Windpark Niedermoschel

Wir sorgen für noch mehr gute Energie im Donnersbergkreis. Mit den geplanten Anlagen produzieren wir Strom für 32.600 Haushalte in Ihrer Region: zuverlässig, sauber, sicher.
Das Vorhaben

Klima schützen, unabhängig machen, Wertschöpfung stärken

Unser Ziel ist es, klimafreundlichen Strom zu erzeugen, uns so unabhängiger von fossilen Rohstoffimporten zu machen und gleichzeitig die lokale Wertschöpfung zu stärken. Hierzu planen wir in den Gemarkungen Niedermoschel und Obermoschel den Bau von zwei modernen Windenergieanlagen der 7-Megawatt-Klasse. Die Nabenhöhe beträgt ca. 175 Meter, der Rotordurchmesser ca. 172 Meter. Die Gesamthöhe der Anlagen wird bei ca. 260 Meter liegen. Der Jahresenergieertrag der geplanten Anlagen wird rund 30 Millionen Kilowattstunden pro Jahr (kWh/a) betragen.

Von der finanziellen Beteiligung profitieren werden die Gemeinden Niedermoschel, Obermoschel und Alsenz (Verbandsgemeinde Nordpfälzer Land), Hallgarten, Feilbingert und Hochstätten (Verbandsgemeinde Bad Kreuznach), Duchroth und Oberhausen a. d. Nahe (Verbandsgemeinde Rüdesheim), Odernheim am Glan und Lettweiler (Verbandsgemeinde Nahe-Glan). Die Ortsgemeinde Niedermoschel erhält einen Anteil von ca. 17 - 32 Prozent pro Windenergieanlage.

Alle Gemeinden können darüber hinaus weitere Einnahmen durch Pachten, Gewerbesteuer, den Abschluss von Gestattungsverträgen zur Nutzung von Wegen, für die Kabeltrasse und für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen generieren. Die Kosten für die Herstellung und Pflege der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen übernimmt der Betreiber des Windparks.

 

Der Standort

Ackerflächen und forstwirtschaftlich genutzter Höhenzug

Der Standort des geplanten Projekts Niedermoschel befindet sich im Nordpfälzer Bergland. Die beiden Windenergie-Anlagen auf der Gemarkung Niedermoschel sollen auf Ackerflächen im Bereich Roter Kopf (335 – 345 m üNN) errichtet werden. Die Flächen gehören privaten Grundstückseigentümern, die teilweise bereits seit einigen Jahren vertraglich mit JUWI verbunden sind. Die Erschließung des Windparks soll über den Bestands-Windpark Lettweiler Höhe sowie über den Neudorfer Park erfolgen. Zwei Anlagen sind auf Flächen der Landesforsten RLP geplant.

Die Abstände zu den Ortslagen, jeweils gemessen vom Turmmittelpunkt, betragen nach Niedermoschel mindestens 1.500 Meter, der Abstand zur Ruine Löwenstein läge bei 1.250 Meter. Obermoschel hätte einen Abstand von mindestens 1.200 Meter zum Windpark, zum Neudorferhof beträgt der Abstand der Windenergie-Anlagen 1.400 Meter. Hallgarten und die Burgruine Montfort lägen ebenfalls in einem Abstand von 1.200 Meter zu dem geplanten Windpark. Damit liegen alle Abstände deutlich über dem im Koalitionsvertrag von Rheinland-Pfalz vereinbartem Mindestabstand von 900 Metern.

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2
Windenergie-Anlagen

Geplant ist der Bau von zwei Windenergie-Anlagen der 7-Megawatt-Klasse

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14 MW
Gesamtleistung

Der Windpark hat eine Gesamtleistung von rund 14 Megawatt

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8.500
Haushalte

Die Anlagen produzieren jährlich sauberen Strom für mehr als 8.500 Haushalte

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22.000t
CO2-Einsparung

Unter Berücksichtigung der Vorketten werden mehr als 22.000 Tonnen CO2 vermieden

Windradbau im Zeitraffer

Faszinierende Eindrücke von einer Baustelle im Forst

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Gute Gründe

Frischer Wind für die Region und die Bürger*innen

Es gibt viele gute Gründe für den Ausbau der Windenergie: Sie ist die wichtigste Energiequelle im deutschen Strommix und gemeinsam mit der Photovoltaik die kostengünstigste Form der Stromgewinnung. Auf dem Weg in die Klimaneutralität des Wirtschaftsstandorts Deutschland ist sie unverzichtbar. Zudem generiert sie für die Standortkommunen verlässliche Einnahmen für ihre Bürgerinnen und Bürger, für Waldbesitzer*innen planbare Pachteinnahmen für den notwendigen Waldumbau und für uns alle ist sie aktiver Klima- und Artenschutz.

