Windpark Olsberg-Mannstein

Wir sorgen für noch mehr gute Energie im Hochsauerlandkreis. Mit den geplanten Anlagen produzieren wir Strom für 25.300 Haushalte in Ihrer Region: zuverlässig, sauber, sicher.
Das Vorhaben

Klima schützen, unabhängig machen, Wertschöpfung stärken

JUWI plant auf dem Gebiet der Stadt Olsberg die Errichtung und den Betrieb von sieben Windenergie-Anlagen. Die hierfür vorgesehenen Standorte befinden sich auf vorgeschädigten Flächen eines Fichtenforsts. Der Jahresertrag des Windparks entspricht rund 90 Prozent des jährlichen Olsberger Stromverbrauchs.

Der Standort

Forstwirtschaftlich genutzter Höhenzug

Der Windpark soll auf dem Mannstein, einem Höhenrücken mit hoher Windhöffigkeit westlich des Stadtteils Wulmeringhausen entstehenIm Projektgebiet gibt es einen guten Ausbau der forstlichen Infrastruktur, einen hohen Anteil an Windwurfflächen und intensiv genutzten Nadelwäldern.

Der Abstand zu den geschlossenen Siedlungsbereichen beträgt zwischen 1.000 und 1.300 Metern. Selbstverständlich berücksichtigen wir sämtliche gesetzlichen Vorgaben zur Schall- und Schattenemission bei unseren Planungen. Arten-, Natur- und Umweltschutz sind für uns zentrale Anliegen und wurden strikt eingehalten. Laut Untersuchungen zum Flächennutzungsplan und zum Genehmigungsantrag bestehen keine wesentlichen Konflikte zu windkraftsensiblen Vögeln und Fledermäusen im Umfeld dieser Potenzialzone. Unabhängige Fachleute führten dazu seit 2013 in regelmäßigen Abständen (2013, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020) avifaunistische Kartierungen durch.

Der Netzanschluss befindet sich am circa sieben Kilometer entfernten Umspannwerk Olsberg. Die Kabeltrasse wird unterirdisch vom geplanten Windpark zum Umspannwerk geführt. 

wind_light.svg
7
Windenergie-Anlagen

Geplant ist der Bau von sieben Windenergie-Anlagen des dänischen Herstellers Vestas

elektrizitaet_light.svg
24,15 MW
Gesamtleistung

Der Windpark hat eine Gesamtleistung von rund 24 Megawatt

gruene-energie_light.svg
25.000
Haushalte

Die Anlagen produzieren jährlich sauberen Strom für mehr als 25.000 Haushalte

kohlenstoffdioxid_light.svg
51.000t
CO2-Einsparung

Unter Berücksichtigung der Vorketten werden mehr als 51.000 Tonnen CO2 vermieden

Gute Gründe

Frischer Wind für die Region und die Bürger*innen

Es gibt viele gute Gründe für den Ausbau der Windenergie: Sie ist die wichtigste Energiequelle im deutschen Strommix und gemeinsam mit der Photovoltaik die kostengünstigste Form der Stromgewinnung. Auf dem Weg in die Klimaneutralität des Wirtschaftsstandorts Deutschland ist sie unverzichtbar. Zudem generiert sie für die Standortkommunen verlässliche Einnahmen für ihre Bürgerinnen und Bürger, für Waldbesitzer*innen planbare Pachteinnahmen für den notwendigen Waldumbau und für uns alle ist sie aktiver Klima- und Artenschutz.

Verlässliche Einnahmen

Das Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) ermöglicht den Standortgemeinden gemäß ihres Flächenanteils im Umkreis von 2,5 Kilometern um jedes Windrad Einnahmen von 0,2 Cent je produzierter Kilowattstunde über die 20 Jahre lange Gesamtdauer der EEG-Vergütung. Die Einnahmen bleiben vor Ort und können für Investitionen in lokale Infrastrukturprojekte genutzt werden.

