Windpark Herdringer Forst
Klima schützen, unabhängig machen, Wertschöpfung stärken
Unser Ziel ist es, klimafreundlichen Strom zu erzeugen, uns so unabhängiger von fossilen Rohstoffimporten zu machen und gleichzeitig die lokale Wertschöpfung zu stärken. Hierzu planen wir auf vorgeschädigten Flächen des Herdringer Forsts den Bau von bis zu 35 Windenergie-Anlagen der 7,5-Megawatt-Klasse. Die Abstände zur nächsten geschlossenen Wohnbebauung betragen mindestens 1.000, die Höhe der Anlagen bis zu 270 Meter.
Die angrenzenden Gemeinden Arnsberg, Möhnesee und Ense würden von diesem Vorhaben unmittelbar finanziell profitieren. Über die Dauer von 20 Jahren hinweg erhalten die Gemeinden die so genannte Kommunalabgabe in Höhe von 0,2 Cent je erzeugter Kilowattstunde und Jahr. Für die Stadt Arnsberg wären dies über 20 Jahre hinweg bei aktuellem Planungsstand mehr als 350.000 Euro pro Jahr, die Gemeinde Möhnesee bekäme mehr als 280.00 Euro jährlich und die Gemeinde Ense mehr als 5.000 Euro pro Jahr. Diese Einnahmen stehen zur freien Verfügung und könnten beispielsweise in die kommunale Infrastruktur investiert werden.
Forstwirtschaftlich genutzter Höhenzug
Entstehen soll der Windpark auf Kalamitätsflächen, die gemäß Ergänzungserlass des Landesentwicklungsprogramms (LEP) Nordrhein-Westfalen ausdrücklich für die Erzeugung sauberen Stroms aus Windenergie genutzt werden sollen. Die hierfür relevanten Fachgutachten sollen in den kommenden zwei Jahren eingeholt und die Antragsunterlagen zusammengestellt werden. Läuft alles nach Plan, könnte der Bau des Windparks Mitte 2027 beginnen. Den Stadtwerken Arnsberg soll ein Vorkaufsrecht für den späteren Betrieb mehrerer Anlagen eingeräumt werden.
Faszinierende Eindrücke von einer Baustelle im Forst
Über JUWI
Wir sind einer der führenden Spezialisten im Bereich der erneuerbaren Energien und bieten die komplette Projektentwicklung sowie weitere Dienstleistungen rund um den Bau und die Betriebsführung von Windparks und Solaranlagen an. Seit mehr als 30 Jahren planen und errichten wir Wind- und Solarparks im In- und Ausland. Weltweit beschäftigt JUWI rund 1.350 Mitarbeitende. Seit 2014 ist die Mannheimer MVV Energie AG Mehrheitseigentümer der JUWI-Gruppe. Bislang haben wir an rund 200 Standorten mehr als 1.250 Windenergie-Anlagen errichtet und mehr als 2.000 PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 3.700 Megawatt.
Gut zu wissen
Bei den geplanten Anlagenstandorten handelt es sich größtenteils um Kalamitätsflächen in einem forstwirtschaftlich genutzten Bereich. In den vergangenen Jahren haben Borkenkäfer und Trockenstress den Baumbestand sehr stark geschädigt. Diese Flächen aufzuforsten ist kosten- und zeitintensiv. Die Einnahmen aus der Windenergie helfen, die Wiederaufforstung mit standortgerechtem Baumbestand zu finanzieren.
Zu jedem Genehmigungsverfahren gehören zudem umfangreiche Artenschutzuntersuchungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen. Dabei wird in Absprache mit den Naturschutzbehörden und gemäß des Bundesnaturschutzgesetzes untersucht, welche windkraftsensiblen Arten wie zum Beispiel Schwarz- oder Weißstorch, Rotmilan oder Mäusebussard in einem Gebiet von bis zu fünf Kilometer um den geplanten Windpark leben. Die Genehmigung einer Anlage hängt wesentlich vom Ergebnis dieser Untersuchungen ab.
Für Eingriffe in die Natur und das Landschaftsbild erfolgen Ausgleichsmaßnahmen. So können zum Beispiel Aufforstungen und ökologischer Waldumbau, Schaffung von Nahrungshabitaten für geschützte Vögel, Brutkästen für Fledermäuse geschaffen werden.
Im Rahmen des öffentlichen Genehmigungsverfahrens werden Bürgerinnen und Bürger beteiligt. Etwaige Anmerkungen werden in einem öffentlichen Erörterungstermin, den die zuständige Genehmigungsbehörde festsetzt, aufgegriffen und diskutiert.
Finanziell werden die Bürgerinnen und Bürger indirekt über die Kommunalabgabe in Höhe von 0,2, Cent je produzierter Kilowattstunde und Betriebsjahr über die 20 Jahre währende EEG-Vergütungsdauer beteiligt. Diese geht an alle Gemeinden, die gemäß ihres Flächenanteils in einem 2,5 Kilometer Radius um die Anlagenstandpunkte liegen. Der Vorteil: Dieses Geld bleibt in den Kommunen und kann vor Ort investiert werden.
Eine der Anlagen soll zudem als Bürgerwindrad betrieben werden. Das genaue Angebot wird im Projektverlauf vorgestellt. Ebenso der festverzinste Bürgersparbrief.
Eine Windenergieanlage (Beispiel: Vestas V162) benötigt dauerhaft eine Fläche von ca. 0,5 Hektar. Das entspricht 85 Prozent der Fläche eines Fußballplatzes. Rund zwei Drittel der genutzten Fläche wird nach Ende der Bauarbeiten durch Pflanzung und Pflege wieder aufgeforstet. Die Fundamentfläche beträgt im Durchmesser rund 20 Meter, die Tiefe zwischen zwei und vier Metern.
Schon bei der Planung werden Kalamitäts- und Windwurfflächen sowie das bestehende Waldwegenetz berücksichtigt, um den Eingriff möglichst minimal zu halten. Gibt es Wege, müssen disese gegebenenfalls noch verbreitet und geschottert werden. Qualifizierte und mit der Naturschutzbehörde abgestimmte Ausgleichsmaßnahmen sorgen dafür, dass Flora und Fauna geschützt werden.
Nein. Zudem beschränkt sich die versiegelte Fläche ausschließlich auf den Fundamentbereich. Dieser ist pro Anlage ungefähr 20 Meter im Durchmesser und zwischen drei und fünf Metern tief. Das Thema Grundwasserschutz ist zudem Gegenstand des Genehmigungsverfahrens und wird von der zuständigen Wasscherschutzbehörde begutachtet.