Können erneuerbare Energien die Grundversorgung garantieren?
Ja, der Mix aus verschiedenen Energieträgern macht es möglich.
Die Erzeugung von Wind- und Solarstrom unterliegt witterungsbedingten Schwankungen. Für diese Herausforderung gibt es allerdings Lösungen: kombinieren, verteilen, speichern. Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, eine verlässliche Grundversorgung durch Windenergie zu gewährleisten: Zum Beispiel durch den bundesweiten Ausbau der Windenergie, die Kombination mit anderen erneuerbaren Energiequellen, der weitere Ausbau von Speichertechnologien oder die Kombination mit flexiblen Gaskraftwerken. Denn meist scheint entweder die Sonne oder der Wind weht, so dass an fast allen Tagen im Jahr ausreichend Energie geliefert werden kann. Aus Biomasse, Wasserkraft und Geothermie kann wetterunabhängig immer Strom gewonnen werden. So können naturbedingte Schwankungen bei der Einspeisung von Windenergie ausgeglichen werden. In keiner Weise gefährdet der Ausbau der Windkraft die Grundversorgung.
Quelle:
Agentur für Erneuerbare Energien (2015): Die neue Stromwelt - Szenario eines 100% erneuerbaren
Stromversorgungssystems.
Sind erneuerbare Energien teuer?
Wind- und Solarenergie-Anlagen produzieren bereits heute günstigeren Strom als neue
Kohle-, Gas-, oder Atomkraftwerke.
Strom aus Wind- und Solaranlagen sind bei Vollkostenbetrachtung die kostengünstigste Form der
Stromgewinnung. Das haben die Ausschreibungsergebnisse der Bundesnetzagentur gezeigt. Demnach
produzieren beide Technologien für rund sechs Cent die Kilowattstunde klimafreundlichen Strom. Weil
zudem in den kommenden Jahren immer mehr Altanlagen aus der Förderung fallen, ist künftig auch
nicht mit einem spürbaren Anstieg der so genannten EEG-Umlage zu rechnen.
Unabhängig von der Energiewende müssten in den kommenden Jahrzehnten rund 40 Prozent der
deutschen Stromerzeugungskapazitäten ersetzt werden. Darunter sind neben den Atommeilern auch
viele alte Kohlekraftwerke. Diese mit der gleichen Technologie ersetzten zu wollen, wäre sehr viel teurer
und stände im Widerspruch zu den Klimaschutzzielen der Bundesrepublik.
Quellen:
Agentur für Erneuerbare Energien. Renews Spezial. Kosten und Preise für Strom (2014)
Fraunhofer Institut für Solare Energiesysteme (ISE). Stromgestehungskosten für Erneuerbare Energien 2018.
Forum Ökologisch Soziale Marktwirtschaft (FÖS). Was Strom wirklich kostet.
Wer entscheidet, welche Flächen für Windenergieanlagen ausgewiesen werden?
Die generellen Ziele werden von der Landesregierung in einem Landesentwicklungsprogramm festgelegt. Dieses ist die Basis für die nachgelagerte Raumordnungsplanung, hier werden Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Windenergie ausgewiesen. Auf Ebene der Gemeinden werden in Form von Flächennutzungsplänen (FNP) Sondergebiete für Windenergie ausgewiesen. Häufig werden auch Ausschlussgebiete definiert, in denen Windenergieanlagen nicht errichtet werden dürfen.
Welche Fläche wird für eine Windenergie-Anlage benötigt?
Insgesamt wird etwa eine Fläche von rund einem Hektar für den Bau einer modernen Windenergieanlage benötigt. Nur ein Teil dieser Fläche wird für die Betriebsdauer offen gehalten. Mehr als die Hälfte der Fläche wird nach Inbetriebnahme wieder bepflanzt, der Rest an überbauter Fläche wird an anderer Stelle durch Naturschutzmaßnahmen, z.B. Aufforstungen wieder ausgeglichen. Je nach Anlagentyp und topographischen Bedingungen kann die in Anspruch genommene Fläche auch größer ausfallen
Sind Windenergie-Anlagen sicher?
Windenergie-Anlagen gehören zu den sichersten Bauwerken.
