Windpark Reesdorf

Wir sorgen für noch mehr gute Energie im Kreis Potsdam-Mittelmark. Mit den geplanten Anlagen produzieren wir Strom für über 52.000 Haushalte: zuverlässig, sauber, sicher.

Aktuelle Informationen

Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt vom 23. Dezember 2024
In der Bekanntmachung des Landesamts für Umwelt erhalten Sie Informationen zur Auslegung, Einwendungen, dem Erörterungstermin sowie weitere Hinweise.
Einladung zur Informationsveranstaltung
Prof. Barth & Team lädt zu einer Informationsveranstaltung zum geplanten Windpark ein. Die Veranstaltung findet am 22. Januar 2025 von 16 bis 20 Uhr im Deutschen Haus Beelitz in der Berliner Str. 18 in Beelitz statt.
Die stille Mehrheit
Mehrere aktuelle Befragungen belegen die hohe Zustimmung zum Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland. Auch die Akzeptanz für Windenergie ist hoch.
Das Vorhaben

Klima schützen, unabhängig machen, Wertschöpfung stärken

Unser Ziel ist es, klimafreundlichen Strom zu erzeugen, uns so unabhängiger von fossilen Rohstoffimporten zu machen und gleichzeitig die lokale Wertschöpfung zu stärken. Hierzu planen wir die Errichtung und den Betrieb von acht Windenergie-Anlagen des Typs Vestas V162-7.2 mit einem Rotordurchmesser von 162 Metern, einer Nabenhöhe von 169 Metern und einer installierten Nennleistung von je 7,2 Megawatt.  Um die nächtliche Lichtbelastung zu minimieren, statten wir die Anlagen mit einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung aus – das bedeutet, die Lichter blinken nur bei Annäherung eines Luftfahrzeugs. 

Der Standort

Wirtschaftliche genutzte Forstflächen

Der Standort befindet sich in Reesdorf, westlich der Stadt Beelitz im Land Brandenburg, im Landkreis Potsdam-Mittelmark. Administrativ gehört das Gebiet zur Stadt Beelitz und befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Autobahn A9. Die nächsten Ortschaften sind Borkheide, Borkwalde und Fichtenwalde. Östlich der A9 befinden sich zudem die Orte Schäpe, Reesdorf und Beelitz-Heilstätten. Die Standorte der Anlagen werden so gewählt, dass ein Mindestabstand von 1.100 Metern zu den umliegenden Wohnsiedlungen gewährleistet ist. Alle gesetzlichen Vorgaben zu Schallimmissionen und Schattenwurf werden dabei selbstverständlich eingehalten. Zudem werden die Standorte, soweit möglich, entlang bestehender Forstwege geplant, um den Eingriff in Natur und Landschaft auf ein Minimum zu reduzieren. 

Mithilfe unserer Visualisierungen im Abschnitt “Landschaftsbild” können Sie sich selbst ein Bild des Vorhabens machen. Alle Fotopunkte sind auf der Karte anbei markiert.

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8
Windenergie-Anlagen

Geplant sind acht Windenergie-Anlagen der 7-Megawatt-Klasse

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57,6 MW
Gesamtleistung

Der geplante Windpark hat eine Gesamtleistung von 57,6 Megawatt

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52.000
Haushalte

Die Anlagen produzieren jährlich Strom für mehr als 52.000 Haushalte

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> 100.000t
CO2-Einsparung

Pro Jahr werden mehr als 100.000 Tonnen CO2 vermieden

Gute Gründe

Frischer Wind für die Region und ihre Bürgerinnen und Bürger

Es gibt viele gute Gründe für den Ausbau der Windenergie: Sie ist die wichtigste Energiequelle im deutschen Strommix und gemeinsam mit der Photovoltaik die kostengünstigste Form der Stromgewinnung. Auf dem Weg in die Klimaneutralität des Wirtschaftsstandorts Deutschland ist sie unverzichtbar. Zudem generiert sie für die Standortkommunen verlässliche Einnahmen für ihre Bürgerinnen und Bürger.

