Windpark Ettelried

Wir sorgen für noch mehr gute Energie im Landkreis Augsburg. Mit den geplanten Anlagen produzieren wir Strom für 16.000 Haushalte in Ihrer Region: zuverlässig, sauber, sicher.
Das Vorhaben

Klima schützen, unabhängig machen, Wertschöpfung stärken

Unser Ziel ist es, klimafreundlichen Strom zu erzeugen, uns so unabhängiger von fossilen Rohstoffimporten zu machen und gleichzeitig die lokale Wertschöpfung zu stärken. Hierzu planen wir die Errichtung und den späteren Betrieb von vier Windenergieanlagen (WEA). Die geplanten WEA haben eine Nennleistung von je 6,2 Megawatt (MW) und eine Nabenhöhe von je 165 Metern.

Der Standort

10-H-konform

Die Standorte der geplanten Windenergie-Anlagen (WEA) befinden sich auf dem Gebiet der Marktgemeinde Dinkelscherben, westlich des Ortsteils Ettelried auf einem bewaldeten Höhenrücken. 

Durch die Standortwahl kann ein maximal möglicher Abstand zu den vorhandenen Siedlungsbereichen eingehalten werden. Der Abstand der WEA zu nächsten Wohnbebauung liegt bei mindestens 2.500 m und ist somit 10-H-konform. 

Um den Ausbau der Windenergie im Freistaat weiter auszubauen und um zusätzliche geiegnete Flächen zu aktivieren, brachte die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag eine Änderung der Bauordnung auf den Weg, bei der der Mindestabstand zwischen Windrad und Wohnbebauung auf 1.000 Meter reduziert wird.

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4
Windenergie-Anlagen

Geplant ist der Bau von vier Windenergie-Anlagen vom Typ SG-170

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24,8 MW
Gesamtleistung

Der Windpark hat eine Gesamtleistung von rund 25 Megawatt

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16.000
Haushalte

Die Anlagen produzieren jährlich sauberen Strom für mehr als 16.000 Haushalte

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37.500t
CO2-Einsparung

Unter Berücksichtigung der Vorketten werden mehr als 37.500 Tonnen CO2 vermieden

Windradbau im Zeitraffer

Faszinierende Eindrücke von einer Baustelle im Forst

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Gute Gründe

Frischer Wind für die Region und die Bürger*innen

Es gibt viele gute Gründe für den Ausbau der Windenergie: Sie ist die wichtigste Energiequelle im deutschen Strommix und gemeinsam mit der Photovoltaik die kostengünstigste Form der Stromgewinnung. Auf dem Weg in die Klimaneutralität des Wirtschaftsstandorts Deutschland ist sie unverzichtbar. Zudem generiert sie für die Standortkommunen verlässliche Einnahmen für ihre Bürgerinnen und Bürger, für Waldbesitzer*innen planbare Pachteinnahmen für den notwendigen Waldumbau und für uns alle ist sie aktiver Klima- und Artenschutz.

Verlässliche Einnahmen

Das Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) ermöglicht den Standortgemeinden gemäß ihres Flächenanteils im Umkreis von 2,5 Kilometern um jedes Windrad Einnahmen von 0,2 Cent je produzierter Kilowattstunde über die 20 Jahre lange Gesamtdauer der EEG-Vergütung. Die Einnahmen bleiben vor Ort und können für Investitionen in lokale Infrastrukturprojekte genutzt werden.

Effektiver Klimaschutz

Je nach Standort produzieren Windenergie-Anlagen bereits nach drei bis sieben Monaten mehr Strom als für ihre Herstellung benötigt wurde. Während ihrer Laufzeit von 20 Jahren erzeugen sie gut 40- bis 70-mal so viel Energie, wie für ihre Herstellung, Nutzung und Entsorgung eingesetzt wird. Damit sind sie ein wichtiger Baustein zum Klimaschutz und bei der Dekarbonisierung der Wirtschaft.

Hervorragende CO2-Bilanz

Auch an Forststandorten ist die CO2-Bilanz von Windrädern mehr als positiv. Mit etwa 0,5 Hektar dauerhaft beanspruchter Fläche benötigen sie nicht nur sehr wenig Platz, eine moderne Windenergie-Anlage spart auch mehr als 700-mal so viel CO2 ein, als der Wald auf der gleichen Fläche binden kann. Die in Anspruch genommene Fläche wird zudem an anderer Stelle kompensiert.

