Windpark Holsthum

Wir sorgen für noch mehr gute Energie im Eifelkreis Bitburg-Prüm. Mit den geplanten Anlagen produzieren wir Strom für 13.000 Haushalte in Ihrer Region: zuverlässig, sauber, sicher.
Das Vorhaben

Klima schützen, unabhängig machen, Wertschöpfung stärken

Unser Ziel ist es, klimafreundlichen Strom zu erzeugen, uns so unabhängiger von fossilen Rohstoffimporten zu machen und gleichzeitig die lokale Wertschöpfung zu stärken. Hierzu planen die Errichtung von drei Windenergieanlagen (WEA) des Herstellers Vestas. Die geplanten WEA des Typs V150 haben eine Nennleistung von je 5,6 Megawatt (MW) und einen Rotordurchmesser von 150 m. Die Nabenhöhe beträgt 169 m, sodass die WEA eine Gesamthöhe bis zur Blattspitze von 244 m aufweisen.

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3
Windenergie-Anlagen

Geplant ist der Bau von drei Windenergie-Anlagen der 5-Megawatt-Klasse

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16,8 MW
Gesamtleistung

Der Windpark hat eine Gesamtleistung von rund 17 Megawatt

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13.000
Haushalte

Die Anlagen produzieren jährlich sauberen Strom für mehr als 13.000 Haushalte

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27.000t
CO2-Einsparung

Unter Berücksichtigung der Vorketten werden mehr als 27.000 Tonnen CO2 vermieden

Der Standort

Ackerflächen und forstwirtschaftlich genutzter Höhenzug

Der Standort des geplanten Projekts Holsthum befindet sich auf den Gemarkungen Holsthum und Alsdorf, in der Verbandsgemeinde Südeifel, Eifelkreis Bitburg-Prüm. Die Windkraftanlagen werden auf Land der Ortsgemeinden Holsthum und Alsdorf sowie eines privaten Eigentümers errichtet. Die Region ist hügelig und durch den kleinräumigen Wechsel von Wald- und landwirtschaftlichen Flächen geprägt. Die westliche der drei geplanten Windenergieanlagen soll auf einer Ackerfläche errichtet werden, zwei WEA-Standorte befinden sich auf Forstflächen.

Der Netzanschluss ist in der Umspannanlage im circa 10 Kilometer entfernten Welschbillig vorgesehen. Die verkehrliche Erschließung der geplanten Windkraftanlagen erfolgt aus nördlicher Richtung von der A60 kommend über die B51 und B257 an Bitburg vorbei und weiter über die L2. Da der Abschnitt der L2 zwischen Wolsfeld und Wolsfelderberg für Schwerlastverkehr aufgrund der sehr kurvigen, engen Straßenführung nicht genutzt werden kann, ist ein Umweg über die K17 über Dockendorf und Ingendorf erforderlich. Neben Kreisstraßen werden auch vorhandene Wirtschaftswege bis in den Windpark genutzt. In der Realisierungsphase werden die Wirtschaftswege in einer Breite von ca. 4,5 m als Schotterweg ausgebaut.

Windradbau im Zeitraffer

Faszinierende Eindrücke von einer Baustelle im Forst

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Gute Gründe

Frischer Wind für die Region und die Bürger*innen

Es gibt viele gute Gründe für den Ausbau der Windenergie: Sie ist die wichtigste Energiequelle im deutschen Strommix und gemeinsam mit der Photovoltaik die kostengünstigste Form der Stromgewinnung. Auf dem Weg in die Klimaneutralität des Wirtschaftsstandorts Deutschland ist sie unverzichtbar. Zudem generiert sie für die Standortkommunen verlässliche Einnahmen für ihre Bürgerinnen und Bürger, für Waldbesitzer*innen planbare Pachteinnahmen für den notwendigen Waldumbau und für uns alle ist sie aktiver Klima- und Artenschutz.

Verlässliche Einnahmen

Das Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) ermöglicht den Standortgemeinden gemäß ihres Flächenanteils im Umkreis von 2,5 Kilometern um jedes Windrad Einnahmen von 0,2 Cent je produzierter Kilowattstunde über die 20 Jahre lange Gesamtdauer der EEG-Vergütung. Die Einnahmen bleiben vor Ort und können für Investitionen in lokale Infrastrukturprojekte genutzt werden.

Effektiver Klimaschutz

Je nach Standort produzieren Windenergie-Anlagen bereits nach drei bis sieben Monaten mehr Strom als für ihre Herstellung benötigt wurde. Während ihrer Laufzeit von 20 Jahren erzeugen sie gut 40- bis 70-mal so viel Energie, wie für ihre Herstellung, Nutzung und Entsorgung eingesetzt wird. Damit sind sie ein wichtiger Baustein zum Klimaschutz und bei der Dekarbonisierung der Wirtschaft.

