Windpark Jahrstedt
Klima schützen, unabhängig machen, Wertschöpfung stärken
Unser Ziel ist es, klimafreundlichen Strom zu erzeugen, uns so unabhängiger von fossilen Rohstoffimporten zu machen und gleichzeitig die lokale Wertschöpfung zu stärken. Hierzu planen wir die Errichtung und den Betrieb von acht Windenergie-Anlagen des Typs Vestas V172 mit einem Rotordurchmesser von 172 Metern, einer Nabenhöhe von 175 Metern und einer Gesamthöhe (vom Turmfuß bis zur Rotorblattspitze) von 261 Metern. Die installierte Nennleistung pro Anlage beträgt 7,2 Megawatt.
Durch die zwei Bestandsanlagen vom Typ AN BONUS B62/1300 ist das Projektgebiet bereits seit 2008 durch die Windenergie vorgeprägt. Beim sogenannten „Repowering“ werden ältere Windräder durch moderne, leistungsstarke und damit ertragreichere Anlagen ersetzt. Im Rahmen des Windenergieprojekts im Altmarkkreis Salzwedel ersetzt JUWI nicht nur zwei Altanlagen des Windparks Jahrstedt die im Jahr 2008 errichtet wurden. Wir planen insgesamt 8 neue, moderne Anlagen vom Typ Vestas V172. Diese haben jeweils eine Leistung von 7,2 Megawatt und können somit die bisherige Gesamtenergieertrag des Windparks um mehr als das 26-Fache erhöhen. Gemeinsam erzeugen sie jährlich rund 160 Millionen Kilowattstunden sauberen Strom.
Landwirtschaftlich genutzte Flächen
Die Windenergieanlagen sind innerhalb der Gemeinde Klötze auf den Gemarkungen Jahrstedt, Böckwitz, Steimke und Kunrau vorgesehen und werden auf landwirtschaftlich genutzten Flächen errichtet sowie über neu anzulegende Wege an das bestehende Wegenetz der umliegenden Ortsteile angeschlossen. Der Siedlungspuffer von 1.000 Metern wird in allen Richtungen eingehalten.
Besondere Artenvorkommen entlang der Ohre und im Bereich des Biosphärenreservats „Drömling“ werden im Rahmen fachlicher Gutachten erfasst und durch gezielte Abschaltungen oder andere Maßnahmen zur Konfliktvermeidung berücksichtigt. Zur Reduzierung des nächtlichen Blinkens erhalten die Anlagen eine bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung, sodass der Windpark nur bei Annäherung eines Luftfahrzeugs signalisiert. Zudem werden alle gesetzlichen Grenzwerte für Schallimmissionen und Schattenwurf vollständig eingehalten.
Zum Nachlesen
Hier erhalten Sie einen Überblick von allen JUWI veröffentlichten Presseartikel zum Projekt Jahrstedt.
JUWI veranstaltet am Mittwoch den 11. März 2026 eine Bürgerinformationsveranstaltung.
Zur PressemitteilungJUWI veranstaltet am Mittwoch den 11. März 2016 eine Bürgerinformationsveranstaltung.
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Gut zu wissen
Schon bei der Planung eines Windparks wird darauf geachtet, den Eingriff in die Natur bei der Errichtung der Windenergie-Anlagen so gering wie möglich zu halten. Wie bei allen Bauvorhaben wird jedoch beim Bau von Windenergie-Anlagen in die Natur eingegriffen und Fläche in Anspruch genommen. Eine Windenergie-Anlage verbraucht circa 600 Quadratmeter für das Fundament und rund 1.200 Quadratmeter für die Kranstellfläche, hinzu kommt die Zuwegung. Insgesamt liegt die Flächennutzung bei rund 12.000 Quadratmetern – also ein bis zwei Fußballfeldern.
Fakt ist aber auch: Rund zwei Drittel der genutzten Fläche wird nach Ende der Bauarbeiten wieder bepflanzt beziehungsweise kann wieder für die Landwirtschaft genutzt werden, der Rest muss gemäß gesetzlichen Vorgaben an anderer Stelle durch Naturschutzmaßnahmen wieder ausgeglichen werden. Es geht also keine Natur verloren. Meist findet sogar unterm Strich eine Aufwertung statt.
