Windpark Leukersdorf

Wir sorgen für noch mehr gute Energie im Westerzgebirge. Mit den geplanten Anlagen produzieren wir Strom für 11.300 Haushalte in Ihrer Region: zuverlässig, sauber, sicher.
Das Vorhaben

Klima schützen, unabhängig machen, Wertschöpfung stärken

Unser Ziel ist es, klimafreundlichen Strom zu erzeugen, uns so unabhängiger von fossilen Rohstoffimporten zu machen und gleichzeitig die lokale Wertschöpfung zu stärken. Hierzu planen wir die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergie-Anlagen des Typs Vestas V 162-6.2 mit einem Rotordurchmesser von 162 Metern, einer Nabenhöhe von 169 Metern und einer installierten Nennleistung von je 6,2 Megawatt.

Bei faunistischen Kartierungen wurden mehrere Milan-Horste in der Planungsregion festgestellt. Durch das Abschalten der Anlagen während der Brutzeit kann eine Gefährdung der Vögel ausgeschlossen werden. Diese und weitere Restriktionen sind im Genehmigungsantrag berücksichtigt und wurden im Genehmigungsverfahren von der Genehmigungsbehörde, dem Erzgebirgskreis, abgewogen.

Der Standort

Offenland

Die Windenergie-Anlagen sind innerhalb der Gemeinde Jahnsdorf auf Leukersdorfer Gemarkung vorgesehen und werden auf landwirtschaftlich genutzten Flächen errichtet und über neu anzulegende Wege an das bestehende Wegenetz auf Leukersdorfer und Neukirchner Gemarkung angeschlossen.
An das Planungsgebiet um den Schneckenberg grenzt der Neukirchner Wald von Norden bis Südosten.

Im Norden des von JUWI geplanten Windparks auf Neukirchner Gemarkung entwickelt ein anderes Planungsbüro ein weiteres Projekt mit einer Windenergie-Anlage.

Die bauvorbereitenden Maßnahmen

Genehmigt durch Forst- und Naturschutzbehörde

Aus naturschutzrechtlichen Gründen dürfen bestimmte Tätigkeiten, wie zum Beispiel Baumfällarbeiten, ausschließlich in den Monaten außerhalb der Setz- und Legeperiode durchgeführt werden. Die für Oktober angesetzten Rodungsarbeiten dienen der Verbreiterung der bestehenden Zuwegung sowie für den Neubau eines Weges. Genehmigt wurde die Maßnahme im Rahmen der Genehmigung des Windparks durch die Naturschutz- und Forstbehörden. Zur Kompensation des Eingriffs wurde bereits ein Hektar Wald in Niederdorf aufgeforstet. Die Kosten hierfür trug JUWI.

Die Befragung

Die Einstellungen der Jahnsdorfer zum Vorhaben

Im Sommer 2022 führte das Leipziger Büro Hitschfeld im Auftrag von JUWI eine representative Meinungsumfrage und Umfeldanalyse in Leukersdorf durch , um die Einstellung der Jahnsdorfer zur Energiewende und zum Vorhaben auf dem Schneckenberg zu ergründen. 

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3
Windenergie-Anlagen

Geplant sind drei Windenergie-Anlagen der 6-Megawatt-Klasse

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18,6 MW
Gesamtleistung

Der geplante Windpark hat eine Gesamtleistung von 18,6 Megawatt

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11.300
Haushalte

Die Anlagen produzieren jährlich Strom für mehr als 11.300 Haushalte

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23.500t
CO2-Einsparung

Pro Jahr werden mehr als 23.500 Tonnen CO2 vermieden

Gute Gründe

Frischer Wind für die Region und ihre Bürgerinnen und Bürger

Es gibt viele gute Gründe für den Ausbau der Windenergie: Sie ist die wichtigste Energiequelle im deutschen Strommix und gemeinsam mit der Photovoltaik die kostengünstigste Form der Stromgewinnung. Auf dem Weg in die Klimaneutralität des Wirtschaftsstandorts Deutschland ist sie unverzichtbar. Zudem generiert sie für die Standortkommunen verlässliche Einnahmen für ihre Bürgerinnen und Bürger.

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Verlässliche Einnahmen

Das Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) ermöglicht den Standortgemeinden gemäß ihres Flächenanteils im Umkreis von 2,5 Kilometern um jedes Windrad Einnahmen von 0,2 Cent je produzierter Kilowattstunde über die 20 Jahre lange Gesamtdauer der EEG-Vergütung. Die Einnahmen bleiben vor Ort und können für Investitionen in lokale Infrastrukturprojekte genutzt werden.

