Windpark Riebrau-Breese

Wir treiben die Energiewende voran und sorgen für noch mehr gute Energie. Mit den geplanten Anlagen produzieren wir Strom für über 85.700 Haushalte in Ihrer Region: zuverlässig, sauber, sicher.
Das Vorhaben

Klima schützen, unabhängig machen, Wertschöpfung stärken

Unser Ziel ist es, klimafreundlichen Strom zu erzeugen, uns so unabhängiger von fossilen Rohstoffimporten zu machen und gleichzeitig die lokale Wertschöpfung zu stärken. Hierzu planen wir auf der Wind-Potenzialfläche „Riebrau-Breese" östlich der Ortschaften Riebrau und Breese entlang der Gemeindegrenze Zernien den Bau von bis zu 12 Windenergie-Anlagen der 7 Megawatt-Klasse. Diese werden einen Rotordurchmesser von 170 bis 180 Metern, sowie eine Gesamthöhe von 261 Metern haben. Eine Teilfläche des Windparks westlich der Ortschaft Pudripp liegt auf Karwitzer Gemeindegebiet.

Die Energieregion Wendland setzt auf die Zukunft: In den Gemeinden Jameln, Karwitz, Zernien, Schnega und Göhrde sowie bei der Stadt Dannenberg an der Elbe sind weitere Windparks von JUWI in Planung. Auf unserer Projektwebseite finden Sie alle Informationen zu den aktuellen Vorhaben.

Der Standort

Forst-/Landwirtschaftlich genutzte Flächen

Die Potenzialfläche in der Samtgemeinde Elbtalaue mit einer Gesamtgröße von rund 208 Hektar erstreckt sich entlang der Gemeindegrenze Zernien östlich der Ortschaften Riebrau und Breese sowie westlich von Pudripp auf überwiegend forstwirtschaftlich genutzten Flächen. Eingespeist wird der erzeugte Strom in das örtliche 110 kV-Netz der Avacon. Die Netzeinspeisung erfolgt an einem windparkeigenen Umspannwerk. Alle gesetzlichen Grenzwerte bezüglich Schallimmissionen und Schattenwurf werden eingehalten. Zur Reduzierung des nächtlichen Blinkens werden die Anlagen mit einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung ausgestattet. Der Windpark blinkt nachts dann nur noch bei Annäherung eines Luftfahrzeugs.

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12
Windenergie-Anlagen

Geplant ist der Bau von bis zu 12 Windenergie-Anlagen der 7-Megawatt-Klasse

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86,4 MW
Gesamtleistung

Die Windenergie-Anlagen haben eine Gesamtleistung von 86,4 Megawatt

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85.700
Haushalte

Die Anlagen produzieren jährlich sauberen Strom für mehr als 85.700 Haushalten

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172.800t
CO2-Einsparung

Unter Berücksichtigung der Vorketten werden jedes Jahr mehr als 172.800 Tonnen CO2 vermieden

Windradbau im Zeitraffer

Eindrücke von einer unserer Baustellen in Rheinland-Pfalz

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Gute Gründe

Frischer Wind für die Region und die Bürger*innen

Es gibt viele gute Gründe für den Ausbau der Windenergie: Sie ist die wichtigste Energiequelle im deutschen Strommix und gemeinsam mit der Photovoltaik die kostengünstigste Form der Stromgewinnung. Auf dem Weg in die Klimaneutralität des Wirtschaftsstandorts Deutschland ist sie unverzichtbar. Zudem generiert sie für die Standortkommunen verlässliche Einnahmen für ihre Bürgerinnen und Bürger, für Waldbesitzer*innen planbare Pachteinnahmen für den notwendigen Waldumbau und für uns alle ist sie aktiver Klima- und Artenschutz.

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Verlässliche Einnahmen

Das Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) ermöglicht den Standortgemeinden gemäß ihres Flächenanteils im Umkreis von 2,5 Kilometern um jedes Windrad Einnahmen von 0,2 Cent je produzierter Kilowattstunde über die 20 Jahre lange Gesamtdauer der EEG-Vergütung. Damit entstehen über die gesamte Betriebsdauer des Windparks zusätzliche Einnahmen für die kommunalen Haushalte. Seit dem 19. April 2024 gilt außerdem das Niedersächsische Beteiligungsgesetz, wonach eine zusätzliche Beteiligung in Höhe von 0,1 Cent pro Kilowattstunde an die Gemeinden oder Einwohner*innen im Umkreis von 2,5 km anzubieten ist.

