Windpark Bruchsal-Ost

Wir treiben die Energiewende voran und sorgen für noch mehr gute Energie. Mit den geplanten Anlagen produzieren wir Strom für über 54.000 Haushalte in Ihrer Region: zuverlässig, sauber, sicher.
Das Vorhaben

Klima schützen, unabhängig machen, Wertschöpfung stärken

Unser Ziel ist es, klimafreundlichen Strom zu erzeugen, uns so unabhängiger von fossilen Rohstoffimporten zu machen und gleichzeitig die lokale Wertschöpfung zu stärken. Im Spätsommer 2024 haben wir, die JUWI GmbH, das öffentliche Ausschreibungsverfahren von Forst Baden-Württemberg und der Stadt Bruchsal für uns entschieden. Wir planen die Errichtung und den Betrieb von bis zu acht Windenergie-Anlagen der neuesten Generation mit einem Rotordurchmesser von ca. 180 Metern, einer Gesamthöhe von bis zu 290 Metern und einer installierten Nennleistung von je rund 7,2 Megawatt. Unser Fokus liegt auf einer umweltschonenden Umsetzung. Durch die Nutzung bestehender Forstwege können wir den Eingriff in die Natur auf ein Minimum reduzieren. Zudem wurde bei der Planung darauf geachtet, die sogenannte Verschattung der Anlagen, die die Stromproduktion beeinträchtigen könnte, zu minimieren.

Der Standort

Wirtschaftliche genutzte Forstflächen

Das Projektgebiet wird vollständig auf Gemeinde- und Landesflächen realisiert. Am Standort Bruchsal-Ost liegt aufgrund einer Jet-Tiefflugtrasse der Bundeswehr eine Bauhöhenbegrenzung von 701 Metern über Normalnull vor. Die freie Bauhöhe beläuft sich demnach auf 466 Meter. Die Bauhöhenbegrenzung ist vor diesem Hintergrund für das Projekt nicht von Relevanz. Hersteller und Modell der Windenergie-Anlagen werden im Verlauf des Projekts festgelegt. Derzeit gehen wir davon aus, dass das leistungsstärkste Modell jeweils zum Einsatz kommen kann. Alle gesetzlichen Grenzwerte bezüglich Schallimmissionen und Schattenwurf werden eingehalten. So wird zur geschlossenen Wohnbebauung ein Abstand von mindestens 900 Metern, zur Wohnbebauung im Außenbereich ein Abstand von mindestens 600 Metern und zu Gewerbegebieten ein Abstand von mindestens 300 Metern eingehalten. Diese Abstände minimieren Schall- und Schatteneinflüsse erheblich. 

Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Natur- und Artenschutz. Der als Biotop ausgewiesene Bach im Loch nordöstlich von Heidelsheim wurde in die Planung integriert, um jegliche Beeinträchtigung zu vermeiden. Auch wenn die Angebotsfläche frei von flächenhaften Schutzgebieten ist, kann die teilweise artenreiche Bestandssituation des Gebiets Anpassungen im Anlagenlayout erfordern. Die acht geplanten Standorte werden in enger Abstimmung mit lokalen Forstbetrieben geprüft und optimiert. Bereits bei einer ersten Begehung des Projektgebiets wurden besonders hochwertige Waldbestände von unseren Flora- und Faunaexperten identifiziert und in die Planung einbezogen. 

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8
Windenergie-Anlagen

Geplant ist der Bau von acht Windenergie-Anlagen der 7-Megawatt-Klasse

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57,6 MW
Gesamtleistung

Die acht Windenergie-Anlagen haben eine Gesamtleistung von 57,6 Megawatt

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54.000
Haushalte

Die Anlagen produzieren jährlich sauberen Strom für mehr als 54.000 Haushalten

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109.910t
CO2-Einsparung

Unter Berücksichtigung der Vorketten werden jedes Jahr mehr als 109.910 Tonnen CO2 vermieden

Windradbau im Zeitraffer

Eindrücke von einer unserer Baustellen in Rheinland-Pfalz

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Gute Gründe

Frischer Wind für die Region und die Bürger*innen

Es gibt viele gute Gründe für den Ausbau der Windenergie: Sie ist die wichtigste Energiequelle im deutschen Strommix und gemeinsam mit der Photovoltaik die kostengünstigste Form der Stromgewinnung. Auf dem Weg in die Klimaneutralität des Wirtschaftsstandorts Deutschland ist sie unverzichtbar. Zudem generiert sie für die Standortkommunen verlässliche Einnahmen für ihre Bürgerinnen und Bürger, für Waldbesitzer*innen planbare Pachteinnahmen für den notwendigen Waldumbau und für uns alle ist sie aktiver Klima- und Artenschutz.