Bei drei Windrädern wäre dies eine jährliche Kommunalabgabe von rund 70.000 Euro, von der die Gemeinden Jahnsdorf und Neukirchen sowie die Stadt Chemnitz anteilig profitieren. Die Gemeinde Jahnsdorf erhält einen Anteil von knapp 50 Prozent.

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Effektiver Klimaschutz

Je nach Standort produzieren Windenergie-Anlagen bereits nach drei bis sieben Monaten mehr Strom als für ihre Herstellung benötigt wurde. Während ihrer Laufzeit von 20 Jahren erzeugen sie gut 40- bis 70-mal so viel Energie, wie für ihre Herstellung, Nutzung und Entsorgung eingesetzt wird. Damit sind sie ein wichtiger Baustein zum Klimaschutz und bei der Dekarbonisierung der Wirtschaft.

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Hervorragende CO2-Bilanz

Auch an Forststandorten ist die CO2-Bilanz von Windrädern mehr als positiv. Mit etwa 0,5 Hektar dauerhaft beanspruchter Fläche benötigen sie nicht nur sehr wenig Platz, eine moderne Windenergie-Anlage spart auch mehr als 700-mal so viel CO2 ein, als der Wald auf der gleichen Fläche binden kann. Die in Anspruch genommene Fläche wird zudem an anderer Stelle kompensiert.

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Geregelter Rückbau

Der spätere Rückbau der Anlagen ist bereits in der Genehmigung geregelt. Dazu wird eine behördlich festgesetzte Rückbausumme hinterlegt. Das garantiert den Rückbau auch im Falle einer Betreiberinsolvenz. Zudem lassen sich Windenergie-Anlagen nahezu komplett recyclen. Stahl, Beton und Metalle werden den etablierten Recycling-Kreisläufen zugeführt. Die Verbundstoffe der Rotorblätter dienen unter anderem der Zementindustrie als Zuschlagsstoff.

Über den Tellerrand

Verantwortliche berichten von Windenergie-Projekten in ihrer Gemeinde

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Zeitplan

Die wichtigsten Meilensteine

Frühjahr
2011
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Erste Gespräche mit der Gemeinde und Eigentümern

Am Anfang eines jeden Projektes steht die Flächensicherung und der Kontakt zur Gemeinde.

Winter
2015
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Aufnahme in den Entwurf des Regionalplans

Das Vorhabengebiet befand sich im 1. Entwurf des Regionalplans des Regionalen Planungsverbands Chemnitz mit Stand vom 15. Dezember 2015 und erstreckte sich über das Gebiet der Gemeinde Jahnsdorf, Ortsteil bzw. Gemarkung Leukersdorf und der Gemeinde Neukirchen, Gemarkung Neukrichen.

Winter
2019
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Planungsrecht gemäß §35 Baugesetzbuch

Am 17. Dezember 2019 beschloss die Verbandsversammlung des Regionalverbands Chemnitz mit Beschluss Nummer 13/2019, dass die Festlegungen zur Windenergienutzung vom Verfahren zur Aufstellung des Regionalplans Region Chemnitz abzukoppeln und das Verfahren zum Regionalplan Region Chemnitz, ohne die Festlegung zur Windenergienutzung, zu Ende zu führen. Damit existieren im Vorhabengebiet weder rechtskräftige Bebauungs- oder Flächennutzungspläne. Das Planungsrecht ergibt sich daher aus §35 Baugesetzbuch.

Frühjahr
2020
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Start des Genehmigungsverfahrens

Im März reicht JUWI den Antrag auf Bau und Betrieb von drei Windenergie-Anlagen vom
Typ Vestas V150, mit einer Nabenhöhe von 166 und einem Rotordurchmesser von 150 Metern ein.

Winter
2023
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Genehmigungserteilung

Nach einer umfassenden Prüfung der Genehmigungsunterlagen und der ins Verfahren eingebrachten Einwendungen wurde nach knapp 2,5 Jahren die Genehmigung im Februar 2023 erteilt.

Frühsommer
2023
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Bürgerinformationsveranstaltung

Im Mai stellte JUWI das Vorhaben den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinden Jahnsdorf und Neukirchen vor.

