Windpark Drebach

Wir sorgen für noch mehr gute Energie im Erzgebirgskreis. Mit den geplanten Anlagen produzieren wir Strom für 13.000 Haushalte in Ihrer Region: zuverlässig, sauber, sicher.
Das Vorhaben

Klima schützen, unabhängig machen, Wertschöpfung stärken

Unser Ziel ist es, klimafreundlichen Strom zu erzeugen, uns so unabhängiger von fossilen Rohstoffimporten zu machen und gleichzeitig die lokale Wertschöpfung zu stärken. Hierzu planen wir die Errichtung und den Betrieb von zwei Anlagen des dänischen Anlagenherstellers Vestas vom Typ V150 mit einer Gesamthöhe von 223 Metern sowie eine Anlage vom Typ V162 mit einer Gesamthöhe von 250 Metern. Die Generatorleistung aller Anlagen beträgt jeweils 6 Megawatt.

Der Standort

Landwirtschaftlich geprägtes Offenland

Die geplanten Anlagen befinden sich etwa 1.100 Neter südlich der Ortslage Drebach, etwa 1.100 Meter östlich von Ehrenfriedersdorf und etwa 1.800 Meter nordwestlich von Falkenbach. Damit wird der gesetzliche  Mindestabstand von 1.000 Meter zur geschlossenen Wohnbebauung eingehalten.

Erschlossen werden die Anlagenstandorte von Ehrenfriedersdorf aus über die S229 kommend und über den Linden- und Galgenbüschelweg.

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3
Windenergie-Anlagen

Geplant sind drei Windenergie-Anlagen der 6-Megawatt-Klasse

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18 MW
Gesamtleistung

Der geplante Windpark hat eine Gesamtleistung von 18 Megawatt

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13.000
Haushalte

Die Anlagen produzieren jährlich Strom für mehr als 13.000 Haushalte

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28.500t
CO2-Einsparung

Pro Jahr werden mehr als 28.500 Tonnen CO2 vermieden

Gute Gründe

Frischer Wind für die Region und seine Bürgerinnen und Bürger

Es gibt viele gute Gründe für den Ausbau der Windenergie: Sie ist die wichtigste Energiequelle im deutschen Strommix und gemeinsam mit der Photovoltaik die kostengünstigste Form der Stromgewinnung. Auf dem Weg in die Klimaneutralität des Wirtschaftsstandorts Deutschland ist sie unverzichtbar. Zudem generiert sie für die Standortkommunen verlässliche Einnahmen für ihre Bürgerinnen und Bürger und für uns alle ist sie aktiver Klima- und Artenschutz.

Verlässliche Einnahmen

Das Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) ermöglicht den Standortgemeinden gemäß ihres Flächenanteils im Umkreis von 2,5 Kilometern um jedes Windrad Einnahmen von 0,2 Cent je produzierter Kilowattstunde über die 20 Jahre lange Gesamtdauer der EEG-Vergütung. Die Einnahmen bleiben vor Ort und können für Investitionen in lokale Infrastrukturprojekte genutzt werden.

Bei drei Windrädern wäre dies eine jährliche Kommunalabgabe von rund 80.000 Euro, von der die Gemeinden Drebach, Wolkenstein, Wiesenbad und Ehrenfriedersdorf anteilig profitieren. Die Gemeinde Drebach erhält einen Anteil von knapp 50 Prozent.

Effektiver Klimaschutz

Je nach Standort produzieren Windenergie-Anlagen bereits nach drei bis sieben Monaten mehr Strom als für ihre Herstellung benötigt wurde. Während ihrer Laufzeit von 20 Jahren erzeugen sie gut 40- bis 70-mal so viel Energie, wie für ihre Herstellung, Nutzung und Entsorgung eingesetzt wird. Damit sind sie ein wichtiger Baustein zum Klimaschutz und bei der Dekarbonisierung der Wirtschaft.

Geringer Flächenbedarf

Die in Anspruch genommene Fläche für eine moderne Windenergie-Anlage ist äußerst gering. Eine Anlage vom Typ Vestas V162 zum Beispiel benötigt dauerhaft eine Fläche von ca. 0,6 Hektar. Das entspricht 85 Prozent der Fläche eines Fußballplatzes. Rund zwei Drittel der genutzten Fläche wird nach Ende der Bauarbeiten durch Pflanzung und Pflege wieder aufgeforstet.

