
Windpark Neunkirchen
Klima schützen, unabhängig machen, Wertschöpfung stärken
Unser Ziel ist es, klimafreundlichen Strom zu erzeugen und uns unabhängiger von fossilen Rohstoffimporten zu machen. Zudem möchten wir die Gemeinde Neunkirchen sowie ihre Bürgerinnen und Bürger über die Pachteinnahmen an der Windenergie beteiligen und die lokale Wertschöpfung stärken. Hierzu planen wir die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergie-Anlagen mit einem Rotordurchmesser von 180 Metern, einer Nabenhöhe von bis zu 200 Metern und einer installierten Nennleistung von jeweils 7,5 Megawatt.
Die Gemeinde Neunkirchen möchte den Ausbau der Windenergie auf ihrem Gebiet steuern und als Vertreterin aller Bürgerinnen und Bürger vom Ausbau der Windenergie profitieren. Die Pachteinnahmen für den Gemeindehaushalt kommen allen Bürgerinnen und Bürgern zugute.
Als möglichen Standort für die Anlagen plant die Gemeinde, einen Teil ihrer Grundstücke im Winkelwald, in der Gemarkung Umpfenbach, südlich der Staatsstraße, gegen Pacht zur Verfügung zu stellen. Zunächst wird das Projekt auf Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit untersucht. Für eine zügige Prüfung und Umsetzung des Projektes, haben sich die Gemeinde Neunkirchen, die Firma JUWI als Projektentwickler und der Eigentümer des benachbarten Grundstücks, auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit geeinigt. Die Unterstützung des Nachbarn ist wichtig, um die Anlage auf Gemeindegrund realisieren zu können und somit den Eingriff in den Gemeindewald erheblich zu reduzieren.
Forstwirtschaftlich genutzer Höhenzug
Aufgrund seiner Lage ist der Standort ideal. Die nördliche Teilfläche ist bereits als Vorranggebiet für die Windenergie vorgesehen. Zudem spielen die erwarteten Windgeschwindigkeiten, die Erreichbarkeit sowie die Geländeform und die Synergie zu den zwei benachbarten Windenergie-Anlagen eine Rolle in der Standortbewertung. Durch die zwei Windenergie-Anlagen, die im Jahr 2013 in Betrieb genommen wurden, wird der vorhandene Windpark optisch lediglich erweitert. Das bedeutet, dass sich die neuen Anlagen in ein bereits bekanntes Landschaftsbild einfügen. Auf der Standortkarte links ist die geplante Position der Windenergie-Anlagen inklusive Pufferzonen für Zuwegung und Kabeltrasse eingezeichnet.
Alle gesetzlichen Grenzwerte bezüglich Schallimmissionen und Schattenwurf werden eingehalten. Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger von Neunkirchen werden die Windenergie-Anlagen so geplant und umgesetzt, dass der mögliche Schattenwurf freiwillig auf Kosten des Ertrags auf „null“ reduziert wird. Zum Vergleich: Der gesetzlich zulässige Höchstwert für einen Schattenwurf beträgt 30 Minuten pro Tag beziehungsweise 30 Stunden pro Jahr. Zur Reduzierung des nächtlichen Blinkens werden die Anlagen mit einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung ausgestattet. Der Windpark blinkt nachts dann nur noch bei Annäherung eines Luftfahrzeugs. Die Anlagenstandorte sind soweit möglich entlang der Waldwege geplant, um den Eingriff in Natur und Landschaft auf ein Mindestmaß zu reduzieren.
Eindrücke von einer unserer Baustellen in Rheinland-Pfalz

Zum Nachlesen
Hier erhalten Sie einen Überblick von allen JUWI veröffentlichten Presseartikel, Präsentationen sowie Newsletter zum Projekt Neunkirchen.
Hier können Sie alle Präsentationsfolien der Bürgerinformationsveranstaltung vom 26. Februar 2025 nachlesen.