Verlässliche Einnahmen

Für das Projekt Bruchsal-Ost wird die konkrete Ausgestaltung der Beteiligungsmöglichkeiten in enger Abstimmung mit der Stadt Bruchsal und Forst Baden-Württemberg erfolgen. Mögliche Beteiligungen reichen von Windsparbriefen über Bürgerwindanlagen bis hin zu Gemeindewindparks. Zudem verpflichten wir uns, die freiwillige Kommunalabgabe gemäß §6 EEG auszuzahlen. Für die gesamte Betriebsdauer des Windparks wird ein Betrag von 0,2 Cent pro eingespeister Kilowattstunde an die beteiligten Gemeinden ausgeschüttet.

Effektiver Klimaschutz

Je nach Standort produzieren Windenergie-Anlagen bereits nach drei bis sieben Monaten mehr Strom als für ihre Herstellung benötigt wurde. Während ihrer Laufzeit von 20 Jahren erzeugen sie gut 40- bis 70-mal so viel Energie, wie für ihre Herstellung, Nutzung und Entsorgung eingesetzt wird. Damit sind sie ein wichtiger Baustein zum Klimaschutz und bei der Dekarbonisierung der Wirtschaft.

Hervorragende CO2-Bilanz

Auch an Forststandorten ist die CO2-Bilanz von Windrädern mehr als positiv. Mit etwa 0,5 Hektar dauerhaft beanspruchter Fläche benötigen sie nicht nur sehr wenig Platz, eine moderne Windenergie-Anlage spart auch mehr als 700-mal so viel CO2 ein, als der Wald auf der gleichen Fläche binden kann. Die in Anspruch genommene Fläche wird zudem an anderer Stelle kompensiert.

Geregelter Rückbau

Der spätere Rückbau der Anlagen ist bereits in der Genehmigung geregelt. Dazu wird eine behördlich festgesetzte Rückbausumme hinterlegt. Das garantiert den Rückbau auch im Falle einer Betreiberinsolvenz. Zudem lassen sich Windenergie-Anlagen nahezu komplett recyclen. Stahl, Beton und Metalle werden den etablierten Recycling-Kreisläufen zugeführt. Die Verbundstoffe der Rotorblätter dienen unter anderem der Zementindustrie als Zuschlagsstoff.

Über den Tellerrand

Verantwortliche berichten von Windenergie-Projekten in ihrer Gemeinde

Gemeinschaftsstrom für alle
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Zeitplan

Die wichtigsten Meilensteine

2025
Kartierung

Im Frühjahr 2025 startet die Kartierung durch ein externes Gutachterbüro. Über einen Zeitraum von zwölf Monaten werden dabei sämtliche umweltfachlichen Daten erhoben, die für die Beantragung der Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erforderlich sind.

Anfang
2027
Einreichung der Genehmigungsunterlagen

Spätestens 30 Monate nach Unterzeichnung des Gestattungsvertrags mit den Flächeneigentümerinnen, der Stadt Bruchsal und Forst Baden-Württemberg, wird JUWI den Genehmigungsantrag nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz einreichen.

Anfang
2029
Genehmigungserteilung

Wir rechnen damit, dass die offizielle Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz etwa 24 Monate nach Antragstellung erteilt wird. 

2029
Teilnahme an der EEG Ausschreibung

Zur wettbewerblichen Ermittlung des Einspeisetarifs schreibt die Bundesnetzagentur mehrmals im Jahr bestimmte Zubaumengen aus, auf die sich Vorhabenträger mit ihren bereits genehmigten Projekten bewerben können. Nach Erhalt der Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) werden wir zeitnah am nächsten Ausschreibungsverfahren der Bundesnetzagentur (BNetzA) teilnehmen.

