Windpark Rönkhausen

Wir sorgen für noch mehr gute Energie im Kreis Olpe. Mit den geplanten Anlagen produzieren wir Strom für 13.500 Haushalte in Ihrer Region: zuverlässig, sauber, sicher.
Das Vorhaben

Klima schützen, unabhängig machen, Wertschöpfung stärken

Unser Ziel ist es, klimafreundlichen Strom zu erzeugen, uns so unabhängiger von fossilen Rohstoffimporten zu machen und gleichzeitig die lokale Wertschöpfung zu stärken. Hierzu plant JUWI auf den Forstflächen in der Gemeinde Finnentrop in den kommenden Jahren fünf Windräder des Typs Vestas V150 zu errichten. Jedes hat eine installierte Leistung von 6 Megawatt. Gemeinsam erzeugen sie rund 80 Millionen Kilowattstunden sauberen Strom pro Jahr.

 

Der Standort

Rönkhausen Oberbecken

Die Windenergieanlagen sollen westlich des Oberbeckens entstehen. Im Projektgebiet gibt es bereits heute einen guten Ausbau der forstlichen Infrastruktur und eine intensive Nutzung von Nadelwäldern.

Der Abstand der Anlagen zu den geschlossenen Siedlungsbereichen beträgt deutlich über 1.000 Meter. Selbstverständlich berücksichtigen wir sämtliche gesetzlichen Vorgaben zur Schall- und Schattenemission bei unseren Planungen. 

Arten-, Natur- und Umweltschutz sind für uns zentrale Anliegen und werden strikt eingehalten. Dabei wurden in Gutachten Artenschutzprüfungen insbesondere zu Rotmilanen, Schwarzstörchen und Fledermäusen durchgeführt.

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5
Windenergie-Anlagen

Geplant ist der Bau von fünf Windenergie-Anlagen vom Typ Vestas V150

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30 MW
Gesamtleistung

Der Windpark hat eine Gesamtleistung von 30 Megawatt

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13.500
Haushalte

Die Anlagen produzieren jährlich sauberen Strom für 13.500 Haushalte

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60.000t
CO2-Einsparung

Unter Berücksichtigung der Vorketten werden jährlich 60.000 Tonnen CO2 vermieden

Windradbau im Zeitraffer

Faszinierende Eindrücke von einer Baustelle im Forst

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Gute Gründe

Frischer Wind für die Region und die Bürger*innen

Es gibt viele gute Gründe für den Ausbau der Windenergie: Sie ist die wichtigste Energiequelle im deutschen Strommix und gemeinsam mit der Photovoltaik die kostengünstigste Form der Stromgewinnung. Auf dem Weg in die Klimaneutralität des Wirtschaftsstandorts Deutschland ist sie unverzichtbar. Zudem generiert sie für die Standortkommunen verlässliche Einnahmen für ihre Bürgerinnen und Bürger, für Waldbesitzer*innen planbare Pachteinnahmen für den notwendigen Waldumbau und für uns alle ist sie aktiver Klima- und Artenschutz.

Verlässliche Einnahmen

Das Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) ermöglicht den Standortgemeinden gemäß ihres Flächenanteils im Umkreis von 2,5 Kilometern um jedes Windrad Einnahmen von 0,2 Cent je produzierter Kilowattstunde über die 20 Jahre lange Gesamtdauer der EEG-Vergütung. Für die Gemeinde Finnentrop bedeutet das jährliche Einnahmen von rund 120.000€. Diese Gewinne bleiben vor Ort und können beispielsweise für Investitionen in lokale Infrastrukturprojekte genutzt werden.

Effektiver Klimaschutz

Je nach Standort produzieren Windenergie-Anlagen bereits nach drei bis sieben Monaten mehr Strom als für ihre Herstellung benötigt wurde. Während ihrer Laufzeit von 20 Jahren erzeugen sie gut 40- bis 70-mal so viel Energie, wie für ihre Herstellung, Nutzung und Entsorgung eingesetzt wird. Damit sind sie ein wichtiger Baustein zum Klimaschutz und bei der Dekarbonisierung der Wirtschaft.

