Windpark Herdringer Forst

Wir sorgen für noch mehr gute Energie im Sauerland. Mit den geplanten Anlagen produzieren wir Strom für mehr als 150.000 Haushalte in Ihrer Region: zuverlässig, sicher, sauber.
Das Vorhaben

Klima schützen, unabhängig machen, Wertschöpfung stärken

Unser Ziel ist es, klimafreundlichen Strom zu erzeugen, uns so unabhängiger von fossilen Rohstoffimporten zu machen und gleichzeitig die lokale Wertschöpfung zu stärken. Hierzu planen wir auf vorgeschädigten Flächen des Herdringer Forsts den Bau von bis zu 35 Windenergie-Anlagen der 7,5-Megawatt-Klasse. Die Abstände zur nächsten geschlossenen Wohnbebauung betragen mindestens 1.000, die Höhe der Anlagen bis zu 270 Meter.

Die angrenzenden Gemeinden Arnsberg, Möhnesee und Ense würden von diesem Vorhaben unmittelbar finanziell profitieren. Über die Dauer von 20 Jahren hinweg erhalten die Gemeinden die so genannte Kommunalabgabe in Höhe von 0,2 Cent je erzeugter Kilowattstunde und Jahr. Für die Stadt Arnsberg wären dies über 20 Jahre hinweg bei aktuellem Planungsstand mehr als 350.000 Euro pro Jahr, die Gemeinde Möhnesee bekäme mehr als 280.00 Euro jährlich und die Gemeinde Ense mehr als 5.000 Euro pro Jahr. Diese Einnahmen stehen zur freien Verfügung und könnten beispielsweise in die kommunale Infrastruktur investiert werden. 

Der Standort

Forstwirtschaftlich genutzter Höhenzug

Entstehen soll der Windpark auf Kalamitätsflächen, die gemäß Ergänzungserlass des Landesentwicklungsprogramms (LEP) Nordrhein-Westfalen ausdrücklich für die Erzeugung sauberen Stroms aus Windenergie genutzt werden sollen. Die hierfür relevanten Fachgutachten sollen in den kommenden zwei Jahren eingeholt und die Antragsunterlagen zusammengestellt werden. Läuft alles nach Plan, könnte der Bau des Windparks Mitte 2027 beginnen. Den Stadtwerken Arnsberg soll ein Vorkaufsrecht für den späteren Betrieb mehrerer Anlagen eingeräumt werden.

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35
Windenergie-Anlagen

Geplant ist der Bau von bis zu 35 Windenergie-Anlagen der 7,5-Megawatt-Klasse

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262,5 MW
Gesamtleistung

Der Windpark hat eine Gesamtleistung von etwa 262,5 Megawatt

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150.000
Haushalte

Die Anlagen produzieren jährlich sauberen Strom für mehr als 150.000 Haushalte

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1.500
Hektar Forstfläche

Der Windpark soll auf rund 1.500 Hektar vorgeschädigter Forstfläche entstehen

Windradbau im Zeitraffer

Faszinierende Eindrücke von einer Baustelle im Forst

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Gute Gründe

Frischer Wind für die Region und die Bürger*innen

Es gibt viele gute Gründe für den Ausbau der Windenergie: Sie ist die wichtigste Energiequelle im deutschen Strommix und gemeinsam mit der Photovoltaik die kostengünstigste Form der Stromgewinnung. Auf dem Weg in die Klimaneutralität des Wirtschaftsstandorts Deutschland ist sie unverzichtbar. Zudem generiert sie für die Standortkommunen verlässliche Einnahmen für ihre Bürgerinnen und Bürger, für Waldbesitzer*innen planbare Pachteinnahmen für den notwendigen Waldumbau und für uns alle ist sie aktiver Klima- und Artenschutz.

Verlässliche Einnahmen

Das Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) ermöglicht den Standortgemeinden gemäß ihres Flächenanteils im Umkreis von 2,5 Kilometern um jedes Windrad Einnahmen von 0,2 Cent je produzierter Kilowattstunde über die 20 Jahre lange Gesamtdauer der EEG-Vergütung. Die Einnahmen bleiben vor Ort und können für Investitionen in lokale Infrastrukturprojekte genutzt werden.