Effektiver Klimaschutz

Je nach Standort produzieren Windenergie-Anlagen bereits nach drei bis sieben Monaten mehr Strom als für ihre Herstellung benötigt wurde. Während ihrer Laufzeit von 20 Jahren erzeugen sie gut 40- bis 70-mal so viel Energie, wie für ihre Herstellung, Nutzung und Entsorgung eingesetzt wird. Damit sind sie ein wichtiger Baustein zum Klimaschutz und bei der Dekarbonisierung der Wirtschaft.

Hervorragende CO2-Bilanz

Auch an Forststandorten ist die CO2-Bilanz von Windrädern mehr als positiv. Mit etwa 0,5 Hektar dauerhaft beanspruchter Fläche benötigen sie nicht nur sehr wenig Platz, eine moderne Windenergie-Anlage spart auch mehr als 700-mal so viel CO2 ein, als der Wald auf der gleichen Fläche binden kann. Die in Anspruch genommene Fläche wird zudem an anderer Stelle kompensiert.

Geregelter Rückbau

Der spätere Rückbau der Anlagen ist bereits in der Genehmigung geregelt. Dazu wird eine behördlich festgesetzte Rückbausumme hinterlegt. Das garantiert den Rückbau auch im Falle einer Betreiberinsolvenz. Zudem lassen sich Windenergie-Anlagen nahezu komplett recyclen. Stahl, Beton und Metalle werden den etablierten Recycling-Kreisläufen zugeführt. Die Verbundstoffe der Rotorblätter dienen unter anderem der Zementindustrie als Zuschlagsstoff.

Über den Tellerrand

Verantwortliche berichten von Windenergie-Projekten in ihrer Gemeinde

Gemeinschaftsstrom für alle
Die Dardesheim Story: Windpark Druiberg, Sachsen-Anhalt
Dassow geht neue Wege
Windpark Schönberg, Mecklenburg-Vorpommern
Gegen den Wind
Der Windpark Fuchstal, Bayern
Zukunftswind
Sulz am Neckar und Dornhan legen los, Baden-Württemberg
Windkraft im Konsens
Der Windpark Wilstedt Süd, Niedersachsen
Wir benötigen Ihre Zustimmung, um den Youtube-Service zu laden

Wir verwenden Youtube, um Inhalte einzubetten. Dieser Service kann Daten zu Ihren Aktivitäten sammeln.

Akzeptieren
Zeitplan

Die wichtigsten Meilensteine

Frühjahr
2015
Genehmigungsantrag für drei Windenergie-Anlagen

Die Antragsanlagen für das Projekt werden eingereicht.

Frühjahr
2017
Ablehnung des Genehmigungsantrags

Nach Ansicht des Hochsauerlandkreises stand der Flächennutzungsplan der Stadt Olsberg aus dem Jahr 2004 der Genehmigung der Windenergie-Anlagen entgegen. Gegen diese Entscheidung reicht juwi im Januar 2018 Klage beim Verwaltungsgericht Arnsberg ein.

Frühjahr
2019
Urteil des Verwaltungsgerichts

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg bestätigt die Rechtsauffassung von JUWI

Sommer
2020
Fortsetzung des Genehmigungsverfahrens

Nachdem JUWI auch die Planung der HochsauerlandEnergie übernommen hat, aktualisiert JUWI die Antragsunterlagen auf nunmehr sieben Windenergie-Anlagen. Die Einreichung der aktualisierten Antragsunterlagen erfolgt Spätsommer 2020. 

Frühjahr
2022
Erhalt der Genehmigung

Nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens wurden die eingereichten Unterlagen per Offenlage den Bürgerinnen und Bürgern zugänglich gemacht und begündete Einwände an einem Erörterungstermin diskutiert, bevor die Genehmigung offiziell ausgestellt wurde. 

Winter
2022
Teilnahme an der EEG Ausschreibung

Zur wettbewerblichen Ermittlung des Einspeisetarifs schreibt die Bundesnetzagentur mehrmals im Jahr bestimmte Zubaumengen aus, auf die sich Vorhabenträger mit ihren bereits genehmigten Projekten bewerben können.