2029
Bauvorbereitende Maßnahmen

Aus naturschutzrechtlichen Gründen dürfen bestimmte Tätigkeiten, wie zum Beispiel Baumfällarbeiten, ausschließlich in den Wintermonaten außerhalb der Setz- und Legeperiode durchgeführt werden.

2029
Zuwegung

Damit der Großkran und die erforderlichen Komponenten die Baustelle erreichen können, müssen die Wege entsprechend vorbereitet und verstärkt werden. Um die Eingriffe so gering wie möglich zu halten, wird nach Möglichkeit auf das bestehende Waldwegenetz zurückgegriffen.

2030
Externe Verkabelung

Damit der Strom des Windparks nach Bau und Inbetriebnahme abtransportiert werden kann, werden die Windenergie-Anlagen untereinander verkabelt und dann das Anschlusskabel zum nächtsgelegenen Einspeisepunkt verlegt. Das geschieht in der Regel mit einem Kabelpflug entlang der Wegstrecke. Wo dies nicht möglich ist oder bestehende Infrastruktur gequert werden muss, kommen so genannte Spülbohrungen zum Einsatz.

2030
Fundamentbau

Zunächst steht der Bau der Fundamente ab. Diese sind in der Regel etwa 20 Meter im Durchmesser und bis 3,5 Meter tief und bestehen aus einem Ankerkorb aus Stahl, der dann mit Beton aufgefüllt wird.

2031
Turmbau

Sind die Fundamente ausgehärtet folgt der Turmbau. Die Türme bestehen entweder ganzheitlich aus mehreren Stahlsegementen oder aus einem Stahlbetontum, auf den ab etwa 80 Meter Höhe die Stahlschübe gesetzt werden. 

2031
Zug der Großkomponenten

Steht der Turm, folgt der Zug von Maschinenhaus, Rotornabe und den Rotorblättern. 

Mitte
2031
Inbetriebnahme

Nach Abschluss aller Bauarbeiten können die Anlagen in Betrieb gehen. Die Inbetriebnahmephase geht über mehrere Tage. Dabei durchlaufen die Anlagen alle Leistungsbereiche.

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2025
Kartierung
Anfang 2027
Einreichung der Genehmigungsunterlagen
Anfang 2029
Genehmigungserteilung
2029
Teilnahme an der EEG Ausschreibung
2029
Bauvorbereitende Maßnahmen
2029
Zuwegung
2030
Externe Verkabelung
2030
Fundamentbau
2031
Turmbau
2031
Zug der Großkomponenten
Mitte 2031
Inbetriebnahme
Wer wir sind

Über JUWI

Wir sind einer der führenden Spezialisten im Bereich der erneuerbaren Energien und bieten die komplette Projektentwicklung sowie weitere Dienstleistungen rund um den Bau und die Betriebsführung von Windparks und Solaranlagen an. Seit mehr als 30 Jahren planen und errichten wir Wind- und Solarparks im In- und Ausland. Weltweit beschäftigt JUWI rund 1.350 Mitarbeitende. Seit 2014 ist die Mannheimer MVV Energie AG Mehrheitseigentümer der JUWI-Gruppe. Bislang haben wir an rund 200 Standorten mehr als 1.250 Windenergie-Anlagen errichtet und mehr als 2.000 PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 3.700 Megawatt.

Antworten

Gut zu wissen

Wie lassen sich Windenergie und Naturschutz vereinbaren?

Zu jedem Genehmigungsverfahren gehören umfangreiche Artenschutzuntersuchungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen. Dabei wird in Absprache mit den Naturschutzbehörden und des Bundesnaturschutzgesetzes untersucht, welche windkraftsensiblen Arten wie zum Beispiel Schwarz- oder Weißstorch, Rotmilan oder Mäusebussard in einem Gebiet von bis zu fünf Kilometer um den geplanten Windpark leben. Die Genehmigung einer Anlage hängt wesentlich vom Ergebnis dieser Untersuchungen ab. Die Behörde kann auch Auflagen verhängen und verlangen, dass die Anlage während hochfrequentierter Flugzeiten der Fledermäuse oder Brutzeiten und Aufzuchtzeiten von Greifvögeln abgeschaltet wird.