Hervorragende CO2-Bilanz

Auch an Forststandorten ist die CO2-Bilanz von Windrädern mehr als positiv. Mit etwa 0,5 Hektar dauerhaft beanspruchter Fläche benötigen sie nicht nur sehr wenig Platz, eine moderne Windenergie-Anlage spart auch mehr als 700-mal so viel CO2 ein, als der Wald auf der gleichen Fläche binden kann. Die in Anspruch genommene Fläche wird zudem an anderer Stelle kompensiert.

Geregelter Rückbau

Der spätere Rückbau der Anlagen ist bereits in der Genehmigung geregelt. Dazu wird eine behördlich festgesetzte Rückbausumme hinterlegt. Das garantiert den Rückbau auch im Falle einer Betreiberinsolvenz. Zudem lassen sich Windenergie-Anlagen nahezu komplett recyclen. Stahl, Beton und Metalle werden den etablierten Recycling-Kreisläufen zugeführt. Die Verbundstoffe der Rotorblätter dienen unter anderem der Zementindustrie als Zuschlagsstoff.

Über den Tellerrand

Verantwortliche berichten von Windenergie-Projekten in ihrer Gemeinde

Gemeinschaftsstrom für alle
Die Dardesheim Story: Windpark Druiberg, Sachsen-Anhalt
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Windkraft im Konsens
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Zeitplan

Die wichtigsten Meilensteine

2013 - 2017
Erste Planungsschritte

Nach Abschluss der internen Planungen beginnen am geplanten Standort die faunistischen Untersuchungen.

2018 - 2019
LIDAR-Windmessung

Eine zuverlässige Datengrundlage über Windgeschwindigkeiten ist das Fundament jeder Windparkplanung. Nur so kann eine belastbare Aussage über den zu erwartenden Jahresertrag und die damit verbundene wirtschaftliche Rentabilität getroffen werden. LiDAR-Messungen sind eine Alternative zur Windmessung mit einem Messmast, da sie zuverlässig Daten aus großen Höhen liefern.

Q2
2021
Genehmigung des Flächennutzungsplanes

Genehmigung des Flächennutzungsplanes durch die Kreisverwaltung Bitburg-Prüm.

Q3
2022
Genehmigungsverfahren nach BImschG

Einreichung des Antrags auf Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz. Die zuständige Genehmigungsbehörde prüft die eingereichten Unterlagen.

Q2
2023
Öffentlicher Erörterungstermin

Nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens werden die eingereichten Unterlagen per Offenlage den Bürgerinnen und Bürgern zugänglich gemacht und begündete Einwände an einem Erörterungstermin diskutiert, bevor die Genehmigung offiziell ausgestellt wird. 

Februar
2024
Erhalt der Genehmigung zum Bau und Betrieb der Windenergie-Anlagen

Die BImSch-Genehmigung nach §16b wurde im Februar 2024 erhalten. 

Q4
2024
Bauvorbereitende Maßnahmen

In den Wintermonaten finden die baovorbereitenden Maßnahmen statt, wie zum Beiespiel die Herrichtung der Baustelle und der Wegebau.

Sommer
2025
Zuwegung

Damit der Großkran sowie die Komponenten die Baustelle erreichen können, müssen die Wege entsprechend ertüchtigt werden. Um die Eingriffe so gering wie nötig zu halten, wird wo immer möglich auf das bestehende Wegenetz zurückgegriffen.

Sommer
2025
Externe Verkabelung

Damit der Strom des Windparks nach Bau und Inbetriebnahme abtransportiert werden kann, werden die Windenergie-Anlagen untereinander verkabelt und dann das Anschlusskabel zum nächtsgelegenen Einspeisepunkt verlegt. Das geschieht in der Regel mit einem Kabelpflug entlang der Wegstrecke. Wo dies nicht möglich ist oder bestehende Infrastruktur gequert werden muss, kommen so genannte Spülbohrungen zum Einsatz.

Herbst
2025
Fundamentbau

Zunächst steht der Bau der Fundamente an. Diese sind in der Regel etwa 20 Meter im Durchmesser und bis 3,5 Meter tief und bestehen aus einem Ankerkorb aus Stahl, der dann mit Beton aufgefüllt wird.

Frühjahr
2026
Anlieferung und Zug der Großkomponenten

Ist das Fundament ausgehärtet und der Turm errichtet folgt der Zug des Maschinenhauses, der Rotornabe und der Rotorblätter.

Sommer
2026
Inbetriebnahme der letzten WEA

Nach Abschluss aller Bauarbeiten können die Anlagen in Betrieb gehen. Die Inbetriebnahmephase geht über mehrere Tage. dabei durchlaufen die Anlagen alle Leistungsbereiche.

