Windpark Reinstedt
Klima schützen, unabhängig machen, Wertschöpfung stärken
Die JUWI-Gruppe plant in einer Kooperation mit wpd innerhalb des bestehenden Windeignungsgebietes Reinstedt das Repowering von Windenergieanlagen (WEA). Dabei sollen 20 alte WEA durch elf moderne und deutlich leistungsstärkere ersetzt und zwei weitere WEA hinzu gebaut werden. Geplant sind zwei Anlagen des Typs Vestas V150 und neun Anlagen des Typs Vestas V162 mit einer jeweiligen Nennleistung von 6,0 und 6,2 Megawatt (MW). Damit kann die Leistung des Windparks von derzeit 59,25 MW auf insgesamt 111,7 MW nahezu verdoppelt werden. Gleichzeitig verringert sich die Anlagenanzahl von derzeit 36 WEA auf dann 29 WEA.
Der repowerte Windpark wird dann klimafreundlichen Strom für mehr als 56.0000 Haushalten (ausgehend von einem Durchschnittsverbrauch von 3.100 kWh/a) produzieren.
Lage des geplanten Windparks
Die geplanten WEA-Standorte liegen innerhalb des derzeit noch rechtskräftigen Windeignungsgebietes Reinstedt-Ermsleben des Regionalen Entwicklungsplan Harz von 2009. In Anpassung an die aktuellen bundes- und landespolitischen Ziele zur Nutzung der erneuerbaren Energien hatte die Regionalversammlung 2015 die Teilfortschreibung des Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz um den Sachlichen Teilplan „Erneuerbare Energien – Windenergienutzung“ verabschiedet. Ein Kriterienkatalog für die Ausweisung von Windeignungsgebieten wurde 2018/19 beschlossen.
Das bestehende Vorranggebiet erfüllt die im Kriterienkatalog genannten Anforderungen weiterhin und wird auch in der Fortschreibung des oben genannten Teilplans Wind – jedoch voraussichtlich mit einer moderaten Erweiterung nach Norden hin – enthalten sein. Daher konnte unsere Planung nach Norden hin um weitere zwei WEA-Standorte ergänzt werden.
Nach Veröffentlichung der konkreten Flächenziele für Sachsen-Anhalt waren Gemeinden in der Planungsregion beauftragt worden, konkrete Vorstellungen für potenzielle zusätzliche Windeignungsgebiete zu äußern. Derzeit wertet die Regionale Planungsstelle jene Flächenvorschläge der betroffenen Gemeinden aus.
Bis zum Jahr 2027 soll im Planungsverband 1,2 Prozent der Landesfläche für Windenergienutzung zur Verfügung gestellt werden, bis 2032 dann 1,6 Prozent. Derzeit sind im Planungsverband nur 0,76 Prozent der Landesfläche vorgesehen.
Voraussetzungen
Für die Errichtung von neun der elf geplanten WEA wurden im Juni 2023 Genehmigungen durch die Immissionsschutzbehörde des Landkreises Harz erteilt. Aktuell arbeitet JUWI an der Planung der Kabeltrasse bis zum nächsten Umspannwerk und prüft eine weitere Optimierung des Parklayouts. Die Inebetriebnahme des Windparks ist für 2026 avisiert.
Durch die Planung von JUWI und wpd werden sich die Schallpegel im Windpark ändern. Die genehmigungsrechtlichen Vorgaben werden selbstverständlich eingehalten.
Über JUWI
Wir sind einer der führenden Spezialisten im Bereich der erneuerbaren Energien und bieten die komplette Projektentwicklung sowie weitere Dienstleistungen rund um den Bau und die Betriebsführung von Windparks und Solaranlagen an. Seit mehr als 30 Jahren planen und errichten wir Wind- und Solarparks im In- und Ausland. Weltweit beschäftigt JUWI rund 1.350 Mitarbeitende. Seit 2014 ist die Mannheimer MVV Energie AG Mehrheitseigentümer der JUWI-Gruppe. Bislang haben wir an rund 200 Standorten mehr als 1.250 Windenergie-Anlagen errichtet und mehr als 2.000 PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 3.700 Megawatt.
Gut zu wissen
Zu jedem Genehmigungsverfahren gehören umfangreiche Artenschutzuntersuchungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen. Dabei wird in Absprache mit den Naturschutzbehörden und des Bundesnaturschutzgesetzes untersucht, welche windkraftsensiblen Arten wie zum Beispiel Schwarz- oder Weißstorch, Rotmilan oder Mäusebussard in einem Gebiet von bis zu fünf Kilometer um den geplanten Windpark leben. Die Genehmigung einer Anlage hängt wesentlich vom Ergebnis dieser Untersuchungen ab. Die Behörde kann auch Auflagen verhängen und verlangen, dass die Anlage während hochfrequentierter Flugzeiten der Fledermäuse oder Brutzeiten und Aufzuchtzeiten von Greifvögeln abgeschaltet wird.
Für Eingriffe in die Natur und das Landschaftsbild erfolgen Ausgleichsmaßnahmen. So können zum Beispiel Aufforstungen und ökologischer Waldumbau, Schaffung von Nahrungshabitaten für geschützte Vögel oder Brutkästen für Fledermäuse geschaffen werden.
Eine Windenergieanlage (Beispiel: Vestas V162) benötigt dauerhaft eine Fläche von ca. 0,5 Hektar. Das entspricht 85 Prozent der Fläche eines Fußballplatzes. Rund zwei Drittel der genutzten Fläche wird an Forststandorten nach Ende der Bauarbeiten durch Pflanzung und Pflege wieder aufgeforstet. Offenlandstandorte können problemlos weiter bewirtschaftet werden. Die Fundamentfläche beträgt im Durchmesser rund 20 Meter, die Tiefe zwischen zwei und vier Metern.
Schon bei der Planung an Forststandorten werden Kalamitäts- und Windwurfflächen sowie das bestehende Waldwegenetz berücksichtigt, um den Eingriff möglichst minimal zu halten. Gibt es Wege, müssen disese gegebenenfalls noch verbreitet und geschottert werden. Qualifizierte und mit der Naturschutzbehörde abgestimmte Ausgleichsmaßnahmen sorgen dafür, dass Flora und Fauna geschützt werden.
Im Rahmen des öffentlichen Genehmigungsverfahrens werden Bürgerinnen und Bürger beteiligt. Etwaige Anmerkungen werden in einem öffentlichen Erörterungstermin, den die zuständige Genehmigungsbehörde festsetzt, aufgegriffen und diskutiert.
Finanziell werden die Bürgerinnen und Bürger indirekt über die Kommunalabgabe in Höhe von 0,2, Cent je produzierter Kilowattstunde und Betriebsjahr über die 20 Jahre währende EEG-Vergütungsdauer beteiligt. Diese geht an alle Gemeinden, die gemäß ihres Flächenanteils in einem 2,5 Kilometer Radius um die Anlagenstandpunkte liegen. Der Vorteil: Dieses Geld bleibt in den Kommunen und kann vor Ort investiert werden.