Verlässliche Einnahmen

Das Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) ermöglicht den Standortgemeinden gemäß ihres Flächenanteils im Umkreis von 2,5 Kilometern um jedes Windrad Einnahmen von 0,2 Cent je produzierter Kilowattstunde über die 20 Jahre lange Gesamtdauer der EEG-Vergütung. Die Einnahmen bleiben vor Ort und können für Investitionen in lokale Infrastrukturprojekte genutzt werden.

Effektiver Klimaschutz

Je nach Standort produzieren Windenergie-Anlagen bereits nach drei bis sieben Monaten mehr Strom als für ihre Herstellung benötigt wurde. Während ihrer Laufzeit von 20 Jahren erzeugen sie gut 40- bis 70-mal so viel Energie, wie für ihre Herstellung, Nutzung und Entsorgung eingesetzt wird. Damit sind sie ein wichtiger Baustein zum Klimaschutz und bei der Dekarbonisierung der Wirtschaft.

Hervorragende CO2-Bilanz

Auch an Forststandorten ist die CO2-Bilanz von Windrädern mehr als positiv. Mit etwa 0,5 Hektar dauerhaft beanspruchter Fläche benötigen sie nicht nur sehr wenig Platz, eine moderne Windenergie-Anlage spart auch mehr als 700-mal so viel CO2 ein, als der Wald auf der gleichen Fläche binden kann. Die in Anspruch genommene Fläche wird zudem an anderer Stelle kompensiert.

Geregelter Rückbau

Der spätere Rückbau der Anlagen ist bereits in der Genehmigung geregelt. Dazu wird eine behördlich festgesetzte Rückbausumme hinterlegt. Das garantiert den Rückbau auch im Falle einer Betreiberinsolvenz. Zudem lassen sich Windenergie-Anlagen nahezu komplett recyclen. Stahl, Beton und Metalle werden den etablierten Recycling-Kreisläufen zugeführt. Die Verbundstoffe der Rotorblätter dienen unter anderem der Zementindustrie als Zuschlagsstoff.

Über den Tellerrand

Verantwortliche berichten von Windenergie-Projekten in ihrer Gemeinde

Gemeinschaftsstrom für alle
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Zeitplan

Die wichtigsten Meilensteine

Juni
2023
Start des Genehmigungsverfahrens

Am 19. Juni 2023 reicht JUWI den Antrag auf Bau und Betrieb von acht Windenergie-Anlagen vom Typ Vestas V162-7.2 mit einem Rotordurchmesser von 162 Metern und einer installierten Nennleistung von je 7,2 Megawatt ein.

Januar
2025
Offenlage und Genehmigungserteilung

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens werden die eingereichten Unterlagen per Offenlage den Bürgerinnen und Bürgern bis einschließlich 3. Februar 2025 zugänglich gemacht.

Juni
2025
Genehmigungserteilung

Nachdem alle Antragsunterlagen für vollständig erklärt wurden, diese öffentlich auslagen und alle beteiligten Träger öffentlicher Belange die Unterlagen fachlich geprüft haben, kann die Genehmigung gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz erteilt werden.

November
2026
Teilnahme an der EEG Ausschreibung

Zur wettbewerblichen Ermittlung des Einspeisetarifs schreibt die Bundesnetzagentur mehrmals im Jahr bestimmte Zubaumengen aus, auf die sich Vorhabenträger mit ihren bereits genehmigten Projekten bewerben können. 

Februar
2027
Bauvorbereitende Maßnahmen

Aus naturschutzrechtlichen Gründen dürfen bestimmte Tätigkeiten, wie zum Beispiel Baumfällarbeiten, ausschließlich in den Monaten außerhalb der Setz- und Legeperiode durchgeführt werden. Für den Standort Reesdorf sind diese für Februar 2027 geplant. Die Rodungen dienen der Verbreiterung der bestehenden Zuwegung sowie für den Neubau von Wegen.
 

