Entscheidung im Regionalplanverfahren erwartet
Fragen und Antworten rund ums Verfahren
Am 28. März 2025 will der Regionale Planungsverband für die Region Leipzig-Westsachsen den Erstentwurf für die Teilfortschreibung des Regionalplans im Bereich Erneuerbare Energien veröffentlichen. Damit werden neue Flächen für die Windenergie ausgewiesen. Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um das Regionalplanverfahren.
Der derzeitig gültige Regionalplan Leipzig-Westsachsen vom 16. Dezember 2021 basiert im Bereich Energieversorgung auf den energiepolitischen Zielen des Freistaats Sachsen der Jahre 2012/2013. Mit dem fortgeschriebenen Energie- und Klimaprogramm 2021 hat die Sächsische Staatsregierung zwischenzeitlich neue klima- und energiepolitische Zielstellungen sowie zu erreichende Ausbauziele bis 2030 beschlossen. Hinzu kommt: Die Bundesregierung hat im Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) verbindliche Flächenziele für die einzelnen Bundesländer zum Ausbau der Windenergie festgesetzt. Der Freistaat Sachsen hat sich durch die Änderung des Sächsischen Landesplanungsgesetzes (SächsLPlG) vom 20. Dezember 2022 verpflichtet, mindestens 2 Prozent der Landesfläche als Vorranggebiete zur Windenergienutzung bis zum 31. Dezember 2027 auszuweisen. Die Ausweisung der Flächen wurde den Regionalen Planungsverbänden als Pflichtaufgabe übertragen.
Der Planungsverband strebt eine regional ausgewogene Standortauswahl ohne Überlastung von Teilräumen sowie möglichst konfliktarme Vorranggebiete für die Windenergienutzung an. Er unterstützt nach eigenen Aussagen kommunale Aktivitäten auch als Beitrag zur Konsolidierung der öffentlichen Finanzhaushalte und zur Teilhabe direkt betroffener Kommunen an den Erlösen nach dem sächsischen Gesetz zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen (Erneuerbare-Energien-Ertragsbeteiligungsgesetz – EEErtrBetG).
Das heißt aber nicht zwangsläufig, dass in jeder Kommune die Flächenausweisung bei 2 Prozent liegen wird. Aufgrund raumspezifischer Gegebenheiten (z. B. wegen vorhandener Siedlungs- und Bebauungsstruktur, Naturschutz und Natura 2000-Gebieten, Flugsicherung, Militär etc.) gibt es Kommunen, die den Flächenbeitragswert nicht erfüllen können. Dies muss durch Vorranggebietsausweisungen in Kommunen mit geringeren Restriktionspotenzialen kompensiert werden, um die Zielstellung für die Gesamtregion zu erreichen.
Der Regionale Planungsverband Leipzig-Westsachsen ist einer von vier Planungsverbänden in Sachsen. Er umfasst die Stadt Leipzig und die Landkreise Leipzig und Nordsachsen. Er ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, in der die Kreisfreien Städte und Landkreise der Planungsregion zusammengeschlossen sind.
Nach § 9 Raumordnungsgesetz in Verbindung mit § 6 Abs. 2 Sächsisches Landesplanungsgesetz wird der Erstentwurf mit seiner Veröffentlichung zur Diskussion gestellt. Damit haben die anerkannten Träger öffentlicher Belange, Unternehmen, Verbände und Privatpersonen die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Die Frist hierfür beträgt mindestens vier Wochen und wird vom Planungsverband mit der Veröffentlichung des Entwurfs festgelegt.
Im Anschluss an diese Beteiligung wird der Regionale Planungsverband alle eingegangenen Stellungnahmen sichten und inhaltlich abwägen. Sollten sich große Änderungen im Plan ergeben, muss gegebenenfalls noch einmal mit einem weiteren Planentwurf ein erneutes Beteiligungsverfahren stattfinden. Ziel ist es, den Satzungsbeschluss für die Teilfortschreibung Erneuerbare Energien Leipzig-Westsachsen bis spätestens Dezember 2026 zu fassen, so dass noch ausreichend Zeit für die Genehmigung, Ausfertigung und Inkraftsetzung der Teilfortschreibung verbleibt.
Basis für die Regionalplanung ist immer eine Landesentwicklungsplan. Die Regionalplanung koordiniert, steuert und initiiert dann regionale Entwicklungen. Da es für begrenzten Raum unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten gibt, schafft die Regionalplanung hier einen Ausgleich zwischen den konkurrierenden Belangen. In den Regionalplänen werden die Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsplans auf der Grundlage einer Bewertung des Zustandes von Natur und Landschaft sowie der Raumentwicklung räumlich und sachlich ausgeformt. Die Regionalpläne übernehmen zugleich auch die Funktion der Landschaftsrahmenpläne. Sie sind auf einen Planungszeitraum von circa 10 Jahren ausgerichtet.