Frühjahr
2023
Bauvorbereitende Maßnahmen

Aus naturschutzrechtlichen Gründen dürfen bestimmte Tätigkeiten, wie zum Beispiel Baumfällarbeiten, ausschließlich in den Wintermonaten außerhalb der Setz- und Legeperiode durchgeführt werden.

Frühsommer
2023
Zuwegung

Damit der Großkran sowie die Komponenten die Baustelle erreichen können, müssen die Wege entsprechend ertüchtigt werden. Um die Eingriffe so gering wie nötig zu halten, wird wo immer möglich auf das bestehende Waldwegenetz zurückgegriffen.

Sommer
2023
Interne und Externe Verkabelung

Damit der Strom des Windparks nach Bau und Inbetriebnahme abtransportiert werden kann, werden die Windenergie-Anlagen untereinander verkabelt und dann das Anschlusskabel zum nächtsgelegenen Einspeisepunkt verlegt. Das geschieht in der Regel mit einem Kabelpflug entlang der Wegstrecke. Wo dies nicht möglich ist oder bestehende Infrastruktur gequert werden muss, kommen so genannte Spülbohrungen zum Einsatz.

Sommer
2023
Fundamentbau

Zunächst steht der Bau der Fundamente an. Diese sind in der Regel etwa 20 Meter im Durchmesser und bis 3,5 Meter tief und bestehen aus einem Ankerkorb aus Stahl, der dann mit Beton aufgefüllt wird.

April
2024
Anlieferung der Großkomponenten

Der Sauerlandkurier hat den Schwertransport auf dem Weg zum Windpark dokumentiert. Den Artikel finden Sie hier

Mai
2024
Turmbau

Sind die Fundamente ausgehärtet folgt der Turmbau. Die Türme bestehen entweder ganzheitlich aus mehreren Stahlsegmenten oder aus einem Stahlbetontum, auf den ab etwa 80 Meter Höhe die Stahlschübe gesetzt werden. 

Juni
2024
Zug der Großkomponenten

Steht der Turm, folgt der Zug von Maschinenhaus, Rotornabe und den Rotorblättern. 

Sommer
2024
Inbetriebnahme

Nach Abschluss aller Bauarbeiten können die Anlagen in Betrieb gehen. Die Inbetriebnahmephase geht über mehrere Tage. Dabei durchlaufen die Anlagen alle Leistungsbereiche.

1 von 14
Frühjahr 2015
Genehmigungsantrag für drei Windenergie-Anlagen
Frühjahr 2017
Ablehnung des Genehmigungsantrags
Frühjahr 2019
Urteil des Verwaltungsgerichts
Sommer 2020
Fortsetzung des Genehmigungsverfahrens
Frühjahr 2022
Erhalt der Genehmigung
Winter 2022
Teilnahme an der EEG Ausschreibung
Frühjahr 2023
Bauvorbereitende Maßnahmen
Frühsommer 2023
Zuwegung
Sommer 2023
Interne und Externe Verkabelung
Sommer 2023
Fundamentbau
April 2024
Anlieferung der Großkomponenten
Mai 2024
Turmbau
Juni 2024
Zug der Großkomponenten
Sommer 2024
Inbetriebnahme
Veröffentlichungen

Zum Nachlesen

Hier erhalten Sie einen Überblick von allen JUWI veröffentlichten Presseartikel, Präsentationen sowie Newsletter zum Projekt Windpark Olsberg-Mannstein.

Presse
MVV Pressemitteilung vom 17. April

Hier gehts zur Pressemitteilung der MVV vom 17. April 2024.

Zur Pressemitteilung
Radio Sauerland: Schwertransporter im Sauerland unterwegs

Hier gehts zum Artikel vom 24. April 2024.

Artikel vom 24.04.2024 lesen
Sauerlandkurier: Schwertransporter rollen durch den HSK zum Windpark Olsberg-Mannstein

Hier gehts zum Artikel des Sauerlandkuriers vom 25. April 2024.

