Windpark Leukersdorf

Wir sorgen für noch mehr gute Energie im Westerzgebirge. Mit den geplanten Anlagen produzieren wir Strom für 11.300 Haushalte in Ihrer Region: zuverlässig, sauber, sicher.
Das Vorhaben

Klima schützen, unabhängig machen, Wertschöpfung stärken

Unser Ziel ist es, klimafreundlichen Strom zu erzeugen, uns so unabhängiger von fossilen Rohstoffimporten zu machen und gleichzeitig die lokale Wertschöpfung zu stärken. Hierzu planen wir die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergie-Anlagen des Typs VESTAS V150-5.6 mit einem Rotordurchmesser von 150 Metern, einer Nabenhöhe von 166 Metern und einer installierten Nennleistung von je 5,6 Megawatt.

Bei faunistischen Kartierungen wurden mehrere Milan-Horste in der Planungsregion festgestellt. Durch das Abschalten der Anlagen während der Brutzeit kann eine Gefährdung der Vögel ausgeschlossen werden. Diese und weitere Restriktionen sind im Genehmigungsantrag berücksichtigt und wurden im Genehmigungsverfahren von der Genehmigungsbehörde, dem Erzgebirgskreis, abgewogen.

Der Standort

Offenland

Die Windenergie-Anlagen sind innerhalb der Gemeinde Jahnsdorf auf Leukersdorfer Gemarkung vorgesehen und werden auf landwirtschaftlich genutzten Flächen errichtet und über neu anzulegende Wege an das bestehende Wegenetz auf Leukersdorfer und Neukirchner Gemarkung angeschlossen.
An das Planungsgebiet um den Schneckenberg grenzt der Neukirchner Wald von Norden bis Südosten.

Im Norden des von JUWI geplanten Windparks auf Neukirchner Gemarkung entwickelt ein anderes Planungsbüro ein weiteres Projekt mit einer Windenergie-Anlage.

Die bauvorbereitenden Maßnahmen

Genehmigt durch Forst- und Naturschutzbehörde

Aus naturschutzrechtlichen Gründen dürfen bestimmte Tätigkeiten, wie zum Beispiel Baumfällarbeiten, ausschließlich in den Monaten außerhalb der Setz- und Legeperiode durchgeführt werden. Die für Oktober angesetzten Rodungsarbeiten dienen der Verbreiterung der bestehenden Zuwegung sowie für den Neubau eines Weges. Genehmigt wurde die Maßnahme im Rahmen der Genehmigung des Windparks durch die Naturschutz- und Forstbehörden. Zur Kompensation des Eingriffs wurde bereits ein Hektar Wald in Niederdorf aufgeforstet. Die Kosten hierfür trug JUWI.

Die Befragung

Die Einstellungen der Jahnsdorfer zum Vorhaben

Im Sommer 2022 führte das Leipziger Büro Hitschfeld im Auftrag von JUWI eine representative Meinungsumfrage und Umfeldanalyse in Leukersdorf durch , um die Einstellung der Jahnsdorfer zur Energiewende und zum Vorhaben auf dem Schneckenberg zu ergründen. 

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3
Windenergie-Anlagen

Geplant sind drei Windenergie-Anlagen der 5-Megawatt-Klasse

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16,8 MW
Gesamtleistung

Der geplante Windpark hat eine Gesamtleistung von 16,8 Megawatt

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11.300
Haushalte

Die Anlagen produzieren jährlich Strom für mehr als 11.300 Haushalte

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23.500 t
CO2-Einsparung

Pro Jahr werden mehr als 23.500 Tonnen CO2 vermieden

Gute Gründe

Frischer Wind für die Region und ihre Bürgerinnen und Bürger

Es gibt viele gute Gründe für den Ausbau der Windenergie: Sie ist die wichtigste Energiequelle im deutschen Strommix und gemeinsam mit der Photovoltaik die kostengünstigste Form der Stromgewinnung. Auf dem Weg in die Klimaneutralität des Wirtschaftsstandorts Deutschland ist sie unverzichtbar. Zudem generiert sie für die Standortkommunen verlässliche Einnahmen für ihre Bürgerinnen und Bürger.

Verlässliche Einnahmen

Das Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) ermöglicht den Standortgemeinden gemäß ihres Flächenanteils im Umkreis von 2,5 Kilometern um jedes Windrad Einnahmen von 0,2 Cent je produzierter Kilowattstunde über die 20 Jahre lange Gesamtdauer der EEG-Vergütung. Die Einnahmen bleiben vor Ort und können für Investitionen in lokale Infrastrukturprojekte genutzt werden.

Bei drei Windrädern wäre dies eine jährliche Kommunalabgabe von rund 70.000 Euro, von der die Gemeinden Jahnsdorf und Neukirchen sowie die Stadt Chemnitz anteilig profitieren. Die Gemeinde Jahnsdorf erhält einen Anteil von knapp 50 Prozent.

