Windpark Rabenau

Mit Repowering zu mehr Windkraft am gleichen Standort.
Das Vorhaben

Klima schützen, unabhängig machen, Wertschöpfung stärken

Die MVV Energie plant mit Unterstützung ihres Tochterunternehmens JUWI ein Repowering des bestehenden Windparks im nordöstlichen Teil der Gemeinde Rabenau, in der Nähe des Ortsteil Rüddingshausen. Es handelt sich um einen Offenland-Standort mit nördlich wie nordöstlich angrenzenden Waldgebieten nahe des Ortsteils Rüddingshausen. Die geplanten Neuanlagen befinden sich innerhalb des 2017 rechtskräftig ausgewiesenen Gebietes 4103 des Teilregionalplan Energie Mittelhessen.

Aktuell besteht der Windpark aus sieben Anlagen: Vier davon wurden im Jahr 2008 errichtet. Hierbei handelt es sich um Windräder vom Typ Gamesa G58 (je 0,85 Megawatt Leistung) mit einer Gesamthöhe von 100 Metern. Die drei anderen wurde im Jahr 2011 in Betrieb genommenen. Dabei handelt es um Anlagen vom Typ Fuhrländer FL MD77 (je 1,5 MW) mit einer Gesamthöhe von 138,5 Meter. Die erstgenannten vier Anlagen werden von MVV betrieben und sollen nun im Rahmen des Projektes abgebaut und durch zwei leistungsstärkere, aktuelle Anlagentypen der 5MW-Klasse ersetzt werden (Repowering). Trotz Anlagenreduktion um den Faktor zwei wird die Stromproduktion am Standort so mehr als versechsfacht, von aktuell vier Millionen Kilowattstunden pro Jahr auf über 25 Millionen Kilowattstunden. Die drei Fuhrländer-Anlagen werden nicht von MVV betrieben und sind nicht Gegenstand des Repowering-Vorhabens.

Der geplante neue Anlagentyp stammt vom US-Hersteller General Electric (GE 5.5-158). Der Rotordurchmesser diesen Typs beträgt 158 Meter. Die Anlagen verfügen über eine Leistung von 5,5 Megawatt und eine Gesamthöhe von 240 Metern.

Die zwei geplanten Windenergie-Anlagen befinden sich nach aktuellem Planungsstand auf Privatgrund. Die Gründe hierfür ergeben sich aus dem aktuell vorliegenden Planungsrecht im Sinne einer genehmigungsfähigen Planung. Die Gemeinde Rabenau ist bei beiden Standorten ebenfalls Vertragspartner des Projekts.  

Die tierökologischen Gutachten und naturschutzrechtlichen Untersuchungen sind weitestgehend abgeschlossen (Beginn Februar / März 2020). Im April 2022 wurde der Antrag nach Bundesimmissionsschutzgesetz eingereicht. 

Die Fundamente der alten Anlagen werden komplett zurückgebaut. Der Rückbau der Altanlagen sowie der Bau der neuen Anlagen könnte dann, Stand heute, im Jahr 2026 beginnen.

Der Standort

Lage des geplanten Windparks

MVV plant mit Unterstützung ihres Tochterunternhemens juwi ein Repowering des bestehenden Windparks in der Gemarkung Rüddingshausen (Gemeinde Rabenau) im Landkreis und Regierungsbezirk Gießen. Das Vorhaben befindet sich in der Planungsregion Mittelhessen. Das Vorhaben sieht vor, vier Altanlagen vom Typ Gamesa G58 (je 0,85 Megawatt) mit einer Gesamthöhe von 100 Metern abzubauen und diese durch zwei leistungsstärkere Binnenlandanlagen aktuellen Anlagentyps (5MW-Klasse) zu ersetzen. Damit kann am Standort der Stromertrag mehr als versechsfacht werden. MVV wird die Anlagen nach Errichtung betreiben.

Gute Gründe

Frischer Wind für die Region und die Bürger*innen

Es gibt viele gute Gründe für den Ausbau der Windenergie: Sie ist die wichtigste Energiequelle im deutschen Strommix und gemeinsam mit der Photovoltaik die kostengünstigste Form der Stromgewinnung. Auf dem Weg in die Klimaneutralität des Wirtschaftsstandorts Deutschland ist sie unverzichtbar. Zudem generiert sie für die Standortkommunen verlässliche Einnahmen für ihre Bürgerinnen und Bürger, für Waldbesitzer*innen planbare Pachteinnahmen für den notwendigen Waldumbau und für uns alle ist sie aktiver Klima- und Artenschutz.

