Windpark Cavertitz
Klima schützen, unabhängig machen, die Region stärken
Unser Ziel ist es, klimafreundlichen Strom zu erzeugen, uns so unabhängiger von fossilen Rohstoffimporten zu machen und gleichzeitig die lokale Wertschöpfung zu stärken. Die Region ist geprägt von industrieller Produktion. Um die lokalen Betriebe zu stärken, braucht es eine sichere und günstige Stromerzeugung. Hierzu planen wir die Errichtung und den Betrieb von Windenergie-Anlagen des modernsten Typs der Sieben-Megawatt-Klasse. Die Anlagenstandorte werden so gewählt, dass zu den umliegenden Wohnsiedlungen ein Mindestabstand von 1.000 Metern eingehalten werden kann. Alle gesetzlichen Grenzwerte wie zum Beispiel Schallimmissionen und Schattenwurf werden eingehalten. Zur Reduzierung des nächtlichen Blinkens werden die Anlagen mit einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung ausgestattet. Der Windpark blinkt nachts dann nur noch bei Annäherung eines Luftfahrzeugs.
Offenland
Wir sehen in der Region ein großes Potenzial zur Energiegewinnung aus erneuerbaren Energien. Der aktuelle Regionalplanentwurf weist eine Fläche von etwa 17 Hektar in der Gemeinde Cavertitz, zwischen den Ortschaften Treptitz, Klingenhain, Schirmenitz und Außig aus. Hier planen wir aktuell vier Windenergie-Anlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. Diese sollen über neu angelegte Wege an das bestehende Wegenetz angebunden werden. Nördlich des Projektgebiets befindet sich das Flora-Fauna-Habitat-Gebiet „Dahle und Tauschke“. Dieses Schutzgebiet ist Teil des europäischen Natura-2000-Netzwerks und dient dem Erhalt natürlicher Lebensräume sowie wildlebender Tier- und Pflanzenarten, die von gemeinschaftlicher Bedeutung sind. Im Jahr 2025 werden Untersuchungen zum Artenschutz durchgeführt, um mögliche Auswirkungen auf die Tier- und Pflanzenwelt im Umfeld des Projekts zu analysieren und bei der Planung zu berücksichtigen.
Zum Nachlesen
Hier erhalten Sie einen Überblick von allen JUWI veröffentlichten Bürgerbriefe, Pressemitteilungen und Präsentationen zum Projekt Cavertitz.
Gut zu wissen
Zu jedem Genehmigungsverfahren gehören umfangreiche Artenschutzuntersuchungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen. Dabei wird in Absprache mit den Naturschutzbehörden und des Bundesnaturschutzgesetzes untersucht, welche windkraftsensiblen Arten wie zum Beispiel Schwarz- oder Weißstorch, Rotmilan oder Mäusebussard in einem Gebiet von bis zu fünf Kilometer um den geplanten Windpark leben. Die Genehmigung einer Anlage hängt wesentlich vom Ergebnis dieser Untersuchungen ab. Die Behörde kann auch Auflagen verhängen und verlangen, dass die Anlage während hochfrequentierter Flugzeiten der Fledermäuse oder Brutzeiten und Aufzuchtzeiten von Greifvögeln abgeschaltet wird.
Für Eingriffe in die Natur und das Landschaftsbild erfolgen Ausgleichsmaßnahmen. So können zum Beispiel Aufforstungen und ökologischer Waldumbau, Schaffung von Nahrungshabitaten für geschützte Vögel, Brutkästen für Fledermäuse geschaffen werden.
Im Rahmen des öffentlichen Genehmigungsverfahrens werden Bürgerinnen und Bürger beteiligt. Etwaige Anmerkungen werden in einem öffentlichen Erörterungstermin, den die zuständige Genehmigungsbehörde festsetzt, aufgegriffen und diskutiert.
Finanziell werden die Bürgerinnen und Bürger indirekt über die Kommunalabgabe in Höhe von 0,3, Cent je produzierter Kilowattstunde und Betriebsjahr über die 20 Jahre währende EEG-Vergütungsdauer beteiligt. Diese geht an alle Gemeinden, die gemäß ihres Flächenanteils in einem 2,5 Kilometer Radius um die Anlagenstandpunkte liegen. Der Vorteil: Dieses Geld bleibt in den Kommunen und kann vor Ort investiert werden.
Eine Windenergieanlage (Beispiel: Vestas V162) benötigt dauerhaft eine Fläche von ca. 0,6 Hektar. Das entspricht 85 Prozent der Fläche eines Fußballplatzes. Rund zwei Drittel der genutzten Fläche wird nach Ende der Bauarbeiten durch Pflanzung und Pflege wieder aufgeforstet. Die Fundamentfläche beträgt im Durchmesser rund 20 Meter, die Tiefe zwischen zwei und vier Metern.
Schon bei der Planung wird das bestehende Wegenetz berücksichtigt, um den Eingriff möglichst minimal zu halten. Gibt es Wege, müssen diese gegebenenfalls noch verbreitet und geschottert werden. Qualifizierte und mit der Naturschutzbehörde abgestimmte Ausgleichsmaßnahmen sorgen dafür, dass Flora und Fauna geschützt werden.
Nein. Zudem beschränkt sich die versiegelte Fläche ausschließlich auf den Fundamentbereich. Dieser ist pro Anlage ungefähr 20 Meter im Durchmesser und zwischen drei und fünf Metern tief. Das Thema Grundwasserschutz ist zudem Gegenstand des Genehmigungsverfahrens und wird von der zuständigen Wasserschutzbehörde begutachtet.

Über JUWI
Wir sind einer der führenden Spezialisten im Bereich der erneuerbaren Energien und bieten die komplette Projektentwicklung sowie weitere Dienstleistungen rund um den Bau und die Betriebsführung von Windparks und Solaranlagen an. Seit mehr als 30 Jahren planen und errichten wir Wind- und Solarparks im In- und Ausland. Weltweit beschäftigt JUWI rund 1.350 Mitarbeitende. Seit 2014 ist die Mannheimer MVV Energie AG Mehrheitseigentümer der JUWI-Gruppe. Bislang haben wir an rund 200 Standorten mehr als 1.300 Windenergie-Anlagen errichtet und mehr als 2.000 PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 4.000 Megawatt.
Faire Windenergie
JUWI setzt bei seinen Planungen auf Transparenz und Beteiligung und achtet die Leitlinien für faire Windenergie gemäß der Thüringer Energie- und Greentech-Agentur ThEGA.




