Windpark Neunkirchen

Wir treiben die Energiewende voran und sorgen für noch mehr gute Energie. Mit den geplanten Anlagen produzieren wir Strom für über 20.000 Haushalte in Ihrer Region: zuverlässig, sauber, sicher.
Das Vorhaben

Klima schützen, unabhängig machen, Wertschöpfung stärken

Unser Ziel ist es, klimafreundlichen Strom zu erzeugen und uns unabhängiger von fossilen Rohstoffimporten zu machen. Zudem möchten wir die Gemeinde Neunkirchen sowie ihre Bürgerinnen und Bürger über die Pachteinnahmen an der Windenergie beteiligen und die lokale Wertschöpfung stärken. Hierzu planen wir die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergie-Anlagen mit einem Rotordurchmesser von 180 Metern, einer Nabenhöhe von bis zu 200 Metern und einer installierten Nennleistung von jeweils 7,5 Megawatt.

Die Gemeinde Neunkirchen möchte den Ausbau der Windenergie auf ihrem Gebiet steuern und als Vertreterin aller Bürgerinnen und Bürger vom Ausbau der Windenergie profitieren. Die Pachteinnahmen für den Gemeindehaushalt kommen allen Bürgerinnen und Bürgern zugute.

Als möglichen Standort für die Anlagen plant die Gemeinde, einen Teil ihrer Grundstücke im Winkelwald, in der Gemarkung Umpfenbach, südlich der Staatsstraße, gegen Pacht zur Verfügung zu stellen. Zunächst wird das Projekt auf Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit untersucht. Für eine zügige Prüfung und Umsetzung des Projektes, haben sich die Gemeinde Neunkirchen, die Firma JUWI als Projektentwickler und der Eigentümer des benachbarten Grundstücks, auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit geeinigt. Die Unterstützung des Nachbarn ist wichtig, um die Anlage auf Gemeindegrund realisieren zu können und somit den Eingriff in den Gemeindewald erheblich zu reduzieren.

Der Standort

Forstwirtschaftlich genutzer Höhenzug

Aufgrund seiner Lage ist der Standort ideal. Die nördliche Teilfläche ist bereits als Vorranggebiet für die Windenergie vorgesehen. Zudem spielen die erwarteten Windgeschwindigkeiten, die Erreichbarkeit sowie die Geländeform und die Synergie zu den zwei benachbarten Windenergie-Anlagen eine Rolle in der Standortbewertung. Durch die zwei Windenergie-Anlagen, die im Jahr 2013 in Betrieb genommen wurden, wird der vorhandene Windpark optisch lediglich erweitert. Das bedeutet, dass sich die neuen Anlagen in ein bereits bekanntes Landschaftsbild einfügen. Auf der Standortkarte links ist die geplante Position der Windenergie-Anlagen inklusive Pufferzonen für Zuwegung und Kabeltrasse eingezeichnet.

Alle gesetzlichen Grenzwerte bezüglich Schallimmissionen und Schattenwurf werden eingehalten. Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger von Neunkirchen werden die Windenergie-Anlagen so geplant und umgesetzt, dass der mögliche Schattenwurf freiwillig auf Kosten des Ertrags auf „null“ reduziert wird. Zum Vergleich: Der gesetzlich zulässige Höchstwert für einen Schattenwurf beträgt 30 Minuten pro Tag beziehungsweise 30 Stunden pro Jahr. Zur Reduzierung des nächtlichen Blinkens werden die Anlagen mit einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung ausgestattet. Der Windpark blinkt nachts dann nur noch bei Annäherung eines Luftfahrzeugs. Die Anlagenstandorte sind soweit möglich entlang der Waldwege geplant, um den Eingriff in Natur und Landschaft auf ein Mindestmaß zu reduzieren.

