Windpark Olsberg-Plackweg
Klima schützen, unabhängig machen, Wertschöpfung stärken
Unser Ziel ist es, klimafreundlichen Strom zu erzeugen, uns so unabhängiger von fossilen Rohstoffimporten zu machen und gleichzeitig die lokale Wertschöpfung zu stärken. Hierzu planen wir die Errichtung und den Betrieb von zehn Windenergie-Anlagen des Typs Vestas V162 mit einem Rotordurchmesser von 162 Metern, einer Nabenhöhe von 169 Metern und einer installierten Nennleistung von je 62 Megawatt.
Wirtschaftliche genutzte Forstflächen
Entstehen soll der Windpark in dem auf Antfelder Gemarkungen gelegenen Wald. Arten-, Natur- und Umweltschutz sind für uns zentrale Anliegen und werden strikt eingehalten.
Die Anlagenstandorte werden so gewählt, dass zu den umliegenden Wohnsiedlungen ein Mindestabstand von 1.000 Metern eingehalten werden kann. Alle gesetzlichen Grenzwerte bezüglich Schallimmissionen und Schattenwurf werden eingehalten. Zur Reduzierung des nächtlichen Blinkens werden die Anlagen mit einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung ausgestattet. Der Windpark blinkt nachts dann nur noch bei Annäherung eines Luftfahrzeugs. Die Anlagenstandorte sind soweit möglich entlang der Waldwege und Kalamitäten geplant, um den Eingriff in Natur und Landschaft auf ein Mindestmaß zu reduzieren.
Eindrücke von einer unserer Baustellen in Rheinland-Pfalz


Über JUWI
Wir sind einer der führenden Spezialisten im Bereich der erneuerbaren Energien und bieten die komplette Projektentwicklung sowie weitere Dienstleistungen rund um den Bau und die Betriebsführung von Windparks und Solaranlagen an. Seit mehr als 30 Jahren planen und errichten wir Wind- und Solarparks im In- und Ausland. Weltweit beschäftigt JUWI rund 1.350 Mitarbeitende. Seit 2014 ist die Mannheimer MVV Energie AG Mehrheitseigentümer der JUWI-Gruppe. Bislang haben wir an rund 200 Standorten mehr als 1.300 Windenergie-Anlagen errichtet und mehr als 2.000 PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 4.000 Megawatt.
Gut zu wissen
Der Wald leidet unter dem Klimawandel, den Besitzern fehlt oft das nötige Geld für den Umbau. Windenergienutzung im Wald kann eine Lösung sein. Und das ist nicht das einzige Argument, das für Wind im Wald spricht.
Zum Wissensartikel
Für diesen Windpark ist eine Umwandlung von Acker in Streuobstwiese, Hecken- und Baumpflanzungen, Anlegen von Blühflächen, Ackerwildkrautstreifen und Extensivgrünland südlich des Windparks in den Gemarkungen Wechold, Eitzendorf, Magelsen vorgesehen.
Insgesamt ist das Risiko eines Brandes bei Windkraft-Anlagen sehr gering: Es liegt nur bei 0,01 bis 0,04 Prozent. Je neuer die Anlagen sind, desto geringer ist auch das Brandrisiko. Bundesweit muss das Brandschutzkonzept immer folgende Auflagen erfüllen: Kühltechnik an hitzeempfindlichen Stellen, Überzahldrehschutz, Sensoren zur Zustandsüberwachung, Blitzschutz, Feuerlöscher im Fuß und in der Gondel sowie teilweise automatische Löscheinrichtungen. Vollbrände sind aufgrund der Höhe tatsächlich nicht löschbar, da die Feuerwehr keine Drehleitern besitzt, die hoch genug reichen. In diesen Fällen sichert die Feuerwehr die Gefahrenstelle, verhindert das Übergreifen auf umliegende Bäume und lässt die Anlage kontrolliert abbrennen. Auf diese Weise reduziert sich der Schaden auf die Anlage selbst. Klein- und Schwelbrände können entweder durch das Löschen brennender Teile eingedämmt werden, oder man blockiert die Luftzufuhr im Turm, sodass das Feuer keinen Sauerstoff mehr bekommt.
