Windpark Olsberg-Antfeld
Klima schützen, unabhängig machen, Wertschöpfung stärken
Unser Ziel ist es, klimafreundlichen Strom zu erzeugen, uns so unabhängiger von fossilen Rohstoffimporten zu machen und gleichzeitig die lokale Wertschöpfung zu stärken. Hierzu planen wir im nördlichen Teil des Stadtgebiets von Olsberg die Errichtung und den späteren Betrieb von vier Windenergieanlagen (WEA) des Typs General Electric (GE) 5.5-158 mit einer Nabenhöhe von je 161 Metern und einer Nennleistung von je 5,5 Megawatt. Die Gesamthöhe jeder Anlage beträgt 240 Meter. Westlich des Projektgebietes befindet sich das Gemeindegebiet von Bestwig, im Osten beginnt das Stadtgebiet von Brilon. Der Windpark wird von der JUWI GmbH, einer Tochter, der MVV, geplant und umgesetzt. Der Betrieb der Anlagen wird durch die MVV Windenergie GmbH erfolgen.
Durch die Änderung des Erneuerbaren Energiegesetzes (EEG) von 2021 ändert sich die Wertschöpfungssituation für Standortgemeinden in einem Umkreis von 2,5 Kilometern zu neuen Windparks signifikant. Denn das Gesetz schreibt nun erstmals eine finanzielle Beteiligung der Gemeinden je nach Flächenanteil und Jahresertrag des Windparks fest. Aktuelle Ertragsprognosen stellen eine jährliche Kommunalabgabe in Höhe von ca. 120.000 Euro in Aussicht. Weitere Einnahmen können die Gemeinden Olsberg, Bestwig und Brilon durch den Abschluss von Gestattungsverträgen zur Nutzung von Wegen, für die Kabeltrasse und für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen generieren. Die Kosten für die Herstellung und Pflege der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen übernimmt der Betreiber des Windparks.
Forstwirtschaftlich genutzter Höhenzug
Die Standorte der geplanten Windenergie-Anlagen (WEA) befinden sich auf dem Gebiet der Stadt Olsberg, nördlich des Stadtteils Antfeld, auf dem Höhenrücken des Vossstein. Das Projektgebiet zeichnet sich insgesamt durch ein günstiges Relief (Höhenzug mit hoher Windhöffigkeit, aber in den Kammlagen mäßig steilem Relief) bei gutem Ausbaustand der forstlichen Infrastruktur, einem hohen Anteil an intensiv genutzten Fichtenwäldern sowie eine geringen Dichte an Schutzgebieten aus. Durch die Standortwahl kann ein maximal möglicher Abstand zu den vorhandenen Siedlungsbereichen eingehalten werden.
Das Planungsgebiet liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Regionalplans Arnsberg, Teilabschnitt Kreis Soest und Hochsauerlandkreis. Die Potenzialflächenanalyse der Stadt Olsberg bewertet die Flächen im Rahmen der 2013 beschlossenen Neuaufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplans Windenergie positiv und sieht den Bereich „Antfeld“ als Potenzialfläche vor.
Faszinierende Eindrücke von einer Baustelle im Forst
Zum Nachlesen
Hier erhalten Sie einen Überblick von allen JUWI veröffentlichten Presseartikel, Präsentationen sowie Newsletter zum Projekt Windpark Olsberg-Antfeld.
Hier gehts zur Pressemitteilung der MVV vom 17. April 2024
Zur PressemitteilungHier gehts zur Pressemitteilung vom 10. Oktober 2024
Zur PressemitteilungHier finden Sie die Plakate der Informationsveranstaltung vom 28. Oktober 2024 zum nachlesen.
