Windpark Olsberg-Antfeld

Wir sorgen für noch mehr gute Energie im Hochsauerlandkreis. Mit den geplanten Anlagen produzieren wir Strom für knapp 23.000 Haushalte in Ihrer Region: zuverlässig, sauber, sicher.
Das Vorhaben

Klima schützen, unabhängig machen, Wertschöpfung stärken

Unser Ziel ist es, klimafreundlichen Strom zu erzeugen, uns so unabhängiger von fossilen Rohstoffimporten zu machen und gleichzeitig die lokale Wertschöpfung zu stärken. Hierzu planen wir im nördlichen Teil des Stadtgebiets von Olsberg die Errichtung und den späteren Betrieb von vier Windenergieanlagen (WEA) des Typs General Electric (GE) 5.5-158 mit einer Nabenhöhe von je 161 Metern und einer Nennleistung von je 5,5 Megawatt. Die Gesamthöhe jeder Anlage beträgt 240 Meter. Westlich des Projektgebietes befindet sich das Gemeindegebiet von Bestwig, im Osten beginnt das Stadtgebiet von Brilon. Der Windpark wird von der JUWI GmbH, einer Tochter, der MVV, geplant und umgesetzt. Der Betrieb der Anlagen wird durch die MVV Windenergie GmbH erfolgen.

Durch die Änderung des Erneuerbaren Energiegesetzes (EEG) von 2021 ändert sich die Wertschöpfungssituation für Standortgemeinden in einem Umkreis von 2,5 Kilometern zu neuen Windparks signifikant. Denn das Gesetz schreibt nun erstmals eine finanzielle Beteiligung der Gemeinden je nach Flächenanteil und Jahresertrag des Windparks fest. Aktuelle Ertragsprognosen stellen eine jährliche Kommunalabgabe in Höhe von ca. 120.000 Euro in Aussicht. Weitere Einnahmen können die Gemeinden Olsberg, Bestwig und Brilon durch den Abschluss von Gestattungsverträgen zur Nutzung von Wegen, für die Kabeltrasse und für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen generieren. Die Kosten für die Herstellung und Pflege der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen übernimmt der Betreiber des Windparks.

Der Standort

Forstwirtschaftlich genutzter Höhenzug

Die Standorte der geplanten Windenergie-Anlagen (WEA) befinden sich auf dem Gebiet der Stadt Olsberg, nördlich des Stadtteils Antfeld, auf dem Höhenrücken des Vossstein. Das Projektgebiet zeichnet sich insgesamt durch ein günstiges Relief (Höhenzug mit hoher Windhöffigkeit, aber in den Kammlagen mäßig steilem Relief) bei gutem Ausbaustand der forstlichen Infrastruktur, einem hohen Anteil an intensiv genutzten Fichtenwäldern sowie eine geringen Dichte an Schutzgebieten aus. Durch die Standortwahl kann ein maximal möglicher Abstand zu den vorhandenen Siedlungsbereichen eingehalten werden.

Das Planungsgebiet liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Regionalplans Arnsberg, Teilabschnitt Kreis Soest und Hochsauerlandkreis. Die Potenzialflächenanalyse der Stadt Olsberg bewertet die Flächen im Rahmen der 2013 beschlossenen Neuaufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplans Windenergie positiv und sieht den Bereich „Antfeld“ als Potenzialfläche vor. 

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4
Windenergie-Anlagen

Geplant ist der Bau von vier Windenergie-Anlagen der 5,5-Megawatt-Klasse

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22 MW
Gesamtleistung

Der Windpark hat eine Gesamtleistung von rund 22 Megawatt

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23.000
Haushalte

Die Anlagen produzieren jährlich sauberen Strom für knapp 23.000 Haushalte

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46.000t
CO2-Einsparung

Unter Berücksichtigung der Vorketten werden mehr als 46.000 Tonnen CO2 vermieden

Windradbau im Zeitraffer

Faszinierende Eindrücke von einer Baustelle im Forst

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Gute Gründe

Frischer Wind für die Region und die Bürger*innen

Es gibt viele gute Gründe für den Ausbau der Windenergie: Sie ist die wichtigste Energiequelle im deutschen Strommix und gemeinsam mit der Photovoltaik die kostengünstigste Form der Stromgewinnung. Auf dem Weg in die Klimaneutralität des Wirtschaftsstandorts Deutschland ist sie unverzichtbar. Zudem generiert sie für die Standortkommunen verlässliche Einnahmen für ihre Bürgerinnen und Bürger, für Waldbesitzer*innen planbare Pachteinnahmen für den notwendigen Waldumbau und für uns alle ist sie aktiver Klima- und Artenschutz.