Für die Stadt Arnsberg wären dies über 20 Jahre hinweg bei aktuellen Planungsstand mehr als 350.000 Euro pro Jahr, die Gemeinde Möhnesee bekäme mehr als 280.00 Euro jährlich und die Gemeinde Ense mehr als 5.000 Euro pro Jahr.

Effektiver Klimaschutz

Je nach Standort produzieren Windenergie-Anlagen bereits nach drei bis sieben Monaten mehr Strom als für ihre Herstellung benötigt wurde. Während ihrer Laufzeit von 20 Jahren erzeugen sie gut 40- bis 70-mal so viel Energie, wie für ihre Herstellung, Nutzung und Entsorgung eingesetzt wird. Damit sind sie ein wichtiger Baustein zum Klimaschutz und bei der Dekarbonisierung der Wirtschaft.

Hervorragende CO2-Bilanz

Auch an Forststandorten ist die CO2-Bilanz von Windrädern mehr als positiv. Mit etwa 0,5 Hektar dauerhaft beanspruchter Fläche benötigen sie nicht nur sehr wenig Platz, eine moderne Windenergie-Anlage spart auch mehr als 700-mal so viel CO2 ein, als der Wald auf der gleichen Fläche binden kann. Die in Anspruch genommene Fläche wird zudem an anderer Stelle kompensiert.

Geregelter Rückbau

Der spätere Rückbau der Anlagen ist bereits in der Genehmigung geregelt. Dazu wird eine behördlich festgesetzte Rückbausumme hinterlegt. Das garantiert den Rückbau auch im Falle einer Betreiberinsolvenz. Zudem lassen sich Windenergie-Anlagen nahezu komplett recyclen. Stahl, Beton und Metalle werden den etablierten Recycling-Kreisläufen zugeführt. Die Verbundstoffe der Rotorblätter dienen unter anderem der Zementindustrie als Zuschlagsstoff.

Über den Tellerrand

Verantwortliche berichten von Windenergie-Projekten in ihrer Gemeinde

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„Die Einnahmen aus der Windenergie werden uns helfen, die durch Klimawandel und Borkenkäferbefall zerstörten Forstflächen mit standortgerechten und klimaresistenten Bäumen aufzuforsten. Dadurch sichern wir langfristige Perspektiven für unsere heimische Forstwirtschaft, aber auch für den Artenschutz und den Tourismus vor Ort.“

Bernd Schmidt-Nagel
Stiftungsdirektor Kulturstiftung Schloss Herdingen
Zeitplan

Die wichtigsten Meilensteine

Winter
2023
Unterzeichnung Gestattungsvertrag

Am 17. Januar unterzeichenten Vertreter von JUWI und der Kulturstiftung Schloss Herdringen den Gestattungsvertrag für die Windenergie-Planung auf rund 1.500 Hektar Forstfläche.

Frühjahr
2023
Beginn der Projektentwicklung

Zu Beginn der Projektentwicklung wird die planungsrechtliche Situation geklärt, die genehmigungsrelevanten Gutachten (Fauna, Umwelt, Schall, Schatten, Denkmalschutz etc.) in Auftrag gegeben und die detaillierte Layoutplanung in Abstimmung mit dem Eigentümer und den Gemeinden vorangetrieben.
 

Herbst
2024
Start des Genehmigungsverfahrens

Das Einreichen der Genehmigungsunterlagen ist für das vierte Qaurtal 2024 vorgesehen.

Frühjahr
2026
Offenlage und Erörterungstermin sowie Genehmigungserteilung

Nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens werden die eingereichten Unterlagen per Offenlage den Bürgerinnen und Bürgern zugänglich gemacht und begündete Einwände an einem Erörterungstermin diskutiert, bevor die Genehmigung offiziell ausgestellt wird. 

