Windpark Mengkofen Pramersbuch

Wir sorgen für noch mehr gute Energie im Landkreis Dingolfing-Landau. Mit den geplanten Anlagen produzieren wir Strom für mehr als 19.500 Haushalte in Ihrer Region: zuverlässig, sicher, sauber.
Das Vorhaben

Klima schützen, unabhängig machen, Wertschöpfung stärken

Unser Ziel ist es, klimafreundlichen Strom zu erzeugen, uns so unabhängiger von fossilen Rohstoffimporten zu machen und gleichzeitig die lokale Wertschöpfung zu stärken. Hierzu wird JUWI gemeinsam mit der Gemeinde Mengkofen vier Windenergie-Anlagen des Typs Vestas V172 im Ortsteil Pramersbuch errichten. Die Windenergie-Anlagen haben jeweils eine installierte Leistung von 7,2 Megawatt sowie eine Nabenhöhe von 175 Metern und erreichen eine Gesamthöhe von 261 Metern. Die Standortflächen wurden bereits im Jahr 2014 im Verfahren der Regionalplanung des Planungsverbandes Landshut geprüft. Die Potenzialfläche in Pramersbuch (Weißfläche oder „unbeplante Fläche“) berücksichtigt die Ziele und Grundsätze der Raumplanung und sind für die Nutzung der Windenergie gut geeignet. Die nebenstehende Karte zeigt die Standorte der Windenergie-Anlagen.

JUWI plant zudem gemeinsam mit der Gemeinde Mengkofen drei Windenergie-Anlagen im Ortsteil Tunzenberg zu errichten. Nähere Informationen zum Nachbarprojekt stehen Ihnen auf der Projektwebseite zum Windpark Tunzenberg zur Verfügung.

Der Standort

Forstwirtschaftlich genutzter Höhenzug

Die Standorte der geplanten Windenergie-Anlagen befinden sich im Gemeindegebiet Mengkofen auf der Gemarkung Pramersbuch. Die Anlagenstandorte werden so gewählt, dass zu den umliegenden geschlossenen Wohnsiedlungen ein Mindestabstand von 850 Metern eingehalten werden kann. Alle gesetzlichen Grenzwerte bezüglich Schallimmissionen und Schattenwurf werden eingehalten. Zur Reduzierung des nächtlichen Blinkens werden die Anlagen mit einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung ausgestattet. Der Windpark blinkt nachts dann nur noch bei Annäherung eines Luftfahrzeugs.

Die Anlagenstandorte sind soweit möglich entlang der Waldwege geplant, um den Eingriff in Natur und Landschaft auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Zu jedem Genehmigungsverfahren gehören zudem umfangreiche Artenschutzuntersuchungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen. Die Genehmigung hängt wesentlich vom Ergebnis dieser Untersuchungen ab.

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4
Windenergie-Anlagen

Geplant ist der Bau von vier Windenergie-Anlagen der aktuellen Generation

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28,8 MW
Gesamtleistung

Der Windpark hat eine Gesamtleistung von bis zu 28,8 Megawatt

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19.500
Haushalte

Die Anlagen produzieren jährlich sauberen Strom für mehr als 19.500 Haushalte

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39.000t
CO2-Einsparung

Mehr als 39.000 Tonnen CO2- Emissionen vermeiden die Windräder jedes Jahr

Zeitplan

Die wichtigsten Meilensteine

Juni
2025
Start des Genehmigungsverfahrens

Das Einreichen der Genehmigungsunterlagen ist für das Juni 2025 vorgesehen.

November
2027
Teilnahme und Zuschlag an der EEG Ausschreibung

Zur wettbewerblichen Ermittlung des Einspeisetarifs schreibt die Bundesnetzagentur mehrmals im Jahr bestimmte Zubaumengen aus, auf die sich Vorhabenträger mit ihren bereits genehmigten Projekten bewerben können.

Februar
2028
Bauvorbereitende Maßnahmen

Aus naturschutzrechtlichen Gründen dürfen bestimmte Tätigkeiten, wie zum Beispiel Baumfällarbeiten, ausschließlich in den Wintermonaten außerhalb der Setz- und Legeperiode durchgeführt werden.

Herbst
2028
Zuwegung

Damit der Großkran sowie die Komponenten die Baustelle erreichen können, müssen die Wege entsprechend ertüchtigt werden. Um die Eingriffe so gering wie nötig zu halten, wird wo immer möglich auf das bestehende Waldwegenetz zurückgegriffen.

Winter
2028/ 2029
Fundamentbau

Zunächst steht der Bau der Fundamente ab. Diese sind in der Regel etwa 20 Meter im Durchmesser und bis 3,5 Meter tief und bestehen aus einem Ankerkorb aus Stahl, der dann mit Beton aufgefüllt wird.

Winter / Frühling
2029
Anlieferung der Großkomponenten
Frühling
2029
Turmbau

Sind die Fundamente ausgehärtet folgt der Turmbau. Die Türme bestehen entweder ganzheitlich aus mehreren Stahlsegementen oder aus einem Stahlbetontum, auf den ab etwa 80 Meter Höhe die Stahlschübe gesetzt werden. 

Frühling
2029
Zug der Großkomponenten

Steht der Turm, folgt der Zug von Maschinenhaus, Rotornabe und den Rotorblättern. 