Verlässliche Einnahmen

Das Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) ermöglicht den Standortgemeinden gemäß ihres Flächenanteils im Umkreis von 2,5 Kilometern um jedes Windrad Einnahmen von 0,2 Cent je produzierter Kilowattstunde über die 20 Jahre lange Gesamtdauer der EEG-Vergütung. Die Einnahmen bleiben vor Ort und können für Investitionen in lokale Infrastrukturprojekte genutzt werden.

Effektiver Klimaschutz

Je nach Standort produzieren Windenergie-Anlagen bereits nach drei bis sieben Monaten mehr Strom als für ihre Herstellung benötigt wurde. Während ihrer Laufzeit von 20 Jahren erzeugen sie gut 40- bis 70-mal so viel Energie, wie für ihre Herstellung, Nutzung und Entsorgung eingesetzt wird. Damit sind sie ein wichtiger Baustein zum Klimaschutz und bei der Dekarbonisierung der Wirtschaft.

Hervorragende CO2-Bilanz

Auch an Forststandorten ist die CO2-Bilanz von Windrädern mehr als positiv. Mit etwa 0,5 Hektar dauerhaft beanspruchter Fläche benötigen sie nicht nur sehr wenig Platz, eine moderne Windenergie-Anlage spart auch mehr als 700-mal so viel CO2 ein, als der Wald auf der gleichen Fläche binden kann. Die in Anspruch genommene Fläche wird zudem an anderer Stelle kompensiert.

Geregelter Rückbau

Der spätere Rückbau der Anlagen ist bereits in der Genehmigung geregelt. Dazu wird eine behördlich festgesetzte Rückbausumme hinterlegt. Das garantiert den Rückbau auch im Falle einer Betreiberinsolvenz. Zudem lassen sich Windenergie-Anlagen nahezu komplett recyclen. Stahl, Beton und Metalle werden den etablierten Recycling-Kreisläufen zugeführt. Die Verbundstoffe der Rotorblätter dienen unter anderem der Zementindustrie als Zuschlagsstoff.

Über den Tellerrand

Verantwortliche berichten von Windenergie-Projekten in ihrer Gemeinde

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Zeitplan

Die wichtigsten Meilensteine

2012
Erste Planungsschritte

Nach Abschluss der internen Planungen beginnen am geplanten Standort die faunistischen Untersuchungen.

2017
Rückstellung des Antrags
2018 - 2020
Avifaunistische Gutachten

Zu jedem Windenergie-Vorhaben gehört die avifaunistische Untersuchung der Standorte. Hierzu zählen unter anderem die Brutvogelerfassungen unter besonderer Berücksichtigung bedeutsamer Brutvogelarten (z. B. Schwarzstorch, Schwarzspecht, Rotmilan, Eulen), Horstkartierungen, die Erfassung von Groß- und Rastvögeln, die Erfassung von Zugvögeln und Kranichen.

September
2020
Einreichung BImSchG-Unterlagen
Mai
2021
Bekanntmachung der öffentlichen Beteiligung

Im Rahmen des sogenannten förmlichen Genrehmigungsverfahrens hatten die Bügerinnen und Bürger die Möglichkeit die Antragsunterlagen einzusehen. Am 19.05.2021 endete die Beteiligungs- und Einwendungsmöglichkeit. 

Juni
2021
Öffentlicher Erörterungstermin

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens werden die eingereichten Unterlagen per Offenlage den Bürgerinnen und Bürgern zugänglich gemacht und begündete Einwände an einem Erörterungstermin diskutiert, bevor die Genehmigung offiziell ausgestellt wird. 