Sommer
2026
Teilnahme an der EEG Ausschreibung

Zur wettbewerblichen Ermittlung des Einspeisetarifs schreibt die Bundesnetzagentur mehrmals im Jahr bestimmte Zubaumengen aus, auf die sich Vorhabenträger mit ihren bereits genehmigten Projekten bewerben können.

Winter
2027
Bauvorbereitende Maßnahmen

Aus naturschutzrechtlichen Gründen dürfen bestimmte Tätigkeiten, wie zum Beispiel Baumfällarbeiten, ausschließlich in den Wintermonaten außerhalb der Setz- und Legeperiode durchgeführt werden.

Frühling
2027
Zuwegung

Damit der Großkran sowie die Komponenten die Baustelle erreichen können, müssen die Wege entsprechend ertüchtigt werden. Um die Eingriffe so gering wie nötig zu halten, wird wo immer möglich auf das bestehende Waldwegenetz zurückgegriffen.

Frühling
2027
Externe Verkabelung

Damit der Strom des Windparks nach Bau und Inbetriebnahme abtransportiert werden kann, werden die Windenergie-Anlagen untereinander verkabelt und dann das Anschlusskabel zum nächtsgelegenen Einspeisepunkt verlegt. Das geschieht in der Regel mit einem Kabelpflug entlang der Wegstrecke. Wo dies nicht möglich ist oder bestehende Infrastruktur gequert werden muss, kommen so genannte Spülbohrungen zum Einsatz.

Frühjahr
2027
Fundamentbau

Zunächst steht der Bau der Fundamente ab. Diese sind in der Regel etwa 20 Meter im Durchmesser und bis 3,5 Meter tief und bestehen aus einem Ankerkorb aus Stahl, der dann mit Beton aufgefüllt wird.

Sommer
2027
Anlieferung der Großkomponenten
Herbst
2027
Turmbau

Sind die Fundamente ausgehärtet folgt der Turmbau. Die Türme bestehen entweder ganzheitlich aus mehreren Stahlsegementen oder aus einem Stahlbetontum, auf den ab etwa 80 Meter Höhe die Stahlschübe gesetzt werden. 

Frühjahr
2028
Zug der Großkomponenten

Steht der Turm, folgt der Zug von Maschinenhaus, Rotornabe und den Rotorblättern. 

Herbst
2028
Inbetriebnahme

Nach Abschluss aller Bauarbeiten können die Anlagen in Betrieb gehen. Die Inbetriebnahmephase geht über mehrere Tage. dabei durchlaufen die Anlagen alle Leistungsbereiche.

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Winter 2023
Unterzeichnung Gestattungsvertrag
Frühjahr 2023
Beginn der Projektentwicklung
Herbst 2024
Start des Genehmigungsverfahrens
Frühjahr 2026
Offenlage und Erörterungstermin sowie Genehmigungserteilung
Sommer 2026
Teilnahme an der EEG Ausschreibung
Winter 2027
Bauvorbereitende Maßnahmen
Frühling 2027
Zuwegung
Frühling 2027
Externe Verkabelung
Frühjahr 2027
Fundamentbau
Sommer 2027
Anlieferung der Großkomponenten
Herbst 2027
Turmbau
Frühjahr 2028
Zug der Großkomponenten
Herbst 2028
Inbetriebnahme
Wer wir sind

Über JUWI

Wir sind einer der führenden Spezialisten im Bereich der erneuerbaren Energien und bieten die komplette Projektentwicklung sowie weitere Dienstleistungen rund um den Bau und die Betriebsführung von Windparks und Solaranlagen an. Seit mehr als 30 Jahren planen und errichten wir Wind- und Solarparks im In- und Ausland. Weltweit beschäftigt JUWI rund 1.350 Mitarbeitende. Seit 2014 ist die Mannheimer MVV Energie AG Mehrheitseigentümer der JUWI-Gruppe. Bislang haben wir an rund 200 Standorten mehr als 1.250 Windenergie-Anlagen errichtet und mehr als 2.000 PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 3.700 Megawatt.

Antworten

Gut zu wissen

Wie lassen sich Windenergie und Naturschutz vereinbaren?

