Windpark Reesdorf
Klima schützen, unabhängig machen, Wertschöpfung stärken
Unser Ziel ist es, klimafreundlichen Strom zu erzeugen, uns so unabhängiger von fossilen Rohstoffimporten zu machen und gleichzeitig die lokale Wertschöpfung zu stärken. Hierzu planen wir die Errichtung und den Betrieb von acht Windenergie-Anlagen des Typs Vestas V162-7.2 mit einem Rotordurchmesser von 162 Metern, einer Nabenhöhe von 169 Metern und einer installierten Nennleistung von je 7,2 Megawatt. Um die nächtliche Lichtbelastung zu minimieren, statten wir die Anlagen mit einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung aus – das bedeutet, die Lichter blinken nur bei Annäherung eines Luftfahrzeugs.
Wirtschaftliche genutzte Forstflächen
Der Standort befindet sich in Reesdorf, westlich der Stadt Beelitz im Land Brandenburg, im Landkreis Potsdam-Mittelmark. Administrativ gehört das Gebiet zur Stadt Beelitz und befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Autobahn A9. Die nächsten Ortschaften sind Borkheide, Borkwalde und Fichtenwalde. Östlich der A9 befinden sich zudem die Orte Schäpe, Reesdorf und Beelitz-Heilstätten. Die Standorte der Anlagen werden so gewählt, dass ein Mindestabstand von 1.100 Metern zu den umliegenden Wohnsiedlungen gewährleistet ist. Alle gesetzlichen Vorgaben zu Schallimmissionen und Schattenwurf werden dabei selbstverständlich eingehalten. Zudem werden die Standorte, soweit möglich, entlang bestehender Forstwege geplant, um den Eingriff in Natur und Landschaft auf ein Minimum zu reduzieren.
Mithilfe unserer Visualisierungen im Abschnitt “Landschaftsbild” können Sie sich selbst ein Bild des Vorhabens machen. Alle Fotopunkte sind auf der Karte anbei markiert.
Zum Nachlesen
Hier erhalten Sie einen Überblick von allen JUWI veröffentlichten Presseartikel, Präsentationen sowie Newsletter zum Windpark Reesdorf.
In der Bekanntmachung des Landesamts für Umwelt erhalten Sie Informationen zur Auslegung, Einwendungen, dem Erörterungstermin sowie weitere Hinweise.
Zur BekanntmachungPressemitteilung vom 28.01.2025
Zur PressemitteilungArtikel auf dem Online-Portal der Märkischen Allgemeinen Zeitung (MAZ). Bitte beachten Sie, dass der Artikel nur mit einem gültigen Abonnement zugänglich ist.
Zum ArtikelPressemitteilung vom 28.11.2024
Zur Pressemitteilung
Ein Blick in die Zukunft
Mithilfe unserer Visualisierungen können Sie sich selbst ein Bild des Vorhabens machen. Die Fotostandpunkte wurden in enger Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde festgelegt und sollen einen realistischen Ausblick auf die Landschaft nach Inbetriebnahme des Windparks bieten.
Gut zu wissen
Zu jedem Genehmigungsverfahren gehören umfangreiche Artenschutzuntersuchungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen. Dabei wird in Absprache mit den Naturschutzbehörden und des Bundesnaturschutzgesetzes untersucht, welche windkraftsensiblen Arten wie zum Beispiel Schwarz- oder Weißstorch, Rotmilan oder Mäusebussard in einem Gebiet von bis zu fünf Kilometer um den geplanten Windpark leben. Die Genehmigung einer Anlage hängt wesentlich vom Ergebnis dieser Untersuchungen ab. Die Behörde kann auch Auflagen verhängen und verlangen, dass die Anlage während hochfrequentierter Flugzeiten der Fledermäuse oder Brutzeiten und Aufzuchtzeiten von Greifvögeln abgeschaltet wird.