Windkraft-Anlagen werden in Deutschland auf Basis der Richtlinie des Deutschen Instituts für
Bautechnik (DIBt) typengeprüft und genehmigt. Diese Typenprüfung bildet die Basis für
Baugenehmigungen. Während der Aufstellung findet eine Bauüberwachung statt. Mit Inbetriebnahme
werden alle Komponenten, die den Betrieb und die Sicherheit beeinflussen können, abgenommen. Alle
zwei bis vier Jahre findet in der Betriebsphase die wiederkehrende Prüfung statt. Dabei wird der
Anlagenzustand durch anerkannte Sachverständige im Hinblick auf Sicherheit und ordnungsgemäße
Wartung untersucht. Turnusmäßig werden zudem Steuerelemente, Rotorblätter, Triebstrang und alle
weiteren sicherheitsrelevanten Verschleißteile geprüft.
Auch die niedrigen Versicherungsprämien für Haftpflicht (rund 60 Euro im Jahr) und die Tatsache, dass
die Versicherung für Maschinenbruch- und Ertragsausfallversicherung in der Regel in die Service- bzw.
Wartungsverträge einkalkuliert sind, weisen darauf hin, dass die Schadenquoten absolut gering sind.
Etablierte Abstände zu Wohnbebauungen und Straßen gewährleisten größtmöglichen Schutz.
Quelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung.
Wie hoch ist die Brandgefahr bei Windenergie-Anlagen?
Brände von Windenergie-Anlagen sind äußerst selten. Nach einer aktuellen
Veröffentlichung der Landesenergieagentur Hessen aus dem Jahr 2018 gab es in Deutschland an
Land zwischen 2005 und 2015 insgesamt 62 Brandvorfälle (Vollbrände, Kleinbrände oder
Schwelbrände). Bezogen auf den Gesamtanlagenbestand von über 17.500 Anlagen (2005),
beziehungsweise mehr als 25.800 Anlagen (2015), liegt der Anteil von Brandereignissen an
Windrädern pro Jahr in einem Bereich von lediglich 0,01 bis 0,04 Prozent.
Die für die Konstruktion von Windenergie-Anlagen verwendeten Baustoffe bestehen größtenteils aus
nicht brennbaren Materialien (Metalle und Stahlbeton). Jede einzelne Anlage wird rund um die Uhr von
einer Leitwarte aus mittels aufgeschalteter Sensoren überwacht. Im Falle einer Störung wird die Anlage
automatisch stillgesetzt und die zuständige Feuerwehr durch die Leitwarte verständigt. Die Einsatzkräfte
rücken dann zum Standort aus, sichern das Umfeld der Windenergie-Anlage und Verhindern das
Übergreifen des Brandes auf die Umgebung.
Quelle: Bürgerforum Energieland Hessen. Faktencheck: Sicherheit von Windenergieanlagen. Kurzdokumentation.
Können Blitzeinschläge zu Schäden und Bränden an Windenergie-Anlagen führen?
Schäden an Windenergie-Anlagen durch Blitzschlag sind sehr selten, da Windenergie-Anlagen
mit einem Blitz- und Überspannungsschutz ausgestattet sind.
Windenergie-Anlagen sind aufgrund ihrer Höhe, Komplexität und der exponierten Lage besonders
gefährdet, vom Blitz getroffen zu werden. Vordringlichstes Ziel ist daher die Vermeidung von
Blitzschäden. Das Blitzschutzsystem einer Windenergie-Anlage besteht aus dem äußerem
Blitzschutzsystem und dem Überspannungsschutz. Der äußere Blitzschutz wird durch
Fangeinrichtungen sowie Ableiter realisiert, die den Blitzstrom über definierte Wege in die Erde ableiten.
Dieses System ist vergleichbar mit dem Blitzableiter an Wohnhäusern.
Kann sich Eis an den Flügeln der Windräder bilden?
Windräder sind mit einer automatischen Eiserkennung ausgestattet und gehen erst
wieder in Betrieb, wenn die Rotorblätter eisfrei sind.