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2013 - 2017
Erste Planungsschritte
2018 - 2019
LIDAR-Windmessung
Q2 2021
Genehmigung des Flächennutzungsplanes
Q3 2022
Genehmigungsverfahren nach BImschG
Q2 2023
Öffentlicher Erörterungstermin
Februar 2024
Erhalt der Genehmigung zum Bau und Betrieb der Windenergie-Anlagen
Q4 2024
Bauvorbereitende Maßnahmen
Sommer 2025
Zuwegung
Sommer 2025
Externe Verkabelung
Herbst 2025
Fundamentbau
Frühjahr 2026
Anlieferung und Zug der Großkomponenten
Sommer 2026
Inbetriebnahme der letzten WEA
Veröffentlichungen

Zum Nachlesen

Hier erhalten Sie einen Überblick von allen JUWI veröffentlichten Presseartikel, Präsentationen sowie Newsletter zum Projekt Holsthum.

Blogartikel
Presse
Präsentationen
Artikel vom 23.07.2024

Interview zur Archäologie: Auf der Suche nach den alten Römern

Zum Blogbeitrag auf juwi.de
Wer wir sind

Über JUWI

Wir sind einer der führenden Spezialisten im Bereich der erneuerbaren Energien und bieten die komplette Projektentwicklung sowie weitere Dienstleistungen rund um den Bau und die Betriebsführung von Windparks und Solaranlagen an. Seit mehr als 30 Jahren planen und errichten wir Wind- und Solarparks im In- und Ausland. Weltweit beschäftigt JUWI rund 1.350 Mitarbeitende. Seit 2014 ist die Mannheimer MVV Energie AG Mehrheitseigentümer der JUWI-Gruppe. Bislang haben wir an rund 200 Standorten mehr als 1.250 Windenergie-Anlagen errichtet und mehr als 2.000 PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 3.700 Megawatt.

Antworten

Gut zu wissen

Wie lassen sich Windenergie und Naturschutz vereinbaren?

Zu jedem Genehmigungsverfahren gehören umfangreiche Artenschutzuntersuchungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen. Dabei wird in Absprache mit den Naturschutzbehörden und des Bundesnaturschutzgesetzes untersucht, welche windkraftsensiblen Arten wie zum Beispiel Schwarz- oder Weißstorch, Rotmilan oder Mäusebussard in einem Gebiet von bis zu fünf Kilometer um den geplanten Windpark leben. Die Genehmigung einer Anlage hängt wesentlich vom Ergebnis dieser Untersuchungen ab. Die Behörde kann auch Auflagen verhängen und verlangen, dass die Anlage während hochfrequentierter Flugzeiten der Fledermäuse oder Brutzeiten und Aufzuchtzeiten von Greifvögeln abgeschaltet wird.

Für Eingriffe in die Natur und das Landschaftsbild erfolgen Ausgleichsmaßnahmen. So können zum Beispiel Aufforstungen und ökologischer Waldumbau, Schaffung von Nahrungshabitaten für geschützte Vögel oder Brutkästen für Fledermäuse geschaffen werden.

Wieviel Fläche benötigt ein Windrad?

Eine Windenergieanlage (Beispiel: Vestas V162)  benötigt dauerhaft eine Fläche von ca. 0,5 Hektar. Das entspricht 85 Prozent der Fläche eines Fußballplatzes. Rund zwei Drittel der genutzten Fläche wird nach Ende der Bauarbeiten durch Pflanzung und Pflege wieder aufgeforstet. Die Fundamentfläche beträgt im Durchmesser rund 20 Meter, die Tiefe zwischen zwei und vier Metern.

Wie werden die Bürgerinnen und Bürger beteiligt?

Im Rahmen des öffentlichen Genehmigungsverfahrens werden Bürgerinnen und Bürger beteiligt. Etwaige Anmerkungen werden in einem öffentlichen Erörterungstermin, den die zuständige Genehmigungsbehörde festsetzt, aufgegriffen und diskutiert. 

Finanziell werden die Bürgerinnen und Bürger indirekt über die Kommunalabgabe in Höhe von 0,2, Cent je produzierter Kilowattstunde und Betriebsjahr über die 20 Jahre währende EEG-Vergütungsdauer beteiligt. Diese geht an alle Gemeinden, die gemäß ihres Flächenanteils in einem 2,5 Kilometer Radius um die Anlagenstandpunkte liegen. Der Vorteil: Dieses Geld bleibt in den Kommunen und kann vor Ort investiert werden.

Eine der Anlagen soll zudem als Bürgerwindrad betrieben werden. Das genaue Angebot wird im Projektverlauf vorgestellt. Ebenso der festverzinste Bürgersparbrief.

Ihre Kontakte

Am Anfang steht das Gespräch. Wir freuen uns auf Sie!

Joey Yeoman

Projektleiter

Christian Hinsch

Leiter Unternehmenskommunikation/ Pressesprecher
Tel. +4967329657-1201
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