Herbst
2023
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Bauvorbereitende Maßnahmen

Aus naturschutzrechtlichen Gründen dürfen Baumfällarbeiten nur außerhalb der Setz- und Legeperiode erfolgen. Für den Standort Leukersdorf wurden diese im Oktober 2023 durchgeführt, um Wege zu verbreitern und neu anzulegen. Die Maßnahme wurde von den Naturschutz- und Forstbehörden genehmigt. Als Ausgleich hat JUWI bereits einen Hektar Wald in Niederdorf aufgeforstet und die Kosten übernommen.
 

Januar
2025
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Erhalt der Änderungsgenehmigung

Am 14. Januar 2025 erhielt JUWI die Änderungsgenehmigung für den Windpark Leukersdorf. Die ursprünglich 2023 genehmigten drei Vestas V150-Anlagen wurden durch drei Vestas V162 ersetzt. Grund für die Änderung war ein inzwischen abgeschlossenes Klageverfahren, das die Umsetzung verzögerte. Nach dessen Ende entsprach der ursprünglich genehmigte Anlagentyp nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik. 

Winter
2026
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Fundamentbau

Zunächst steht der Bau der Fundamente an. Diese sind in der Regel etwa 20 Meter im Durchmesser und bis 3,5 Meter tief und bestehen aus einem Ankerkorb aus Stahl, der dann mit Beton aufgefüllt wird.

Herbst
2027
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Turmbau

Sind die Fundamente ausgehärtet folgt der Turmbau. Die Türme bestehen entweder ganzheitlich aus mehreren Stahlsegmenten oder aus einem Stahlbetontum, auf den ab etwa 80 Meter Höhe die Stahlschübe gesetzt werden. 

Winter
2027/2028
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Zug der Großkomponenten

Steht der Turm, folgt der Zug von Maschinenhaus, Rotornabe und den Rotorblättern. 

Februar
2028
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Inbetriebnahme

Nach Abschluss aller Bauarbeiten können die Anlagen in Betrieb gehen. Die Inbetriebnahmephase geht über mehrere Tage. dabei durchlaufen die Anlagen alle Leistungsbereiche.

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Frühjahr 2011
Erste Gespräche mit der Gemeinde und Eigentümern
Winter 2015
Aufnahme in den Entwurf des Regionalplans
Winter 2019
Planungsrecht gemäß §35 Baugesetzbuch
Frühjahr 2020
Start des Genehmigungsverfahrens
Winter 2023
Genehmigungserteilung
Frühsommer 2023
Bürgerinformationsveranstaltung
Herbst 2023
Bauvorbereitende Maßnahmen
Januar 2025
Erhalt der Änderungsgenehmigung
Winter 2026
Fundamentbau
Herbst 2027
Turmbau
Winter 2027/2028
Zug der Großkomponenten
Februar 2028
Inbetriebnahme
Wer wir sind

Über JUWI

Wir sind einer der führenden Spezialisten im Bereich der erneuerbaren Energien und bieten die komplette Projektentwicklung sowie weitere Dienstleistungen rund um den Bau und die Betriebsführung von Windparks und Solaranlagen an. Seit mehr als 30 Jahren planen und errichten wir Wind- und Solarparks im In- und Ausland. Weltweit beschäftigt JUWI rund 1.350 Mitarbeitende. Seit 2014 ist die Mannheimer MVV Energie AG Mehrheitseigentümer der JUWI-Gruppe. Bislang haben wir an rund 200 Standorten mehr als 1.250 Windenergie-Anlagen errichtet und mehr als 2.000 PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 3.700 Megawatt.

Antworten

Gut zu wissen

Hier beantworten wir Ihre Fragen rund um das Thema Windenergie und das Projekt im Energiepark Chemnitz-Altenhain. Sollten Sie weitere Fragen haben, schreiben Sie uns. Wir ergänzen die Liste der Antworten regelmäßig.

Windenergie allgemein
Umwelt- und Naturschutz
Wie sieht die Ökobilanz einer Windenergie-Anlage aus?

Windenergie-Anlagen haben je nach Energieaufwand bei der Produktion und der durchschnittlichen Windgeschwindigkeit am Standort in drei bis sieben Monaten mehr Energie erzeugt, als sie insgesamt verbrauchen. Über den gesamten Lebenszyklus produziert ein Windrad 40- bis 70-mal so viel Energie, wie für Herstellung, Betrieb und Abbau eingesetzt werden muss. Rechnet man die Wiederverwertung der Materialien in die Ökobilanz mit ein, erzeugt eine Anlage sogar bis zu 90-mal mehr Energie.

