Windpark Junge Donau
Klima schützen, unabhängig machen, Wertschöpfung stärken
Unser Ziel ist es, klimafreundlichen Strom zu erzeugen, uns so unabhängiger von fossilen Rohstoffimporten zu machen und gleichzeitig die lokale Wertschöpfung zu stärken. Hierzu planen wir auf der im Flächennutzungsplan (FNP) ausgewiesenen Fläche „Reifenberg-Möhringer Berg“ der Gemeinden Immendingen, Geisingen und Bad Dürrheim und der auf der FNP-Fläche im Entwurf „Winterberg“ (Stadt Tuttlingen, Gemarkung Eßlingen) den Bau von fünf Windenergie-Anlagen. Die Vestas V150 haben je 4,2 Megawatt Leistung, einem Rotordurchmesser von 150 und eine Nabenhöhe von 166 Metern.
Zuwegung und Kabeltrasse
Die überregionale Erschließung des Standorts erfolgt über die A81 – Ausfahrt 38, Geisingen, im Anschluss über Bundes- Land- und Kreisstraßen. Die Windparkeinfahrt befindet sich nach Abfahrt von der K5921 zwischen Bachzimmern und Ippingen. Die Anlagenstandorte sind soweit möglich entlang der Waldwege geplant, um den Eingriff in Natur und Landschaft auf ein Mindestmaß zu reduzieren.
Eingespeist wird der erzeugte Strom im Umspannwerk Tuttlingen, das von den Stadtwerken Tuttlingen und Netze BW betrieben wird. Der produzierte Strom wird auf der 20-kV Ebene über Erdkabel in das Versorgungsnetz des örtlichen Energieversorgungsunternehmens eingespeist. Der Netzverknüpfungspunkt wurde bereits zugewiesen und liegt am Umspannwerk in Tuttlingen.
Faszinierende Eindrücke von einer Baustelle im Forst
Über JUWI
Wir sind einer der führenden Spezialisten im Bereich der erneuerbaren Energien und bieten die komplette Projektentwicklung sowie weitere Dienstleistungen rund um den Bau und die Betriebsführung von Windparks und Solaranlagen an. Seit mehr als 30 Jahren planen und errichten wir Wind- und Solarparks im In- und Ausland. Weltweit beschäftigt JUWI rund 1.350 Mitarbeitende. Seit 2014 ist die Mannheimer MVV Energie AG Mehrheitseigentümer der JUWI-Gruppe. Bislang haben wir an rund 200 Standorten mehr als 1.250 Windenergie-Anlagen errichtet und mehr als 2.000 PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 3.700 Megawatt.
Über KommunalPartner
Mit ihrer Gründung am 28. Februar 2005 traten die "KommunalPartner" erstmals öffentlich in Erscheinung. Gründer sind sechs kommunale Energieversorger aus Baden-Württemberg: Die Energieversorgung Filstal, die Stadtwerke Am See, Bietigheim-Bissingen, Mühlacker, Schwäbisch Hall und Tübingen. Im Rahmen von Minderheitsbeteiligungen bieten die KommunalPartner kleinen und mittelgroßen Versorgungsunternehmen Kapital und garantieren ihnen trotzdem ihre Eigenständigkeit. Der besondere Fokus liegt auf der gemeinsamen Gestaltung der Energiewende, insbesondere auf der Realisierung von Windkraftprojekten in Baden-Württemberg.
Gut zu wissen
Zu jedem Genehmigungsverfahren gehören umfangreiche Artenschutzuntersuchungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen. Dabei wird in Absprache mit den Naturschutzbehörden und des Bundesnaturschutzgesetzes untersucht, welche windkraftsensiblen Arten wie zum Beispiel Schwarz- oder Weißstorch, Rotmilan oder Mäusebussard in einem Gebiet von bis zu fünf Kilometer um den geplanten Windpark leben. Die Genehmigung einer Anlage hängt wesentlich vom Ergebnis dieser Untersuchungen ab. Die Behörde kann auch Auflagen verhängen und verlangen, dass die Anlage während hochfrequentierter Flugzeiten der Fledermäuse oder Brutzeiten und Aufzuchtzeiten von Greifvögeln abgeschaltet wird.
Für Eingriffe in die Natur und das Landschaftsbild erfolgen Ausgleichsmaßnahmen. So können zum Beispiel Aufforstungen und ökologischer Waldumbau, Schaffung von Nahrungshabitaten für geschützte Vögel, Brutkästen für Fledermäuse geschaffen werden.
Im Rahmen des öffentlichen Genehmigungsverfahrens werden Bürgerinnen und Bürger beteiligt. Etwaige Anmerkungen werden in einem öffentlichen Erörterungstermin, den die zuständige Genehmigungsbehörde festsetzt, aufgegriffen und diskutiert.
Finanziell werden die Bürgerinnen und Bürger indirekt über die Kommunalabgabe in Höhe von 0,2, Cent je produzierter Kilowattstunde und Betriebsjahr über die 20 Jahre währende EEG-Vergütungsdauer beteiligt. Diese geht an alle Gemeinden, die gemäß ihres Flächenanteils in einem 2,5 Kilometer Radius um die Anlagenstandpunkte liegen. Der Vorteil: Dieses Geld bleibt in den Kommunen und kann vor Ort investiert werden.
Eine Windenergieanlage (Beispiel: Vestas V162) benötigt dauerhaft eine Fläche von ca. 0,5 Hektar. Das entspricht 85 Prozent der Fläche eines Fußballplatzes. Rund zwei Drittel der genutzten Fläche wird nach Ende der Bauarbeiten durch Pflanzung und Pflege wieder aufgeforstet. Die Fundamentfläche beträgt im Durchmesser rund 20 Meter, die Tiefe zwischen zwei und vier Metern.
Schon bei der Planung werden Kalamitäts- und Windwurfflächen sowie das bestehende Waldwegenetz berücksichtigt, um den Eingriff möglichst minimal zu halten. Gibt es Wege, müssen disese gegebenenfalls noch verbreitet und geschottert werden. Qualifizierte und mit der Naturschutzbehörde abgestimmte Ausgleichsmaßnahmen sorgen dafür, dass Flora und Fauna geschützt werden.
Am Standort Junge Donau haben wir Ersatzlebensraum für die Haselmaus durch die Aufwertung umgebender Waldflächen geschaffen. Konkret heißt das, wir haben Fichtenbestände auf einer Fläche von 7,8 Hektar ausgedünnt und blüten- und beerenreiche Sträucher neu gesetzt. Für Fledermäuse haben wir zudem eine 4,9 Hektar große Fläche im Staatsforst westlich des Windparks aus der Bewirtschaftung genommen.