Bei den geplanten Anlagenstandorten handelt es sich größtenteils um Kalamitätsflächen in einem forstwirtschaftlich genutzten Bereich. In den vergangenen Jahren haben Borkenkäfer und Trockenstress den Baumbestand sehr stark geschädigt. Diese Flächen aufzuforsten ist kosten- und zeitintensiv. Die Einnahmen aus der Windenergie helfen, die Wiederaufforstung mit standortgerechtem Baumbestand zu finanzieren. 

Zu jedem Genehmigungsverfahren gehören zudem umfangreiche Artenschutzuntersuchungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen. Dabei wird in Absprache mit den Naturschutzbehörden und gemäß des Bundesnaturschutzgesetzes untersucht, welche windkraftsensiblen Arten wie zum Beispiel Schwarz- oder Weißstorch, Rotmilan oder Mäusebussard in einem Gebiet von bis zu fünf Kilometer um den geplanten Windpark leben. Die Genehmigung einer Anlage hängt wesentlich vom Ergebnis dieser Untersuchungen ab. 

Für Eingriffe in die Natur und das Landschaftsbild erfolgen Ausgleichsmaßnahmen. So können zum Beispiel Aufforstungen und ökologischer Waldumbau, Schaffung von Nahrungshabitaten für geschützte Vögel, Brutkästen für Fledermäuse geschaffen werden.

Wie werden die Bürgerinnen und Bürger beteiligt?

Im Rahmen des öffentlichen Genehmigungsverfahrens werden Bürgerinnen und Bürger beteiligt. Etwaige Anmerkungen werden in einem öffentlichen Erörterungstermin, den die zuständige Genehmigungsbehörde festsetzt, aufgegriffen und diskutiert. 

Finanziell werden die Bürgerinnen und Bürger indirekt über die Kommunalabgabe in Höhe von 0,2, Cent je produzierter Kilowattstunde und Betriebsjahr über die 20 Jahre währende EEG-Vergütungsdauer beteiligt. Diese geht an alle Gemeinden, die gemäß ihres Flächenanteils in einem 2,5 Kilometer Radius um die Anlagenstandpunkte liegen. Der Vorteil: Dieses Geld bleibt in den Kommunen und kann vor Ort investiert werden.

Eine der Anlagen soll zudem als Bürgerwindrad betrieben werden. Das genaue Angebot wird im Projektverlauf vorgestellt. Ebenso der festverzinste Bürgersparbrief.

Wie groß ist der Flächenverbrauch eines Windrades

Eine Windenergieanlage (Beispiel: Vestas V162)  benötigt dauerhaft eine Fläche von ca. 0,5 Hektar. Das entspricht 85 Prozent der Fläche eines Fußballplatzes. Rund zwei Drittel der genutzten Fläche wird nach Ende der Bauarbeiten durch Pflanzung und Pflege wieder aufgeforstet. Die Fundamentfläche beträgt im Durchmesser rund 20 Meter, die Tiefe zwischen zwei und vier Metern.

Schon bei der Planung werden Kalamitäts- und Windwurfflächen sowie das bestehende Waldwegenetz berücksichtigt, um den Eingriff möglichst minimal zu halten. Gibt es Wege, müssen disese gegebenenfalls noch verbreitet und geschottert werden. Qualifizierte und mit der Naturschutzbehörde abgestimmte Ausgleichsmaßnahmen sorgen dafür, dass Flora und Fauna geschützt werden.

Haben Windenergie-Anlagen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt?

Nein. Zudem beschränkt sich die versiegelte Fläche ausschließlich auf den Fundamentbereich. Dieser ist pro Anlage ungefähr 20 Meter im Durchmesser und zwischen drei und fünf Metern tief. Das Thema Grundwasserschutz ist zudem Gegenstand des Genehmigungsverfahrens und wird von der zuständigen Wasscherschutzbehörde begutachtet. 

Ihre Kontakte

Am Anfang steht das Gespräch. Wir freuen uns auf Sie!

Dominik Bertrams

Projektleiter

Christian Hinsch

Leiter Unternehmenskommunikation/ Pressesprecher
Tel. +4967329657-1201
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