Wie groß ist der Flächenverbrauch eines Windrads?

Eine Windenergie-Anlage (Beispiel: Vestas V162) benötigt dauerhaft eine Fläche von ca. 0,5 Hektar. Das entspricht 85 Prozent der Fläche eines Fußballplatzes. Rund zwei Drittel der genutzten Fläche wird nach Ende der Bauarbeiten durch Pflanzung und Pflege wieder aufgeforstet. Die Fundamentfläche beträgt im Durchmesser rund 20 Meter, die Tiefe zwischen zwei und vier Metern.

Schon bei der Planung werden Kalamitäts- und Windwurfflächen sowie das bestehende Waldwegenetz berücksichtigt, um den Eingriff möglichst minimal zu halten. Gibt es Wege, müssen diese gegebenenfalls noch verbreitet und geschottert werden. Qualifizierte und mit der Naturschutzbehörde abgestimmte Ausgleichsmaßnahmen sorgen dafür, dass Flora und Fauna geschützt werden.

Wie lange dauert der Bau eines Windparks und was passiert dort nach der Fertigstellung?

Die Bauphase für einen Windpark beträgt zwischen 6 und 12 Monaten. In dieser Zeit werden die Flächen und Wege für Anlagen und Kabel vorbereitet und schließlich die Windenergie-Anlagen errichtet. 

Nach der Fertigstellung werden alle nicht mehr benötigten Flächen in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzt und gleichzeitig Ausgleichsflächen für die erfolgten Eingriffe in die Natur geschaffen. In der Betriebsphase selbst werden die Anlagen regelmäßig inspiziert und gewartet. Dazu sind dann aber nur kleinere Einsatzfahrzeuge auf der Fläche, wie sie auch von den örtlichen Handwerkern genutzt werden. Nur in sehr selten Fällen müssen während der Betriebsphase noch einmal Großkräne eingesetzt werden. Ein solcher Kran kommt in der Regel erst wieder in der Abbauphase der Anlagen zum Einsatz – also 20 bis 25 Jahre nach der Inbetriebnahme.

Wie wird der Rückbau einer Windenergie-Anlage garantiert?

Für jede unserer Windenergie-Anlagen legen wir schon vor dem ersten Spatenstich eine solide Rückbaubürgschaft an. Diese Absicherung in Höhe von mindestens 300.000 Euro pro Anlage garantiert, dass diese am Ende ihrer Laufzeit ordnungsgemäß abgebaut und die Grundstücke in ihren ursprünglichen Zustand zurückgeführt werden.

Wie werden Schwankungen in der Energieerzeugung durch erneuerbare Energien ausgeglichen?

Um zukünftig eine durchgehende "grüne" Stromversorgung rund um die Uhr zu gewährleisten, sind verschiedene Maßnahmen erforderlich: Sowohl durch die Kombination verschiedener erneuerbarer Energieträger als auch durch deren breite regionale Verteilung findet bereits ein natürlicher Ausgleich von regionalen Schwankungen bei der Energieerzeugung statt. Auch durch die Einbindung ins europäische Stromnetz können Schwankungen nicht zuletzt durch erneuerbare Energien aus den skandinavischen Ländern ausgeglichen werden. Darüber hinaus werden zunehmend Speichertechnologien eingesetzt, um Energie in Zeiten des Überflusses zu speichern und in Zeiten der Knappheit wieder freizugeben.

Wie beeinflusst die Präsenz von Windenergie-Anlagen im Außenbereich den Wert von Immobilien?

Es gibt nach unserer Kenntnis keine verlässlichen Studien, die einen negativen Einfluss der Windenergie auf den Wert von Immobilien belegen. Insbesondere sind die Qualität der Bebauung, das Arbeitsplatzangebot und kommunale Infrastrukturen Einflussfaktoren, die den Wert einer Immobilie beeinflussen. Ein kurzzeitiger Preisrückgang von Immobilien ist vor allem dann zu beobachten, wenn sich Bürgerinitiativen vehement gegen Windparks engagieren. Auf der anderen Seite kann die Windenergie mit ihrem positiven Einfluss auf die kommunalen Finanzen zu einem Erhalt und Ausbau von Kindergärten, Schulen und der lokalen Infrastruktur beitragen und so den ländlichen Raum stärken. Auch die Attraktivität als Gewerbestandort ist mittlerweile maßgeblich vom Vorhandensein lokal erzeugter Strommengen abhängig. 