Im Winter können am Anlagenstandort Bedingungen vorherrschen, welche zur Bildung einer Eisschicht
auf den Rotorblättern der Windenergie-Anlage führen. Um zu verhindern, dass diese abgelagerten
Eisschichten in Form von Bruchstücken weggeschleudert werden, wird jede Windenergie-Anlage mit
einem Überwachungssystem zur Eiserkennung ausgestattet. Dieses Überwachungssystem überprüft
ständig das Schwingungsverhalten der Blätter und erkennt mögliche Veränderungen durch anhaftende
Eisschichten. Die Anlage wird in Folge dessen automatisch stillgesetzt. Ein Wiederanfahren der Anlage
für den Produktionsbetrieb ist erst dann wieder möglich, wenn das System keine kritischen, am
Rotorblatt anhaftenden Eismassen mehr detektiert. Somit ist ein Eiswurf bei modernen Windenergie-
Anlagen nicht möglich. Man spricht hier von Eisabfall. Das Herabfallen von Eisstücken von einer
stehenden Windenergie-Anlage ist mit der Situation an Strommasten vergleichbar und beschränkt sich
auf das direkte Umfeld unter der Windenergieanlage.
Quelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr.
Sind Windrad-Betreiber versichert?
Jeder Betreiber eines Windrades besitzt eine Betreiberhaftpflichtversicherung, eine
Maschinenbetriebsunterbrechungsversicherung und einen Vollwartungsvertrag mit dem
Hersteller – denn ohne Versicherungen und Vollwartungsvertrag gibt es keine Kreditvergabe
durch finanzierende Banken.
Die jährliche Deckungssumme der Haftpflichtversicherung beträgt in der Regel fünf Millionen Euro pro
Windrad. Die Betreiberhaftpflicht deckt alle Schäden von Dritten ab. Niemand bleibt im
unwahrscheinlichen Fall eines Schadens auf diesem sitzen. Die
Maschinenbetriebsunterbrechungsversicherung sichert die Windenergie-Anlage gegen Schäden ab (z.B.
gegen Blitzschlag, Hagel etc.).
Entstehen während der Laufzeit am Windrad selbst Schäden durch Verschleißerscheinungen,
beispielsweise am Getriebe, so sind diese immer durch einen Vollwartungsvertrag abgedeckt. Dieser
wird zwischen Betreiber und Anlagenhersteller über die Dauer von 20 Jahren abgeschlossen und
beinhaltet regelmäßige Wartungsintervalle. Zusätzlich werden auftretende Schäden vom
Windradhersteller behoben. Sind längere Reparaturen notwendig wird der durch die Stillstandszeiten
verursachte Ertragsausfall des Betreibers vom Windradhersteller beglichen. Das eingebrachte
Eigenkapital der Kommanditisten (Bürger) wird in keinem Fall zur Begleichung von Schäden oder
bei Haftungsfällen herangezogen!
Wie laut sind Windenergieanlagen?
Für Windenergieanlagen gibt es klare baurechtliche Vorschriften, die Grenzwerte für die erlaubten Geräuschpegel festlegen und in der "Technischen Anleitung zum Schutz vor Lärm" (TA-Lärm DIN-ISO 9613-2) festgehalten sind. Die zulässige Geräuschbelastung durch Windenergieanlagen liegt zwischen 35 Dezibel in reinen Wohngebieten und 45 Dezibel in Mischgebieten. 35 Dezibel entsprechen in etwa einem menschlichen Flüstern. 45 Dezibel kann man mit üblichen Geräuschen in einer Wohnung vergleichen.
Der Bau von Windenergieanlagen ist an die sehr strengen Anforderungen der TA-Lärm gebunden. In Gutachten muss nachgewiesen werden, dass diese Anforderungen eingehalten werden (Berechnung nach dem Interimsverfahren). Die Schallgutachten sind unter anderem Grundlage dafür, ob ein Windpark genehmigt werden kann.
Grundsätzlich sind moderne Windenergieanlagen leiser als ihre Vorgänger aus der Pionierzeit der Windenergie. Sie sind besser schallgedämmt und besitzen schalltechnisch optimierte Rotorblattformen. Schon in wenigen 100 Metern Entfernung ist das durch die Rotorblätter hervorgerufene gleichmäßige Rauschen kaum noch wahrnehmbar. Zudem überlagern Umgebungsgeräusche – Bäume und Büsche, Straßenlärm und andere Alltagsgeräusche – die Geräuschentwicklung von Windenergieanlagen erheblich.