Geregelter Rückbau

Der spätere Rückbau der Anlagen ist bereits in der Genehmigung geregelt. Dazu wird eine behördlich festgesetzte Rückbausumme hinterlegt. Das garantiert den Rückbau auch im Falle einer Betreiberinsolvenz. Zudem lassen sich Windenergie-Anlagen nahezu komplett recyclen. Stahl, Beton und Metalle werden den etablierten Recycling-Kreisläufen zugeführt. Die Verbundstoffe der Rotorblätter dienen unter anderem der Zementindustrie als Zuschlagsstoff.

Über den Tellerrand

Verantwortliche berichten von Windenergie-Projekten in ihrer Gemeinde

Gemeinschaftsstrom für alle
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Zeitplan

Die wichtigsten Meilensteine

Frühjahr
2020
Erste Planungsschritte

Nach Abschluss der internen Planungen beginnen am geplanten Standort die faunistischen Untersuchungen. Eine erste gutachterliche Bewertung zum Schall hat ergeben, dass die Beurteilungspegel nach TA Lärm bei Betrieb der geplanten vier WEA für die Nachtzeit und für die Tagzeit einhalten bzw. deutlich unterschreiten.

Frühsommer
2020
Vorstellung des Projektes in der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates Dinkelscherben

Die so genannte „Schatten-Null-Lösung“ haben wir in der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates Dinkelscherben vorgestellt. Gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz darf der Schattenwurf 30 Minuten täglich und 8 Stunden jährlich betragen. Bei Überschreitungen ist die Windenergieanlage mit einem speziellen Sensor auszustatten und durch eine Abschaltautomatik anzuhalten. In Ettelried wird die Beeinträchtigung durch Schlagschatten bei null liegen.

Frühling
2021
Bauvoranfrage zur Klärung der 10h-Regel

Im Vorfeld wurde die Priviligierung gem. BauGB, insbesondere der Schutzzweck gem. der bayerischen "10H-Regel" gem. BayBO der nächstgelegenen Siedlungs- und Wohnbereiche in Ettelried, Reichtertsried und Häuserhof informell geprüft.

Winter
2021
Fertigstellung aller technischen und naturschutzrechtlichen Gutachten

In den Antragsunterlagen müssen eine Vielzahl an Gutachten erstellt werden bzw. Belange berücksichtigt werden: Schall und Schatten, Brandschutz, Landespflegerischer Begleitplan, Landschaftsbild, UVP-Bericht und UVP-Prüfung, Artenschutz, Baugrund, Turbulenz, Hydrogeologie/ Wasser, Seismologie und Militär- und Flugsicherung, etc.

März
2024
Start des Genehmigungsverfahrens

Es erfolgt die Antragstellung des förmlichen Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 10 BImSchG)

November
2025
Erhalt der immisionsschutzrechtlichen Genehmigung

Nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens werden die eingereichten Unterlagen per Offenlage den Bürgerinnen und Bürgern zugänglich gemacht und begündete Einwände an einem Erörterungstermin diskutiert, bevor die Genehmigung offiziell ausgestellt wird. 

Mai
2026
Teilnahme & Zuschlag an der Ausschreibung der Bundesnetzagentur

Zur wettbewerblichen Ermittlung des Einspeisetarifs schreibt die Bundesnetzagentur mehrmals im Jahr bestimmte Zubaumengen aus, auf die sich Vorhabenträger mit ihren bereits genehmigten Projekten bewerben können.

November
2026
Bauvorbereitende Maßnahmen

Aus naturschutzrechtlichen Gründen dürfen bestimmte Tätigkeiten, wie zum Beispiel Baumfällarbeiten, ausschließlich in den Wintermonaten außerhalb der Setz- und Legeperiode durchgeführt werden.

Februar
2027
Zuwegung

Damit der Großkran sowie die Komponenten die Baustelle erreichen können, müssen die Wege entsprechend ertüchtigt werden. Um die Eingriffe so gering wie nötig zu halten, wird wo immer möglich auf das bestehende Waldwegenetz zurückgegriffen.

November
2027
Inbetriebnahme

Nach Abschluss aller Bauarbeiten können die Anlagen in Betrieb gehen. Die Inbetriebnahmephase geht über mehrere Tage. Dabei durchlaufen die Anlagen alle Leistungsbereiche.