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Über JUWI
Wir sind einer der führenden Spezialisten im Bereich der erneuerbaren Energien und bieten die komplette Projektentwicklung sowie weitere Dienstleistungen rund um den Bau und die Betriebsführung von Windparks und Solaranlagen an. Seit mehr als 30 Jahren planen und errichten wir Wind- und Solarparks im In- und Ausland. Weltweit beschäftigt JUWI rund 1.350 Mitarbeitende. Seit 2014 ist die Mannheimer MVV Energie AG Mehrheitseigentümer der JUWI-Gruppe. Bislang haben wir an rund 200 Standorten mehr als 1.300 Windenergie-Anlagen errichtet und mehr als 2.000 PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 4.000 Megawatt.
Gut zu wissen
Zu jedem Genehmigungsverfahren gehören umfangreiche Artenschutzuntersuchungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen. Dabei wird in Absprache mit den Naturschutzbehörden und des Bundesnaturschutzgesetzes untersucht, welche windkraftsensiblen Arten wie zum Beispiel Schwarz- oder Weißstorch oder Rotmilan in einem Gebiet von bis zu fünf Kilometer um den geplanten Windpark leben. Die Genehmigung einer Anlage hängt wesentlich vom Ergebnis dieser Untersuchungen ab. Die Behörde kann auch Auflagen verhängen und verlangen, dass die Anlage während hochfrequentierter Flugzeiten der Fledermäuse oder Brutzeiten und Aufzuchtzeiten von Greifvögeln abgeschaltet wird.
Für Eingriffe in die Natur und das Landschaftsbild erfolgen Ausgleichsmaßnahmen. So können zum Beispiel Aufforstungen und ökologischer Waldumbau, Schaffung von Nahrungshabitaten für geschützte Vögel, Brutkästen für Fledermäuse geschaffen werden.
Für Eingriff in die Natur und das Landschaftsbild, den der Bau eines Windparks mit sich bringt, nehmen wir Ausgleichsmaßnahmen vor. Durch gezielte Ausgleichsmaßnahmen werden der Natur- und Erholungsraum Wald aufgewertet, neue Lebensräume für geschützte Tiere und Pflanzen geschaffen und der Brandschutz im Wald verbessert. Das können zum Beispiel Aufforstungen und ökologischer Waldumbau, Schaffung von Nahrungshabitaten für geschützte Vögel, Brutkästen für Fledermäuse sein. Für den Windpark Neunkirchen werden individuelle Ausgleichsmaßnahmen entwickelt und vorgestellt.
Für jede unserer Windenergie-Anlagen legen wir schon vor dem ersten Spatenstich eine solide Rückbaubürgschaft an. Mit einer Bürgschaft von 1.500 Euro je Meter Nabenhöhe, mindestens jedoch 300.000 Euro pro Anlage, ist sichergestellt, dass ausreichend Mittel für den Rückbau und die Wiederherstellung des Grundstücks zur Verfügung stehen. Die Rückbaubürgschaft wird nach 16 Betriebsjahren und in regelmäßigen Abständen von fünf Jahren durch einen unabhängigen und vereidigten Gutachter überprüft und gegebenenfalls angepasst. Dies gewährleistet, dass die Höhe der Bürgschaft stets den tatsächlichen Kosten des Rückbaus entspricht. Die Anpassung basiert auf einer objektiven Bewertung, die eventuelle Preissteigerungen oder Änderungen in den Rückbaukosten berücksichtigt.