Januar
2023
Erhalt der BImschG Genehmigung
Oktober
2023
Bauvorbereitende Maßnahmen

Aus naturschutzrechtlichen Gründen dürfen bestimmte Tätigkeiten, wie zum Beispiel Baumfällarbeiten, ausschließlich in den Wintermonaten außerhalb der Setz- und Legeperiode durchgeführt werden.

März - Juni
2024
Zuwegung

Damit der Großkran sowie die Komponenten die Baustelle erreichen können, müssen die Wege entsprechend ertüchtigt werden. Um die Eingriffe so gering wie nötig zu halten, wird wo immer möglich auf das bestehende Waldwegenetz zurückgegriffen.

Mai - Oktober
2024
Externe Verkabelung

Damit der Strom des Windparks nach Bau und Inbetriebnahme abtransportiert werden kann, werden die Windenergie-Anlagen untereinander verkabelt und dann das Anschlusskabel zum nächtsgelegenen Einspeisepunkt verlegt. Das geschieht in der Regel mit einem Kabelpflug entlang der Wegstrecke. Wo dies nicht möglich ist oder bestehende Infrastruktur gequert werden muss, kommen so genannte Spülbohrungen zum Einsatz.

Juli - September
2024
Fundamentbau

Zunächst steht der Bau der Fundamente an. Diese sind in der Regel etwa 20 Meter im Durchmesser und bis 3,5 Meter tief und bestehen aus einem Ankerkorb aus Stahl, der dann mit Beton aufgefüllt wird.

Oktober - November
2024
Anlieferung der Großkomponenten
Winter
2024
Turmbau

Sind die Fundamente ausgehärtet folgt der Turmbau. Die Türme bestehen entweder ganzheitlich aus mehreren Stahlsegmenten oder aus einem Stahlbetontum, auf den ab etwa 80 Meter Höhe die Stahlschübe gesetzt werden. 

Winter
2024
Zug der Großkomponenten

Steht der Turm, folgt der Zug von Maschinenhaus, Rotornabe und den Rotorblättern. 

1. Quartal
2025
Inbetriebnahme

Nach Abschluss aller Bauarbeiten können die Anlagen in Betrieb gehen. Die Inbetriebnahmephase geht über mehrere Tage. dabei durchlaufen die Anlagen alle Leistungsbereiche.

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2012
Erste Planungsschritte
2017
Rückstellung des Antrags
2018 - 2020
Avifaunistische Gutachten
September 2020
Einreichung BImSchG-Unterlagen
Mai 2021
Bekanntmachung der öffentlichen Beteiligung
Juni 2021
Öffentlicher Erörterungstermin
Januar 2023
Erhalt der BImschG Genehmigung
Oktober 2023
Bauvorbereitende Maßnahmen
März - Juni 2024
Zuwegung
Mai - Oktober 2024
Externe Verkabelung
Juli - September 2024
Fundamentbau
Oktober - November 2024
Anlieferung der Großkomponenten
Winter 2024
Turmbau
Winter 2024
Zug der Großkomponenten
1. Quartal 2025
Inbetriebnahme
Veröffentlichungen

Zum Nachlesen

Hier erhalten Sie einen Überblick von allen JUWI veröffentlichten Presseartikel, Präsentationen sowie Newsletter zum Projekt Windpark Olsberg-Antfeld.

Presse
Pressemitteilung vom 17. April

Hier gehts zur Pressemitteilung der MVV vom 17. April

Zur Pressemitteilung
Wer wir sind

Über JUWI

Wir sind einer der führenden Spezialisten im Bereich der erneuerbaren Energien und bieten die komplette Projektentwicklung sowie weitere Dienstleistungen rund um den Bau und die Betriebsführung von Windparks und Solaranlagen an. Seit mehr als 30 Jahren planen und errichten wir Wind- und Solarparks im In- und Ausland. Weltweit beschäftigt JUWI rund 1.350 Mitarbeitende. Seit 2014 ist die Mannheimer MVV Energie AG Mehrheitseigentümer der JUWI-Gruppe. Bislang haben wir an rund 200 Standorten mehr als 1.250 Windenergie-Anlagen errichtet und mehr als 2.000 PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 3.700 Megawatt.