Hervorragende CO2-Bilanz

Auch an Forststandorten ist die CO2-Bilanz von Windrädern mehr als positiv. Mit etwa 0,5 Hektar dauerhaft beanspruchter Fläche benötigen sie nicht nur sehr wenig Platz, eine moderne Windenergie-Anlage spart auch mehr als 700-mal so viel CO2 ein, als der Wald auf der gleichen Fläche binden kann. Die in Anspruch genommene Fläche wird zudem an anderer Stelle kompensiert.

Geregelter Rückbau

Der spätere Rückbau der Anlagen ist bereits in der Genehmigung geregelt. Dazu wird eine behördlich festgesetzte Rückbausumme hinterlegt. Das garantiert den Rückbau auch im Falle einer Betreiberinsolvenz. Zudem lassen sich Windenergie-Anlagen nahezu komplett recyclen. Stahl, Beton und Metalle werden den etablierten Recycling-Kreisläufen zugeführt. Die Verbundstoffe der Rotorblätter dienen unter anderem der Zementindustrie als Zuschlagsstoff.

Über den Tellerrand

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Zeitplan

Die wichtigsten Meilensteine

2009
Projektbeginn

Die Planung des Projekts beginnt, außerdem stellt sich JUWI (damals noch Windwärts) erstmals ber der Gemeindeverwaltung in Finnentrop vor.

2012
Naturschutzkartierungen

Die Gemeinde Finnentrop hat ein Klimaschutzkonzept erarbeitet, eine besonders hohe Priorität des Konzepts: Windenergie. Die Fläche am Oberbecken wird aufgrund ihres windhöffigen Standorts als besonders geeignet bezeichnet.

JUWI beginnt mit Naturschutzkartierungen. Eine besondere Herausforderung liegt in der örtlichen Population von Rotmilan und Schwarzstorch.

2018
Erhalt des Vorbescheids

Nach weiteren umfangreichen Artenschutzuntersuchungen und einer Reduktion der Planung von acht auf fünf Windenergieanlagen beantragt JUWI beim Kreis Olpe einen Vorbescheid. Damit soll geklärt werden, ob der Flächennutzungsplan der Gemeinde Finnentrop den geplanten Standorten entgegen steht.

2022
Kreis Olpe erteilt Vorbescheid für 5 Windkraftanlagen

Mit dem Vorbescheid wird festgestellt, dass der Flächennutzungslan dem geplanten Windpark nicht entgegensteht. Noch im selben Jahr verschmelzen Windwärts und JUWI miteinander. Das Projekt wird nun von JUWI betreut und entwickelt. 

September
2023
Beantragung der Bau- und Betriebsgenehmigung

Auf Grundlage des Vorbescheids hat JUWI die vollständige Bau- und Betriebsgenehmigung beim Kreis Olpe als zuständige Genehmigungsbehörde im September beantragt.

Ende
2025
Abschluss Genehmigungsverfahren

Voraussichtlich bis Ende 2025 sind die Genehmigungsverfahren im Kreis Olpe abgeschlossen.

Winter
2026
Baubeginn der Windkraftanlagen

Aus naturschutzrechtlichen Gründen dürfen bestimmte Tätigkeiten, wie zum Beispiel Baumfällarbeiten, ausschließlich in den Wintermonaten außerhalb der Setz- und Legeperiode durchgeführt werden. Daher beginnt die Bauphase für die 5 Windenergie-Anlagen voraussichtlich im Winter 2026.

2027
Inbetriebnahme und Fertigstellung

Nach Abschluss aller Bauarbeiten können die Anlagen in Betrieb gehen. Die Inbetriebnahmephase geht über mehrere Tage. Dabei durchlaufen die Anlagen alle Leistungsbereiche.