Zu jedem Genehmigungsverfahren gehören umfangreiche Artenschutzuntersuchungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen. Dabei wird in Absprache mit den Naturschutzbehörden und auf Basis des Bundesnaturschutzgesetzes untersucht, welche windkraftsensiblen Arten wie zum Beispiel Schwarz- oder Weißstorch oder Rotmilan in einem Gebiet von bis zu fünf Kilometer um den geplanten Windpark leben. Die Genehmigung einer Anlage hängt wesentlich vom Ergebnis dieser Untersuchungen ab. Die Behörde kann auch Auflagen verhängen und verlangen, dass die Anlage während hochfrequentierter Flugzeiten der Fledermäuse oder Brutzeiten und Aufzuchtzeiten von Greifvögeln abgeschaltet wird.
Für Eingriffe in die Natur und das Landschaftsbild erfolgen Ausgleichsmaßnahmen. So können zum Beispiel Aufforstungen und ökologischer Waldumbau, Schaffung von Nahrungshabitaten für geschützte Vögel, Brutkästen für Fledermäuse geschaffen werden.
Für jede unserer Windenergie-Anlagen legen wir schon vor dem ersten Spatenstich eine solide Rückbaubürgschaft an. Mit einer Bürgschaft von 1.500 Euro je Meter Nabenhöhe, mindestens jedoch 300.000 Euro pro Anlage, ist sichergestellt, dass ausreichend Mittel für den Rückbau und die Wiederherstellung des Grundstücks zur Verfügung stehen. Die Rückbaubürgschaft wird nach 16 Betriebsjahren und in regelmäßigen Abständen von fünf Jahren durch einen unabhängigen und vereidigten Gutachter überprüft und gegebenenfalls angepasst. Dies gewährleistet, dass die Höhe der Bürgschaft stets den tatsächlichen Kosten des Rückbaus entspricht. Die Anpassung basiert auf einer objektiven Bewertung, die eventuelle Preissteigerungen oder Änderungen in den Rückbaukosten berücksichtigt.
Die Bauphase für einen Windpark beträgt zwischen 6 und 12 Monaten. In dieser Zeit werden die Flächen und Wege für Anlagen und Kabel vorbereitet und schließlich die Windenergie-Anlagen errichtet.
Nach der Fertigstellung werden alle nicht mehr benötigten Flächen in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzt und gleichzeitig Ausgleichsflächen für die erfolgten Eingriffe in die Natur geschaffen. In der Betriebsphase selbst werden die Anlagen regelmäßig inspiziert und gewartet. Dazu sind dann aber nur kleinere Einsatzfahrzeuge auf der Fläche, wie sie auch von den örtlichen Handwerkern genutzt werden. Nur in sehr selten Fällen müssen während der Betriebsphase noch einmal Großkräne eingesetzt werden. Ein solcher Kran kommt in der Regel erst wieder in der Abbauphase der Anlagen zum Einsatz – also 20 bis 25 Jahre nach der Inbetriebnahme.
Wer eine Windenergie-Anlage mit einer Gesamthöhe von über 50 Metern errichten möchte, benötigt eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Diese Genehmigung umfasst neben der Baugenehmigung auch weitere rechtliche Prüfungen – etwa aus dem Natur- oder Forstrecht. Bei größeren Windparks mit 20 oder mehr Anlagen oder wenn eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist, wird zusätzlich eine formale Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.
Für kleinere Anlagen gelten vereinfachte Regeln: Bis 50 Meter Höhe reicht eine Baugenehmigung. Bis 10 Meter Höhe ist nicht einmal diese nötig, wenn die Anlage in einem Gewerbe- oder Industriegebiet steht. Solche Anlagen nennt man Kleinwindkraftanlagen, sie dienen meist der Eigenstromversorgung.