Welche Rolle spielt die Veränderung des Landschaftsbildes durch Windenergie-Anlagen bei der Genehmigung?

Die Auswirkung von Windenergie-Anlagen auf das Landschaftsbild ist Teil jedes Genehmigungsverfahrens. Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft werden hier gegen andere Themen wie Klimaschutz abgewogen. Gleichwohl ist die Ästhetik eine der am schwersten zu wertenden Kriterien. Welche Elemente von Landschaften als schön empfunden werden, ist subjektiv und unterliegt oft den Kindheitserfahrungen - ändert sich damit auch nur sehr allmählich. Veränderungen im Landschaftsbild entstehen aber auch durch Hochspannungsleitungen, Atomkraftwerke oder Zechentürme von Bergwerken. Letztere stehen heute häufig sogar unter Denkmalschutz. Und eines der heutigen Wahrzeichen von Paris – der Eifelturm – wurde in seiner Entstehungsphase mit ähnlichen Argumenten bekämpft wie Windräder heute.

Wie laut sind Windenergie-Anlagen?

Hierfür gibt es in der Verwaltungsvorschrift ‚Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm‘ sehr klare (und sehr strenge) Lärmschutzvorgaben, die im Zuge des Genehmigungsverfahrens überprüft und im laufenden Betrieb auch belegt werden müssen. Die zulässige Geräuschbelastung durch Windenergie-Anlagen liegt zwischen 35 Dezibel in reinen Wohngebieten und 45 Dezibel in Mischgebieten. 35 Dezibel entsprechen in etwa einem menschlichen Flüstern. 45 Dezibel kann man mit üblichen Geräuschen in einer Wohnung vergleichen. Grundsätzlich sind moderne Windenergie-Anlagen leiser als ihre Vorgänger aus der Pionierzeit der Windenergie. Sie besitzen beispielsweise schalltechnisch optimierte Rotorblattformen. Schon in wenigen 100 Metern Entfernung ist das durch die Rotorblätter hervorgerufene gleichmäßige Rauschen kaum noch wahrnehmbar. Zudem überlagern Umgebungsgeräusche – Bäume und Büsche, Straßenlärm und andere Alltagsgeräusche – die Geräuschentwicklung von Windenergie-Anlagen erheblich.  

Mit Hilfe von Isophonenkarten wird die Lärmsituation in bestimmten Umgebungen dargestellt. 
Die Schallberechnung geht immer vom "schlechtesten Ereignis" aus: Der Wind weht aus allen Richtungen in maximaler Stärke - ein Phänomen, das meteorologisch in der realen Welt nicht existiert. Die Anlagen sind also die überwiegende Zeit leiser als diese Berechnung angibt, da es sich um einen Maximalwert handelt. 
Die ermittelten Schallwerte (in den Schritten 35, 40, 45, 50 dB) werden mit den Grenzwerten der TA Lärm abgeglichen: Sind die Anlagen zu laut, können sie gedrosselt werden, d.h. der Betrieb wird so runtergefahren, dass sie weniger Schall emittieren.
 

Geht von Windenergie-Anlagen eine Infraschallbelastung aus?

Das Thema Infraschall wird von Windkraftgegnern immer wieder angeführt, um auf eine Gesundheitsgefahr von Windenergie-Anlagen zu verweisen. Dafür gibt es zwar keinerlei Belege, aber das Thema verunsichert verständlicherweise viele Menschen. Infraschall ist in unserem Alltag allgegenwärtig: Natürliche Quellen sind Gewitter, Wasserfälle und Meeresbrandung, technische Quellen sind unter anderem der Straßenverkehr, Kühlschränke und Klimaanlagen. Durch die Abstände zwischen Windrädern und Wohnbebauung bleibt der von den Anlagen erzeugte Infraschall deutlich unter der Hör- und Wahrnehmungsschwelle des Menschen. Mehrere Studien, unter anderem Langzeitstudien der Landesämter für Gesundheit Bayern und Baden-Württemberg, belegen, dass keine gesundheitlichen Belastungen zu erwarten sind. 

