Windpark Olsberg-Mannstein
Klima schützen, unabhängig machen, Wertschöpfung stärken
JUWI plant auf dem Gebiet der Stadt Olsberg die Errichtung und den Betrieb von sieben Windenergie-Anlagen. Die hierfür vorgesehenen Standorte befinden sich auf vorgeschädigten Flächen eines Fichtenforsts. Der Jahresertrag des Windparks entspricht rund 90 Prozent des jährlichen Olsberger Stromverbrauchs.
Forstwirtschaftlich genutzter Höhenzug
Der Windpark soll auf dem Mannstein, einem Höhenrücken mit hoher Windhöffigkeit westlich des Stadtteils Wulmeringhausen entstehen. Im Projektgebiet gibt es einen guten Ausbau der forstlichen Infrastruktur, einen hohen Anteil an Windwurfflächen und intensiv genutzten Nadelwäldern.
Der Abstand zu den geschlossenen Siedlungsbereichen beträgt zwischen 1.000 und 1.300 Metern. Selbstverständlich berücksichtigen wir sämtliche gesetzlichen Vorgaben zur Schall- und Schattenemission bei unseren Planungen. Arten-, Natur- und Umweltschutz sind für uns zentrale Anliegen und wurden strikt eingehalten. Laut Untersuchungen zum Flächennutzungsplan und zum Genehmigungsantrag bestehen keine wesentlichen Konflikte zu windkraftsensiblen Vögeln und Fledermäusen im Umfeld dieser Potenzialzone. Unabhängige Fachleute führten dazu seit 2013 in regelmäßigen Abständen (2013, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020) avifaunistische Kartierungen durch.
Der Netzanschluss befindet sich am circa sieben Kilometer entfernten Umspannwerk Olsberg. Die Kabeltrasse wird unterirdisch vom geplanten Windpark zum Umspannwerk geführt.
Zum Nachlesen
Hier erhalten Sie einen Überblick von allen JUWI veröffentlichten Presseartikel, Präsentationen sowie Newsletter zum Projekt Windpark Olsberg-Mannstein.
Hier gehts zur Pressemitteilung der MVV vom 17. April 2024.
Zur PressemitteilungHier gehts zum Artikel vom 24. April 2024.
Artikel vom 24.04.2024 lesenHier gehts zum Artikel des Sauerlandkuriers vom 25. April 2024.
Zum Artikel
Über JUWI
Wir sind einer der führenden Spezialisten im Bereich der erneuerbaren Energien und bieten die komplette Projektentwicklung sowie weitere Dienstleistungen rund um den Bau und die Betriebsführung von Windparks und Solaranlagen an. Seit mehr als 30 Jahren planen und errichten wir Wind- und Solarparks im In- und Ausland. Weltweit beschäftigt JUWI rund 1.350 Mitarbeitende. Seit 2014 ist die Mannheimer MVV Energie AG Mehrheitseigentümer der JUWI-Gruppe. Bislang haben wir an rund 200 Standorten mehr als 1.250 Windenergie-Anlagen errichtet und mehr als 2.000 PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 3.700 Megawatt.
Gut zu wissen
Zu jedem Genehmigungsverfahren gehören umfangreiche Artenschutzuntersuchungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen. Dabei wird in Absprache mit den Naturschutzbehörden und des Bundesnaturschutzgesetzes untersucht, welche windkraftsensiblen Arten wie zum Beispiel Schwarz- oder Weißstorch, Rotmilan oder Mäusebussard in einem Gebiet von bis zu fünf Kilometer um den geplanten Windpark leben. Die Genehmigung einer Anlage hängt wesentlich vom Ergebnis dieser Untersuchungen ab. Die Behörde kann auch Auflagen verhängen und verlangen, dass die Anlage während hochfrequentierter Flugzeiten der Fledermäuse oder Brutzeiten und Aufzuchtzeiten von Greifvögeln abgeschaltet wird.
Für Eingriffe in die Natur und das Landschaftsbild erfolgen Ausgleichsmaßnahmen. So können zum Beispiel Aufforstungen und ökologischer Waldumbau, Schaffung von Nahrungshabitaten für geschützte Vögel oder Brutkästen für Fledermäuse geschaffen werden.
Eine Windenergieanlage (Beispiel: Vestas V162) benötigt dauerhaft eine Fläche von ca. 0,5 Hektar. Das entspricht 85 Prozent der Fläche eines Fußballplatzes. Rund zwei Drittel der genutzten Fläche wird nach Ende der Bauarbeiten durch Pflanzung und Pflege wieder aufgeforstet. Die Fundamentfläche beträgt im Durchmesser rund 20 Meter, die Tiefe zwischen zwei und vier Metern.
Schon bei der Planung werden Kalamitäts- und Windwurfflächen sowie das bestehende Waldwegenetz berücksichtigt, um den Eingriff möglichst minimal zu halten. Gibt es Wege, müssen disese gegebenenfalls noch verbreitet und geschottert werden. Qualifizierte und mit der Naturschutzbehörde abgestimmte Ausgleichsmaßnahmen sorgen dafür, dass Flora und Fauna geschützt werden.
Im Rahmen des öffentlichen Genehmigungsverfahrens werden Bürgerinnen und Bürger beteiligt. Etwaige Anmerkungen werden in einem öffentlichen Erörterungstermin, den die zuständige Genehmigungsbehörde festsetzt, aufgegriffen und diskutiert.
Finanziell werden die Bürgerinnen und Bürger indirekt über die Kommunalabgabe in Höhe von 0,2, Cent je produzierter Kilowattstunde und Betriebsjahr über die 20 Jahre währende EEG-Vergütungsdauer beteiligt. Diese geht an alle Gemeinden, die gemäß ihres Flächenanteils in einem 2,5 Kilometer Radius um die Anlagenstandpunkte liegen. Der Vorteil: Dieses Geld bleibt in den Kommunen und kann vor Ort investiert werden.