Durch fortwährende Forschung und Entwicklung arbeiten die Anlagenhersteller daran, die Schallemissionen, also die Lautstärke der Windräder weiter zu minimieren. Dies geschieht vor allem über die Verbesserung der aerodynamischen Eigenschaften der Rotorblätter, etwa durch so genannte serrations. Das sind kleine gezackte Profile an der Flügelhinterkante. Dieses System verringert die Luftverwirbelungen hinter dem Flügel und soll auch vom Hersteller der geplanten Anlagen am Sauberg verwendet werden.
Weiterführende Infos:
http://www.regierung-mv.de/Landesregierung/em/Energie/Wind/Fragen-und-Antworten/
Vortrag Nr.2: Dr. Johannes Pohl: "Welche Geräuschbelastung geht von WEA aus und welche Stresseffekte treten auf?" - Vortrag & Diskussion am 5. Mai 2015
Erzeugen Windenergie-Anlagen Infraschall?
Tieffrequente Geräusche und Infraschall (Körperschall) sind bei Windenergieanlagen messtechnisch nachweisbar, aber für den Menschen nicht hörbar. Die Frequenzen bei Infraschall liegen unterhalb der durch das menschliche Ohr wahrnehmbaren Frequenzen von 16 Hz. Der menschliche Hörbereich liegt zwischen 16 Hz – 20.000 Hz. Frequenzen darüber werden als Ultraschall bezeichnet.
Infraschall ist in unserem Alltag gegenwärtig: Natürliche Quellen sind Gewitter, Wasserfälle und Meeresbrandung u.a. Technische Quellen in unserem Alltag sind Straßenverkehr, im Pkw selbst, Flugzeuge, Kühlschränke, Klimaanlagen, Industriearbeitsplätze etc.
Durch die gesetzlichen Abstände zwischen Windrädern und Wohnbebauung bleibt der von den Anlagen erzeugte Infraschall deutlich unter der Hör- und Wahrnehmungsschwelle des Menschen. Mehrere Studien, unter anderem Langzeitstudien der Landesämter für Gesundheit Bayern und Baden-Württemberg belegen, dass keine gesundheitlichen Belastungen zu erwarten sind.
Weit höheren Infraschallwerten setzen wir uns tagtäglich vollkommen freiwillig aus: Die Messwerte im Innenraum eines mit 130 km/h fahrenden Mittelklasse Pkw übersteigen die einer Windenergie-Anlage um ein Vielfaches. Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit sind auch nach derzeitigem internationalen Kenntnisstand daher nicht plausibel.
Weitere Informationen:
Studie des Landesgesundheitsamts Bayern
Studie des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg
Faktenpapier des Landes Hessen
http://www.regierung-mv.de/Landesregierung/em/Energie/Wind/Fragen-und-Antworten/
Vortrag Nr.7: Prof. Dr. Caroline Herr: "Macht Infraschall krank?" Vortrag & Diskussion am 4. November 2015
Welchen Einfluss haben Windenergieanlagen auf den Lebensraum von Vögeln?
Windenergieanlagen stellen eine weitaus geringere Gefahr für Vögel und Fledermäuse dar, als dies oft behauptet wird. Bei diversen Vogelarten wurden vereinzelt sogar verstärkte Brutaktivitäten in der Nähe von Windenergieanlagen festgestellt (P. Hauff (2009):Zur Geschichte des Seeadlers Haliaeetus albicilla in Deutschland, Linz/Austria). So stieg seit 1990 beispielsweise parallel zum Ausbau der Windenergie an Land die Seeadlerpopulation deutlich an, und das insbesondere innerhalb Niedersachsens, Schleswig-Holsteins und Brandenburgs – den Bundesländern mit den meisten Windenergieanlagen.