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Windenergie-Anlagen

Geplant ist der Bau von drei Windenergie-Anlagen der 7,5-Megawatt-Klasse

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22,5 MW
Gesamtleistung

Die Windenergie-Anlagen haben eine Gesamtleistung von 22,5 Megawatt

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20.000
Haushalte

Die Anlagen produzieren jährlich sauberen Strom für mehr als 20.000 Haushalten

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40.000t
CO2-Einsparung

Unter Berücksichtigung der Vorketten werden jedes Jahr mehr als 40.000 Tonnen CO2 vermieden

Windradbau im Zeitraffer

Eindrücke von einer unserer Baustellen in Rheinland-Pfalz

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Gute Gründe

Frischer Wind für die Region und die Bürger*innen

Es gibt viele gute Gründe für den Ausbau der Windenergie: Sie ist die wichtigste Energiequelle im deutschen Strommix und gemeinsam mit der Photovoltaik die kostengünstigste Form der Stromgewinnung. Auf dem Weg in die Klimaneutralität des Wirtschaftsstandorts Deutschland ist sie unverzichtbar. Zudem generiert sie für die Standortkommunen verlässliche Einnahmen für ihre Bürgerinnen und Bürger, für Waldbesitzer*innen planbare Pachteinnahmen für den notwendigen Waldumbau und für uns alle ist sie aktiver Klima- und Artenschutz.

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Verlässliche Einnahmen

Das Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) ermöglicht den Standortgemeinden gemäß ihres Flächenanteils im Umkreis von 2,5 Kilometern um jedes Windrad Einnahmen von 0,2 Cent je produzierter Kilowattstunde über die 20 Jahre lange Gesamtdauer der EEG-Vergütung. Die Einnahmen bleiben vor Ort und können für Investitionen in lokale Infrastrukturprojekte genutzt werden. Zudem werden die Pachteinnahmen, die in den Kommunalen Haushalt fließen, allen Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen. Weitere finanzielle Beteiligungsformen für Bürgerinnen und Bürger sind fest eingeplant und werden zeitnah kommuniziert.

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Effektiver Klimaschutz

Je nach Standort produzieren Windenergie-Anlagen bereits nach drei bis sieben Monaten mehr Strom als für ihre Herstellung benötigt wurde. Während ihrer Laufzeit von 20 Jahren erzeugen sie gut 40- bis 70-mal so viel Energie, wie für ihre Herstellung, Nutzung und Entsorgung eingesetzt wird. Damit sind sie ein wichtiger Baustein zum Klimaschutz und bei der Dekarbonisierung der Wirtschaft.

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Hervorragende CO2-Bilanz

Auch an Forststandorten ist die CO2-Bilanz von Windrädern mehr als positiv. Mit etwa 0,5 Hektar dauerhaft beanspruchter Fläche benötigen sie nicht nur sehr wenig Platz, eine moderne Windenergie-Anlage spart auch mehr als 700-mal so viel CO2 ein, als der Wald auf der gleichen Fläche binden kann. Die in Anspruch genommene Fläche wird zudem an anderer Stelle kompensiert.

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Geregelter Rückbau

Der spätere Rückbau der Anlagen ist bereits in der Genehmigung geregelt. Dazu wird eine behördlich festgesetzte Rückbausumme hinterlegt. Das garantiert den Rückbau auch im Falle einer Betreiberinsolvenz. Zudem lassen sich Windenergie-Anlagen nahezu komplett recyclen. Stahl, Beton und Metalle werden den etablierten Recycling-Kreisläufen zugeführt. Die Verbundstoffe der Rotorblätter dienen unter anderem der Zementindustrie als Zuschlagsstoff.

Über den Tellerrand

Verantwortliche berichten von Windenergie-Projekten in ihrer Gemeinde

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Gemeinschaftsstrom für alle
Die Dardesheim Story: Windpark Druiberg, Sachsen-Anhalt
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Windpark Schönberg, Mecklenburg-Vorpommern
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Gegen den Wind
Der Windpark Fuchstal, Bayern
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Sulz am Neckar und Dornhan legen los, Baden-Württemberg
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Windkraft im Konsens
Der Windpark Wilstedt Süd, Niedersachsen
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Zeitplan

Die wichtigsten Meilensteine

Frühjahr
2025
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Entscheidung der Gemeinde

Die Gemeinde Neunkrichen entscheidet über ein Pachtangebot zur Umsetzung einer Windenergie-Anlage auf Gemeindegrund.

Herbst
2025
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Entscheidung des Landratsamts

Das Landratsamt entscheidet über den Flächennutzungsplan in der Gemeinde Neunkirchen. Nur wenn das Landratsamt zustimmt, kann der Antrag auf Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Anlage auf Gemeindegrund eingereicht werden.

Winter
2026/2027
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Einreichung und Offenlage der Genehmigungsunterlagen

Nachdem die technische Planung finalisiert ist, reicht JUWI den Antrag auf Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ein. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens werden die eingereichten Unterlagen per Offenlage den Bürgerinnen und Bürgern zugänglich gemacht und die Genehmigung wird offiziell ausgestellt. 