Zum Vergleich: Weit höheren Infraschallwerten setzen wir uns tagtäglich vollkommen freiwillig aus: Die Messwerte im Innenraum eines mit 130 Stundenkilometern fahrenden Autos übersteigen die einer Windenergie-Anlage um ein Vielfaches. Das Zentrum für Ökologie und Umweltforschung an der Universität Bayreuth hat dazu eine eindrucksvolle Vergleichsrechnung angestellt: Wer 27 Jahre in nur 300 Meter Entfernung zu einem Windrad wohnt, hat die gleiche Infraschallbelastung, wie jemand, der dreieinhalb Stunden mit 130 Stundenkilometern über die Autobahn fährt.  

Wie ist der Schattenwurf bei einer Windenergie-Anlage?

Abhängig von Wetterbedingungen, Windrichtung, Sonnenstand und Betrieb kann eine Windenergie-Anlage mit ihren rotierenden Flügeln einen bewegten Schatten werfen. Die Schattenwurfdauer darf nach den strengen gesetzlichen Vorgaben in den angrenzenden Wohngebieten aber nicht über 30 Minuten an einem einzelnen Tag und nicht über 30 Stunden im Jahr liegen. Überschreitungen werden mit einem speziellen Sensor überwacht und die Anlagen dann automatisch abgeschaltet.

Welche Brandschutzvorkehrungen sind bei Windenergie-Anlagen notwendig und wie reagiert die Feuerwehr im Brandfall?

Insgesamt ist das Risiko eines Brandes bei Windkraft-Anlagen sehr gering: Es liegt nur bei 0,01 bis 0,04 Prozent. Je neuer die Anlagen sind, desto geringer ist auch das Brandrisiko. Bundesweit muss das Brandschutzkonzept immer folgende Auflagen erfüllen: Kühltechnik an hitzeempfindlichen Stellen, Überzahldrehschutz, Sensoren zur Zustandsüberwachung, Blitzschutz, Feuerlöscher im Fuß und in der Gondel sowie teilweise automatische Löscheinrichtungen. Vollbrände sind aufgrund der Höhe tatsächlich nicht löschbar, da die Feuerwehr keine Drehleitern besitzt, die hoch genug reichen. In diesen Fällen sichert die Feuerwehr die Gefahrenstelle, verhindert das Übergreifen auf umliegende Bäume und lässt die Anlage kontrolliert abbrennen. Auf diese Weise reduziert sich der Schaden auf die Anlage selbst. Klein- und Schwelbrände können entweder durch das Löschen brennender Teile eingedämmt werden, oder man blockiert die Luftzufuhr im Turm, sodass das Feuer keinen Sauerstoff mehr bekommt.

Haben Windenergie-Anlagen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt?

Nein. Zudem beschränkt sich die versiegelte Fläche ausschließlich auf den Fundamentbereich. Dieser ist pro Anlage ungefähr 20 Meter im Durchmesser und zwischen drei und fünf Metern tief. Das Thema Grundwasserschutz ist zudem Gegenstand des Genehmigungsverfahrens und wird von der zuständigen Wasserschutzbehörde begutachtet. 

Welchen Wert haben die Windenergie-Anlagen für den Umweltschutz?

In keinem anderen Bereich werden durch uns Menschen mehr Treibhausgasemissionen erzeugt als im Energiesektor. Deshalb ist der Umstieg auf erneuerbare Energien auch eines der wirksamsten Rezepte gegen die Klimakrise. Mit Windenergie-Anlagen leisten Gemeinden und ihre Bürgerinnen und Bürger einen zentralen Beitrag zum Klimaschutz. Im Jahr 2024 betrug der Anteil der erneuerbaren Energien in Deutschland erstmals über 50 Prozent. Die Windenergie war mit einem Anteil von 31 Prozent der wichtigste Energieträger in Deutschland (Zahlen des Statistischen Bundesamts).

Wie lassen sich Windenergie und Naturschutz vereinbaren?

Zu jedem Genehmigungsverfahren gehören umfangreiche Artenschutzuntersuchungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen. Dabei wird in Absprache mit den Naturschutzbehörden und des Bundesnaturschutzgesetzes untersucht, welche windkraftsensiblen Arten wie zum Beispiel Schwarz- oder Weißstorch sowie Rotmilan in einem Gebiet von bis zu fünf Kilometer um den geplanten Windpark leben. Die Genehmigung einer Anlage hängt wesentlich vom Ergebnis dieser Untersuchungen ab. Die Behörde kann auch Auflagen verhängen und verlangen, dass die Anlage während hochfrequentierter Flugzeiten der Fledermäuse oder Brutzeiten und Aufzuchtzeiten von Greifvögeln abgeschaltet wird.