Verlässliche Einnahmen

Das Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) ermöglicht den Standortgemeinden gemäß ihres Flächenanteils im Umkreis von 2,5 Kilometern um jedes Windrad Einnahmen von 0,2 Cent je produzierter Kilowattstunde über die 20 Jahre lange Gesamtdauer der EEG-Vergütung. Die Einnahmen bleiben vor Ort und können für Investitionen in lokale Infrastrukturprojekte genutzt werden.

Effektiver Klimaschutz

Je nach Standort produzieren Windenergie-Anlagen bereits nach drei bis sieben Monaten mehr Strom als für ihre Herstellung benötigt wurde. Während ihrer Laufzeit von 20 Jahren erzeugen sie gut 40- bis 70-mal so viel Energie, wie für ihre Herstellung, Nutzung und Entsorgung eingesetzt wird. Damit sind sie ein wichtiger Baustein zum Klimaschutz und bei der Dekarbonisierung der Wirtschaft.

Hervorragende CO2-Bilanz

Auch an Forststandorten ist die CO2-Bilanz von Windrädern mehr als positiv. Mit etwa 0,5 Hektar dauerhaft beanspruchter Fläche benötigen sie nicht nur sehr wenig Platz, eine moderne Windenergie-Anlage spart auch mehr als 700-mal so viel CO2 ein, als der Wald auf der gleichen Fläche binden kann. Die in Anspruch genommene Fläche wird zudem an anderer Stelle kompensiert.

Geregelter Rückbau

Der spätere Rückbau der Anlagen ist bereits in der Genehmigung geregelt. Dazu wird eine behördlich festgesetzte Rückbausumme hinterlegt. Das garantiert den Rückbau auch im Falle einer Betreiberinsolvenz. Zudem lassen sich Windenergie-Anlagen nahezu komplett recyclen. Stahl, Beton und Metalle werden den etablierten Recycling-Kreisläufen zugeführt. Die Verbundstoffe der Rotorblätter dienen unter anderem der Zementindustrie als Zuschlagsstoff.

Über den Tellerrand

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Zeitplan

Die wichtigsten Meilensteine

2017
Positiver Beschluss der Gemeinde Niedermoschel

Im Jahr 2017 verabschiedete die Gemeinde Niedermoschel einen positiven Beschluss zu dem von JUWI geplanten Windparkprojekt. Aufgrund der Fusionierung zur Verbandsgemeinde erfolgte keine Fortschreibung des Flächennutzungsplans und das Projekt wurde zunächst nicht weiter verfolgt.

September
2021
Projektvorstellung vor dem Gemeinderat Niedermoschel

Im September 2021 stellte JUWI das Windparkprojekt Niedermoschel / Obermoschel dem Gemeindrat Niedermoschel vor. 

2023
Gestattungsvertrag

Mit der Gemeinde Niedermoschel wurde im Jahr 2023 ein Vertragsangebot nach EEG 2021 abgeschlossen. Der Gestattungsvertrag sieht die Übernahme von Flächen vor, die nach Landesbauordnung als Abstandsflächen von einer Bebauung freizuhalten sind. Darüber hinaus regelt der Vertrag die Übernahme von so genannten Rotorüberflächen. Dabei handelt es sich um Flächen, deren Luftraum durch den Rotor der Windenergie-Anlagen überschritten werden darf. Ziel ist es zustätzlich zu der erfolgten Abstimmung mit der Gemeinde Niedermoschel ein Einvernehmen über das Projekt mit dem Landesforst RLP zu erlangen.

2022/ 2023
Fortschreibung des Flächennutzungsplans

Die Verbandsgemeinde Nordpfälzer Land beabsichtigt, den Flächennutzungsplan für den Bereich erneuerbare Energien fortzuschreiben. 

2021 - 2025
Planung- und Projektentwicklung

In der Phase der Planung und Projektentwicklung werden diverse Gutachten durch unabhängige, vereidigte Gutachter angefertigt. Darunter fallen faunistische Gutachten, beispielsweise in Bezug auf geschützte Arten sowie Schallgutachten und Schattengutachten, die die Einhaltung der erlaubten Werte prüfen. Es folgen darüber hinaus Umweltgutachten, Baugrundgutachten, Turbulenzgutachten und Gutachten, die Brandschutz, Radar, Flugsicherheit und Richtfunk sicherstellen.

2025 - 2027
Genehmigungsphase

Im Anschluss an die Planung- und Projektentwicklungsphase erfolgt der Antrag für die Genehmigung des Projektes. Der Antrag wird sorgfältig von allen relevanten Behörden geprüft. 