Juni
2027
Zuwegung

Damit der Großkran sowie die Komponenten die Baustelle erreichen können müssen die Wege entsprechend ertüchtigt werden. Um die Eingriffe so gering wie nötig zu halten, wird wo immer möglich auf das bestehende Waldwegenetz zurückgegriffen.

Winter
2027
Fundamentbau

Zunächst steht der Bau der Fundamente an. Diese sind in der Regel etwa 25,5 Meter im Durchmesser und bis 3,0 Meter tief und bestehen aus einem Ankerkorb aus Stahl, der dann mit Beton aufgefüllt wird.

Winter
2027/2028
Turmbau

Sind die Fundamente ausgehärtet folgt der Turmbau. Die Türme bestehen entweder ganzheitlich aus mehreren Stahlsegmenten oder aus einem Stahlbetonturm, auf den ab etwa 80 Meter Höhe die Stahlschübe gesetzt werden. 

Frühling
2028
Zug der Großkomponenten

Steht der Turm, folgt der Zug von Maschinenhaus, Rotornabe und den Rotorblättern. 

Juli
2028
Inbetriebnahme der ersten Anlage

Nach Abschluss aller Bauarbeiten können die Anlagen in Betrieb gehen. Die Inbetriebnahmephase geht über mehrere Tage. Dabei durchlaufen die Anlagen alle Leistungsbereiche. Bis September 2028 sollen alle Windenergie-Anlagen in Betrieb gehen.

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Juni 2023
Start des Genehmigungsverfahrens
Januar 2025
Offenlage und Genehmigungserteilung
Juni 2025
Genehmigungserteilung
November 2026
Teilnahme an der EEG Ausschreibung
Februar 2027
Bauvorbereitende Maßnahmen
Juni 2027
Zuwegung
Winter 2027
Fundamentbau
Winter 2027/2028
Turmbau
Frühling 2028
Zug der Großkomponenten
Juli 2028
Inbetriebnahme der ersten Anlage
Landschaftsbild

Ein Blick in die Zukunft

Mithilfe unserer Visualisierungen können Sie sich selbst ein Bild des Vorhabens machen. Die Fotostandpunkte wurden in enger Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde festgelegt und sollen einen realistischen Ausblick auf die Landschaft nach Inbetriebnahme des Windparks bieten.

Antworten

Gut zu wissen

Wie lassen sich Windenergie und Naturschutz vereinbaren?

Zu jedem Genehmigungsverfahren gehören umfangreiche Artenschutzuntersuchungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen. Dabei wird in Absprache mit den Naturschutzbehörden und des Bundesnaturschutzgesetzes untersucht, welche windkraftsensiblen Arten wie zum Beispiel Schwarz- oder Weißstorch, Rotmilan oder Mäusebussard in einem Gebiet von bis zu fünf Kilometer um den geplanten Windpark leben. Die Genehmigung einer Anlage hängt wesentlich vom Ergebnis dieser Untersuchungen ab. Die Behörde kann auch Auflagen verhängen und verlangen, dass die Anlage während hochfrequentierter Flugzeiten der Fledermäuse oder Brutzeiten und Aufzuchtzeiten von Greifvögeln abgeschaltet wird.

Für Eingriffe in die Natur und das Landschaftsbild erfolgen Ausgleichsmaßnahmen. So können zum Beispiel Aufforstungen und ökologischer Waldumbau, Schaffung von Nahrungshabitaten für geschützte Vögel, Brutkästen für Fledermäuse geschaffen werden.

Wie werden die Bürgerinnen und Bürger vor Ort beteiligt?

Im Rahmen des öffentlichen Genehmigungsverfahrens werden Bürgerinnen und Bürger beteiligt. Etwaige Anmerkungen werden in einem öffentlichen Erörterungstermin, den die zuständige Genehmigungsbehörde festsetzt, aufgegriffen und diskutiert. 