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2009
Projektbeginn
2012
Naturschutzkartierungen
2018
Erhalt des Vorbescheids
2022
Kreis Olpe erteilt Vorbescheid für 5 Windkraftanlagen
September 2023
Beantragung der Bau- und Betriebsgenehmigung
Ende 2025
Abschluss Genehmigungsverfahren
Winter 2026
Baubeginn der Windkraftanlagen
2027
Inbetriebnahme und Fertigstellung
Wer wir sind

Über JUWI

Wir sind einer der führenden Spezialisten im Bereich der erneuerbaren Energien und bieten die komplette Projektentwicklung sowie weitere Dienstleistungen rund um den Bau und die Betriebsführung von Windparks und Solaranlagen an. Seit mehr als 30 Jahren planen und errichten wir Wind- und Solarparks im In- und Ausland. Weltweit beschäftigt JUWI rund 1.350 Mitarbeitende. Seit 2014 ist die Mannheimer MVV Energie AG Mehrheitseigentümer der JUWI-Gruppe. Bislang haben wir an rund 200 Standorten mehr als 1.250 Windenergie-Anlagen errichtet und mehr als 2.000 PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 3.700 Megawatt.

Antworten

Gut zu wissen

Wie lassen sich Windenergie und Naturschutz vereinbaren?

Zu jedem Genehmigungsverfahren gehören umfangreiche Artenschutzuntersuchungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen. Dabei wird in Absprache mit den Naturschutzbehörden und des Bundesnaturschutzgesetzes untersucht, welche windkraftsensiblen Arten wie zum Beispiel Schwarz- oder Weißstorch, Rotmilan oder Mäusebussard in einem Gebiet von bis zu fünf Kilometer um den geplanten Windpark leben. Die Genehmigung einer Anlage hängt wesentlich vom Ergebnis dieser Untersuchungen ab. Die Behörde kann auch Auflagen verhängen und verlangen, dass die Anlage während hochfrequentierter Flugzeiten der Fledermäuse oder Brutzeiten und Aufzuchtzeiten von Greifvögeln abgeschaltet wird.

Für Eingriffe in die Natur und das Landschaftsbild erfolgen Ausgleichsmaßnahmen. So können zum Beispiel Aufforstungen und ökologischer Waldumbau, Schaffung von Nahrungshabitaten für geschützte Vögel oder Brutkästen für Fledermäuse geschaffen werden.

Wie viel Fläche benötigt ein Windrad?

Eine Windenergieanlage (Beispiel: Vestas V162)  benötigt dauerhaft eine Fläche von ca. 0,5 Hektar. Das entspricht 85 Prozent der Fläche eines Fußballplatzes. Rund zwei Drittel der genutzten Fläche wird nach Ende der Bauarbeiten durch Pflanzung und Pflege wieder aufgeforstet. Die Fundamentfläche beträgt im Durchmesser rund 20 Meter, die Tiefe zwischen zwei und vier Metern.

Schon bei der Planung werden Kalamitäts- und Windwurfflächen sowie das bestehende Waldwegenetz berücksichtigt, um den Eingriff möglichst minimal zu halten. Gibt es Wege, müssen disese gegebenenfalls noch verbreitet und geschottert werden. Qualifizierte und mit der Naturschutzbehörde abgestimmte Ausgleichsmaßnahmen sorgen dafür, dass Flora und Fauna geschützt werden.

Wie werden die Bürgerinnen und Bürger vor Ort beteiligt?

Im Rahmen des öffentlichen Genehmigungsverfahrens werden Bürgerinnen und Bürger beteiligt. Etwaige Anmerkungen werden in einem öffentlichen Erörterungstermin, den die zuständige Genehmigungsbehörde festsetzt, aufgegriffen und diskutiert. 

Finanziell werden die Bürgerinnen und Bürger indirekt über die Kommunalabgabe in Höhe von 0,2 Cent je produzierter Kilowattstunde und Betriebsjahr über die 20 Jahre währende EEG-Vergütungsdauer beteiligt. Diese geht an alle Gemeinden, die gemäß ihres Flächenanteils in einem 2,5 Kilometer Radius um die Anlagenstandpunkte liegen. Der Vorteil: Dieses Geld bleibt in den Kommunen und kann vor Ort investiert werden.

Ihre Kontakte

Am Anfang steht das Gespräch. Wir freuen uns auf Sie!

Dennis Zeitz

Projektleiter

Christian Hinsch

Leiter Unternehmenskommunikation/ Pressesprecher
Tel. +4967329657-1201
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