Geregelter Rückbau

Der spätere Rückbau der Anlagen ist bereits in der Genehmigung geregelt. Dazu wird eine behördlich festgesetzte Rückbausumme hinterlegt. Das garantiert den Rückbau auch im Falle einer Betreiberinsolvenz. Zudem lassen sich Windenergie-Anlagen nahezu komplett recyclen. Stahl, Beton und Metalle werden den etablierten Recycling-Kreisläufen zugeführt. Die Verbundstoffe der Rotorblätter dienen unter anderem der Zementindustrie als Zuschlagsstoff.

Über den Tellerrand

Verantwortliche berichten von Windenergie-Projekten in ihrer Gemeinde

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Zeitplan

Die wichtigsten Meilensteine

Herbst
2014
Erste Planungsschritte

Beginn der Planungen und erste Gespräche zu Kooperationsmöglichkeiten

Herbst
2015
Unterbrechung der Planung

Unterbrechung der Planung aus bauplanerischen Gründen

Frühjahr
2020
Wiederaufnahme der Planung
Sommer
2021
Einreichung des Genehmnigungsantrages

Die Antragseinreichung erfolgte am 30.09.2021.

Sommer
2021
Genehmigungsverfahren nach BimschG

Sommer 2021 bis Frühjahr 2023: Die zuständige Genehmigungsbehörde prüft die eingereichten Unterlagen.

Frühjahr
2023
Öffentlicher Erörterungstermin

Nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens werden die eingereichten Unterlagen per Offenlage den Bürgerinnen und Bürgern zugänglich gemacht und begündete Einwände an einem Erörterungstermin diskutiert, bevor die Genehmigung offiziell ausgestellt wird. 

Herbst
2023
Ablehnung des Genehmigungsantrags

Aus Gründen des Denkmalschutzes und einer beanstandeten Sichtkonkurrenz der beantragten Windenergie-Anlage mit dem Unesco-Weltkulturerbe "Bergbaulandschaft Ehrenfriedersdorf", speziell mit dem Förderturm II,  wurde das Projekt von der Genehmigungsbehörde abgelehnt. Gegen die Nichterteilung der Genehmigung hat JUWI im November Widerspruch eingelegt. Die Behörde hat nun drei Monate Zeit, hierauf zu reagieren.

April
2024
Erfolgreiche Klage und Wiederaufnahme des Verfahrens

Nach einer Klage von JUWI vor dem OVG Bautzen entscheidet das Gericht zugunsten von JUWI. Die Ablehnung des Genehmigungsantrags durch das Landratsamt Erzgebirgskreis ist nicht rechtens. Das Genehmigungsverfahren muss nun wieder aufgenommen werden, eine Ablehnung mit Verweis auf die Sichtkonkurrenz zur Bergbaulandschaft Ehrenfriedersdorf" mit dem Förderturm II ist ausgeschlossen. 

September
2024
JUWI erhält Genehmigung für drei Windenergie-Anlagen

Am 3. September 2024 erhält JUWI die Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutz-Gesetz (BImSchG) für den Bau von zwei Vestas V150 und für eine Vestas V162 vom Landkreis Erzgebirge. Den Antrag hatte JUWI im August 2022 eingereicht. Er war im November 2023 überraschend mit dem Verweis auf den Denkmalschutz abgelehnt worden. Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Bautzen musste die Genehmigungsbehörde das Verfahren wieder aufnehmen.

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Herbst 2014
Erste Planungsschritte
Herbst 2015
Unterbrechung der Planung
Frühjahr 2020
Wiederaufnahme der Planung
Sommer 2021
Einreichung des Genehmnigungsantrages
Sommer 2021
Genehmigungsverfahren nach BimschG
Frühjahr 2023
Öffentlicher Erörterungstermin
Herbst 2023
Ablehnung des Genehmigungsantrags
April 2024
Erfolgreiche Klage und Wiederaufnahme des Verfahrens
September 2024
JUWI erhält Genehmigung für drei Windenergie-Anlagen
Veröffentlichungen

Zum Nachlesen

Hier erhalten Sie einen Überblick von allen JUWI veröffentlichten Presseartikel, Präsentationen sowie Newsletter zum Projekt Drebach.

Artikel
Blogbeitrag: Ein Windpark im Erzgebirge und die Crux mit dem Denkmalschutz

Im November 2023 erhielt JUWI die Ablehnung für drei geplante Windenergie-Anlagen in Drebach im Erzgebirgskreis. Die Begründung war, dass die Anlagen die Sichtachsen zu einem historischen Förderturm beeinträchtigen könnten, der als Baudenkmal gilt. Diese Entscheidung kam für die Verantwortlichen von JUWI überraschend, besonders weil die Anlagen etwa 2,5 Kilometer vom Baudenkmal entfernt geplant waren. Das Landesamt für Denkmalpflege sah ebenfalls keine ausreichenden Gründe für die Ablehnung. Nachdem JUWI Einspruch beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht eingelegt hatte, wurde diesem Einspruch vollständig stattgegeben.

