Windpark Niedermoschel
Klima schützen, unabhängig machen, Wertschöpfung stärken
Unser Ziel ist es, klimafreundlichen Strom zu erzeugen, uns so unabhängiger von fossilen Rohstoffimporten zu machen und gleichzeitig die lokale Wertschöpfung zu stärken. Hierzu planen wir in den Gemarkungen Niedermoschel und Obermoschel den Bau von zwei modernen Windenergieanlagen der 7-Megawatt-Klasse. Die Nabenhöhe beträgt ca. 175 Meter, der Rotordurchmesser ca. 172 Meter. Die Gesamthöhe der Anlagen wird bei ca. 260 Meter liegen. Der Jahresenergieertrag der geplanten Anlagen wird rund 30 Millionen Kilowattstunden pro Jahr (kWh/a) betragen.
Von der finanziellen Beteiligung profitieren werden die Gemeinden Niedermoschel, Obermoschel und Alsenz (Verbandsgemeinde Nordpfälzer Land), Hallgarten, Feilbingert und Hochstätten (Verbandsgemeinde Bad Kreuznach), Duchroth und Oberhausen a. d. Nahe (Verbandsgemeinde Rüdesheim), Odernheim am Glan und Lettweiler (Verbandsgemeinde Nahe-Glan). Die Ortsgemeinde Niedermoschel erhält einen Anteil von ca. 17 - 32 Prozent pro Windenergieanlage.
Alle Gemeinden können darüber hinaus weitere Einnahmen durch Pachten, Gewerbesteuer, den Abschluss von Gestattungsverträgen zur Nutzung von Wegen, für die Kabeltrasse und für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen generieren. Die Kosten für die Herstellung und Pflege der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen übernimmt der Betreiber des Windparks.
Ackerflächen und forstwirtschaftlich genutzter Höhenzug
Der Standort des geplanten Projekts Niedermoschel befindet sich im Nordpfälzer Bergland. Die beiden Windenergie-Anlagen auf der Gemarkung Niedermoschel sollen auf Ackerflächen im Bereich Roter Kopf (335 – 345 m üNN) errichtet werden. Die Flächen gehören privaten Grundstückseigentümern, die teilweise bereits seit einigen Jahren vertraglich mit JUWI verbunden sind. Die Erschließung des Windparks soll über den Bestands-Windpark Lettweiler Höhe sowie über den Neudorfer Park erfolgen. Zwei Anlagen sind auf Flächen der Landesforsten RLP geplant.
Die Abstände zu den Ortslagen, jeweils gemessen vom Turmmittelpunkt, betragen nach Niedermoschel mindestens 1.500 Meter, der Abstand zur Ruine Löwenstein läge bei 1.250 Meter. Obermoschel hätte einen Abstand von mindestens 1.200 Meter zum Windpark, zum Neudorferhof beträgt der Abstand der Windenergie-Anlagen 1.400 Meter. Hallgarten und die Burgruine Montfort lägen ebenfalls in einem Abstand von 1.200 Meter zu dem geplanten Windpark. Damit liegen alle Abstände deutlich über dem im Koalitionsvertrag von Rheinland-Pfalz vereinbartem Mindestabstand von 900 Metern.
Faszinierende Eindrücke von einer Baustelle im Forst
Über JUWI
Wir sind einer der führenden Spezialisten im Bereich der erneuerbaren Energien und bieten die komplette Projektentwicklung sowie weitere Dienstleistungen rund um den Bau und die Betriebsführung von Windparks und Solaranlagen an. Seit mehr als 30 Jahren planen und errichten wir Wind- und Solarparks im In- und Ausland. Weltweit beschäftigt JUWI rund 1.350 Mitarbeitende. Seit 2014 ist die Mannheimer MVV Energie AG Mehrheitseigentümer der JUWI-Gruppe. Bislang haben wir an rund 200 Standorten mehr als 1.250 Windenergie-Anlagen errichtet und mehr als 2.000 PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 3.700 Megawatt.
Gut zu wissen
Zu jedem Genehmigungsverfahren gehören umfangreiche Artenschutzuntersuchungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen. Dabei wird in Absprache mit den Naturschutzbehörden und des Bundesnaturschutzgesetzes untersucht, welche windkraftsensiblen Arten wie zum Beispiel Schwarz- oder Weißstorch, Rotmilan oder Mäusebussard in einem Gebiet von bis zu fünf Kilometer um den geplanten Windpark leben. Die Genehmigung einer Anlage hängt wesentlich vom Ergebnis dieser Untersuchungen ab. Die Behörde kann auch Auflagen verhängen und verlangen, dass die Anlage während hochfrequentierter Flugzeiten der Fledermäuse oder Brutzeiten und Aufzuchtzeiten von Greifvögeln abgeschaltet wird.
Für Eingriffe in die Natur und das Landschaftsbild erfolgen Ausgleichsmaßnahmen. So können zum Beispiel Aufforstungen und ökologischer Waldumbau, Schaffung von Nahrungshabitaten für geschützte Vögel oder Brutkästen für Fledermäuse geschaffen werden.
Eine Windenergieanlage (Beispiel: Vestas V162) benötigt dauerhaft eine Fläche von ca. 0,5 Hektar. Das entspricht 85 Prozent der Fläche eines Fußballplatzes. Rund zwei Drittel der genutzten Fläche wird nach Ende der Bauarbeiten durch Pflanzung und Pflege wieder aufgeforstet. Die Fundamentfläche beträgt im Durchmesser rund 20 Meter, die Tiefe zwischen zwei und vier Metern.
Im Rahmen des öffentlichen Genehmigungsverfahrens werden Bürgerinnen und Bürger beteiligt. Etwaige Anmerkungen werden in einem öffentlichen Erörterungstermin, den die zuständige Genehmigungsbehörde festsetzt, aufgegriffen und diskutiert.
Finanziell werden die Bürgerinnen und Bürger indirekt über die Kommunalabgabe in Höhe von 0,2, Cent je produzierter Kilowattstunde und Betriebsjahr über die 20 Jahre währende EEG-Vergütungsdauer beteiligt. Diese geht an alle Gemeinden, die gemäß ihres Flächenanteils in einem 2,5 Kilometer Radius um die Anlagenstandpunkte liegen. Der Vorteil: Dieses Geld bleibt in den Kommunen und kann vor Ort investiert werden.