Windpark Ostrau-Delmschütz
Klima schützen, unabhängig machen, Wertschöpfung stärken
Unser Ziel ist es, klimafreundlichen Strom zu erzeugen, uns so unabhängiger von fossilen Rohstoffimporten zu machen und gleichzeitig die lokale Wertschöpfung zu stärken. Hierzu planen wir die Errichtung und den Betrieb von sechs Windenergie-Anlagen des Typs Siemens Gamesa SG170-6,6 mit einem Rotordurchmesser von 170 Metern, einer Nabenhöhe von 165 Metern und einer installierten Nennleistung von je 39,6 Megawatt.
Offenland
Die Windenergie-Anlagen sind innerhalb der Gemeinde Jahnatal auf Delmschützer Gemarkung vorgesehen. Sie grenzen nördlich unmittelbar an die Stadt Mügeln und die Gemeinde Naundorf an.
Die Anlagenstandorte werden so gewählt, dass zu den umliegenden Wohnsiedlungen ein Mindestabstand von 1.000 Metern eingehalten werden kann. Alle gesetzlichen Grenzwerte bezüglich Schallimmissionen und Schattenwurf werden eingehalten. Zur Reduzierung des nächtlichen Blinkens werden die Anlagen mit einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung ausgestattet. Der Windpark blinkt nachts dann nur noch bei Annäherung eines Luftfahrzeugs. Die Windenergie-Anlagen werden auf landwirtschaftlich genutzten Flächen errichtet und über neu anzulegende Wege an das bestehende Wegenetz angeschlossen.
Gut zu wissen
Im Zuge des Genehmigungsverfahrens muss nachgewiesen werden, dass die gesetzlichen Vorschriften und Grenzwerte eingehalten werden. Der Schutz von Vögeln und Fledermäusen, aber auch von anderen bedrohten Tierarten, spielt dabei eine besondere Rolle.
Die Lebens- und Jagdbedingungen von Fledermäusen sind beispielsweise sehr gut erforscht. Sie fliegen nur bei bestimmt Licht- und Windverhältnissen. Windparks, die die Tiere gefährden könnten, müssen deshalb zu diesen Zeiten abgestellt werden. Um Vögel zu schützen, wird während des Genehmigungsverfahrens geprüft, ob bedrohte Arten durch die Windenergieanlage gefährdet sind. Die Behörden können außerdem Auflagen verhängen. Windenergieanlagen müssen zum Beispiel abgeschaltet werden, wenn auf benachbarten Feldern gemäht wird, weil dies Vögel anlocken kann.
Für Eingriffe in die Natur und das Landschaftsbild, den der Bau eines Windparks mit sich bringt, nehmen wir Ausgleichsmaßnahmen vor. Das können zum Beispiel Aufforstungen und ökologischer Waldumbau, Schaffung von Nahrungshabitaten für geschützte Vögel sowie Brutkästen für Fledermäuse sein.
Zu jedem Genehmigungsverfahren gehören umfangreiche Artenschutzuntersuchungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen. Dabei wird in Absprache mit den Naturschutzbehörden und auf Basis des Bundesnaturschutzgesetzes untersucht, welche windkraftsensiblen Arten wie zum Beispiel Schwarz- oder Weißstorch oder Rotmilan in einem Gebiet von bis zu fünf Kilometer um den geplanten Windpark leben. Die Genehmigung einer Anlage hängt wesentlich vom Ergebnis dieser Untersuchungen ab. Die Behörde kann auch Auflagen verhängen und verlangen, dass die Anlage während hochfrequentierter Flugzeiten der Fledermäuse oder Brutzeiten und Aufzuchtzeiten von Greifvögeln abgeschaltet wird.
Für Eingriffe in die Natur und das Landschaftsbild erfolgen Ausgleichsmaßnahmen. So können zum Beispiel Aufforstungen und ökologischer Waldumbau, Schaffung von Nahrungshabitaten für geschützte Vögel, Brutkästen für Fledermäuse geschaffen werden.
Nein. Zudem beschränkt sich die versiegelte Fläche ausschließlich auf den Fundamentbereich. Dieser ist pro Anlage ungefähr 20 Meter im Durchmesser und etwa drei Meter tief. Das Thema Grundwasserschutz ist zudem Gegenstand des Genehmigungsverfahrens und wird von der zuständigen Wasserschutzbehörde begutachtet.
