Windpark Holsthum
Klima schützen, unabhängig machen, Wertschöpfung stärken
Unser Ziel ist es, klimafreundlichen Strom zu erzeugen, uns so unabhängiger von fossilen Rohstoffimporten zu machen und gleichzeitig die lokale Wertschöpfung zu stärken. Hierzu planen die Errichtung von drei Windenergieanlagen (WEA) des Herstellers Vestas. Die geplanten WEA des Typs V150 haben eine Nennleistung von je 5,6 Megawatt (MW) und einen Rotordurchmesser von 150 m. Die Nabenhöhe beträgt 169 m, sodass die WEA eine Gesamthöhe bis zur Blattspitze von 244 m aufweisen.
Ackerflächen und forstwirtschaftlich genutzter Höhenzug
Der Standort des geplanten Projekts Holsthum befindet sich auf den Gemarkungen Holsthum und Alsdorf, in der Verbandsgemeinde Südeifel, Eifelkreis Bitburg-Prüm. Die Windkraftanlagen werden auf Land der Ortsgemeinden Holsthum und Alsdorf sowie eines privaten Eigentümers errichtet. Die Region ist hügelig und durch den kleinräumigen Wechsel von Wald- und landwirtschaftlichen Flächen geprägt. Die westliche der drei geplanten Windenergieanlagen soll auf einer Ackerfläche errichtet werden, zwei WEA-Standorte befinden sich auf Forstflächen.
Der Netzanschluss ist in der Umspannanlage im circa 10 Kilometer entfernten Welschbillig vorgesehen. Die verkehrliche Erschließung der geplanten Windkraftanlagen erfolgt aus nördlicher Richtung von der A60 kommend über die B51 und B257 an Bitburg vorbei und weiter über die L2. Da der Abschnitt der L2 zwischen Wolsfeld und Wolsfelderberg für Schwerlastverkehr aufgrund der sehr kurvigen, engen Straßenführung nicht genutzt werden kann, ist ein Umweg über die K17 über Dockendorf und Ingendorf erforderlich. Neben Kreisstraßen werden auch vorhandene Wirtschaftswege bis in den Windpark genutzt. In der Realisierungsphase werden die Wirtschaftswege in einer Breite von ca. 4,5 m als Schotterweg ausgebaut.
Faszinierende Eindrücke von einer Baustelle im Forst
Zum Nachlesen
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Interview zur Archäologie: Auf der Suche nach den alten Römern
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Über JUWI
Wir sind einer der führenden Spezialisten im Bereich der erneuerbaren Energien und bieten die komplette Projektentwicklung sowie weitere Dienstleistungen rund um den Bau und die Betriebsführung von Windparks und Solaranlagen an. Seit mehr als 30 Jahren planen und errichten wir Wind- und Solarparks im In- und Ausland. Weltweit beschäftigt JUWI rund 1.350 Mitarbeitende. Seit 2014 ist die Mannheimer MVV Energie AG Mehrheitseigentümer der JUWI-Gruppe. Bislang haben wir an rund 200 Standorten mehr als 1.250 Windenergie-Anlagen errichtet und mehr als 2.000 PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 3.700 Megawatt.
Gut zu wissen
Zu jedem Genehmigungsverfahren gehören umfangreiche Artenschutzuntersuchungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen. Dabei wird in Absprache mit den Naturschutzbehörden und des Bundesnaturschutzgesetzes untersucht, welche windkraftsensiblen Arten wie zum Beispiel Schwarz- oder Weißstorch, Rotmilan oder Mäusebussard in einem Gebiet von bis zu fünf Kilometer um den geplanten Windpark leben. Die Genehmigung einer Anlage hängt wesentlich vom Ergebnis dieser Untersuchungen ab. Die Behörde kann auch Auflagen verhängen und verlangen, dass die Anlage während hochfrequentierter Flugzeiten der Fledermäuse oder Brutzeiten und Aufzuchtzeiten von Greifvögeln abgeschaltet wird.
Für Eingriffe in die Natur und das Landschaftsbild erfolgen Ausgleichsmaßnahmen. So können zum Beispiel Aufforstungen und ökologischer Waldumbau, Schaffung von Nahrungshabitaten für geschützte Vögel oder Brutkästen für Fledermäuse geschaffen werden.
Eine Windenergieanlage (Beispiel: Vestas V162) benötigt dauerhaft eine Fläche von ca. 0,5 Hektar. Das entspricht 85 Prozent der Fläche eines Fußballplatzes. Rund zwei Drittel der genutzten Fläche wird nach Ende der Bauarbeiten durch Pflanzung und Pflege wieder aufgeforstet. Die Fundamentfläche beträgt im Durchmesser rund 20 Meter, die Tiefe zwischen zwei und vier Metern.
Im Rahmen des öffentlichen Genehmigungsverfahrens werden Bürgerinnen und Bürger beteiligt. Etwaige Anmerkungen werden in einem öffentlichen Erörterungstermin, den die zuständige Genehmigungsbehörde festsetzt, aufgegriffen und diskutiert.
Finanziell werden die Bürgerinnen und Bürger indirekt über die Kommunalabgabe in Höhe von 0,2, Cent je produzierter Kilowattstunde und Betriebsjahr über die 20 Jahre währende EEG-Vergütungsdauer beteiligt. Diese geht an alle Gemeinden, die gemäß ihres Flächenanteils in einem 2,5 Kilometer Radius um die Anlagenstandpunkte liegen. Der Vorteil: Dieses Geld bleibt in den Kommunen und kann vor Ort investiert werden.
Eine der Anlagen soll zudem als Bürgerwindrad betrieben werden. Das genaue Angebot wird im Projektverlauf vorgestellt. Ebenso der festverzinste Bürgersparbrief.