Windpark Eppingen

Wir treiben die Energiewende voran und sorgen für noch mehr gute Energie. Mit den geplanten Anlagen produzieren wir Strom für über 40.000 Haushalte in der Region Heilbronn-Franken: zuverlässig, sauber, sicher.

Aktuelle Informationen

Einladung zur Informationsveranstaltung
Die Informationsveranstaltung zur Energiewende in Eppingen findet am Freitag, den 31. Januar um 18:30 Uhr in der Stadthalle Eppingen statt.
Die stille Mehrheit
Mehrere aktuelle Befragungen belegen die hohe Zustimmung zum Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland. Auch die Akzeptanz für Windenergie ist hoch.
Das Vorhaben

Klima schützen, unabhängig machen, Wertschöpfung stärken

Unser Ziel ist es, klimafreundlichen Strom zu erzeugen, uns so unabhängiger von fossilen Rohstoffimporten zu machen und gleichzeitig die lokale Wertschöpfung zu stärken. Hierzu planen wir die Errichtung und den Betrieb von sechs Windenergie-Anlagen der neuesten Generation mit einer voraussichtlichen installierten Nennleistung von sechs bis acht Megawatt.  Finanziell werden die Bürgerinnen und Bürger indirekt über die Kommunalabgabe in Höhe von 0,2, Cent je produzierter Kilowattstunde und Betriebsjahr über die 20 Jahre währende EEG-Vergütungsdauer beteiligt. Diese geht an alle Gemeinden, die gemäß ihres Flächenanteils in einem 2,5 Kilometer Radius um die Anlagenstandpunkte liegen. JUWI hat der Stadt ein Budget von 450.000 Euro für Bürgerbeteiligungen vertraglich zugesichert. 

Der Standort

Wirtschaftliche genutzte Forstflächen

Entstehen soll der Windpark auf den Gemarkungen Mühlbach und Eppingen gelegenen Hardtwald. Das Projektgebiet ist im Regionalplanentwurf Windenergie der Planungsregion Heilbronn-Franken als Vorranggebiet für Windenergie vorgesehen. Die Anlagenstandorte sind so gewählt, dass eine effiziente Nutzung der Windbedingungen bei gleichzeitiger Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte hinsichtlich Schallimmissionen und Schattenwurf gegeben ist. Die Standorte der Anlagen werden so gewählt, dass ein Mindestabstand von 1.000 Metern zu den umliegenden Wohnsiedlungen gewährleistet ist. 

Um die nächtliche Lichtbelastung zu minimieren, statten wir die Anlagen mit einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung aus – das bedeutet, die Lichter blinken nur bei Annäherung eines Luftfahrzeugs. Zudem werden die Standorte, soweit möglich, entlang bestehender Waldwege geplant, um den Eingriff in Natur und Landschaft auf ein Minimum zu reduzieren. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens werden für das Projekt umfangreiche Umwelt- und Artenschutzuntersuchungen durchgeführt. Dabei wird in Absprache mit den Naturschutzbehörden und gemäß des Bundesnaturschutzgesetzes untersucht, welche windkraftsensiblen Arten wie zum Beispiel Schwarz- oder Weißstorch oder Rotmilan in dem Projektgebiet vorkommen. Die Genehmigung eines Projektes hängt wesentlich vom Ergebnis dieser Untersuchungen ab. Für Eingriffe in die Natur und das Landschaftsbild erfolgen Ausgleichsmaßnahmen. So können zum Beispiel Aufforstungen und ökologischer Waldumbau, Nahrungshabitate für geschützte Vögel sowie Brutkästen für Fledermäuse geschaffen werden.

 

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6
Windenergie-Anlagen

Geplant ist der Bau von sechs Windenergie-Anlagen der 6 bis 8-Megawatt-Klasse

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40 bis 48 MW
Gesamtleistung

Die sechs Windenergie-Anlagen haben eine Gesamtleistung von 40 bis 48 Megawatt

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40.000
Haushalte

Die Anlagen produzieren jährlich sauberen Strom für mehr als 40.000 Haushalten

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81.000t
CO2-Einsparung

Pro Jahr werden 81.000 Tonnen CO2 vermieden

Windradbau im Zeitraffer

Eindrücke von einer unserer Baustellen in Rheinland-Pfalz

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Gute Gründe

Frischer Wind für die Region und die Bürger*innen

Es gibt viele gute Gründe für den Ausbau der Windenergie: Sie ist die wichtigste Energiequelle im deutschen Strommix und gemeinsam mit der Photovoltaik die kostengünstigste Form der Stromgewinnung. Auf dem Weg in die Klimaneutralität des Wirtschaftsstandorts Deutschland ist sie unverzichtbar. Zudem generiert sie für die Standortkommunen verlässliche Einnahmen für ihre Bürgerinnen und Bürger, für Waldbesitzer*innen planbare Pachteinnahmen für den notwendigen Waldumbau und für uns alle ist sie aktiver Klima- und Artenschutz.