Hierfür gibt es in der Verwaltungsvorschrift “Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm” sehr klare und sehr strenge Lärmschutzvorgaben, die im Zuge des Genehmigungsverfahrens überprüft und im laufenden Betrieb auch belegt werden müssen. Die zulässige Geräuschbelastung durch Windenergie-Anlagen liegt zwischen 35 Dezibel in reinen Wohngebieten und 45 Dezibel in Mischgebieten. 35 Dezibel entsprechen in etwa einem menschlichen Flüstern. 45 Dezibel kann man mit üblichen Geräuschen in einer Wohnung vergleichen. Grundsätzlich sind moderne Windenergie-Anlagen leiser als ihre Vorgänger aus der Pionierzeit der Windenergie. Sie besitzen beispielsweise schalltechnisch optimierte Rotorblattformen. Schon in wenigen 100 Metern Entfernung ist das durch die Rotorblätter hervorgerufene gleichmäßige Rauschen kaum noch wahrnehmbar. Zudem überlagern Umgebungsgeräusche – Bäume und Büsche, Straßenlärm und andere Alltagsgeräusche – die Geräuschentwicklung von Windenergie-Anlagen erheblich.
Mit Hilfe von Isophonenkarten wird die Lärmsituation in bestimmten Umgebungen dargestellt. Die Schallberechnung geht immer vom "schlechtesten Ereignis" aus: Der Wind weht aus allen Richtungen in maximaler Stärke - ein Phänomen, das meteorologisch in der realen Welt nicht existiert. Die Anlagen sind also die überwiegende Zeit leiser als diese Berechnung angibt, da es sich um einen Maximalwert handelt. Die ermittelten Schallwerte (in den Schritten 35, 40, 45, 50 dB) werden mit den Grenzwerten der TA Lärm abgeglichen: Sind die Anlagen zu laut, können sie gedrosselt werden, das heißt der Betrieb wird so runtergefahren, dass sie weniger Schall emittieren.
Das Isoliergas SF6 wird in der Elektrotechnik in geschlossenen Systemen wie zum Beispiel Umspannwerken als Isoliergas eingesetzt. Das gilt sowohl für die meisten Umspannwerke an Gas- oder Kohlekraftwerken als auch für solche an Solar- oder Windenergie. Es handelt sich also in keiner Weise um ein spezifisch die Windenergie betreffendes technisches Gas. Auch in Windenergie-Anlagen selbst kommt SF6 als Isoliergas zum Einsatz. Im Vergleich zum Bedarf anderer Anwendungsfelder ist die verwendete Menge SF6 im Bereich der erneuerbaren Energien gering. In einer Windenergie-Anlage kommen etwa drei Kilogramm SF6 zum Einsatz. Würde diese Menge komplett freigesetzt werden, dann hätte das eine klimaschädliche Wirkung von rund 70 Tonnen CO2-Äquivalent. Dem stehen jährliche CO2-Einsparungen einer modernen Windenergie-Anlage von 10.000 Tonnen gegenüber.
Wichtig ist zudem: Im Normalbetrieb wird es kaum freigesetzt, bei sachgerechter Wartung und Entsorgung liegen Leckagen mit weniger als 0,1 Prozent pro Jahr in einem überschaubaren Bereich. Ein Leckage-Risiko besteht vor allem beim Abbau von Anlagen, die SF6 enthalten. Um ein Entweichen des Gases zu vermeiden, wird es beim Rückbau abgesaugt und kann nach einer gründlichen Reinigung im Anschluss weiterverwendet werden. In einer Selbstverpflichtung haben sich die Betreiber von elektrischen Betriebsmitteln zur Energieübertragung und -verteilung zur Rückgewinnung, zu Recycling, zur Wiederverwendung oder zur Entsorgung verpflichtet. Hierbei soll eine Rückführung in einen geschlossenen Kreislauf und damit die Wiederverwendung oder fachgerechte Entsorgung sichergestellt werden.
Darüber hinaus gibt es aber auch für die verschiedenen Anwendungsfälle Bestrebungen, SF6 aufgrund seiner starken Treibhausgaswirkung, die es bei einer Freisetzung entfalten würde, zu ersetzen. Dies gilt auch für den Bereich der Umspannwerke.