Verlässliche Einnahmen

Das Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) ermöglicht den Standortgemeinden gemäß ihres Flächenanteils im Umkreis von 2,5 Kilometern um jedes Windrad Einnahmen von 0,2 Cent je produzierter Kilowattstunde über die 20 Jahre lange Gesamtdauer der EEG-Vergütung. Die Einnahmen bleiben vor Ort und können für Investitionen in lokale Infrastrukturprojekte genutzt werden.

Effektiver Klimaschutz

Je nach Standort produzieren Windenergie-Anlagen bereits nach drei bis sieben Monaten mehr Strom als für ihre Herstellung benötigt wurde. Während ihrer Laufzeit von 20 Jahren erzeugen sie gut 40- bis 70-mal so viel Energie, wie für ihre Herstellung, Nutzung und Entsorgung eingesetzt wird. Damit sind sie ein wichtiger Baustein zum Klimaschutz und bei der Dekarbonisierung der Wirtschaft.

Hervorragende CO2-Bilanz

Auch an Forststandorten ist die CO2-Bilanz von Windrädern mehr als positiv. Mit etwa 0,5 Hektar dauerhaft beanspruchter Fläche benötigen sie nicht nur sehr wenig Platz, eine moderne Windenergie-Anlage spart auch mehr als 700-mal so viel CO2 ein, als der Wald auf der gleichen Fläche binden kann. Die in Anspruch genommene Fläche wird zudem an anderer Stelle kompensiert.

Geregelter Rückbau

Der spätere Rückbau der Anlagen ist bereits in der Genehmigung geregelt. Dazu wird eine behördlich festgesetzte Rückbausumme hinterlegt. Das garantiert den Rückbau auch im Falle einer Betreiberinsolvenz. Zudem lassen sich Windenergie-Anlagen nahezu komplett recyclen. Stahl, Beton und Metalle werden den etablierten Recycling-Kreisläufen zugeführt. Die Verbundstoffe der Rotorblätter dienen unter anderem der Zementindustrie als Zuschlagsstoff.

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Ablauf eines Genehmigungsverfahrens

Die Schritte im Überblick

Das Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Genehmigung von Windenergie-Anlagen gliedert sich in verschiedene Schritte. Hier finden Sie eine grundlegende Übersicht.

Antragsstellung

Der Betreiber stellt einen Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung beim zuständigen Landratsamt oder der kreisfreien Stadt. 

Behördenbeteiligung

Verschiedene Behörden werden in das Verfahren einbezogen. Es handelt sich dabei um Fachbehörden zu den Themen Umweltschutz, Denkmalschutz, der Bauaufsicht, Brandschutz, Bodenmanagement, Wasserbehörden, Abfall etc. sowie weitere Beteiligte, wie Bundeswehr, Flugsicherung oder Forstverwaltung. 

Genehmigungsbescheid

Nach Abschluss des Verfahrens entscheidet die Genehmigungsbehörde über die Zulassung der Anlage. Dabei werden alle relevanten Faktoren, einschließlich Umweltauswirkungen und Einwendungen, berücksichtigt.

Auflagen und Nebenbestimmungen

Der Genehmigungsbescheid enthält Auflagen und Nebenbestimmungen, die sicherstellen sollen, dass die Anlage den immissionsschutzrechtlichen Vorgaben entspricht. 

Bauphase

In den Wintermonaten finden die bauvorbereitenden Maßnahmen statt, wie zum Beispiel die Herrichtung der Baustelle und des Wegebaus. Ist das Fundament ausgehärtet und der Turm errichtet, folgt der Zug des Maschinenhauses, der Rotornabe und der Rotorblätter. 

Betriebsphase

Nach Erhalt der Genehmigung kann die Anlage in Betrieb genommen werden. Während der Betriebsphase überwacht die Behörde die Einhaltung der Auflagen. Das genaue Verfahren kann je nach Art und Größe der geplanten Anlage variieren. Zudem werden die Bürgerinnen und Bürger sowie betroffenen Interessengruppen in den Prozess eingebunden, um ihre Anliegen zu berücksichtigen.