Verlässliche Einnahmen

Das Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) ermöglicht den Standortgemeinden gemäß ihres Flächenanteils im Umkreis von 2,5 Kilometern um jedes Windrad Einnahmen von 0,2 Cent je produzierter Kilowattstunde über die 20 Jahre lange Gesamtdauer der EEG-Vergütung. Die Einnahmen bleiben vor Ort und können für Investitionen in lokale Infrastrukturprojekte genutzt werden. JUWI hat der Stadt ein Budget von 450.000€ für Bürgerbeteiligungen vertraglich zugesichert.

Effektiver Klimaschutz

Je nach Standort produzieren Windenergie-Anlagen bereits nach drei bis sieben Monaten mehr Strom als für ihre Herstellung benötigt wurde. Während ihrer Laufzeit von 20 Jahren erzeugen sie gut 40- bis 70-mal so viel Energie, wie für ihre Herstellung, Nutzung und Entsorgung eingesetzt wird. Damit sind sie ein wichtiger Baustein zum Klimaschutz und bei der Dekarbonisierung der Wirtschaft.

Hervorragende CO2-Bilanz

Auch an Forststandorten ist die CO2-Bilanz von Windrädern mehr als positiv. Mit etwa 0,5 Hektar dauerhaft beanspruchter Fläche benötigen sie nicht nur sehr wenig Platz, eine moderne Windenergie-Anlage spart auch mehr als 700-mal so viel CO2 ein, als der Wald auf der gleichen Fläche binden kann. Die in Anspruch genommene Fläche wird zudem an anderer Stelle kompensiert.

Geregelter Rückbau

Der spätere Rückbau der Anlagen ist bereits in der Genehmigung geregelt. Dazu wird eine behördlich festgesetzte Rückbausumme hinterlegt. Das garantiert den Rückbau auch im Falle einer Betreiberinsolvenz. Zudem lassen sich Windenergie-Anlagen nahezu komplett recyclen. Stahl, Beton und Metalle werden den etablierten Recycling-Kreisläufen zugeführt. Die Verbundstoffe der Rotorblätter dienen unter anderem der Zementindustrie als Zuschlagsstoff.

Über den Tellerrand

Verantwortliche berichten von Windenergie-Projekten in ihrer Gemeinde

Gemeinschaftsstrom für alle
Die Dardesheim Story: Windpark Druiberg, Sachsen-Anhalt
Dassow geht neue Wege
Windpark Schönberg, Mecklenburg-Vorpommern
Gegen den Wind
Der Windpark Fuchstal, Bayern
Zukunftswind
Sulz am Neckar und Dornhan legen los, Baden-Württemberg
Windkraft im Konsens
Der Windpark Wilstedt Süd, Niedersachsen
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Zeitplan

Die wichtigsten Meilensteine

2025
Artenschutzrechtliche Kartierung

Im Jahr 2025 wird das Projektgebiet von einem externen Gutachter auf das Vorkommen planungsrelevanter Vogel- und Fledermausarten untersucht.

1. Quartal
2025
Bürgerinformationsveranstaltung

Anfang 2025 stellt JUWI das Vorhaben den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Eppingen vor.

Frühling
2027
Start des Genehmigungsverfahrens

Nachdem alle Gutachten vorliegen werden die Antragsunterlagen vervollständigt und beim Landratsamt Heilbronn eingereicht.

1. Quartal
2028
Teilnahme an der EEG Ausschreibung

Zur wettbewerblichen Ermittlung des Einspeisetarifs schreibt die Bundesnetzagentur mehrmals im Jahr bestimmte Zubaumengen aus, auf die sich Vorhabenträger mit ihren bereits genehmigten Projekten bewerben können.

4. Quartal
2028
Bauvorbereitende Maßnahmen

Aus naturschutzrechtlichen Gründen dürfen bestimmte Tätigkeiten, wie zum Beispiel Baumfällarbeiten, ausschließlich in den Wintermonaten außerhalb der Setz- und Legeperiode durchgeführt werden.