Winter
2027/2028
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Genehmigungserteilung

Nachdem alle Antragsunterlagen für vollständig erklärt wurden, diese öffentlich auslagen und alle beteiligten Träger öffentlicher Belange die Unterlagen fachlich geprüft haben, kann die Genehmigung gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz erteilt werden. Der Erhalt der Genehmigung wird für den Winter 2027/2028 erwartet.

Sommer
2028
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Teilnahme an der EEG Ausschreibung

Zur wettbewerblichen Ermittlung des Einspeisetarifs schreibt die Bundesnetzagentur mehrmals im Jahr bestimmte Zubaumengen aus, auf die sich Vorhabenträger mit ihren bereits genehmigten Projekten bewerben können. Im Zuge der Teilnahme an der EEG-Ausschreibung werden die Großkkomponenten unter Berücksichtigung der Lieferzeiten vorbestellt und konkrete Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger werden umgesetzt.

Winter
2028/2029
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Bauvorbereitende Maßnahmen

Aus naturschutzrechtlichen Gründen dürfen bestimmte Tätigkeiten, wie zum Beispiel Baumfällarbeiten, ausschließlich in den Wintermonaten außerhalb der Setz- und Legeperiode durchgeführt werden. Damit der Großkran sowie die Komponenten die die Baustelle erreichen können müssen die Wege entsprechend ertüchtigt werden. Um die Eingriffe so gering wie nötig zu halten, wird wo immer möglich auf das bestehende Waldwegenetz zurückgegriffen.

Winter
2028/2029
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Externe Verkabelung

Damit der Strom des Windparks nach Bau und Inbetriebnahme abtransportiert werden kann, werden die Windenergie-Anlagen untereinander verkabelt und dann das Anschlusskabel zum nächtsgelegenen Einspeisepunkt verlegt. Das geschieht in der Regel mit einem Kabelpflug entlang der Wegstrecke. Wo dies nicht möglich ist oder bestehende Infrastruktur gequert werden muss, kommen so genannte Spülbohrungen zum Einsatz.

Frühling/ Sommer
2029
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Fundamentbau

Zunächst steht der Bau der Fundamente an. Diese sind in der Regel etwa 20 Meter im Durchmesser, bis 3,5 Meter tief und bestehen aus einem Ankerkorb aus Stahl, der dann mit Beton aufgefüllt wird.

Spätsommer
2029
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Turmbau

Sind die Fundamente ausgehärtet folgt der Turmbau. Die Türme bestehen entweder ganzheitlich aus mehreren Stahlsegementen oder aus einem Stahlbetonturm, auf den ab etwa 80 Meter Höhe die Stahlschübe gesetzt werden. 

Herbst
2029
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Zug der Großkomponenten

Steht der Turm, folgt der Zug von Maschinenhaus, Rotornabe und den Rotorblättern. 

Spätherbst
2029
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Inbetriebnahme

Nach Abschluss aller Bauarbeiten können die Anlagen in Betrieb gehen. Die Inbetriebnahmephase geht über mehrere Tage. Dabei durchlaufen die Anlagen alle Leistungsbereiche.

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Frühjahr 2025
Entscheidung der Gemeinde
Herbst 2025
Entscheidung des Landratsamts
Winter 2026/2027
Einreichung und Offenlage der Genehmigungsunterlagen
Winter 2027/2028
Genehmigungserteilung
Sommer 2028
Teilnahme an der EEG Ausschreibung
Winter 2028/2029
Bauvorbereitende Maßnahmen
Winter 2028/2029
Externe Verkabelung
Frühling/ Sommer 2029
Fundamentbau
Spätsommer 2029
Turmbau
Herbst 2029
Zug der Großkomponenten
Spätherbst 2029
Inbetriebnahme
Veröffentlichungen

Zum Nachlesen

Hier erhalten Sie einen Überblick von allen JUWI veröffentlichten Presseartikel, Präsentationen sowie Newsletter zum Projekt Neunkirchen.

Präsentationen
Präsentation Bürgerinformationsveranstaltung vom 26. Februar 2025

Hier können Sie alle Präsentationsfolien der Bürgerinformationsveranstaltung vom 26. Februar 2025 nachlesen. 