Effektiver Klimaschutz

Je nach Standort produzieren Windenergie-Anlagen bereits nach drei bis sieben Monaten mehr Strom als für ihre Herstellung benötigt wurde. Während ihrer Laufzeit von 20 Jahren erzeugen sie gut 40- bis 70-mal so viel Energie, wie für ihre Herstellung, Nutzung und Entsorgung eingesetzt wird. Damit sind sie ein wichtiger Baustein zum Klimaschutz und bei der Dekarbonisierung der Wirtschaft.

Hervorragende CO2-Bilanz

Auch an Forststandorten ist die CO2-Bilanz von Windrädern mehr als positiv. Mit etwa 0,5 Hektar dauerhaft beanspruchter Fläche benötigen sie nicht nur sehr wenig Platz, eine moderne Windenergie-Anlage spart auch mehr als 700-mal so viel CO2 ein, als der Wald auf der gleichen Fläche binden kann. Die in Anspruch genommene Fläche wird zudem an anderer Stelle kompensiert.

Geregelter Rückbau

Der spätere Rückbau der Anlagen ist bereits in der Genehmigung geregelt. Dazu wird eine behördlich festgesetzte Rückbausumme hinterlegt. Das garantiert den Rückbau auch im Falle einer Betreiberinsolvenz. Zudem lassen sich Windenergie-Anlagen nahezu komplett recyclen. Stahl, Beton und Metalle werden den etablierten Recycling-Kreisläufen zugeführt. Die Verbundstoffe der Rotorblätter dienen unter anderem der Zementindustrie als Zuschlagsstoff.

Zeitplan

Die wichtigsten Meilensteine

Frühjahr
2011
Erste Gespräche mit der Gemeinde und Eigentümern

Am Anfang eines jeden Projektes steht die Flächensicherung und der Kontakt zur Gemeinde.

Winter
2015
Aufnahme in den Entwurf des Regionalplans

Das Vorhabengebiet befand sich im 1. Entwurf des Regionalplans des Regionalen Planungsverbands Chemnitz mit Stand vom 15. Dezember 2015 und erstreckte sich über das Gebiet der Gemeinde Jahnsdorf, Ortsteil bzw. Gemarkung Leukersdorf und der Gemeinde Neukirchen, Gemarkung Neukrichen.

Winter
2019
Planungsrecht gemäß §35 Baugesetzbuch

Am 17. Dezember 2019 beschloss die Verbandsversammlung des Regionalverbands Chemnitz mit Beschluss Nummer 13/2019, dass die Festlegungen zur Windenergienutzung vom Verfahren zur Aufstellung des Regionalplans Region Chemnitz abzukoppeln und das Verfahren zum Regionalplan Region Chemnitz, ohne die Festlegung zur Windenergienutzung, zu Ende zu führen. Damit existieren im Vorhabengebiet weder rechtskräftige Bebauungs- oder Flächennutzungspläne. Das Planungsrecht ergibt sich daher aus §35 Baugesetzbuch.

Frühjahr
2020
Start des Genehmigungsverfahrens

Im März reicht JUWI den Antrag auf Bau und Betrieb von drei Windenergie-Anlagen vom
Typ Vestas V150, mit einer Nabenhöhe von 166 und einem Rotordurchmesser von 150 Metern ein.

Winter
2023
Genehmigungserteilung

Nach einer umfassenden Prüfung der Genehmigungsunterlagen und der ins Verfahren eingebrachten Einwendungen wurde nach knapp 2,5 Jahren die Genehmigung im Februar 2023 erteilt

Frühsommer
2023
Bürgerinformationsveranstaltung

Im Mai stellte JUWI das Vorhaben den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinden Jahnsdorf und Neukirchen vor.

Herbst
2023
Bauvorbereitende Maßnahmen

Aus naturschutzrechtlichen Gründen dürfen bestimmte Tätigkeiten, wie zum Beispiel Baumfällarbeiten, ausschließlich in den Monaten außerhalb der Setz- und Legeperiode durchgeführt werden. Für den Standort Leukersdorf sind diese für Oktober geplant. Die Rodungen dienen der Verbreiterung der bestehenden Zuwegung sowie für den Neubau eines Weges. Genehmigt wurde die Maßnahme im Rahmen der Genehmigung des Windparks durch die Naturschutz- und Forstbehörden. Zur Kompensation des Eingriffs wurde bereits ein Hektar Wald in Niederdorf aufgeforstet. Die Kosten hierfür trug JUWI.
 

Winter
2024
Fundamentbau

Zunächst steht der Bau der Fundamente an. Diese sind in der Regel etwa 20 Meter im Durchmesser und bis 3,5 Meter tief und bestehen aus einem Ankerkorb aus Stahl, der dann mit Beton aufgefüllt wird.

Herbst
2025
Turmbau

Sind die Fundamente ausgehärtet folgt der Turmbau. Die Türme bestehen entweder ganzheitlich aus mehreren Stahlsegmenten oder aus einem Stahlbetontum, auf den ab etwa 80 Meter Höhe die Stahlschübe gesetzt werden. 

Winter
2025/2026
Zug der Großkomponenten

Steht der Turm, folgt der Zug von Maschinenhaus, Rotornabe und den Rotorblättern. 