Frühling/ Sommer
2029
Inbetriebnahme

Nach Abschluss aller Bauarbeiten können die Anlagen in Betrieb gehen. Die Inbetriebnahmephase geht über mehrere Tage. dabei durchlaufen die Anlagen alle Leistungsbereiche.

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Juni 2025
Start des Genehmigungsverfahrens
November 2027
Teilnahme und Zuschlag an der EEG Ausschreibung
Februar 2028
Bauvorbereitende Maßnahmen
Herbst 2028
Zuwegung
Winter 2028/ 2029
Fundamentbau
Winter / Frühling 2029
Anlieferung der Großkomponenten
Frühling 2029
Turmbau
Frühling 2029
Zug der Großkomponenten
Frühling/ Sommer 2029
Inbetriebnahme

Windpark Tunzenberg

Hier erhalten Sie weiterführende Informationen zum Nachbarprojekte Tunzenberg im Gemeindegebiet Mengkofen.

Wer wir sind

Über JUWI

Wir sind einer der führenden Spezialisten im Bereich der erneuerbaren Energien und bieten die komplette Projektentwicklung sowie weitere Dienstleistungen rund um den Bau und die Betriebsführung von Windparks und Solaranlagen an. Seit mehr als 30 Jahren planen und errichten wir Wind- und Solarparks im In- und Ausland. Weltweit beschäftigt JUWI rund 1.350 Mitarbeitende. Seit 2014 ist die Mannheimer MVV Energie AG Mehrheitseigentümer der JUWI-Gruppe. Bislang haben wir an rund 200 Standorten mehr als 1.250 Windenergie-Anlagen errichtet und mehr als 2.000 PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 3.700 Megawatt.

Antworten

Gut zu wissen

Wie lassen sich Windenergie und Naturschutz vereinbaren?

Zu jedem Genehmigungsverfahren gehören zudem umfangreiche Artenschutzuntersuchungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen. Dabei wird in Absprache mit den Naturschutzbehörden und gemäß des Bundesnaturschutzgesetzes untersucht, welche windkraftsensiblen Arten wie zum Beispiel Schwarz- oder Weißstorch, Rotmilan oder Mäusebussard in einem Gebiet von bis zu fünf Kilometer um den geplanten Windpark leben. Die Genehmigung einer Anlage hängt wesentlich vom Ergebnis dieser Untersuchungen ab. 

Für Eingriffe in die Natur und das Landschaftsbild erfolgen Ausgleichsmaßnahmen. So können zum Beispiel Aufforstungen und ökologischer Waldumbau, Schaffung von Nahrungshabitaten für geschützte Vögel, Brutkästen für Fledermäuse geschaffen werden.

Wie werden die Bürgerinnen und Bürger beteiligt?

Im Rahmen des öffentlichen Genehmigungsverfahrens werden Bürgerinnen und Bürger beteiligt. Etwaige Anmerkungen werden in einem öffentlichen Erörterungstermin, den die zuständige Genehmigungsbehörde festsetzt, aufgegriffen und diskutiert. 

Finanziell werden die Bürgerinnen und Bürger indirekt über die Kommunalabgabe in Höhe von 0,2, Cent je produzierter Kilowattstunde und Betriebsjahr über die 20 Jahre währende EEG-Vergütungsdauer beteiligt. Diese geht an alle Gemeinden, die gemäß ihres Flächenanteils in einem 2,5 Kilometer Radius um die Anlagenstandpunkte liegen. Der Vorteil: Dieses Geld bleibt in den Kommunen und kann vor Ort investiert werden.

Eine der Anlagen soll zudem als Bürgerwindrad betrieben werden. Das genaue Angebot wird im Projektverlauf vorgestellt. Ebenso der festverzisnte Bürgersparbrief.

Wie groß ist der Flächenverbrauch eines Windrades

Eine Windenergieanlage (Beispiel: Vestas V162)  benötigt dauerhaft eine Fläche von ca. 0,5 Hektar. Das entspricht 85 Prozent der Fläche eines Fußballplatzes. Rund zwei Drittel der genutzten Fläche wird nach Ende der Bauarbeiten durch Pflanzung und Pflege wieder aufgeforstet. Die Fundamentfläche beträgt im Durchmesser rund 20 Meter, die Tiefe zwischen zwei und vier Metern.

Schon bei der Planung werden Kalamitäts- und Windwurfflächen sowie das bestehende Waldwegenetz berücksichtigt, um den Eingriff möglichst minimal zu halten. Gibt es Wege, müssen disese gegebenenfalls noch verbreitet und geschottert werden. Qualifizierte und mit der Naturschutzbehörde abgestimmte Ausgleichsmaßnahmen sorgen dafür, dass Flora und Fauna geschützt werden.

Haben Windenergie-Anlagen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt?

Nein. Zudem beschränkt sich die versiegelte Fläche ausschließlich auf den Fundamentbereich. Dieser ist pro Anlage ungefähr 20 Meter im Durchmesser und zwischen drei und fünf Metern tief. Das Thema Grundwasserschutz ist zudem Gegenstand des Genehmigungsverfahrens und wird von der zuständigen Wasscherschutzbehörde begutachtet. 

Ihre Kontakte

Am Anfang steht das Gespräch. Wir freuen uns auf Sie!

Markus Steinhöfer

Projektleiter

Christian Hinsch

Leiter Unternehmenskommunikation/ Pressesprecher
Tel. +4967329657-1201
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