Windpark Leukersdorf
Klima schützen, unabhängig machen, Wertschöpfung stärken
Unser Ziel ist es, klimafreundlichen Strom zu erzeugen, uns so unabhängiger von fossilen Rohstoffimporten zu machen und gleichzeitig die lokale Wertschöpfung zu stärken. Hierzu planen wir die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergie-Anlagen des Typs VESTAS V150-5.6 mit einem Rotordurchmesser von 150 Metern, einer Nabenhöhe von 166 Metern und einer installierten Nennleistung von je 5,6 Megawatt.
Bei faunistischen Kartierungen wurden mehrere Milan-Horste in der Planungsregion festgestellt. Durch das Abschalten der Anlagen während der Brutzeit kann eine Gefährdung der Vögel ausgeschlossen werden. Diese und weitere Restriktionen sind im Genehmigungsantrag berücksichtigt und wurden im Genehmigungsverfahren von der Genehmigungsbehörde, dem Erzgebirgskreis, abgewogen.
Offenland
Die Windenergie-Anlagen sind innerhalb der Gemeinde Jahnsdorf auf Leukersdorfer Gemarkung vorgesehen und werden auf landwirtschaftlich genutzten Flächen errichtet und über neu anzulegende Wege an das bestehende Wegenetz auf Leukersdorfer und Neukirchner Gemarkung angeschlossen.
An das Planungsgebiet um den Schneckenberg grenzt der Neukirchner Wald von Norden bis Südosten.
Im Norden des von JUWI geplanten Windparks auf Neukirchner Gemarkung entwickelt ein anderes Planungsbüro ein weiteres Projekt mit einer Windenergie-Anlage.
Genehmigt durch Forst- und Naturschutzbehörde
Aus naturschutzrechtlichen Gründen dürfen bestimmte Tätigkeiten, wie zum Beispiel Baumfällarbeiten, ausschließlich in den Monaten außerhalb der Setz- und Legeperiode durchgeführt werden. Die für Oktober angesetzten Rodungsarbeiten dienen der Verbreiterung der bestehenden Zuwegung sowie für den Neubau eines Weges. Genehmigt wurde die Maßnahme im Rahmen der Genehmigung des Windparks durch die Naturschutz- und Forstbehörden. Zur Kompensation des Eingriffs wurde bereits ein Hektar Wald in Niederdorf aufgeforstet. Die Kosten hierfür trug JUWI.
Die Einstellungen der Jahnsdorfer zum Vorhaben
Im Sommer 2022 führte das Leipziger Büro Hitschfeld im Auftrag von JUWI eine representative Meinungsumfrage und Umfeldanalyse in Leukersdorf durch , um die Einstellung der Jahnsdorfer zur Energiewende und zum Vorhaben auf dem Schneckenberg zu ergründen.
Über JUWI
Wir sind einer der führenden Spezialisten im Bereich der erneuerbaren Energien und bieten die komplette Projektentwicklung sowie weitere Dienstleistungen rund um den Bau und die Betriebsführung von Windparks und Solaranlagen an. Seit mehr als 30 Jahren planen und errichten wir Wind- und Solarparks im In- und Ausland. Weltweit beschäftigt JUWI rund 1.350 Mitarbeitende. Seit 2014 ist die Mannheimer MVV Energie AG Mehrheitseigentümer der JUWI-Gruppe. Bislang haben wir an rund 200 Standorten mehr als 1.250 Windenergie-Anlagen errichtet und mehr als 2.000 PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 3.700 Megawatt.
Gut zu wissen
Zu jedem Genehmigungsverfahren gehören umfangreiche Artenschutzuntersuchungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen. Dabei wird in Absprache mit den Naturschutzbehörden und des Bundesnaturschutzgesetzes untersucht, welche windkraftsensiblen Arten wie zum Beispiel Schwarz- oder Weißstorch, Rotmilan oder Mäusebussard in einem Gebiet von bis zu fünf Kilometer um den geplanten Windpark leben. Die Genehmigung einer Anlage hängt wesentlich vom Ergebnis dieser Untersuchungen ab. Die Behörde kann auch Auflagen verhängen und verlangen, dass die Anlage während hochfrequentierter Flugzeiten der Fledermäuse oder Brutzeiten und Aufzuchtzeiten von Greifvögeln abgeschaltet wird.
Für Eingriffe in die Natur und das Landschaftsbild erfolgen Ausgleichsmaßnahmen. So können zum Beispiel Aufforstungen und ökologischer Waldumbau, Schaffung von Nahrungshabitaten für geschützte Vögel oder Brutkästen für Fledermäuse geschaffen werden.
Im Rahmen des öffentlichen Genehmigungsverfahrens werden Bürgerinnen und Bürger beteiligt. Etwaige Anmerkungen werden in einem öffentlichen Erörterungstermin, den die zuständige Genehmigungsbehörde festsetzt, aufgegriffen und diskutiert.
Finanziell werden die Bürgerinnen und Bürger indirekt über die Kommunalabgabe in Höhe von 0,2, Cent je produzierter Kilowattstunde und Betriebsjahr über die 20 Jahre währende EEG-Vergütungsdauer beteiligt. Diese geht an alle Gemeinden, die gemäß ihres Flächenanteils in einem 2,5 Kilometer Radius um die Anlagenstandpunkte liegen. Der Vorteil: Dieses Geld bleibt in den Kommunen und kann vor Ort investiert werden.
Eine Windenergieanlage (Beispiel: Vestas V162) benötigt dauerhaft eine Fläche von ca. 0,5 Hektar. Das entspricht 85 Prozent der Fläche eines Fußballplatzes. Rund zwei Drittel der genutzten Fläche wird nach Ende der Bauarbeiten durch Pflanzung und Pflege wieder aufgeforstet. Die Fundamentfläche beträgt im Durchmesser rund 20 Meter, die Tiefe zwischen zwei und vier Metern.
Schon bei der Planung werden Kalamitäts- und Windwurfflächen sowie das bestehende Waldwegenetz berücksichtigt, um den Eingriff möglichst minimal zu halten. Gibt es Wege, müssen disese gegebenenfalls noch verbreitet und geschottert werden. Qualifizierte und mit der Naturschutzbehörde abgestimmte Ausgleichsmaßnahmen sorgen dafür, dass Flora und Fauna geschützt werden.