Für Eingriffe in die Natur und das Landschaftsbild erfolgen Ausgleichsmaßnahmen. So können zum Beispiel Aufforstungen und ökologischer Waldumbau, Schaffung von Nahrungshabitaten für geschützte Vögel, Brutkästen für Fledermäuse geschaffen werden.
Im Rahmen des öffentlichen Genehmigungsverfahrens werden Bürgerinnen und Bürger beteiligt. Etwaige Anmerkungen werden in einem öffentlichen Erörterungstermin, den die zuständige Genehmigungsbehörde festsetzt, aufgegriffen und diskutiert.
Finanziell werden die Bürgerinnen und Bürger indirekt über die Kommunalabgabe in Höhe von 0,2 Cent je produzierter Kilowattstunde und Betriebsjahr über die 20 Jahre währende EEG-Vergütungsdauer beteiligt. Diese geht an alle Gemeinden, die gemäß ihres Flächenanteils in einem 2,5 Kilometer Radius um die Anlagenstandpunkte liegen. Der Vorteil: Dieses Geld bleibt in den Kommunen und kann vor Ort investiert werden.
Weiterhin wird die Zahlung einer Sonderabgabe gemäß Brandenburger Windenergie-Anlagen-Abgabengesetz erfolgen. Diese beträgt 10.000 Euro je Windenergie-Anlage und Jahr während der Dauer des Betriebs und wird an alle Gemeinden im Umkreis von drei Kilometer um die jeweilige Windenergie-Anlage entsprechend ihrem Flächenanteil gezahlt.
Eine Windenergie-Anlage (Beispiel: Vestas V162) benötigt dauerhaft eine Fläche von ca. 0,5 Hektar. Das entspricht 85 Prozent der Fläche eines Fußballplatzes. Die Fundamentfläche beträgt im Durchmesser rund 25,5 Meter, die Tiefe circa 3 Meter.
Schon bei der Planung werden Kalamitäts- und Windwurfflächen sowie das bestehende Waldwegenetz berücksichtigt, um den Eingriff möglichst minimal zu halten. Gibt es Wege, müssen diese gegebenenfalls noch verbreitet und geschottert werden. Qualifizierte und mit der Naturschutzbehörde abgestimmte Ausgleichsmaßnahmen sorgen dafür, dass Flora und Fauna geschützt werden.
Nein. Zudem beschränkt sich die versiegelte Fläche ausschließlich auf den Fundamentbereich. Dieser ist pro Anlage ungefähr 25 Meter im Durchmesser und rund drei Meter hoch. Das Thema Grundwasserschutz ist zudem Gegenstand des Genehmigungsverfahrens und wird von der zuständigen Wasserschutzbehörde begutachtet.
Westlich von Borkheide wird auf einer Fläche von etwa 0,5 Hektar ein ökologischer Waldumbau hin zu einem naturnahen, gestuften Laubwald durchgeführt. Zusätzlich werden rund 8,9 Hektar Kiefernforst südöstlich von Borkheide umgebaut.
In der Gemarkung Wusterwitz erfolgt auf verschiedenen Flurstücken eine Aufforstung als Ersatz für gerodete Flächen und als Ausgleich für versiegelte Flächen, unter anderem für die Fundamente der Windenergie-Anlagen. Insgesamt werden rund 9,2 Hektar Wald neu aufgeforstet.
Über JUWI
Wir sind einer der führenden Spezialisten im Bereich der erneuerbaren Energien und bieten die komplette Projektentwicklung sowie weitere Dienstleistungen rund um den Bau und die Betriebsführung von Windparks und Solaranlagen an. Seit mehr als 30 Jahren planen und errichten wir Wind- und Solarparks im In- und Ausland. Weltweit beschäftigt JUWI rund 1.350 Mitarbeitende. Seit 2014 ist die Mannheimer MVV Energie AG Mehrheitseigentümer der JUWI-Gruppe. Bislang haben wir an rund 200 Standorten mehr als 1.250 Windenergie-Anlagen errichtet und mehr als 2.000 PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 3.700 Megawatt.