
Veröffentlichung der Teilfortschreibung Regionalplan
Am 28. März hat der Regionale Planungsverband den Erstentwurf für die Teilfortschreibung des Regionalplans im Bereich Erneuerbare Energien veröffentlicht. Fast gleichzeitig haben sich mehr als 500 Bürgerinnen und Bürger im Rahmen eines inzwischen erfolgreichen abgeschlossenen Bürgerbegehrens für einen Bürgerentscheid für einen Windpark im Energiepark Waldpolenz ausgesprochen. Was bedeutet das nun?
Der Regionalplanentwurf und wie es dazu kam
Die Flächen wurden nicht in den Erstentwurf des Regionalplans aufgenommen. Das ist nach der Entscheidung des Brandiser Stadtrats vom vergangenen November nicht verwunderlich, weil der Regionale Planungsverband davon ausgehen musste, dass eine Umsetzung von Windenergie-Anlagen auf diesen Flächen aufgrund der Stadtratsentscheidung nicht möglich ist. Stattdessen wurden nun benachbarte Flächen in die Regionalplanung aufgenommen. Die Stadt ist keine Eigentümerin dieser Flächen, kann also nicht über deren Verpachtung entscheiden und auch keine eigenen Pachteinnahmen für diese potenzielle Windenergie-Anlagenstandorte erzielen. Genau dies war das Ziel des ursprünglichen von der Stadt Brandis angestoßenen Verfahrens.
Zur Erinnerung: Der Stadtrat Brandis hatte am 30. Mai 2023 mit 12 zu 4 Stimmen beschlossen, das Thema Windenergie aktiv zu steuern, vorzugsweise auf kommunalen Grundstücken. Die geplanten Flächen wurden vom Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie als „geeignet für Windenergie-Anlagen“ eingestuft. JUWI war nach einem umfangreichen Auswahlprozess als exklusiver Partner für die weitere Projektentwicklung für die Windenergie-Anlagen im Energiepark Waldpolenz ausgewählt worden. Am 26. November 2024 hatte der Stadtrat Brandis dann aber mit 14 zu 5 Stimmen gegen einen Gestattungsvertrag mit JUWI gestimmt. Daraufhin haben drei Bürger ein Bürgerbegehren initiiert mit dem Ziel, dass alle Einwohnerinnen und Einwohner von Brandis über die Verpachtung und damit über den Windpark abstimmen. Dieses Bürgerbegehren erreichte innerhalb weniger Wochen die notwendigen Unterschriften.
Der Bürgerentscheid eröffnet alle Möglichkeiten
Jetzt entscheiden die Bürger: Die Stadt Brandis wird nach Prüfung des Bürgerbegehrens einen Termin für einen Bürgerentscheid ansetzen. Das Ergebnis dieses Entscheids wird dann bindend für den Stadtrat sein. Das bedeutet: Wenn sich die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger für eine Verpachtung ausspricht, kann die Stadt die Flächen an JUWI verpachten.
Gleichzeitig wäre eine solche Entscheidung aber auch ein wichtiges Signal an den Regionalen Planungsverband. Nach der öffentlichen Auslage des Regionalplanentwurfs können Unternehmen, Verbände und Privatpersonen Stellungnahmen zum Erstentwurf abgeben. Der Planungsverband bewertet diese und nimmt gegebenenfalls noch einmal Anpassungen vor. Die Teilfortschreibung soll bis Ende 2027 in Kraft sein.
Wenn sich der Planungsverband in der nächsten Planungsrunde gegen eine Aufnahme der Flächen entscheiden würde, hätte die Stadt Brandis alle Möglichkeiten, über die Gemeindeöffnungsklausel die Fläche selbst für die Windenergie auszuweisen. Im Windflächenbedarfsgesetzt werden Städten und Kommunen in §5 Absatz 1 und 2 die entsprechenden Rechte eingeräumt. Hierfür wäre ein positiver Bürgerentscheid ein klares Signal. Durch die Pachteinnahmen könnte die Stadt mit mindestens 15 Millionen Euro über einen Zeitraum von 20 Jahren rechnen, weitere zwei Millionen Euro würden über die Kommunalabgabe in die Stadtkasse fließen.