Für jede unserer Windenergie-Anlagen legen wir schon vor dem ersten Spatenstich eine solide Rückbaubürgschaft an. Mit einer Bürgschaft von 1.500 Euro je Meter Nabenhöhe, mindestens jedoch 300.000 Euro pro Anlage, ist sichergestellt, dass ausreichend Mittel für den Rückbau und die Wiederherstellung des Grundstücks zur Verfügung stehen. Die Rückbaubürgschaft wird nach 16 Betriebsjahren und in regelmäßigen Abständen von fünf Jahren durch einen unabhängigen und vereidigten Gutachter überprüft und gegebenenfalls angepasst. Dies gewährleistet, dass die Höhe der Bürgschaft stets den tatsächlichen Kosten des Rückbaus entspricht. Die Anpassung basiert auf einer objektiven Bewertung, die eventuelle Preissteigerungen oder Änderungen in den Rückbaukosten berücksichtigt.
Der vollständige Rückbau einer Anlage ist schon Teil der Genehmigung und wird über eine Bankbürgschaft abgesichert. Im Gegensatz zur Atomkraft bleibt bei der Windenergie kein schädlicher Restmüll zurück, dessen Entsorgung und Lagerung von der Allgemeinheit getragen werden muss.
Der Großteil der Materialien einer Windenergie-Anlage lässt sich sehr gut wiederverwerten. Eine durchschnittliche Windenergie-Anlage besteht zu mehr als 90 Prozent aus Beton und Stahl, zu zwei bis drei Prozent aus Verbundwerkstoffen wie glasfaser- und kohlenstofffaserverstärktem Kunststoff und zu jeweils weniger als einem Prozent aus Kupfer, Aluminium, Elektroteilen, Kunststoff und Betriebsflüssigkeiten. Nach dem Abbau können circa 80 bis 90 Prozent aller Teile problemlos recycelt werden. Die größte Herausforderung beim Recycling stellen die Rotorblätter dar, die aus Verbundwerkstoffen bestehen. Auch hier gibt es inzwischen Verfahren, um diese in der Zementindustrie zum Einsatz zu bringen.
Um zukünftig eine durchgehende "grüne" Stromversorgung rund um die Uhr zu gewährleisten, sind verschiedene Maßnahmen erforderlich: Sowohl durch die Kombination verschiedener erneuerbarer Energieträger als auch durch deren breite regionale Verteilung findet bereits ein natürlicher Ausgleich von regionalen Schwankungen bei der Energieerzeugung statt. Auch durch die Einbindung ins europäische Stromnetz können Schwankungen nicht zuletzt durch erneuerbare Energien aus den skandinavischen Ländern ausgeglichen werden. Darüber hinaus werden zunehmend Speichertechnologien eingesetzt, um Energie in Zeiten des Überflusses zu speichern und in Zeiten der Knappheit wieder freizugeben.
Windenergie-Anlagen haben je nach Energieaufwand bei der Produktion und der durchschnittlichen Windgeschwindigkeit am Standort in drei bis sieben Monaten mehr Energie erzeugt, als sie insgesamt verbrauchen. Über den gesamten Lebenszyklus produziert ein Windrad 40- bis 70-mal so viel Energie, wie für Herstellung, Betrieb und Abbau eingesetzt werden muss. Rechnet man die Wiederverwertung der Materialien in die Ökobilanz mit ein, erzeugt eine Anlage sogar bis zu 90-mal mehr Energie.

Über JUWI
Wir sind einer der führenden Spezialisten im Bereich der erneuerbaren Energien und bieten die komplette Projektentwicklung sowie weitere Dienstleistungen rund um den Bau und die Betriebsführung von Windparks und Solaranlagen an. Seit mehr als 30 Jahren planen und errichten wir Wind- und Solarparks im In- und Ausland. Weltweit beschäftigt JUWI rund 1.350 Mitarbeitende. Seit 2014 ist die Mannheimer MVV Energie AG Mehrheitseigentümer der JUWI-Gruppe. Bislang haben wir an rund 200 Standorten mehr als 1.300 Windenergie-Anlagen errichtet und mehr als 2.000 PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 4.000 Megawatt.