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Effektiver Klimaschutz

Je nach Standort produzieren Windenergie-Anlagen bereits nach drei bis sieben Monaten mehr Strom als für ihre Herstellung benötigt wurde. Während ihrer Laufzeit von 20 Jahren erzeugen sie gut 40- bis 70-mal so viel Energie, wie für ihre Herstellung, Nutzung und Entsorgung eingesetzt wird. Damit sind sie ein wichtiger Baustein zum Klimaschutz und bei der Dekarbonisierung der Wirtschaft.

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Hervorragende CO2-Bilanz

Auch an Forststandorten ist die CO2-Bilanz von Windrädern mehr als positiv. Mit etwa 0,5 Hektar dauerhaft beanspruchter Fläche benötigen sie nicht nur sehr wenig Platz, eine moderne Windenergie-Anlage spart auch mehr als 700-mal so viel CO2 ein, als der Wald auf der gleichen Fläche binden kann. Die in Anspruch genommene Fläche wird zudem an anderer Stelle kompensiert.

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Geregelter Rückbau

Der spätere Rückbau der Anlagen ist bereits in der Genehmigung geregelt. Dazu wird eine behördlich festgesetzte Rückbausumme hinterlegt. Das garantiert den Rückbau auch im Falle einer Betreiberinsolvenz. Zudem lassen sich Windenergie-Anlagen nahezu komplett recyclen. Stahl, Beton und Metalle werden den etablierten Recycling-Kreisläufen zugeführt. Die Verbundstoffe der Rotorblätter dienen unter anderem der Zementindustrie als Zuschlagsstoff.

Ablauf eines Genehmigungsverfahrens

Die Schritte im Überblick

Das Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Genehmigung von Windenergie-Anlagen gliedert sich in verschiedene Schritte. Hier finden Sie eine grundlegende Übersicht.

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Antragsstellung

Der Betreiber stellt einen Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung beim Landkreis Lüchow-Dannenberg.

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Behördenbeteiligung

Verschiedene Behörden werden in das Verfahren einbezogen. Es handelt sich dabei um Fachbehörden zu den Themen Umweltschutz, Denkmalschutz, der Bauaufsicht, Brandschutz, Bodenmanagement, Wasserbehörden, Abfall etc. sowie weitere Beteiligte, wie Bundeswehr, Flugsicherung oder Forstverwaltung. 

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Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)

Wenn eine UVP erforderlich ist, wird diese durchgeführt. Die UVP beinhaltet eine umfassende Prüfung der Umweltauswirkungen der geplanten Anlagen und wird von der Behörde geleitet.

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Genehmigungsbescheid

Nach Abschluss des Verfahrens entscheidet die Genehmigungsbehörde über die Zulassung der Anlagen. Dabei werden alle relevanten Faktoren, einschließlich Umweltauswirkungen und Einwendungen, berücksichtigt.

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Auflagen und Nebenbestimmungen

Der Genehmigungsbescheid enthält Auflagen und Nebenbestimmungen, die sicherstellen sollen, dass die Anlagen den immissionsschutzrechtlichen Vorgaben entsprechen. 

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Betriebsphase

Nach Erhalt der Genehmigung können die Anlagen in Betrieb genommen werden. Während der Betriebsphase überwacht die Behörde die Einhaltung der Auflagen. Das genaue Verfahren kann je nach Art und Größe der geplanten Anlagen variieren. Zudem werden die Bürgerinnen und Bürger in den Prozess eingebunden, um ihre Anliegen zu berücksichtigen.

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Antragsstellung
Behördenbeteiligung
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
Genehmigungsbescheid
Auflagen und Nebenbestimmungen
Betriebsphase
Antworten

Gut zu wissen

Wie lassen sich Windenergie und Naturschutz vereinbaren?

Zu jedem Genehmigungsverfahren gehören umfangreiche Artenschutzuntersuchungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen. Dabei wird in Absprache mit den Naturschutzbehörden und des Bundesnaturschutzgesetzes untersucht, welche windkraftsensiblen Arten wie zum Beispiel Schwarz- oder Weißstorch sowie Rotmilan in einem Gebiet von bis zu fünf Kilometer um den geplanten Windpark leben. Die Genehmigung einer Anlage hängt wesentlich vom Ergebnis dieser Untersuchungen ab. Die Behörde kann auch Auflagen verhängen und verlangen, dass die Anlage während hochfrequentierter Flugzeiten der Fledermäuse oder Brutzeiten und Aufzuchtzeiten von Greifvögeln abgeschaltet wird.

