
Windpark Riebrau-Breese
Klima schützen, unabhängig machen, Wertschöpfung stärken
Unser Ziel ist es, klimafreundlichen Strom zu erzeugen, uns so unabhängiger von fossilen Rohstoffimporten zu machen und gleichzeitig die lokale Wertschöpfung zu stärken. Hierzu planen wir auf der Wind-Potenzialfläche „Riebrau-Breese" östlich der Ortschaften Riebrau und Breese entlang der Gemeindegrenze Zernien den Bau von bis zu 12 Windenergie-Anlagen der 7 Megawatt-Klasse. Diese werden einen Rotordurchmesser von 170 bis 180 Metern, sowie eine Gesamthöhe von 261 Metern haben. Eine Teilfläche des Windparks westlich der Ortschaft Pudripp liegt auf Karwitzer Gemeindegebiet.
Die Energieregion Wendland setzt auf die Zukunft: In den Gemeinden Jameln, Karwitz, Zernien, Schnega und Göhrde sowie bei der Stadt Dannenberg an der Elbe sind weitere Windparks von JUWI in Planung. Auf unserer Projektwebseite finden Sie alle Informationen zu den aktuellen Vorhaben.
Forst-/Landwirtschaftlich genutzte Flächen
Die Potenzialfläche in der Samtgemeinde Elbtalaue mit einer Gesamtgröße von rund 208 Hektar erstreckt sich entlang der Gemeindegrenze Zernien östlich der Ortschaften Riebrau und Breese sowie westlich von Pudripp auf überwiegend forstwirtschaftlich genutzten Flächen. Eingespeist wird der erzeugte Strom in das örtliche 110 kV-Netz der Avacon. Die Netzeinspeisung erfolgt an einem windparkeigenen Umspannwerk. Alle gesetzlichen Grenzwerte bezüglich Schallimmissionen und Schattenwurf werden eingehalten. Zur Reduzierung des nächtlichen Blinkens werden die Anlagen mit einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung ausgestattet. Der Windpark blinkt nachts dann nur noch bei Annäherung eines Luftfahrzeugs.
Eindrücke von einer unserer Baustellen in Rheinland-Pfalz

Gut zu wissen
Zu jedem Genehmigungsverfahren gehören umfangreiche Artenschutzuntersuchungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen. Dabei wird in Absprache mit den Naturschutzbehörden und des Bundesnaturschutzgesetzes untersucht, welche windkraftsensiblen Arten wie zum Beispiel Schwarz- oder Weißstorch sowie Rotmilan in einem Gebiet von bis zu fünf Kilometer um den geplanten Windpark leben. Die Genehmigung einer Anlage hängt wesentlich vom Ergebnis dieser Untersuchungen ab. Die Behörde kann auch Auflagen verhängen und verlangen, dass die Anlage während hochfrequentierter Flugzeiten der Fledermäuse oder Brutzeiten und Aufzuchtzeiten von Greifvögeln abgeschaltet wird.
Für Eingriffe in die Natur und das Landschaftsbild erfolgen Ausgleichsmaßnahmen. So können zum Beispiel Aufforstungen und ökologischer Waldumbau, Schaffung von Nahrungshabitaten für geschützte Vögel, Brutkästen für Fledermäuse geschaffen werden.
Im Rahmen des öffentlichen Genehmigungsverfahrens werden Bürgerinnen und Bürger beteiligt. Etwaige Anmerkungen werden in einem öffentlichen Erörterungstermin, den die zuständige Genehmigungsbehörde festsetzt, aufgegriffen und diskutiert.
Finanziell werden die Bürgerinnen und Bürger indirekt über die Kommunalabgabe in Höhe von 0,2, Cent je produzierter Kilowattstunde und Betriebsjahr über die 20 Jahre währende EEG-Vergütungsdauer beteiligt. Diese geht an alle Gemeinden, die gemäß ihres Flächenanteils in einem 2,5 Kilometer Radius um die Anlagenstandpunkte liegen. Für den Windpark Plumbohm bedeutet dies zusätzliche Einnahmen für die kommunalen Haushalte von etwa 35.000 Euro pro Windenergie-Anlage und Jahr über die gesamte Betriebsdauer. Dieses Geld verbleibt in den Kommunen und kann vor Ort investiert werden.
Seit dem 19. April 2024 gilt zudem das Niedersächsische Beteiligungsgesetz (NWindPVBetG), das eine weitere Beteiligung in Höhe von 0,1 Cent pro Kilowattstunde vorschreibt. Dies entspricht zusätzlichen rund 17.500 Euro pro Windenergie-Anlage und Jahr, die den betroffenen Gemeinden oder Einwohner*innen im Umkreis von 2,5 km angeboten werden.
Eine Windenergie-Anlage (Beispiel: Vestas V162) benötigt dauerhaft eine Fläche von ca. 0,5 Hektar. Das entspricht 85 Prozent der Fläche eines Fußballplatzes. Rund zwei Drittel der genutzten Fläche wird nach Ende der Bauarbeiten durch Pflanzung und Pflege wieder aufgeforstet. Die Fundamentfläche beträgt im Durchmesser rund 20 Meter, die Tiefe zwischen zwei und vier Metern.
Schon bei der Planung werden Kalamitäts- und Windwurfflächen sowie das bestehende Waldwegenetz berücksichtigt, um den Eingriff möglichst minimal zu halten. Gibt es Wege, müssen diese gegebenenfalls noch verbreitet und geschottert werden. Qualifizierte und mit der Naturschutzbehörde abgestimmte Ausgleichsmaßnahmen sorgen dafür, dass Flora und Fauna geschützt werden.

Über JUWI
Wir sind einer der führenden Spezialisten im Bereich der erneuerbaren Energien und bieten die komplette Projektentwicklung sowie weitere Dienstleistungen rund um den Bau und die Betriebsführung von Windparks und Solaranlagen an. Seit mehr als 30 Jahren planen und errichten wir Wind- und Solarparks im In- und Ausland. Weltweit beschäftigt JUWI rund 1.350 Mitarbeitende. Seit 2014 ist die Mannheimer MVV Energie AG Mehrheitseigentümer der JUWI-Gruppe. Bislang haben wir an rund 200 Standorten mehr als 1.300 Windenergie-Anlagen errichtet und mehr als 2.000 PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 4.000 Megawatt.