Auch wenn die Angebotsfläche frei von flächenhaften Schutzgebieten ist, kann die teilweise artenreiche Bestandssituation des Gebiets Anpassungen im Anlagenlayout erfordern. Im Rahmen der artenschutzrechtlichen Begutachtung wird daher geprüft, ob Wochenstuben, Horste oder andere Quartiere von geschützten Arten betroffen sind. Die acht geplanten Standorte werden in enger Abstimmung mit lokalen Forstbetrieben geprüft und optimiert. Bereits bei einer ersten Begehung des Projektgebiets wurden besonders hochwertige Waldbestände von unseren Flora- und Faunaexperten identifiziert und in die Planung einbezogen. 

Wie werden die Bürgerinnen und Bürger vor Ort beteiligt?

In unseren Projekten legen wir großen Wert darauf, Bürgerinnen und Bürger aktiv einzubinden und die Wertschöpfung vor Ort zu stärken. Auch im Projekt Bruchsal-Ost wird es verschiedene Teilhabemöglichkeiten geben, die in enger Abstimmung mit unseren Projektpartnerinnen, der Stadt Bruchsal und Forst Baden-Württemberg, ausgestaltet werden. Dabei greifen wir auf unsere bewährten Beteiligungsmodelle zurück, die wir in früheren Projekten erfolgreich umgesetzt haben. Diese reichen von Windsparbriefen und Bürgerwindanlagen bis hin zu Gemeindewindparks. So können Menschen vor Ort direkt von der Energiewende profitieren und aktiv daran teilhaben.

JUWI verpflichtet sich, den Kommunen vor Ort die maximal mögliche Wertschöpfung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zukommen zu lassen. Ein zentrales Element dabei ist die freiwillige Kommunalabgabe gemäß §6 EEG. Während der gesamten Betriebsphase des Windparks wird ein Betrag von 0,2 Cent pro eingespeister Kilowattstunde an die beteiligten Gemeinden ausgeschüttet. Diese finanzielle Unterstützung ist bei unseren Projekten fest eingeplant und garantiert.

Darüber hinaus bemühen wir uns, möglichst viele der anfallenden Arbeiten vor Ort von regionalen Unternehmen durchführen zu lassen, sofern dies wirtschaftlich und organisatorisch umsetzbar ist. Dies betrifft unter anderem Leistungen wie Rodungsarbeiten, den Ausbau von Wegen, Betonlieferungen und die Vorbereitung der Baufelder. Der konkrete Umfang, in dem dies im Projekt Bruchsal-Ost realisiert werden kann, wird im weiteren Projektverlauf geprüft. Mit diesem Ansatz möchten wir nicht nur die lokale Wirtschaft stärken, sondern auch die Akzeptanz des Projekts in der Region fördern.

Wie groß ist der Flächenverbrauch eines Windrads

Eine Windenergie-Anlage (Beispiel: Vestas V162)  benötigt dauerhaft eine Fläche von ca. 0,5 Hektar. Das entspricht 85 Prozent der Fläche eines Fußballplatzes. Rund zwei Drittel der genutzten Fläche wird nach Ende der Bauarbeiten durch Pflanzung und Pflege wieder aufgeforstet. Die Fundamentfläche beträgt im Durchmesser rund 20 Meter, die Tiefe zwischen zwei und vier Metern.

Schon bei der Planung werden Kalamitäts- und Windwurfflächen sowie das bestehende Waldwegenetz berücksichtigt, um den Eingriff möglichst minimal zu halten. Gibt es Wege, müssen disese gegebenenfalls noch verbreitet und geschottert werden. Qualifizierte und mit der Naturschutzbehörde abgestimmte Ausgleichsmaßnahmen sorgen dafür, dass Flora und Fauna geschützt werden.

Haben Windenergie-Anlagen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt?

Nein. Zudem beschränkt sich die versiegelte Fläche ausschließlich auf den Fundamentbereich. Dieser ist pro Anlage ungefähr 20 Meter im Durchmesser und zwischen drei und fünf Metern tief. Das Thema Grundwasserschutz ist zudem Gegenstand des Genehmigungsverfahrens und wird von der zuständigen Wasscherschutzbehörde begutachtet. 

Ihre Kontakte

Am Anfang steht das Gespräch. Wir freuen uns auf Sie!

Raphael Montigel

Projektleiter

Christian Hinsch

Leiter Unternehmenskommunikation/ Pressesprecher
Tel. +4967329657-1201
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