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Antragsstellung
Behördenbeteiligung
Genehmigungsbescheid
Auflagen und Nebenbestimmungen
Bauphase
Betriebsphase
Wer wir sind

Über JUWI

Wir sind einer der führenden Spezialisten im Bereich der erneuerbaren Energien und bieten die komplette Projektentwicklung sowie weitere Dienstleistungen rund um den Bau und die Betriebsführung von Windparks und Solaranlagen an. Seit mehr als 30 Jahren planen und errichten wir Wind- und Solarparks im In- und Ausland. Weltweit beschäftigt JUWI rund 1.350 Mitarbeitende. Seit 2014 ist die Mannheimer MVV Energie AG Mehrheitseigentümer der JUWI-Gruppe. Bislang haben wir an rund 200 Standorten mehr als 1.250 Windenergie-Anlagen errichtet und mehr als 2.000 PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 3.700 Megawatt.

Antworten

Gut zu wissen

Wie lassen sich Windenergie und Naturschutz vereinbaren?

Zu jedem Genehmigungsverfahren gehören umfangreiche Artenschutzuntersuchungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen. Dabei wird in Absprache mit den Naturschutzbehörden und des Bundesnaturschutzgesetzes untersucht, welche windkraftsensiblen Arten wie zum Beispiel Schwarz- oder Weißstorch, Rotmilan oder Mäusebussard in einem Gebiet von bis zu fünf Kilometer um den geplanten Windpark leben. Die Genehmigung einer Anlage hängt wesentlich vom Ergebnis dieser Untersuchungen ab. Die Behörde kann auch Auflagen verhängen und verlangen, dass die Anlage während hochfrequentierter Flugzeiten der Fledermäuse oder Brutzeiten und Aufzuchtzeiten von Greifvögeln abgeschaltet wird.

Für Eingriffe in die Natur und das Landschaftsbild erfolgen Ausgleichsmaßnahmen. So können zum Beispiel Aufforstungen und ökologischer Waldumbau, Schaffung von Nahrungshabitaten für geschützte Vögel oder Brutkästen für Fledermäuse geschaffen werden.

Wie viel Fläche benötigt ein Windrad?

Eine Windenergieanlage (Beispiel: Vestas V162)  benötigt dauerhaft eine Fläche von ca. 0,5 Hektar. Das entspricht 85 Prozent der Fläche eines Fußballplatzes. Rund zwei Drittel der genutzten Fläche wird nach Ende der Bauarbeiten durch Pflanzung und Pflege wieder aufgeforstet. Die Fundamentfläche beträgt im Durchmesser rund 20 Meter, die Tiefe zwischen zwei und vier Metern.

Schon bei der Planung werden Kalamitäts- und Windwurfflächen sowie das bestehende Waldwegenetz berücksichtigt, um den Eingriff möglichst minimal zu halten. Gibt es Wege, müssen disese gegebenenfalls noch verbreitet und geschottert werden. Qualifizierte und mit der Naturschutzbehörde abgestimmte Ausgleichsmaßnahmen sorgen dafür, dass Flora und Fauna geschützt werden.

Wie werden die Bürgerinnen und Bürger vor Ort beteiligt?

Im Rahmen des öffentlichen Genehmigungsverfahrens werden Bürgerinnen und Bürger beteiligt. Etwaige Anmerkungen werden in einem öffentlichen Erörterungstermin, den die zuständige Genehmigungsbehörde festsetzt, aufgegriffen und diskutiert. 

Finanziell werden die Bürgerinnen und Bürger indirekt über die Kommunalabgabe in Höhe von 0,2, Cent je produzierter Kilowattstunde und Betriebsjahr über die 20 Jahre währende EEG-Vergütungsdauer beteiligt. Diese geht an alle Gemeinden, die gemäß ihres Flächenanteils in einem 2,5 Kilometer Radius um die Anlagenstandpunkte liegen. Der Vorteil: Dieses Geld bleibt in den Kommunen und kann vor Ort investiert werden.

Ihre Kontakte

Am Anfang steht das Gespräch. Wir freuen uns auf Sie!

Frank Masurowski

Projektleiter

Christian Hinsch

Leiter Unternehmenskommunikation/ Pressesprecher
Tel. +4967329657-1201
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