Wer wir sind

MVV Energie

Mit über 6.100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie einem Jahresumsatz von rund 4,2 Milliarden Euro ist MVV eines der führenden Energieunternehmen in Deutschland. Im Zentrum unseres Handelns steht die zuverlässige, wirtschaftliche und umweltfreundliche Energieversorgung unserer Kunden aus Industrie, Gewerbe und Privathaushalten. Dabei besetzen wir alle Stufen der energiewirtschaftlichen Wertschöpfungskette: von der Energieerzeugung, dem Energiehandel und der Energieverteilung über den Betrieb von Verteilnetzen bis hin zum Vertrieb, dem Umwelt- und dem Energiedienstleistungsgeschäft. Wir sind Vorreiter bei der Energiewende und haben uns mit unserem Mannheimer Modell einem strategischen Weg verpflichtet, mit dem wir bis 2035 klimaneutral und danach als eines der ersten Energieunternehmen Deutschlands #klimapositiv werden.

Antworten

Gut zu wissen

Wie lassen sich Windenergie und Naturschutz vereinbaren?

Zu jedem Genehmigungsverfahren gehören umfangreiche Artenschutzuntersuchungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen. Dabei wird in Absprache mit den Naturschutzbehörden und des Bundesnaturschutzgesetzes untersucht, welche windkraftsensiblen Arten wie zum Beispiel Schwarz- oder Weißstorch, Rotmilan oder Mäusebussard in einem Gebiet von bis zu fünf Kilometer um den geplanten Windpark leben. Die Genehmigung einer Anlage hängt wesentlich vom Ergebnis dieser Untersuchungen ab. Die Behörde kann auch Auflagen verhängen und verlangen, dass die Anlage während hochfrequentierter Flugzeiten der Fledermäuse oder Brutzeiten und Aufzuchtzeiten von Greifvögeln abgeschaltet wird.

Für Eingriffe in die Natur und das Landschaftsbild erfolgen Ausgleichsmaßnahmen. So können zum Beispiel Aufforstungen und ökologischer Waldumbau, Schaffung von Nahrungshabitaten für geschützte Vögel oder Brutkästen für Fledermäuse geschaffen werden.

Wieviel Fläche benötigt ein Windrad?

Eine Windenergieanlage (Beispiel: Vestas V162)  benötigt dauerhaft eine Fläche von ca. 0,5 Hektar. Das entspricht 85 Prozent der Fläche eines Fußballplatzes. Rund zwei Drittel der genutzten Fläche wird nach Ende der Bauarbeiten durch Pflanzung und Pflege wieder aufgeforstet. Die Fundamentfläche beträgt im Durchmesser rund 20 Meter, die Tiefe zwischen zwei und vier Metern.

Wie werden die Bürgerinnen und Bürger beteiligt?

Im Rahmen des öffentlichen Genehmigungsverfahrens werden Bürgerinnen und Bürger beteiligt. Etwaige Anmerkungen werden in einem öffentlichen Erörterungstermin, den die zuständige Genehmigungsbehörde festsetzt, aufgegriffen und diskutiert. 

Finanziell werden die Bürgerinnen und Bürger indirekt über die Kommunalabgabe in Höhe von 0,2, Cent je produzierter Kilowattstunde und Betriebsjahr über die 20 Jahre währende EEG-Vergütungsdauer beteiligt. Diese geht an alle Gemeinden, die gemäß ihres Flächenanteils in einem 2,5 Kilometer Radius um die Anlagenstandpunkte liegen. Der Vorteil: Dieses Geld bleibt in den Kommunen und kann vor Ort investiert werden.

Ihre Kontakte

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Frank Elbers

Projektleiter

Christian Hinsch

Leiter Unternehmenskommunikation/ Pressesprecher
Tel. +4967329657-1201
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