Präsentation herunterladen
Wer wir sind

Über JUWI

Wir sind einer der führenden Spezialisten im Bereich der erneuerbaren Energien und bieten die komplette Projektentwicklung sowie weitere Dienstleistungen rund um den Bau und die Betriebsführung von Windparks und Solaranlagen an. Seit mehr als 30 Jahren planen und errichten wir Wind- und Solarparks im In- und Ausland. Weltweit beschäftigt JUWI rund 1.350 Mitarbeitende. Seit 2014 ist die Mannheimer MVV Energie AG Mehrheitseigentümer der JUWI-Gruppe. Bislang haben wir an rund 200 Standorten mehr als 1.300 Windenergie-Anlagen errichtet und mehr als 2.000 PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 4.000 Megawatt.

Antworten

Gut zu wissen

Wie lassen sich Windenergie und Naturschutz vereinbaren?

Zu jedem Genehmigungsverfahren gehören umfangreiche Artenschutzuntersuchungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen. Dabei wird in Absprache mit den Naturschutzbehörden und des Bundesnaturschutzgesetzes untersucht, welche windkraftsensiblen Arten wie zum Beispiel Schwarz- oder Weißstorch oder Rotmilan in einem Gebiet von bis zu fünf Kilometer um den geplanten Windpark leben. Die Genehmigung einer Anlage hängt wesentlich vom Ergebnis dieser Untersuchungen ab. Die Behörde kann auch Auflagen verhängen und verlangen, dass die Anlage während hochfrequentierter Flugzeiten der Fledermäuse oder Brutzeiten und Aufzuchtzeiten von Greifvögeln abgeschaltet wird.

Für Eingriffe in die Natur und das Landschaftsbild erfolgen Ausgleichsmaßnahmen. So können zum Beispiel Aufforstungen und ökologischer Waldumbau, Schaffung von Nahrungshabitaten für geschützte Vögel, Brutkästen für Fledermäuse geschaffen werden.

Welche ökologischen Ersatzmaßnahmen werden vor Ort umgesetzt?

Für Eingriff in die Natur und das Landschaftsbild, den der Bau eines Windparks mit sich bringt, nehmen wir Ausgleichsmaßnahmen vor. Durch gezielte Ausgleichsmaßnahmen werden der Natur- und Erholungsraum Wald aufgewertet, neue Lebensräume für geschützte Tiere und Pflanzen geschaffen und der Brandschutz im Wald verbessert. Das können zum Beispiel Aufforstungen und ökologischer Waldumbau, Schaffung von Nahrungshabitaten für geschützte Vögel, Brutkästen für Fledermäuse sein. Für den Windpark Neunkirchen werden individuelle Ausgleichsmaßnahmen entwickelt und vorgestellt.

Wie wird der spätere Rückbau der Anlagen sichergestellt?

Für jede unserer Windenergie-Anlagen legen wir schon vor dem ersten Spatenstich eine solide Rückbaubürgschaft an. Mit einer Bürgschaft von 1.500 Euro je Meter Nabenhöhe, mindestens jedoch 300.000 Euro pro Anlage, ist sichergestellt, dass ausreichend Mittel für den Rückbau und die Wiederherstellung des Grundstücks zur Verfügung stehen. Die Rückbaubürgschaft wird nach 16 Betriebsjahren und in regelmäßigen Abständen von fünf Jahren durch einen unabhängigen und vereidigten Gutachter überprüft und gegebenenfalls angepasst. Dies gewährleistet, dass die Höhe der Bürgschaft stets den tatsächlichen Kosten des Rückbaus entspricht. Die Anpassung basiert auf einer objektiven Bewertung, die eventuelle Preissteigerungen oder Änderungen in den Rückbaukosten berücksichtigt.

Verursachen Windenergie-Anlagen Lärm und Infraschall?

