Windpark Bruchsal-Ost
Klima schützen, unabhängig machen, Wertschöpfung stärken
Unser Ziel ist es, klimafreundlichen Strom zu erzeugen, uns so unabhängiger von fossilen Rohstoffimporten zu machen und gleichzeitig die lokale Wertschöpfung zu stärken. Im Spätsommer 2024 haben wir, die JUWI GmbH, das öffentliche Ausschreibungsverfahren von Forst Baden-Württemberg und der Stadt Bruchsal für uns entschieden. Wir planen die Errichtung und den Betrieb von bis zu acht Windenergie-Anlagen der neuesten Generation mit einem Rotordurchmesser von ca. 180 Metern, einer Gesamthöhe von bis zu 290 Metern und einer installierten Nennleistung von je rund 7,2 Megawatt. Unser Fokus liegt auf einer umweltschonenden Umsetzung. Durch die Nutzung bestehender Forstwege können wir den Eingriff in die Natur auf ein Minimum reduzieren. Zudem wurde bei der Planung darauf geachtet, die sogenannte Verschattung der Anlagen, die die Stromproduktion beeinträchtigen könnte, zu minimieren.
Wirtschaftliche genutzte Forstflächen
Das Projektgebiet wird vollständig auf Gemeinde- und Landesflächen realisiert. Am Standort Bruchsal-Ost liegt aufgrund einer Jet-Tiefflugtrasse der Bundeswehr eine Bauhöhenbegrenzung von 701 Metern über Normalnull vor. Die freie Bauhöhe beläuft sich demnach auf 466 Meter. Die Bauhöhenbegrenzung ist vor diesem Hintergrund für das Projekt nicht von Relevanz. Hersteller und Modell der Windenergie-Anlagen werden im Verlauf des Projekts festgelegt. Derzeit gehen wir davon aus, dass das leistungsstärkste Modell jeweils zum Einsatz kommen kann. Alle gesetzlichen Grenzwerte bezüglich Schallimmissionen und Schattenwurf werden eingehalten. So wird zur geschlossenen Wohnbebauung ein Abstand von mindestens 900 Metern, zur Wohnbebauung im Außenbereich ein Abstand von mindestens 600 Metern und zu Gewerbegebieten ein Abstand von mindestens 300 Metern eingehalten. Diese Abstände minimieren Schall- und Schatteneinflüsse erheblich.
Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Natur- und Artenschutz. Der als Biotop ausgewiesene Bach im Loch nordöstlich von Heidelsheim wurde in die Planung integriert, um jegliche Beeinträchtigung zu vermeiden. Auch wenn die Angebotsfläche frei von flächenhaften Schutzgebieten ist, kann die teilweise artenreiche Bestandssituation des Gebiets Anpassungen im Anlagenlayout erfordern. Die acht geplanten Standorte werden in enger Abstimmung mit lokalen Forstbetrieben geprüft und optimiert. Bereits bei einer ersten Begehung des Projektgebiets wurden besonders hochwertige Waldbestände von unseren Flora- und Faunaexperten identifiziert und in die Planung einbezogen.
Eindrücke von einer unserer Baustellen in Rheinland-Pfalz
Über JUWI
Wir sind einer der führenden Spezialisten im Bereich der erneuerbaren Energien und bieten die komplette Projektentwicklung sowie weitere Dienstleistungen rund um den Bau und die Betriebsführung von Windparks und Solaranlagen an. Seit mehr als 30 Jahren planen und errichten wir Wind- und Solarparks im In- und Ausland. Weltweit beschäftigt JUWI rund 1.350 Mitarbeitende. Seit 2014 ist die Mannheimer MVV Energie AG Mehrheitseigentümer der JUWI-Gruppe. Bislang haben wir an rund 200 Standorten mehr als 1.250 Windenergie-Anlagen errichtet und mehr als 2.000 PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 3.700 Megawatt.
Gut zu wissen
Zu jedem Genehmigungsverfahren gehören umfangreiche Artenschutzuntersuchungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen. Dabei wird in Absprache mit den Naturschutzbehörden und des Bundesnaturschutzgesetzes untersucht, welche windkraftsensiblen Arten wie zum Beispiel Schwarz- oder Weißstorch, Rotmilan oder Mäusebussard in einem Gebiet von bis zu fünf Kilometer um den geplanten Windpark leben. Die Genehmigung einer Anlage hängt wesentlich vom Ergebnis dieser Untersuchungen ab. Die Behörde kann auch Auflagen verhängen und verlangen, dass die Anlage während hochfrequentierter Flugzeiten der Fledermäuse oder Brutzeiten und Aufzuchtzeiten von Greifvögeln abgeschaltet wird.