Bei der Wahl von Standorten für Windenergieanlagen werden bedeutende Schutz- und Rastgebiete von Vögeln berücksichtigt. Das garantieren mehrmonatige naturschutzrechtliche Untersuchungen. Diese beeinhalten zum Beispiel auch die Analyse der Raumnutzung sowie die Flugbewegungen der am Standort vorkommenden windkraftsensiblen Arten. Im Genehmigungsverfahren für Windparks müssen diese Fachgutachten eingereicht und von den zuständigen Naturschutzbehörden intensiv geprüft werden.
Grundsätzlich wird bei jeder Standortplanung geprüft, ob windkraftrelevante Tierlarten, wie Zug- und Brutvögel, Fledermäuse, Wildkatzen und Haselmäuse, vorkommen. Dabei wird sowohl Bezug genommen auf vorhandene Verbreitungs- und Artvorkommensdaten der Fachbehörden als auch auf die leitfadenkonforme Kartierungen und Gutachten.
Kommt das Gutachten zu dem Schluss, dass erhebliche Beeinträchtigung z. B. für brütende oder ziehende Vögel besteht, werden die Windenergieanlagen nicht genehmigt oder sie müssen, wenn dies möglich ist zum Beispiel zeitweise abgeschaltet werden. Die Praxis zeigt, dass die Kollisionsgefahr sehr gering ist. Die Rotoren der heute gebauten Anlagen drehen sich zudem weit langsamer und meist über den üblichen Flughöhen von Brutvögeln. Zugvogelarten halten meist mehr Abstand zu den Windrädern, werden jedoch nicht vertrieben.
Was ist der sogenannte Schattenwurf?
Abhängig von Wetterbedingungen, Windrichtung, Sonnenstand und Betrieb kann eine Windenergieanlage mit ihren rotierenden Flügeln einen bewegten Schatten werfen. Bei den Berechnungen des Schattenwurfs wird unterschieden zwischen der theoretisch maximal möglichen Einwirkzeit – wobei stets Sonnenschein, eine bestimmte Windrichtung und ein drehender Rotor vorausgesetzt werden – und der realen Einwirkzeit unter örtlich tatsächlichen Wetterbedingungen.
Die Schattenwurfdauer darf nach gesetzlichen Vorgaben 30 Minuten täglich und 8 Stunden im Jahr nicht überschreiten. Im Genehmigungsverfahren ist durch Gutachten nachzuweisen, dass keine unzulässigen Schattenbelästigungen auftreten. Überschreitungen werden mit einem speziellen Sensor und durch eine Abschaltautomatik vermieden.
Quelle: Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
Beeinträchtigen die Anlagen den Tourismus vor Ort?
Kritiker befürchten, dass Windenergieanlagen durch den Eingriff in das Landschaftsbild zu abnehmenden Besucher- und Einwohnerzahlen führen oder sogar den Tourismus negativ beeinträchtigen würden.
Umfragen zeigen jedoch, dass Windenergieanlagen auch ein positives Image haben und zu einem sinnvollen Tourismus beitragen können. Sie stehen für Innovation, Zukunftsorientierung, Nachhaltigkeit und ökologischen Fortschritt. Inzwischen werden sogar Windparks aktiv in Tourismuskonzepte eingebunden (neue energie (09/2014): Das Ziel heisst: Erneuerbar. Tourismus und Windkraft sind kein Gegensatz, J.-R. Zimmermann, Berlin 2014, S. 29 ). Ob Windenergieanlagen positiv oder negativ gesehen werden, hängt vor allem von den zu Grunde liegenden Wertvorstellungen der jeweiligen Touristen ab. Befürworter von Windenergieanlagen nennen als Argumente den Umweltschutz, die Einstellung gegen Atomkraft und den Wunsch nach „sauberem“ Strom. Andere wiederum verweisen vor allem auf die Optik, die Kosten und den Naturschutz.
Weitere Informationen: Studie aus Schleswig-Holstein zum Einfluss der Windenergie auf den Tourismus
Wie lange dauert es, bis eine Windenergieanlage den Strom produziert hat, der für ihre Produktion benötigt wurde?
