer um den geplanten Windpark leben. Die Genehmigung einer Anlage hängt wesentlich vom Ergebnis dieser Untersuchungen ab. Die Behörde kann auch Auflagen verhängen und verlangen, dass die Anlage während hochfrequentierter Flugzeiten der Fledermäuse oder Brutzeiten und Aufzuchtzeiten von Greifvögeln abgeschaltet wird.

Für Eingriffe in die Natur und das Landschaftsbild erfolgen Ausgleichsmaßnahmen. So können zum Beispiel Aufforstungen und ökologischer Waldumbau, Schaffung von Nahrungshabitaten für geschützte Vögel oder Brutkästen für Fledermäuse geschaffen werden.

Wieviel Fläche benötigt ein Windrad?

Eine Windenergieanlage (Beispiel: Vestas V162)  benötigt dauerhaft eine Fläche von ca. 0,5 Hektar. Das entspricht 85 Prozent der Fläche eines Fußballplatzes. Rund zwei Drittel der genutzten Fläche wird nach Ende der Bauarbeiten durch Pflanzung und Pflege wieder aufgeforstet. Die Fundamentfläche beträgt im Durchmesser rund 20 Meter, die Tiefe zwischen zwei und vier Metern.

Wie werden die Bürgerinnen und Bürger beteiligt?

Im Rahmen des öffentlichen Genehmigungsverfahrens werden Bürgerinnen und Bürger beteiligt. Etwaige Anmerkungen werden in einem öffentlichen Erörterungstermin, den die zuständige Genehmigungsbehörde festsetzt, aufgegriffen und diskutiert. 

Finanziell werden die Bürgerinnen und Bürger indirekt über die Kommunalabgabe in Höhe von 0,2, Cent je produzierter Kilowattstunde und Betriebsjahr über die 20 Jahre währende EEG-Vergütungsdauer beteiligt. Diese geht an alle Gemeinden, die gemäß ihres Flächenanteils in einem 2,5 Kilometer Radius um die Anlagenstandpunkte liegen. Der Vorteil: Dieses Geld bleibt in den Kommunen und kann vor Ort investiert werden.

Eine der Anlagen soll zudem als Bürgerwindrad betrieben werden. Das genaue Angebot wird im Projektverlauf vorgestellt. Ebenso der festverzinste Bürgersparbrief.

Ihre Kontakte

Am Anfang steht das Gespräch. Wir freuen uns auf Sie!

Joey Yeoman

Projektleiter

Christian Hinsch

Leiter Unternehmenskommunikation/ Pressesprecher
Tel. +4967329657-1201
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