Februar
2026
Inbetriebnahme

Nach Abschluss aller Bauarbeiten können die Anlagen in Betrieb gehen. Die Inbetriebnahmephase geht über mehrere Tage. dabei durchlaufen die Anlagen alle Leistungsbereiche.

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Frühjahr 2011
Erste Gespräche mit der Gemeinde und Eigentümern
Winter 2015
Aufnahme in den Entwurf des Regionalplans
Winter 2019
Planungsrecht gemäß §35 Baugesetzbuch
Frühjahr 2020
Start des Genehmigungsverfahrens
Winter 2023
Genehmigungserteilung
Frühsommer 2023
Bürgerinformationsveranstaltung
Herbst 2023
Bauvorbereitende Maßnahmen
Winter 2024
Fundamentbau
Herbst 2025
Turmbau
Winter 2025/2026
Zug der Großkomponenten
Februar 2026
Inbetriebnahme
Wer wir sind

Über JUWI

Wir sind einer der führenden Spezialisten im Bereich der erneuerbaren Energien und bieten die komplette Projektentwicklung sowie weitere Dienstleistungen rund um den Bau und die Betriebsführung von Windparks und Solaranlagen an. Seit mehr als 25 Jahren planen und errichten wir Wind- und Solarparks im In- und Ausland. Weltweit beschäftigt JUWI rund 1.300 Mitarbeiter*innen. Seit 2014 ist die Mannheimer MVV Energie AG Mehrheitseigentümer der JUWI-Gruppe. Bislang haben wir an rund 200 Standorten mehr als 1.200 Windenergie-Anlagen errichtet und mehr als 2.000 PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 3.750 Megawatt.

Antworten

Gut zu wissen

Wie lassen sich Windenergie und Naturschutz vereinbaren?

Zu jedem Genehmigungsverfahren gehören umfangreiche Artenschutzuntersuchungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen. Dabei wird in Absprache mit den Naturschutzbehörden und des Bundesnaturschutzgesetzes untersucht, welche windkraftsensiblen Arten wie zum Beispiel Schwarz- oder Weißstorch, Rotmilan oder Mäusebussard in einem Gebiet von bis zu fünf Kilometer um den geplanten Windpark leben. Die Genehmigung einer Anlage hängt wesentlich vom Ergebnis dieser Untersuchungen ab. Die Behörde kann auch Auflagen verhängen und verlangen, dass die Anlage während hochfrequentierter Flugzeiten der Fledermäuse oder Brutzeiten und Aufzuchtzeiten von Greifvögeln abgeschaltet wird.

Für Eingriffe in die Natur und das Landschaftsbild erfolgen Ausgleichsmaßnahmen. So können zum Beispiel Aufforstungen und ökologischer Waldumbau, Schaffung von Nahrungshabitaten für geschützte Vögel oder Brutkästen für Fledermäuse geschaffen werden.

Wie werden die Bürgerinnen und Bürger beteiligt?

Im Rahmen des öffentlichen Genehmigungsverfahrens werden Bürgerinnen und Bürger beteiligt. Etwaige Anmerkungen werden in einem öffentlichen Erörterungstermin, den die zuständige Genehmigungsbehörde festsetzt, aufgegriffen und diskutiert. 

Finanziell werden die Bürgerinnen und Bürger indirekt über die Kommunalabgabe in Höhe von 0,2, Cent je produzierter Kilowattstunde und Betriebsjahr über die 20 Jahre währende EEG-Vergütungsdauer beteiligt. Diese geht an alle Gemeinden, die gemäß ihres Flächenanteils in einem 2,5 Kilometer Radius um die Anlagenstandpunkte liegen. Der Vorteil: Dieses Geld bleibt in den Kommunen und kann vor Ort investiert werden.

Wie groß ist der Flächenverbrauch eines Windrads?

Eine Windenergieanlage (Beispiel: Vestas V162)  benötigt dauerhaft eine Fläche von ca. 0,5 Hektar. Das entspricht 85 Prozent der Fläche eines Fußballplatzes. Rund zwei Drittel der genutzten Fläche wird nach Ende der Bauarbeiten durch Pflanzung und Pflege wieder aufgeforstet. Die Fundamentfläche beträgt im Durchmesser rund 20 Meter, die Tiefe zwischen zwei und vier Metern.

Schon bei der Planung werden Kalamitäts- und Windwurfflächen sowie das bestehende Waldwegenetz berücksichtigt, um den Eingriff möglichst minimal zu halten. Gibt es Wege, müssen disese gegebenenfalls noch verbreitet und geschottert werden. Qualifizierte und mit der Naturschutzbehörde abgestimmte Ausgleichsmaßnahmen sorgen dafür, dass Flora und Fauna geschützt werden.

Ihre Ansprechpartner

Am Anfang steht das Gespräch. Wir freuen uns auf Sie!

Jörg Heilmann

Projektleiter

Thomas Hoch

Unternehmenskommunikation/ Pressesprecher
Tel. +49 6732 9657-1211
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