Schon nach drei bis sieben Monaten hat eine Windenergieanlage den Strom produziert, der für ihre Herstellung benötigt wurde. Während ihrer Laufzeit von 20 Jahren erzeugt sie gut 40 bis 70 Mal so viel Energie, wie für ihre Herstellung, Nutzung und Entsorgung eingesetzt wird. Rechnet man die Wiederverwertung der Materialien in die Ökobilanz mit ein, erzeugt eine Anlage sogar bis zu 90 Mal mehr Energie. Keine andere Anlage zur Stromerzeugung hat sich bereits nach so kurzer Zeit energetisch amortisiert.
Weitere Information zum Thema finden Sie hier.
Lassen Windenergieanlagen die Immobilienpreise sinken?
Windenergieanlagen haben nachweislich keine negativen Preiseffekte auf Immobilien. In strukturschwachen Regionen schaffen sie sogar Werte.
Bei der Errichtung von Windenergieanlagen werden gesetzliche Immissionswerte und Mindestabstände berücksichtigt, wodurch eine Minderung der Wohn- und Wertqualität der Umgebung verhindert wird. Der Wert einer Immobilie hängt vielmehr von einer ganzen Reihe von Faktoren ab, grundlegend von Angebot und Nachfrage. Das bestätigt auch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, in dem darauf verwiesen wird, dass die konkrete Stärke einer Emissionsquelle nur einer unter vielen Faktoren ist, welcher die Belastung eines Schutzobjekts bestimmt.
Nach Einschätzung der EBZ Business School in Bochum ist ein negativer Einfluss von Windenergieanlagen auf die Entwicklung von Immobilienpreisen nicht belegbar. Betrachtet man den Zuzug von Arbeitskräften in den ländlichen Raum sowie die regionale Wertschöpfung durch den Ausbau der Windenergie, so kann vielmehr unterstellt werden, dass diese insbesondere in strukturschwachen Regionen eher positiv auf die Entwicklung der Immobilienpreise wirkt.
Weitere Informationen:
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
Studie der EBZ Business School
http://www.regierung-mv.de/Landesregierung/em/Energie/Wind/Fragen-und-Antworten/
Vortrag Nr.5: Prof. Dr. Günter Vornholz: "Schaden Windenergieanlagen den Immobilienpreisen?"
Vortrag & Diskussion am 15. September 2015
Welche Dimensionen haben Fundament, Turm und Roter einer modernen Windkraftanlage?
Volumen und Gewicht eines Windrades (Beispiel: Enercon E-141):
- Volumen Fundament: ca. 1.200 m3
- Gewicht Turm: ca. 2.000 t
- Gewicht Gondel und Rotorblätter: ca. 550 t
- Länge Rotorblatt: ca. 70 m
- Außendurchmesser: da 23,00 m
- Fundamenthöhe: hges 3,70 m
Gibt es Maßnahmen für einen ökologischen Ausgleich?
Grundsätzlich gilt: Nicht überall wo Windräder technisch realisierbar wären, werden sie auch gebaut. Denn der Eingriff in den Forst und in die Natur muss stets mit Augenmaß und so gering wie möglich ausfallen. Daher werden bereits in der Frühphase eines Windenergie-Projektes vorgeschädigte Bereiche eines Wirtschaftswaldes, Windwurf- und Sukzessionsflächen sowie ökologisch weniger wertvolle Bereiche gemeinsam mit den Forstbetrieben identifiziert und in der Standortplanung berücksichtigt. Zudem wird geprüft, inwiefern bestehende Infrastruktur – Waldwege, Rückegassen, etc. – in den Windpark integriert werden kann. Die Planungsgrundsätze lauten daher: Vermeiden, Reduzieren, Kompensieren.
Generell ist der Flächenverbrauch einer modernen Windenergie-Anlage gering. In Abhängigkeit vom Anlagentyp und der Standortbeschaffenheit beträgt dieser bei einer typischen Drei-Megawatt-Anlage, wie sie derzeit geplant und gebaut wird, zwischen 0,5 und einem Hektar, wobei nur ein Teil dieser Fläche für den Betriebszeitraum von 20 Jahren tatsächlich baumfrei gehalten wird. Temporär genutzte Bereiche, wie zum Beispiel Lagerflächen, werden nach Abschluss der Bauphase wieder aufgeforstet und die Freifläche um das Fundament und die Kranstellfläche können mit Schotterrasen begrünt werden.