Hierfür gibt es in der Verwaltungsvorschrift‚ Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm‘, sehr klare (und sehr strenge) Lärmschutzvorgaben, die im Zuge des Genehmigungsverfahrens überprüft und im laufenden Betrieb auch belegt werden müssen. Die zulässige Geräuschbelastung durch Windenergie-Anlagen liegt zwischen 35 Dezibel in reinen Wohngebieten und 45 Dezibel in Mischgebieten. 35 Dezibel entsprechen in etwa einem menschlichen Flüstern. 45 Dezibel kann man mit üblichen Geräuschen in einer Wohnung vergleichen. Grundsätzlich sind moderne Windenergie-Anlagen leiser als ihre Vorgänger aus der Pionierzeit der Windenergie. Sie besitzen beispielsweise schalltechnisch optimierte Rotorblattformen. Schon in wenigen 100 Metern Entfernung ist das durch die Rotorblätter hervorgerufene gleichmäßige Rauschen kaum noch wahrnehmbar. Zudem überlagern Umgebungsgeräusche – Bäume und Büsche, Straßenlärm und andere Alltagsgeräusche – die Geräuschentwicklung von Windenergie-Anlagen erheblich.

Das Thema Infraschall wird von Windkraftgegnern immer wieder angeführt, um auf eine Gesundheitsgefahr von Windenergie-Anlagen zu verweisen. Dafür gibt es zwar keinerlei Belege, aber das Thema verunsichert verständlicherweise viele Menschen. 
Infraschall ist in unserem Alltag allgegenwärtig: Natürliche Quellen sind Gewitter, Wasserfälle und Meeresbrandung, technische Quellen sind unter anderem der Straßenverkehr, Kühlschränke und Klimaanlagen. Durch die Abstände zwischen Windrädern und Wohnbebauung bleibt der von den Anlagen erzeugte Infraschall deutlich unter der Hör- und Wahrnehmungsschwelle des Menschen. Mehrere Studien, unter anderem Langzeitstudien der Landesämter für Gesundheit Bayern und Baden-Württemberg, belegen, dass keine gesundheitlichen Belastungen zu erwarten sind. Vielleicht hilft hier auch ein einfacher Vergleich. Weit höheren Infraschallwerten setzen wir uns tagtäglich vollkommen freiwillig aus: Die Messwerte im Innenraum eines mit 130 Stundenkilometern fahrenden Autos übersteigen die einer Windenergie-Anlage um ein Vielfaches. Das Zentrum für Ökologie und Umweltforschung an der Universität Bayreuth hat dazu eine eindrucksvolle Vergleichsrechnung angestellt: Wer 27 Jahre in nur 300 Meter Entfernung zu einem Windrad wohnt, hat die gleiche Infraschallbelastung, wie jemand, der dreieinhalb Stunden mit 130 Stundenkilometern über die Autobahn fährt.

Gibt es in den angrenzenden Wohngebieten einen Schlagschatten durch die Windenergie-Anlagen?

Abhängig von Wetterbedingungen, Windrichtung, Sonnenstand und Betrieb kann eine Windenergie-Anlage mit ihren rotierenden Flügeln einen bewegten Schatten werfen. Die Schattenwurfdauer darf nach den strengen gesetzlichen Vorgaben aber nicht über 30 Minuten an einem einzelnen Tag und nicht über 30 Stunden im Jahr liegen. Überschreitungen werden mit einem speziellen Sensor überwacht und die Anlagen dann automatisch abgeschaltet. Aber JUWI geht beim Energiepark Neunkirchen freiwillig noch über die strengen gesetzlichen Vorgaben hinaus: Wir gewährleisten durch aktives Monitoring und Abschaltungen eine Null-Schattenpolitik für das Gemeindegebiet Neunkirchen. 

Wie wird der Schutz der Fledermäuse gewährleistet?

Im Vorfeld eines Projekts wird das Fledermausvorkommen im Projektgebiet kartiert, um eine Übersicht der anwesenden Arten zu erhalten. Die Anlagen werden im fledermausfreundlichen Betrieb gemäß den bayerischen Vorgaben betrieben. Das heißt bei Parametern (Windgeschwindigkeit, Temp., Niederschlage) die für Fledermausarten gefährlich werden können werden die Anlagen abgeschaltet. Zusätzlich wird nach Inbetriebnahme der Anlagen ein zweijähriges Monitoring durchgeführt und über einen so genannten Batcoder an der Gondel Fledermausrufe aufgenommen, gespeichert und ausgewertet. Auf dieser Basis wird noch einmal geprüft, ob die pauschalen Abschaltzeiten für die Fledermäuse angepasst werden sollen. 

Ihre Kontakte

Am Anfang steht das Gespräch. Wir freuen uns auf Sie!

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Edmund Morber

Projektleiter
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Christian Hinsch

Leiter Unternehmenskommunikation/ Pressesprecher
Tel. +4967329657-1201
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