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Frühjahr 2020
Erste Planungsschritte
Frühsommer 2020
Vorstellung des Projektes in der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates Dinkelscherben
Frühling 2021
Bauvoranfrage zur Klärung der 10h-Regel
Winter 2021
Fertigstellung aller technischen und naturschutzrechtlichen Gutachten
März 2024
Start des Genehmigungsverfahrens
November 2025
Erhalt der immisionsschutzrechtlichen Genehmigung
Mai 2026
Teilnahme & Zuschlag an der Ausschreibung der Bundesnetzagentur
November 2026
Bauvorbereitende Maßnahmen
Februar 2027
Zuwegung
November 2027
Inbetriebnahme
Wer wir sind

Über JUWI

Wir sind einer der führenden Spezialisten im Bereich der erneuerbaren Energien und bieten die komplette Projektentwicklung sowie weitere Dienstleistungen rund um den Bau und die Betriebsführung von Windparks und Solaranlagen an. Seit mehr als 30 Jahren planen und errichten wir Wind- und Solarparks im In- und Ausland. Weltweit beschäftigt JUWI rund 1.350 Mitarbeitende. Seit 2014 ist die Mannheimer MVV Energie AG Mehrheitseigentümer der JUWI-Gruppe. Bislang haben wir an rund 200 Standorten mehr als 1.250 Windenergie-Anlagen errichtet und mehr als 2.000 PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 3.700 Megawatt.

Antworten

Gut zu wissen

Wie lassen sich Windenergie und Naturschutz vereinbaren?

Zu jedem Genehmigungsverfahren gehören umfangreiche Artenschutzuntersuchungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen. Dabei wird in Absprache mit den Naturschutzbehörden und des Bundesnaturschutzgesetzes untersucht, welche windkraftsensiblen Arten wie zum Beispiel Schwarz- oder Weißstorch, Rotmilan oder Mäusebussard in einem Gebiet von bis zu fünf Kilometer um den geplanten Windpark leben. Die Genehmigung einer Anlage hängt wesentlich vom Ergebnis dieser Untersuchungen ab. Die Behörde kann auch Auflagen verhängen und verlangen, dass die Anlage während hochfrequentierter Flugzeiten der Fledermäuse oder Brutzeiten und Aufzuchtzeiten von Greifvögeln abgeschaltet wird.

Für Eingriffe in die Natur und das Landschaftsbild erfolgen Ausgleichsmaßnahmen. So können zum Beispiel Aufforstungen und ökologischer Waldumbau, Schaffung von Nahrungshabitaten für geschützte Vögel oder Brutkästen für Fledermäuse geschaffen werden.

Wie viel Fläche benötigt ein Windrad?

Eine Windenergieanlage (Beispiel: Vestas V162)  benötigt dauerhaft eine Fläche von ca. 0,5 Hektar. Das entspricht 85 Prozent der Fläche eines Fußballplatzes. Rund zwei Drittel der genutzten Fläche wird nach Ende der Bauarbeiten durch Pflanzung und Pflege wieder aufgeforstet. Die Fundamentfläche beträgt im Durchmesser rund 20 Meter, die Tiefe zwischen zwei und vier Metern.

Schon bei der Planung werden Kalamitäts- und Windwurfflächen sowie das bestehende Waldwegenetz berücksichtigt, um den Eingriff möglichst minimal zu halten. Gibt es Wege, müssen disese gegebenenfalls noch verbreitet und geschottert werden. Qualifizierte und mit der Naturschutzbehörde abgestimmte Ausgleichsmaßnahmen sorgen dafür, dass Flora und Fauna geschützt werden.

Wie werden die Bürgerinnen und Bürger vor Ort beteiligt?

Im Rahmen des öffentlichen Genehmigungsverfahrens werden Bürgerinnen und Bürger beteiligt. Etwaige Anmerkungen werden in einem öffentlichen Erörterungstermin, den die zuständige Genehmigungsbehörde festsetzt, aufgegriffen und diskutiert. 

Finanziell werden die Bürgerinnen und Bürger indirekt über die Kommunalabgabe in Höhe von 0,2, Cent je produzierter Kilowattstunde und Betriebsjahr über die 20 Jahre währende EEG-Vergütungsdauer beteiligt. Diese geht an alle Gemeinden, die gemäß ihres Flächenanteils in einem 2,5 Kilometer Radius um die Anlagenstandpunkte liegen. Der Vorteil: Dieses Geld bleibt in den Kommunen und kann vor Ort investiert werden.

Ihre Kontakte

Am Anfang steht das Gespräch. Wir freuen uns auf Sie!

Markus Steinhöfer

Projektleiter

Christian Hinsch

Leiter Unternehmenskommunikation/ Pressesprecher
Tel. +4967329657-1201
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