Zum Blogbeitrag
Wer wir sind

Über JUWI

Wir sind einer der führenden Spezialisten im Bereich der erneuerbaren Energien und bieten die komplette Projektentwicklung sowie weitere Dienstleistungen rund um den Bau und die Betriebsführung von Windparks und Solaranlagen an. Seit mehr als 30 Jahren planen und errichten wir Wind- und Solarparks im In- und Ausland. Weltweit beschäftigt JUWI rund 1.350 Mitarbeitende. Seit 2014 ist die Mannheimer MVV Energie AG Mehrheitseigentümer der JUWI-Gruppe. Bislang haben wir an rund 200 Standorten mehr als 1.250 Windenergie-Anlagen errichtet und mehr als 2.000 PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 3.700 Megawatt.

Antworten

Gut zu wissen

Wie lassen sich Windenergie und Naturschutz vereinbaren?

Zu jedem Genehmigungsverfahren gehören umfangreiche Artenschutzuntersuchungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen. Dabei wird in Absprache mit den Naturschutzbehörden und des Bundesnaturschutzgesetzes untersucht, welche windkraftsensiblen Arten wie zum Beispiel Schwarz- oder Weißstorch, Rotmilan oder Mäusebussard in einem Gebiet von bis zu fünf Kilometer um den geplanten Windpark leben. Die Genehmigung einer Anlage hängt wesentlich vom Ergebnis dieser Untersuchungen ab. Die Behörde kann auch Auflagen verhängen und verlangen, dass die Anlage während hochfrequentierter Flugzeiten der Fledermäuse oder Brutzeiten und Aufzuchtzeiten von Greifvögeln abgeschaltet wird.

Für Eingriffe in die Natur und das Landschaftsbild erfolgen Ausgleichsmaßnahmen. So können zum Beispiel Aufforstungen und ökologischer Waldumbau, Schaffung von Nahrungshabitaten für geschützte Vögel oder Brutkästen für Fledermäuse geschaffen werden.

Wie werden die Bürgerinnen und Bürger beteiligt?

Im Rahmen des öffentlichen Genehmigungsverfahrens werden Bürgerinnen und Bürger beteiligt. Etwaige Anmerkungen werden in einem öffentlichen Erörterungstermin, den die zuständige Genehmigungsbehörde festsetzt, aufgegriffen und diskutiert. 

Finanziell werden die Bürgerinnen und Bürger indirekt über die Kommunalabgabe in Höhe von 0,2, Cent je produzierter Kilowattstunde und Betriebsjahr über die 20 Jahre währende EEG-Vergütungsdauer beteiligt. Diese geht an alle Gemeinden, die gemäß ihres Flächenanteils in einem 2,5 Kilometer Radius um die Anlagenstandpunkte liegen. Der Vorteil: Dieses Geld bleibt in den Kommunen und kann vor Ort investiert werden.

Eine der Anlagen soll zudem als Bürgerwindrad betrieben werden. Das genaue Angebot wird im Projektverlauf vorgestellt. Ebenso der festverzinste Bürgersparbrief.

Wie groß ist der Flächenverbrauch eines Windrads?

Eine Windenergieanlage (Beispiel: Vestas V162)  benötigt dauerhaft eine Fläche von ca. 0,5 Hektar. Das entspricht 85 Prozent der Fläche eines Fußballplatzes. Rund zwei Drittel der genutzten Fläche wird nach Ende der Bauarbeiten durch Pflanzung und Pflege wieder aufgeforstet. Die Fundamentfläche beträgt im Durchmesser rund 20 Meter, die Tiefe zwischen zwei und vier Metern.

Schon bei der Planung werden Kalamitäts- und Windwurfflächen sowie das bestehende Waldwegenetz berücksichtigt, um den Eingriff möglichst minimal zu halten. Gibt es Wege, müssen disese gegebenenfalls noch verbreitet und geschottert werden. Qualifizierte und mit der Naturschutzbehörde abgestimmte Ausgleichsmaßnahmen sorgen dafür, dass Flora und Fauna geschützt werden.

Ihre Kontakte

Am Anfang steht das Gespräch. Wir freuen uns auf Sie!

Manuela Maslaton

Projektleiterin

Thomas Hoch

Unternehmenskommunikation/ Pressesprecher