Zu den Plakaten
Über JUWI
Wir sind einer der führenden Spezialisten im Bereich der erneuerbaren Energien und bieten die komplette Projektentwicklung sowie weitere Dienstleistungen rund um den Bau und die Betriebsführung von Windparks und Solaranlagen an. Seit mehr als 30 Jahren planen und errichten wir Wind- und Solarparks im In- und Ausland. Weltweit beschäftigt JUWI rund 1.350 Mitarbeitende. Seit 2014 ist die Mannheimer MVV Energie AG Mehrheitseigentümer der JUWI-Gruppe. Bislang haben wir an rund 200 Standorten mehr als 1.250 Windenergie-Anlagen errichtet und mehr als 2.000 PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 3.700 Megawatt.
MVV Energie
Mit über 6.100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie einem Jahresumsatz von rund 4,2 Milliarden Euro ist MVV eines der führenden Energieunternehmen in Deutschland. Im Zentrum unseres Handelns steht die zuverlässige, wirtschaftliche und umweltfreundliche Energieversorgung unserer Kunden aus Industrie, Gewerbe und Privathaushalten. Dabei besetzen wir alle Stufen der energiewirtschaftlichen Wertschöpfungskette: von der Energieerzeugung, dem Energiehandel und der Energieverteilung über den Betrieb von Verteilnetzen bis hin zum Vertrieb, dem Umwelt- und dem Energiedienstleistungsgeschäft. Wir sind Vorreiter bei der Energiewende und haben uns mit unserem Mannheimer Modell einem strategischen Weg verpflichtet, mit dem wir bis 2035 klimaneutral und danach als eines der ersten Energieunternehmen Deutschlands #klimapositiv werden.
Gut zu wissen
Zu jedem Genehmigungsverfahren gehören umfangreiche Artenschutzuntersuchungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen. Dabei wird in Absprache mit den Naturschutzbehörden und des Bundesnaturschutzgesetzes untersucht, welche windkraftsensiblen Arten wie zum Beispiel Schwarz- oder Weißstorch, Rotmilan oder Mäusebussard in einem Gebiet von bis zu fünf Kilometer um den geplanten Windpark leben. Die Genehmigung einer Anlage hängt wesentlich vom Ergebnis dieser Untersuchungen ab. Die Behörde kann auch Auflagen verhängen und verlangen, dass die Anlage während hochfrequentierter Flugzeiten der Fledermäuse oder Brutzeiten und Aufzuchtzeiten von Greifvögeln abgeschaltet wird.
Für Eingriffe in die Natur und das Landschaftsbild erfolgen Ausgleichsmaßnahmen. So können zum Beispiel Aufforstungen und ökologischer Waldumbau, Schaffung von Nahrungshabitaten für geschützte Vögel oder Brutkästen für Fledermäuse geschaffen werden.
Eine Windenergieanlage (Beispiel: Vestas V162) benötigt dauerhaft eine Fläche von ca. 0,5 Hektar. Das entspricht 85 Prozent der Fläche eines Fußballplatzes. Rund zwei Drittel der genutzten Fläche wird nach Ende der Bauarbeiten durch Pflanzung und Pflege wieder aufgeforstet. Die Fundamentfläche beträgt im Durchmesser rund 20 Meter, die Tiefe zwischen zwei und vier Metern.
Im Rahmen des öffentlichen Genehmigungsverfahrens werden Bürgerinnen und Bürger beteiligt. Etwaige Anmerkungen werden in einem öffentlichen Erörterungstermin, den die zuständige Genehmigungsbehörde festsetzt, aufgegriffen und diskutiert.
Finanziell werden die Bürgerinnen und Bürger indirekt über die Kommunalabgabe in Höhe von 0,2, Cent je produzierter Kilowattstunde und Betriebsjahr über die 20 Jahre währende EEG-Vergütungsdauer beteiligt. Diese geht an alle Gemeinden, die gemäß ihres Flächenanteils in einem 2,5 Kilometer Radius um die Anlagenstandpunkte liegen. Der Vorteil: Dieses Geld bleibt in den Kommunen und kann vor Ort investiert werden.