Ein Antrag auf BImSchG-Genehmigung muss erteilt werden, wenn keine schädlichen Umwelteinwirkungen zu erwarten sind und alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Mögliche Hindernisse können zum Beispiel im Artenschutz, Denkmalschutz, bei Lärm- und Schattenwurfgrenzwerten oder in Konflikten mit der Flugsicherung liegen.
Zum Erklärfilm: Genehmigungsverfahren in Hessen für WindenergieanlagenIm Rahmen des öffentlichen Genehmigungsverfahrens werden Bürgerinnen und Bürger beteiligt. Etwaige Anmerkungen werden in einem öffentlichen Erörterungstermin, den die zuständige Genehmigungsbehörde festsetzt, aufgegriffen und diskutiert.
Nach dem Gesetz zur Akzeptanzsteigerung und Beteiligung beim Ausbau der erneuerbaren Energien in Sachsen-Anhalt erhalten Gemeinden eine finanzielle Beteiligung am Betrieb von Windenergie-Anlagen. Diese beträgt 0,3 Cent pro erzeugter Kilowattstunde – mindestens jedoch 5.500 Euro pro Megawatt installierter Windleistung und Betriebsjahr – und wird über die gesamte EEG-Vergütungsdauer von 20 Jahren gezahlt. Die Zahlung geht an alle Gemeinden, die anteilig Fläche innerhalb eines 2,5-Kilometer-Radius um den Standort der Windenergieanlage besitzen. Der Vorteil: Das Geld bleibt in der Region und kann direkt vor Ort für kommunale Zwecke verwendet werden.
Hierfür gibt es in der Verwaltungsvorschrift “Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm” sehr klare und sehr strenge Lärmschutzvorgaben, die im Zuge des Genehmigungsverfahrens überprüft und im laufenden Betrieb auch belegt werden müssen. Die zulässige Geräuschbelastung durch Windenergie-Anlagen liegt zwischen 35 Dezibel in reinen Wohngebieten und 45 Dezibel in Mischgebieten. 35 Dezibel entsprechen in etwa einem menschlichen Flüstern. 45 Dezibel kann man mit üblichen Geräuschen in einer Wohnung vergleichen. Grundsätzlich sind moderne Windenergie-Anlagen leiser als ihre Vorgänger aus der Pionierzeit der Windenergie. Sie besitzen beispielsweise schalltechnisch optimierte Rotorblattformen. Schon in wenigen 100 Metern Entfernung ist das durch die Rotorblätter hervorgerufene gleichmäßige Rauschen kaum noch wahrnehmbar. Zudem überlagern Umgebungsgeräusche – Bäume und Büsche, Straßenlärm und andere Alltagsgeräusche – die Geräuschentwicklung von Windenergie-Anlagen erheblich.
Mit Hilfe von Isophonenkarten wird die Lärmsituation in bestimmten Umgebungen dargestellt. Die Schallberechnung geht immer vom "schlechtesten Ereignis" aus: Der Wind weht aus allen Richtungen in maximaler Stärke - ein Phänomen, das meteorologisch in der realen Welt nicht existiert. Die Anlagen sind also die überwiegende Zeit leiser als diese Berechnung angibt, da es sich um einen Maximalwert handelt. Die ermittelten Schallwerte (in den Schritten 35, 40, 45, 50 dB) werden mit den Grenzwerten der TA Lärm abgeglichen: Sind die Anlagen zu laut, können sie gedrosselt werden, das heißt der Betrieb wird so runtergefahren, dass sie weniger Schall emittieren.

Über JUWI
Wir sind einer der führenden Spezialisten im Bereich der erneuerbaren Energien und bieten die komplette Projektentwicklung sowie weitere Dienstleistungen rund um den Bau und die Betriebsführung von Windparks und Solaranlagen an. Seit mehr als 30 Jahren planen und errichten wir Wind- und Solarparks im In- und Ausland. Weltweit beschäftigt JUWI rund 1.350 Mitarbeitende. Seit 2014 ist die Mannheimer MVV Energie AG Mehrheitseigentümer der JUWI-Gruppe. Bislang haben wir an rund 200 Standorten mehr als 1.300 Windenergie-Anlagen errichtet und mehr als 2.000 PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 4.000 Megawatt.