Hierfür gibt es in der Verwaltungsvorschrift‚ Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm‘, sehr klare (und sehr strenge) Lärmschutzvorgaben, die im Zuge des Genehmigungsverfahrens überprüft und im laufenden Betrieb auch belegt werden müssen. Die zulässige Geräuschbelastung durch Windenergie-Anlagen liegt zwischen 35 Dezibel in reinen Wohngebieten und 45 Dezibel in Mischgebieten. 35 Dezibel entsprechen in etwa einem menschlichen Flüstern. 45 Dezibel kann man mit üblichen Geräuschen in einer Wohnung vergleichen. Grundsätzlich sind moderne Windenergie-Anlagen leiser als ihre Vorgänger aus der Pionierzeit der Windenergie. Sie besitzen beispielsweise schalltechnisch optimierte Rotorblattformen. Schon in wenigen 100 Metern Entfernung ist das durch die Rotorblätter hervorgerufene gleichmäßige Rauschen kaum noch wahrnehmbar. Zudem überlagern Umgebungsgeräusche – Bäume und Büsche, Straßenlärm und andere Alltagsgeräusche – die Geräuschentwicklung von Windenergie-Anlagen erheblich.
Das Thema Infraschall wird von Windkraftgegnern immer wieder angeführt, um auf eine Gesundheitsgefahr von Windenergie-Anlagen zu verweisen. Dafür gibt es zwar keinerlei Belege, aber das Thema verunsichert verständlicherweise viele Menschen.
Infraschall ist in unserem Alltag allgegenwärtig: Natürliche Quellen sind Gewitter, Wasserfälle und Meeresbrandung, technische Quellen sind unter anderem der Straßenverkehr, Kühlschränke und Klimaanlagen. Durch die Abstände zwischen Windrädern und Wohnbebauung bleibt der von den Anlagen erzeugte Infraschall deutlich unter der Hör- und Wahrnehmungsschwelle des Menschen. Mehrere Studien, unter anderem Langzeitstudien der Landesämter für Gesundheit Bayern und Baden-Württemberg, belegen, dass keine gesundheitlichen Belastungen zu erwarten sind. Vielleicht hilft hier auch ein einfacher Vergleich. Weit höheren Infraschallwerten setzen wir uns tagtäglich vollkommen freiwillig aus: Die Messwerte im Innenraum eines mit 130 Stundenkilometern fahrenden Autos übersteigen die einer Windenergie-Anlage um ein Vielfaches. Das Zentrum für Ökologie und Umweltforschung an der Universität Bayreuth hat dazu eine eindrucksvolle Vergleichsrechnung angestellt: Wer 27 Jahre in nur 300 Meter Entfernung zu einem Windrad wohnt, hat die gleiche Infraschallbelastung, wie jemand, der dreieinhalb Stunden mit 130 Stundenkilometern über die Autobahn fährt.
Abhängig von Wetterbedingungen, Windrichtung, Sonnenstand und Betrieb kann eine Windenergie-Anlage mit ihren rotierenden Flügeln einen bewegten Schatten werfen. Die Schattenwurfdauer darf nach den strengen gesetzlichen Vorgaben aber nicht über 30 Minuten an einem einzelnen Tag und nicht über 30 Stunden im Jahr liegen. Überschreitungen werden mit einem speziellen Sensor überwacht und die Anlagen dann automatisch abgeschaltet. Aber JUWI geht beim Energiepark Neunkirchen freiwillig noch über die strengen gesetzlichen Vorgaben hinaus: Wir gewährleisten durch aktives Monitoring und Abschaltungen eine Null-Schattenpolitik für das Gemeindegebiet Neunkirchen.
Im Vorfeld eines Projekts wird das Fledermausvorkommen im Projektgebiet kartiert, um eine Übersicht der anwesenden Arten zu erhalten. Die Anlagen werden im fledermausfreundlichen Betrieb gemäß den bayerischen Vorgaben betrieben. Das heißt bei Parametern (Windgeschwindigkeit, Temp., Niederschlage) die für Fledermausarten gefährlich werden können werden die Anlagen abgeschaltet. Zusätzlich wird nach Inbetriebnahme der Anlagen ein zweijähriges Monitoring durchgeführt und über einen so genannten Batcoder an der Gondel Fledermausrufe aufgenommen, gespeichert und ausgewertet. Auf dieser Basis wird noch einmal geprüft, ob die pauschalen Abschaltzeiten für die Fledermäuse angepasst werden sollen.