Schon bei der Planung eines Windparks werden Maßnahmen vorgesehen, um den Eingriff in die Natur bei der Errichtung der Windenergie-Anlagen gering zu halten. So werden beispielsweise ökologisch weniger wertvolle Fichtenwälder bevorzugt, um den Bestand an wertvollen alten Laubbäumen (Eiche, Buche, etc.) zu schützen.
Je nach Standort werden mit der Naturschutzbehörde Maßnahmen abgestimmt, um dem Arten- und Naturschutz Rechnung zu tragen. So werden etwa für den Bau des Windparks genutze Waldflächen nach Abschluss der Bauphase wieder in Waldwiesen und abgestufte Waldränder umgewandelt oder unter ökologischen Gesichtspunkten aufgeforstet. Eine weitere Ausgleichsmaßnahme ist die Sicherung von Altholz als Fledermaushbitat und die damit verbundene Schaffung neuer Lebensräume für Wildtier.
Weitere Informationen:
Hintergrundpapier des BWE zu Naturschutz und Ausgleichsmaßnahmen
Nutzen Windenergie-Anlagen Seltene Erden?
Seltene Erden, ohne die die Herstellung von Smartphones, Flachbildschirmen und Laptops undenkbar wäre, werden unter anderem auch zur Produktion von Autos, Flugzeugen und Windenergie-anlagen verwendet. Permanentmagneten, die in vielen Elektromotoren zum Einsatz kommen, benötigen Seltene Erden wie zum Beispiel Neodym. Magnete auf dieser Basis sind um ein vielfaches leistungsfähiger als herkömmliche Eisenmagnete.
Ist der Rückbau der Anlagen gesichert?
Ja. Der vollständige Rückbau ist Teil der Genehmigung. Er wird über eine hinterlegte Bankbürgschaft vor Baubeginn abgesichert. Die Höhe der Bürgschaft ist landesspezifisch geregelt und wird von der Genehmigungsbehörde festgesetzt.
Die Bürgschaft sichert den Rückbau im Falle einer Insolvenz des Betreibers ab. Dieser Fall tritt sehr selten ein, da die finanzierenden Banken üblicherweise ein sehr hohes Interesse am Weiterbetrieb der Anlagen haben, schließlich ist der Großteil von den Banken finanziert.
Heutzutage haben Windenergie-Anlagen nach Betriebsende meist noch einen so hohen Restwert (Weiterbetrieb im Ausland), dass die Bürgschaft, selbst im Falle einer Insolvenz, nicht zwangsläufig fällig wird.
juwi sichert zu, die Windräder nach der Betriebsphase zurückzubauen. Dazu gehören neben den Windenergie-Anlagen auch die Fundamente, die Kabel und die Wege. Letztere bleiben nach Abstimmung mit Behörden und Grundstückseigentümer oftmals bestehen und können weiter genutzt werden.
Sind Windräder für den Rückgang der Insektenpopulation verantwortlich?
"Es wäre völlig an den Haaren herbeigezogen, eine nennenswerte Gefährdung von Insektenpopulationen durch Windräder abzuleiten", sagte Lars Lachmann vom Nabu. Allein in deutschen Wäldern würden jährlich 400.000 Tonnen Insekten von Vögeln gefressen.
Zwar fliegen Insekten in den warmen Monaten und in Zeiten der Migration zu neuen Brut- und Nahrungsplätzen auch in größeren Höhen. Die meiste Zeit halten sie sich aber in bodennahen Regionen auf - und damit unterhalb der Rotoren von Windenergieanlagen. Es zeigt sich zudem, dass der Insektenrückgang eine weltweit feststellbare Entwicklung ist, auch in Regionen in denen keine oder kaum Windräder stehen. Ein Gefahrenzusammenhang zwischen Windrädern und Insektenschwund wird daher häufig überschätzt. Als größten Treiber des Insektenschwundes identifizierten Forscher stattdessen den Verlust des Lebensraumes durch die intensive Landwirtschaft und das Ausbringen von Pestiziden.
Quellen:
Bundesamt für Naturschutz (2019): Insektenrückgang – potenzieller Einfluss der Windenergienutzung in Deutschland?