4. Quartal
2028
Zuwegung

Damit der Großkran sowie die Komponenten die die Baustelle erreichen können müssen die Wege entsprechend ertüchtigt werden. Um die Eingriffe so gering wie nötig zu halten, wird wo immer möglich auf das bestehende Waldwegenetz zurückgegriffen.

4. Quartal
2028
Externe Verkabelung

Damit der Strom des Windparks nach Bau und Inbetriebnahme abtransportiert werden kann, werden die Windenergie-Anlagen untereinander verkabelt und dann das Anschlusskabel zum nächtsgelegenen Einspeisepunkt verlegt. Das geschieht in der Regel mit einem Kabelpflug entlang der Wegstrecke. Wo dies nicht möglich ist oder bestehende Infrastruktur gequert werden muss, kommen so genannte Spülbohrungen zum Einsatz.

1. Quartal
2029
Fundamentbau

Zunächst steht der Bau der Fundamente ab. Diese sind in der Regel etwa 20 Meter im Durchmesser und bis 3,5 Meter tief und bestehen aus einem Ankerkorb aus Stahl, der dann mit Beton aufgefüllt wird.

2. Quartal
2029
Turmbau

Sind die Fundamente ausgehärtet folgt der Turmbau. Die Türme bestehen entweder ganzheitlich aus mehreren Stahlsegementen oder aus einem Stahlbetontum, auf den ab etwa 80 Meter Höhe die Stahlschübe gesetzt werden. 

3. Quartal
2029
Zug der Großkomponenten

Steht der Turm, folgt der Zug von Maschinenhaus, Rotornabe und den Rotorblättern. 

4. Quartal
2029
Inbetriebnahme

Nach Abschluss aller Bauarbeiten können die Anlagen in Betrieb gehen. Die Inbetriebnahmephase geht über mehrere Tage. Dabei durchlaufen die Anlagen alle Leistungsbereiche. Nach aktuellem Zeitplan ist die Inbetriebnahme des Windparks Ende 2031 geplant.

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2025
Artenschutzrechtliche Kartierung
1. Quartal 2025
Bürgerinformationsveranstaltung
Frühling 2027
Start des Genehmigungsverfahrens
1. Quartal 2028
Teilnahme an der EEG Ausschreibung
4. Quartal 2028
Bauvorbereitende Maßnahmen
4. Quartal 2028
Zuwegung
4. Quartal 2028
Externe Verkabelung
1. Quartal 2029
Fundamentbau
2. Quartal 2029
Turmbau
3. Quartal 2029
Zug der Großkomponenten
4. Quartal 2029
Inbetriebnahme
Veröffentlichungen

Zum Nachlesen

Hier finden Sie veröffentlichte Dokumente rund um den Windpark Eppingen.

Eppinger Stadtanzeiger
Presse
Fragen und Antworten der Kalenderwoche 21 bis 24

Der Eppinger Stadtanzeiger hat in den Kalenderwochen 21 bis 24 die zentralen Anliegen der Bürgerinnen und Bürger zum Thema Windenergie gesammelt und beantwortet.

In der PDF-Zusammenfassung finden Sie Antworten auf Themen wie:

  • Rechtliche Rahmenbedingungen
  • Flächenbedarf, Ausgleichsmaßnahmen und Naturschutz
  • Faktencheck
  • Positive Aspekte
Zur PDF-Zusammenfassung
Pressemitteilung der Stadtverwaltung Eppingen vom 21. Januar 2025

Energiewende in Eppingen – Weichenstellung für die erneuerbaren Energien vor Ort.

Pressemitteilung lesen
Wer wir sind

Über JUWI

Wir sind einer der führenden Spezialisten im Bereich der erneuerbaren Energien und bieten die komplette Projektentwicklung sowie weitere Dienstleistungen rund um den Bau und die Betriebsführung von Windparks und Solaranlagen an. Seit mehr als 30 Jahren planen und errichten wir Wind- und Solarparks im In- und Ausland. Weltweit beschäftigt JUWI rund 1.350 Mitarbeitende. Seit 2014 ist die Mannheimer MVV Energie AG Mehrheitseigentümer der JUWI-Gruppe. Bislang haben wir an rund 200 Standorten mehr als 1.250 Windenergie-Anlagen errichtet und mehr als 2.000 PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 3.700 Megawatt.

Antworten

Gut zu wissen

Wie lassen sich Windenergie und Naturschutz vereinbaren?