Auch wenn die Angebotsfläche frei von flächenhaften Schutzgebieten ist, kann die teilweise artenreiche Bestandssituation des Gebiets Anpassungen im Anlagenlayout erfordern. Im Rahmen der artenschutzrechtlichen Begutachtung wird daher geprüft, ob Wochenstuben, Horste oder andere Quartiere von geschützten Arten betroffen sind. Die acht geplanten Standorte werden in enger Abstimmung mit lokalen Forstbetrieben geprüft und optimiert. Bereits bei einer ersten Begehung des Projektgebiets wurden besonders hochwertige Waldbestände von unseren Flora- und Faunaexperten identifiziert und in die Planung einbezogen.
In unseren Projekten legen wir großen Wert darauf, Bürgerinnen und Bürger aktiv einzubinden und die Wertschöpfung vor Ort zu stärken. Auch im Projekt Bruchsal-Ost wird es verschiedene Teilhabemöglichkeiten geben, die in enger Abstimmung mit unseren Projektpartnerinnen, der Stadt Bruchsal und Forst Baden-Württemberg, ausgestaltet werden. Dabei greifen wir auf unsere bewährten Beteiligungsmodelle zurück, die wir in früheren Projekten erfolgreich umgesetzt haben. Diese reichen von Windsparbriefen und Bürgerwindanlagen bis hin zu Gemeindewindparks. So können Menschen vor Ort direkt von der Energiewende profitieren und aktiv daran teilhaben.
JUWI verpflichtet sich, den Kommunen vor Ort die maximal mögliche Wertschöpfung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zukommen zu lassen. Ein zentrales Element dabei ist die freiwillige Kommunalabgabe gemäß §6 EEG. Während der gesamten Betriebsphase des Windparks wird ein Betrag von 0,2 Cent pro eingespeister Kilowattstunde an die beteiligten Gemeinden ausgeschüttet. Diese finanzielle Unterstützung ist bei unseren Projekten fest eingeplant und garantiert.
Darüber hinaus bemühen wir uns, möglichst viele der anfallenden Arbeiten vor Ort von regionalen Unternehmen durchführen zu lassen, sofern dies wirtschaftlich und organisatorisch umsetzbar ist. Dies betrifft unter anderem Leistungen wie Rodungsarbeiten, den Ausbau von Wegen, Betonlieferungen und die Vorbereitung der Baufelder. Der konkrete Umfang, in dem dies im Projekt Bruchsal-Ost realisiert werden kann, wird im weiteren Projektverlauf geprüft. Mit diesem Ansatz möchten wir nicht nur die lokale Wirtschaft stärken, sondern auch die Akzeptanz des Projekts in der Region fördern.
Eine Windenergie-Anlage (Beispiel: Vestas V162) benötigt dauerhaft eine Fläche von ca. 0,5 Hektar. Das entspricht 85 Prozent der Fläche eines Fußballplatzes. Rund zwei Drittel der genutzten Fläche wird nach Ende der Bauarbeiten durch Pflanzung und Pflege wieder aufgeforstet. Die Fundamentfläche beträgt im Durchmesser rund 20 Meter, die Tiefe zwischen zwei und vier Metern.
Schon bei der Planung werden Kalamitäts- und Windwurfflächen sowie das bestehende Waldwegenetz berücksichtigt, um den Eingriff möglichst minimal zu halten. Gibt es Wege, müssen disese gegebenenfalls noch verbreitet und geschottert werden. Qualifizierte und mit der Naturschutzbehörde abgestimmte Ausgleichsmaßnahmen sorgen dafür, dass Flora und Fauna geschützt werden.
Nein. Zudem beschränkt sich die versiegelte Fläche ausschließlich auf den Fundamentbereich. Dieser ist pro Anlage ungefähr 20 Meter im Durchmesser und zwischen drei und fünf Metern tief. Das Thema Grundwasserschutz ist zudem Gegenstand des Genehmigungsverfahrens und wird von der zuständigen Wasscherschutzbehörde begutachtet.