Für Eingriffe in die Natur und das Landschaftsbild erfolgen Ausgleichsmaßnahmen. So können zum Beispiel Aufforstungen und ökologischer Waldumbau, Schaffung von Nahrungshabitaten für geschützte Vögel oder Brutkästen für Fledermäuse geschaffen werden.

Inwiefern wird beim Bau von Windenergie-Anlagen in die Natur eingegriffen?

Schon bei der Planung eines Windparks wird darauf geachtet, den Eingriff in die Natur bei der Errichtung der Windenergie-Anlagen so gering wie möglich zu halten. Wie bei allen Bauvorhaben wird jedoch beim Bau von Windenergie-Anlagen in die Natur eingegriffen und Fläche in Anspruch genommen. Eine Windenergie-Anlage verbraucht circa 600 Quadratmeter für das Fundament und rund 1.200 Quadratmeter für die Kranstellfläche, hinzu kommt die Zuwegung. Insgesamt liegt die Flächennutzung bei rund 12.000 Quadratmetern – also ein bis zwei Fußballfeldern.

Fakt ist aber auch: Rund zwei Drittel der genutzten Fläche wird nach Ende der Bauarbeiten wieder bepflanzt bzw. kann wieder für die Landwirtschaft genutzt werden, der Rest muss gemäß gesetzlichen Vorgaben an anderer Stelle durch Naturschutzmaßnahmen wieder ausgeglichen werden. Es geht also keine Natur verloren. Meist findet sogar unterm Strich eine Aufwertung statt. 

Wie beeinflussen Windenergie-Anlagen den Lebensraum und das Verhalten von Wildtieren sowie von Pferden?

Eine der größten wissenschaftlichen Untersuchungen zu diesem Thema stammt von der Tierärztlichen Hochschule Hannover, die die Raumnutzung und Aktivitäten von Reh, Feldhase und Fuchs im Bereich mehrerer Windenergieanlagen in Norddeutschland bewertete. Dabei konnten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler keine grundsätzliche Meidung der Windparks durch die Tiere feststellen. Als eindeutig störend werden die Aktivitäten während der Bauphase empfunden. Größere Arten meiden in dieser Zeit häufig das Gebiet, kehren in der Regel nach Abschluss der Bauarbeiten wieder zurück. Im Betrieb selbst sind die Anlagen zwar für die Tiere wahrnehmbar, Auswirkungen auf die Bestandszahlen haben sie aber nicht. 

Für die Pferdehaltung in der Nähe von Windparks gilt: Es sind keine Beeinträchtigungen der Pferde zu erwarten, weder durch optische noch durch akustische Reize. Insgesamt werden die von Windenergie-Anlagen ausgehenden Reize für Pferde im Vergleich zu sonstigen ortsüblichen Reizen als unerheblich erachtet.

Wie wird der Schutz von Vögeln und Fledermäusen gewährleistet?

Im Zuge des Genehmigungsverfahrens muss nachgewiesen werden, dass die gesetzlichen Vorschriften und Grenzwerte eingehalten werden. Der Schutz von Vögeln und Fledermäusen, aber auch von anderen bedrohten Tierarten, spielt dabei eine besondere Rolle.

Die Lebens- und Jagdbedingungen von Fledermäusen sind beispielsweise sehr gut erforscht. Sie fliegen nur bei bestimmt Licht- und Windverhältnissen. Windparks, die die Tiere gefährden könnten, müssen deshalb zu diesen Zeiten abgestellt werden. Um Vögel zu schützen, wird während des Genehmigungsverfahrens geprüft, ob bedrohte Arten durch die Windenergieanlage gefährdet sind. Die Behörden können außerdem Auflagen verhängen. Windenergieanlagen müssen zum Beispiel abgeschaltet werden, wenn auf benachbarten Feldern gemäht wird, weil dies Vögel anlocken kann. 

Für Eingriffe in die Natur und das Landschaftsbild, den der Bau eines Windparks mit sich bringt, nehmen wir Ausgleichsmaßnahmen vor. Das können zum Beispiel Aufforstungen und ökologischer Waldumbau, Schaffung von Nahrungshabitaten für geschützte Vögel sowie Brutkästen für Fledermäuse sein.  
 

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Jörg Heilmann

Projektleiter
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Thomas Hoch

Unternehmenskommunikation/ Pressesprecher