Für Eingriffe in die Natur und das Landschaftsbild erfolgen Ausgleichsmaßnahmen. So können zum Beispiel Aufforstungen und ökologischer Waldumbau, Schaffung von Nahrungshabitaten für geschützte Vögel, Brutkästen für Fledermäuse geschaffen werden.

Wie werden die Bürgerinnen und Bürger vor Ort beteiligt?

Im Rahmen des öffentlichen Genehmigungsverfahrens werden Bürgerinnen und Bürger beteiligt. Etwaige Anmerkungen werden in einem öffentlichen Erörterungstermin, den die zuständige Genehmigungsbehörde festsetzt, aufgegriffen und diskutiert. 

Finanziell werden die Bürgerinnen und Bürger indirekt über die Kommunalabgabe in Höhe von 0,2, Cent je produzierter Kilowattstunde und Betriebsjahr über die 20 Jahre währende EEG-Vergütungsdauer beteiligt. Diese geht an alle Gemeinden, die gemäß ihres Flächenanteils in einem 2,5 Kilometer Radius um die Anlagenstandpunkte liegen. Für den Windpark Plumbohm bedeutet dies zusätzliche Einnahmen für die kommunalen Haushalte von etwa 35.000 Euro pro Windenergie-Anlage und Jahr über die gesamte Betriebsdauer. Dieses Geld verbleibt in den Kommunen und kann vor Ort investiert werden.

Seit dem 19. April 2024 gilt zudem das Niedersächsische Beteiligungsgesetz (NWindPVBetG), das eine weitere Beteiligung in Höhe von 0,1 Cent pro Kilowattstunde vorschreibt. Dies entspricht zusätzlichen rund 17.500 Euro pro Windenergie-Anlage und Jahr, die den betroffenen Gemeinden oder Einwohner*innen im Umkreis von 2,5 km angeboten werden.

Wie groß ist der Flächenverbrauch eines Windrads?

Eine Windenergie-Anlage (Beispiel: Vestas V162) benötigt dauerhaft eine Fläche von ca. 0,5 Hektar. Das entspricht 85 Prozent der Fläche eines Fußballplatzes. Rund zwei Drittel der genutzten Fläche wird nach Ende der Bauarbeiten durch Pflanzung und Pflege wieder aufgeforstet. Die Fundamentfläche beträgt im Durchmesser rund 20 Meter, die Tiefe zwischen zwei und vier Metern.

Schon bei der Planung werden Kalamitäts- und Windwurfflächen sowie das bestehende Waldwegenetz berücksichtigt, um den Eingriff möglichst minimal zu halten. Gibt es Wege, müssen diese gegebenenfalls noch verbreitet und geschottert werden. Qualifizierte und mit der Naturschutzbehörde abgestimmte Ausgleichsmaßnahmen sorgen dafür, dass Flora und Fauna geschützt werden.

Wer wir sind

Über JUWI

Wir sind einer der führenden Spezialisten im Bereich der erneuerbaren Energien und bieten die komplette Projektentwicklung sowie weitere Dienstleistungen rund um den Bau und die Betriebsführung von Windparks und Solaranlagen an. Seit mehr als 30 Jahren planen und errichten wir Wind- und Solarparks im In- und Ausland. Weltweit beschäftigt JUWI rund 1.350 Mitarbeitende. Seit 2014 ist die Mannheimer MVV Energie AG Mehrheitseigentümer der JUWI-Gruppe. Bislang haben wir an rund 200 Standorten mehr als 1.300 Windenergie-Anlagen errichtet und mehr als 2.000 PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 4.000 Megawatt.

Erneuerbare Energien für das Wendland

Die Energieregion Wendland setzt auf die Zukunft: In den Gemeinden Jameln, Karwitz, Zernien, Schnega und Göhrde sowie bei der Stadt Dannenberg (Elbe) sind weitere Windparks von JUWI in Planung. Auf unserer Projektwebseite finden Sie alle Informationen zu den aktuellen Vorhaben.

Ihre Kontakte

Am Anfang steht das Gespräch. Wir freuen uns auf Sie!

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Dagmar Krüger

Projektleiterin
Tel. +49 511 123573-645
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Norbert Hamann

Ansprechpartner Feldakquise
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Silvia Augustin

Leiterin Unternehmenskommunikation/ Presespecherin
Tel. +49 5111 23573-298
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