Zu jedem Genehmigungsverfahren gehören umfangreiche Artenschutzuntersuchungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen. Dabei wird in Absprache mit den Naturschutzbehörden und des Bundesnaturschutzgesetzes untersucht, welche windkraftsensiblen Arten wie zum Beispiel Schwarz- oder Weißstorch, Rotmilan oder Mäusebussard in einem Gebiet von bis zu fünf Kilometer um den geplanten Windpark leben. Die Genehmigung einer Anlage hängt wesentlich vom Ergebnis dieser Untersuchungen ab. Die Behörde kann auch Auflagen verhängen und verlangen, dass die Anlage während hochfrequentierter Flugzeiten der Fledermäuse oder Brutzeiten und Aufzuchtzeiten von Greifvögeln abgeschaltet wird.

Für Eingriffe in die Natur und das Landschaftsbild erfolgen Ausgleichsmaßnahmen. So können zum Beispiel Aufforstungen und ökologischer Waldumbau, Schaffung von Nahrungshabitaten für geschützte Vögel, Brutkästen für Fledermäuse geschaffen werden.

Wie werden die Bürgerinnen und Bürger vor Ort beteiligt?

Im Rahmen des öffentlichen Genehmigungsverfahrens werden Bürgerinnen und Bürger beteiligt. Etwaige Anmerkungen werden in einem öffentlichen Erörterungstermin, den die zuständige Genehmigungsbehörde festsetzt, aufgegriffen und diskutiert. 

Finanziell werden die Bürgerinnen und Bürger indirekt über die Kommunalabgabe in Höhe von 0,2, Cent je produzierter Kilowattstunde und Betriebsjahr über die 20 Jahre währende EEG-Vergütungsdauer beteiligt. Diese geht an alle Gemeinden, die gemäß ihres Flächenanteils in einem 2,5 Kilometer Radius um die Anlagenstandpunkte liegen. Der Vorteil: Dieses Geld bleibt in den Kommunen und kann vor Ort investiert werden.

Wie groß ist der Flächenverbrauch eines Windrads

Eine Windenergie-Anlage (Beispiel: Vestas V162) benötigt dauerhaft eine Fläche von ca. 0,5 Hektar. Das entspricht 85 Prozent der Fläche eines Fußballplatzes. Rund zwei Drittel der genutzten Fläche wird nach Ende der Bauarbeiten durch Pflanzung und Pflege wieder aufgeforstet. Die Fundamentfläche beträgt im Durchmesser rund 20 Meter, die Tiefe zwischen zwei und vier Metern.

Schon bei der Planung werden Kalamitäts- und Windwurfflächen sowie das bestehende Waldwegenetz berücksichtigt, um den Eingriff möglichst minimal zu halten. Gibt es Wege, müssen diese gegebenenfalls noch verbreitet und geschottert werden. Qualifizierte und mit der Naturschutzbehörde abgestimmte Ausgleichsmaßnahmen sorgen dafür, dass Flora und Fauna geschützt werden.

Haben Windenergie-Anlagen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt?

Nein. Zudem beschränkt sich die versiegelte Fläche ausschließlich auf den Fundamentbereich. Dieser ist pro Anlage ungefähr 20 Meter im Durchmesser und zwischen drei und fünf Metern tief. Das Thema Grundwasserschutz ist zudem Gegenstand des Genehmigungsverfahrens und wird von der zuständigen Wasserschutzbehörde begutachtet. 

Wie wird der spätere Rückbau der Anlagen sichergestellt?

Für jede unserer Windenergie-Anlagen legen wir schon vor dem ersten Spatenstich eine solide Rückbaubürgschaft an. Mit einer Bürgschaft von 1.500 Euro je Meter Nabenhöhe, mindestens jedoch 300.000 Euro pro Anlage, ist sichergestellt, dass ausreichend Mittel für den Rückbau und die Wiederherstellung des Grundstücks zur Verfügung stehen. Die Rückbaubürgschaft wird nach 16 Betriebsjahren und in regelmäßigen Abständen von fünf Jahren durch einen unabhängigen und vereidigten Gutachter überprüft und gegebenenfalls angepasst. Dies gewährleistet, dass die Höhe der Bürgschaft stets den tatsächlichen Kosten des Rückbaus entspricht. Die Anpassung basiert auf einer objektiven Bewertung, die eventuelle Preissteigerungen oder Änderungen in den Rückbaukosten berücksichtigt.

Ihre Kontakte

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Ina Helfrich

Projektleiterin

Christian Hinsch

Leiter Unternehmenskommunikation/ Pressesprecher
Tel. +4967329657-1201
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