2028 - 2029
Bau und Inbetriebnahme

Liegt die Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz vor, beginnt JUWI mit dem Bau und der anschließenden Inbetriebnahme des Windparks. Diese Etappe des Projekts wird voraussichtlich zwei Jahre in Anspruch nehmen.

ab 2029
Betrieb und Instandhaltung

Der Windpark Niedermoschel / Obermoschel wird für mehr als 20 Jahre in Betrieb sein. Während des gesamten Betriebzeitraums kümmert sich JUWI um kaufmännische und technische Betriebsführung der Anlagen.

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2017
Positiver Beschluss der Gemeinde Niedermoschel
September 2021
Projektvorstellung vor dem Gemeinderat Niedermoschel
2023
Gestattungsvertrag
2022/ 2023
Fortschreibung des Flächennutzungsplans
2021 - 2025
Planung- und Projektentwicklung
2025 - 2027
Genehmigungsphase
2028 - 2029
Bau und Inbetriebnahme
ab 2029
Betrieb und Instandhaltung
Wer wir sind

Über JUWI

Wir sind einer der führenden Spezialisten im Bereich der erneuerbaren Energien und bieten die komplette Projektentwicklung sowie weitere Dienstleistungen rund um den Bau und die Betriebsführung von Windparks und Solaranlagen an. Seit mehr als 30 Jahren planen und errichten wir Wind- und Solarparks im In- und Ausland. Weltweit beschäftigt JUWI rund 1.350 Mitarbeitende. Seit 2014 ist die Mannheimer MVV Energie AG Mehrheitseigentümer der JUWI-Gruppe. Bislang haben wir an rund 200 Standorten mehr als 1.250 Windenergie-Anlagen errichtet und mehr als 2.000 PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 3.700 Megawatt.

Antworten

Gut zu wissen

Wie lassen sich Windenergie und Naturschutz vereinbaren?

Zu jedem Genehmigungsverfahren gehören umfangreiche Artenschutzuntersuchungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen. Dabei wird in Absprache mit den Naturschutzbehörden und des Bundesnaturschutzgesetzes untersucht, welche windkraftsensiblen Arten wie zum Beispiel Schwarz- oder Weißstorch, Rotmilan oder Mäusebussard in einem Gebiet von bis zu fünf Kilometer um den geplanten Windpark leben. Die Genehmigung einer Anlage hängt wesentlich vom Ergebnis dieser Untersuchungen ab. Die Behörde kann auch Auflagen verhängen und verlangen, dass die Anlage während hochfrequentierter Flugzeiten der Fledermäuse oder Brutzeiten und Aufzuchtzeiten von Greifvögeln abgeschaltet wird.

Für Eingriffe in die Natur und das Landschaftsbild erfolgen Ausgleichsmaßnahmen. So können zum Beispiel Aufforstungen und ökologischer Waldumbau, Schaffung von Nahrungshabitaten für geschützte Vögel oder Brutkästen für Fledermäuse geschaffen werden.

Wieviel Fläche benötigt ein Windrad?

Eine Windenergieanlage (Beispiel: Vestas V162)  benötigt dauerhaft eine Fläche von ca. 0,5 Hektar. Das entspricht 85 Prozent der Fläche eines Fußballplatzes. Rund zwei Drittel der genutzten Fläche wird nach Ende der Bauarbeiten durch Pflanzung und Pflege wieder aufgeforstet. Die Fundamentfläche beträgt im Durchmesser rund 20 Meter, die Tiefe zwischen zwei und vier Metern.

Wie werden die Bürgerinnen und Bürger beteiligt?

Im Rahmen des öffentlichen Genehmigungsverfahrens werden Bürgerinnen und Bürger beteiligt. Etwaige Anmerkungen werden in einem öffentlichen Erörterungstermin, den die zuständige Genehmigungsbehörde festsetzt, aufgegriffen und diskutiert. 

Finanziell werden die Bürgerinnen und Bürger indirekt über die Kommunalabgabe in Höhe von 0,2, Cent je produzierter Kilowattstunde und Betriebsjahr über die 20 Jahre währende EEG-Vergütungsdauer beteiligt. Diese geht an alle Gemeinden, die gemäß ihres Flächenanteils in einem 2,5 Kilometer Radius um die Anlagenstandpunkte liegen. Der Vorteil: Dieses Geld bleibt in den Kommunen und kann vor Ort investiert werden.

Ihre Kontakte

Am Anfang steht das Gespräch. Wir freuen uns auf Sie!

Moritz Braun

Projektleiter

Christian Hinsch

Leiter Unternehmenskommunikation/ Pressesprecher
Tel. +4967329657-1201
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