Eine Windenergie-Anlage (Beispiel: Vestas V162) benötigt dauerhaft eine Fläche von ca. 0,5 Hektar. Das entspricht 85 Prozent der Fläche eines Fußballplatzes. Rund zwei Drittel der genutzten Fläche wird nach Ende der Bauarbeiten durch Pflanzung und Pflege wieder aufgeforstet. Die Fundamentfläche beträgt im Durchmesser rund 20 Meter, die Tiefe zwischen drei und fünf Metern.
Schon bei der Planung werden Kalamitäts- und Windwurfflächen sowie das bestehende Waldwegenetz berücksichtigt, um den Eingriff möglichst minimal zu halten. Gibt es Wege, müssen diese gegebenenfalls noch verbreitet und geschottert werden. Qualifizierte und mit der Naturschutzbehörde abgestimmte Ausgleichsmaßnahmen sorgen dafür, dass Flora und Fauna geschützt werden.
Eine Windenergie-Anlage (Beispiel: Vestas V162) benötigt dauerhaft eine Fläche von ca. 0,5 Hektar – das entspricht etwa 85 Prozent der Fläche eines Fußballplatzes. Die Fundamentfläche beträgt im Durchmesser rund 20 Meter, die Tiefe zwischen drei und fünf Metern. Schon bei der Planung werden Kalamitäts- und Windwurfflächen sowie das bestehende Waldwegenetz berücksichtigt, um den Eingriff möglichst minimal zu halten. Gibt es Wege, müssen diese gegebenenfalls noch verbreitert und geschottert werden. Rund zwei Drittel der genutzten Fläche wird nach Ende der Bauarbeiten durch Pflanzung und Pflege wieder aufgeforstet. Viele der während der Bauphase genutzten Flächen – wie Lagerplätze, temporäre Zufahrten oder Kranstellflächen – sind nur vorübergehend erforderlich. Nach Abschluss der Bauarbeiten wird der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt, und es werden Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt, die mit den zuständigen Naturschutzbehörden abgestimmt sind. Diese Maßnahmen dienen der Kompensation des Eingriffs und dem Schutz von Flora und Fauna. Gegner der Windenergie im Wald argumentieren oft mit dem Flächenverbrauch. Die Fachagentur Windenergie an Land (FA Wind) hat nachgerechnet – und kommt auf niedrige Zahlen. Für jede Windenergie-Anlage im Wald müssen dauerhaft durchschnittlich 0,48 Hektar gerodet werden:
- 0,05 Hektar werden durch das Anlagenfundament versiegelt.
- 0,38 Hektar müssen als Kranstellfläche und für den Kranausleger freigehalten werden.
- 0,16 Hektar umfassen vor allem die Wege im Wald, die über den gesamten Betriebszeitraum der Anlage auf Fahrzeugbreite ausgebaut bleiben müssen.
Damit ist die Fläche, die für ein Windrad im Wald dauerhaft benötigt wird, kleiner als ein Fußballfeld. Hinweis: Mit den heute geplanten, größeren Windenergieanlagen steigt auch der Flächenbedarf. Nach aktuellen Informationen kann die dauerhaft benötigte Fläche – inklusive Zuwegung – bis zu 1 Hektar pro Anlage betragen. Diese Entwicklung wird bei der Standortwahl und Genehmigungsplanung berücksichtigt, um den Eingriff in den Wald weiterhin so gering wie möglich zu halten.
Im Rahmen des öffentlichen Genehmigungsverfahrens werden Bürgerinnen und Bürger beteiligt. Etwaige Anmerkungen werden in einem öffentlichen Erörterungstermin, den die zuständige Genehmigungsbehörde festsetzt, aufgegriffen und diskutiert.
Finanziell werden die Bürgerinnen und Bürger indirekt über die Kommunalabgabe in Höhe von 0,2 Cent je produzierter Kilowattstunde und Betriebsjahr über die 20 Jahre währende EEG-Vergütungsdauer beteiligt. Diese geht an alle Gemeinden, die gemäß ihres Flächenanteils in einem 2,5 Kilometer Radius um die Anlagenstandpunkte liegen. Der Vorteil: Dieses Geld bleibt in den Kommunen und kann vor Ort investiert werden.
Eine moderne Windenergie-Anlage der Sechs-Megawatt-Klasse hat eine beeindruckend positive Klimabilanz: Sie spart auf einem Hektar Fläche mehr als 700-mal so viel CO₂ ein, wie ein Hektar Wald an gleicher Stelle binden könnte. Damit leisten Windenergie-Anlagen im Wald einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.