Zum Artikel
Wer wir sind

Über JUWI

Wir sind einer der führenden Spezialisten im Bereich der erneuerbaren Energien und bieten die komplette Projektentwicklung sowie weitere Dienstleistungen rund um den Bau und die Betriebsführung von Windparks und Solaranlagen an. Seit mehr als 30 Jahren planen und errichten wir Wind- und Solarparks im In- und Ausland. Weltweit beschäftigt JUWI rund 1.350 Mitarbeitende. Seit 2014 ist die Mannheimer MVV Energie AG Mehrheitseigentümer der JUWI-Gruppe. Bislang haben wir an rund 200 Standorten mehr als 1.250 Windenergie-Anlagen errichtet und mehr als 2.000 PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 3.700 Megawatt.

Antworten

Gut zu wissen

Wie lassen sich Windenergie und Naturschutz vereinbaren?

Zu jedem Genehmigungsverfahren gehören umfangreiche Artenschutzuntersuchungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen. Dabei wird in Absprache mit den Naturschutzbehörden und des Bundesnaturschutzgesetzes untersucht, welche windkraftsensiblen Arten wie zum Beispiel Schwarz- oder Weißstorch, Rotmilan oder Mäusebussard in einem Gebiet von bis zu fünf Kilometer um den geplanten Windpark leben. Die Genehmigung einer Anlage hängt wesentlich vom Ergebnis dieser Untersuchungen ab. Die Behörde kann auch Auflagen verhängen und verlangen, dass die Anlage während hochfrequentierter Flugzeiten der Fledermäuse oder Brutzeiten und Aufzuchtzeiten von Greifvögeln abgeschaltet wird.

Für Eingriffe in die Natur und das Landschaftsbild erfolgen Ausgleichsmaßnahmen. So können zum Beispiel Aufforstungen und ökologischer Waldumbau, Schaffung von Nahrungshabitaten für geschützte Vögel oder Brutkästen für Fledermäuse geschaffen werden.

Wie viel Fläche benötigt ein Windrad?

Eine Windenergieanlage (Beispiel: Vestas V162)  benötigt dauerhaft eine Fläche von ca. 0,5 Hektar. Das entspricht 85 Prozent der Fläche eines Fußballplatzes. Rund zwei Drittel der genutzten Fläche wird nach Ende der Bauarbeiten durch Pflanzung und Pflege wieder aufgeforstet. Die Fundamentfläche beträgt im Durchmesser rund 20 Meter, die Tiefe zwischen zwei und vier Metern.

Schon bei der Planung werden Kalamitäts- und Windwurfflächen sowie das bestehende Waldwegenetz berücksichtigt, um den Eingriff möglichst minimal zu halten. Gibt es Wege, müssen disese gegebenenfalls noch verbreitet und geschottert werden. Qualifizierte und mit der Naturschutzbehörde abgestimmte Ausgleichsmaßnahmen sorgen dafür, dass Flora und Fauna geschützt werden.

Wie werden die Bürgerinnen und Bürger vor Ort beteiligt?

Im Rahmen des öffentlichen Genehmigungsverfahrens werden Bürgerinnen und Bürger beteiligt. Etwaige Anmerkungen werden in einem öffentlichen Erörterungstermin, den die zuständige Genehmigungsbehörde festsetzt, aufgegriffen und diskutiert. 

Finanziell werden die Bürgerinnen und Bürger indirekt über die Kommunalabgabe in Höhe von 0,2, Cent je produzierter Kilowattstunde und Betriebsjahr über die 20 Jahre währende EEG-Vergütungsdauer beteiligt. Diese geht an alle Gemeinden, die gemäß ihres Flächenanteils in einem 2,5 Kilometer Radius um die Anlagenstandpunkte liegen. Der Vorteil: Dieses Geld bleibt in den Kommunen und kann vor Ort investiert werden.

Ihre Ansprechpartner

Am Anfang steht das Gespräch. Wir freuen uns auf Sie!

Inga Wessel

Projektleiterin

Christian Hinsch

Leiter Unternehmenskommunikation/ Pressesprecher
Tel. +4967329657-1201
Nachricht senden