Finanziell werden die Bürgerinnen und Bürger indirekt über die Kommunalabgabe in Höhe von 0,2 Cent je produzierter Kilowattstunde und Betriebsjahr über die 20 Jahre währende EEG-Vergütungsdauer beteiligt. Diese geht an alle Gemeinden, die gemäß ihres Flächenanteils in einem 2,5 Kilometer Radius um die Anlagenstandpunkte liegen. Der Vorteil: Dieses Geld bleibt in den Kommunen und kann vor Ort investiert werden.

Weiterhin wird die Zahlung einer Sonderabgabe gemäß Brandenburger Windenergie-Anlagen-Abgabengesetz erfolgen. Diese beträgt 10.000 Euro je Windenergie-Anlage und Jahr während der Dauer des Betriebs und wird an alle Gemeinden im Umkreis von drei Kilometer um die jeweilige Windenergie-Anlage entsprechend ihrem Flächenanteil gezahlt.

Wie groß ist der Flächenverbrauch eines Windrads

Eine Windenergie-Anlage (Beispiel: Vestas V162) benötigt dauerhaft eine Fläche von ca. 0,5 Hektar. Das entspricht 85 Prozent der Fläche eines Fußballplatzes. Die Fundamentfläche beträgt im Durchmesser rund 25,5 Meter, die Tiefe circa 3 Meter.

Schon bei der Planung werden Kalamitäts- und Windwurfflächen sowie das bestehende Waldwegenetz berücksichtigt, um den Eingriff möglichst minimal zu halten. Gibt es Wege, müssen diese gegebenenfalls noch verbreitet und geschottert werden. Qualifizierte und mit der Naturschutzbehörde abgestimmte Ausgleichsmaßnahmen sorgen dafür, dass Flora und Fauna geschützt werden.

Haben Windenergie-Anlagen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt?

Nein. Zudem beschränkt sich die versiegelte Fläche ausschließlich auf den Fundamentbereich. Dieser ist pro Anlage ungefähr 25 Meter im Durchmesser und rund drei Meter hoch. Das Thema Grundwasserschutz ist zudem Gegenstand des Genehmigungsverfahrens und wird von der zuständigen Wasserschutzbehörde begutachtet. 

Welche ökologischen Ersatzmaßnahmen werden vor Ort umgesetzt?

Westlich von Borkheide wird auf einer Fläche von etwa 0,5 Hektar ein ökologischer Waldumbau hin zu einem naturnahen, gestuften Laubwald durchgeführt. Zusätzlich werden rund 8,9 Hektar Kiefernforst südöstlich von Borkheide umgebaut.

In der Gemarkung Wusterwitz erfolgt auf verschiedenen Flurstücken eine Aufforstung als Ersatz für gerodete Flächen und als Ausgleich für versiegelte Flächen, unter anderem für die Fundamente der Windenergie-Anlagen. Insgesamt werden rund 9,2 Hektar Wald neu aufgeforstet.

Wer wir sind

Über JUWI

Wir sind einer der führenden Spezialisten im Bereich der erneuerbaren Energien und bieten die komplette Projektentwicklung sowie weitere Dienstleistungen rund um den Bau und die Betriebsführung von Windparks und Solaranlagen an. Seit mehr als 30 Jahren planen und errichten wir Wind- und Solarparks im In- und Ausland. Weltweit beschäftigt JUWI rund 1.350 Mitarbeitende. Seit 2014 ist die Mannheimer MVV Energie AG Mehrheitseigentümer der JUWI-Gruppe. Bislang haben wir an rund 200 Standorten mehr als 1.250 Windenergie-Anlagen errichtet und mehr als 2.000 PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 3.700 Megawatt.

Ihre Kontakte

Am Anfang steht das Gespräch. Wir freuen uns auf Sie!

Florian Militschke

Projektleiter

Thomas Hoch

Unternehmenskommunikation/ Pressesprecher