Windpark Schaltdorf
Klima schützen, unabhängig machen, Wertschöpfung stärken
Die bayerische Staatsregierung, regionale Unternehmen und Arbeitgeber sowie Privatpersonen unterstützen die Energiewende in Bayern und möchten die Nutzung der Erneuerbaren Energien, insbesondere auch die Windenergie, weiter ausbauen. Unser Ziel ist es, klimafreundlichen Strom zu erzeugen, uns so unabhängiger von fossilen Rohstoffimporten zu machen und gleichzeitig die lokale Wertschöpfung zu stärken. Hierzu planen wir die Errichtung und den Betrieb von fünf Windenergie-Anlagen der Hersteller Nordex, Vestas oder Enercon mit einem Rotordurchmesser von ca. 160 - 180 Metern, einer Nabenhöhe von ca. 170 - 200 Metern und einer installierten Nennleistung von je ca. 7 Megawatt (entspricht 7.000 kW).
Forstwirtschaftlich genutzter Höhenzug
Der geplante Windpark liegt auf dem Höhenzug in und rund um das Schöfbachholz. Die Standorte werden derzeit ausschließlich forstwirtschaftlich genutzt und weisen zum Teil erhebliche Schäden auf, unter anderem durch Trockenheit und/oder den Borkenkäfer. Durch eine intelligente Auswahl der Fundamentstandorte, beispielsweise auf vorgeschädigten Flächen oder in jungen Fichten-Monokulturen, kann der Eingriff in ökologisch und wirtschaftlich wertvollen Baumbestand minimiert werden. Die Anlagenstandorte werden so weit wie möglich entlang der Waldwege geplant, um den Eingriff in Natur und Landschaft auf ein Mindestmaß zu reduzieren.
Die Standorte der Anlagen werden so gewählt, dass ein Mindestabstand von 1.000 Metern zu den umliegenden Wohnsiedlungen eingehalten wird. Alle gesetzlichen Grenzwerte, unter anderem bezüglich Schall, Schattenwurf, Artenschutz und späterem Rückbau der Anlagen, werden eingehalten. Zur Reduzierung des nächtlichen Blinkens werden die Anlagen mit einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung ausgestattet, sodass der Windpark nachts nur bei Annäherung eines Luftfahrzeugs blinkt.
Das Projekt und alle Verträge sind außerdem so angelegt, dass die Windenergieanlagen inklusive der Fundamente nach spätestens 30 Jahren wieder zurückgebaut werden. Der Rückbau und die Wiederherstellung, zum Beispiel durch Aufforstung der „temporär“ genutzten Flächen, werden von JUWI bereits für das Genehmigungsverfahren detailliert geplant. Diese Pläne werden von den Genehmigungsbehörden im Verfahren geprüft. Die Freigabe erfolgt nur bei Einhaltung aller Auflagen.
Faszinierende Eindrücke von einer unserer Baustellen in Rheinland-Pfalz
Über JUWI
Wir sind einer der führenden Spezialisten im Bereich der erneuerbaren Energien und bieten die komplette Projektentwicklung sowie weitere Dienstleistungen rund um den Bau und die Betriebsführung von Windparks und Solaranlagen an. Seit mehr als 30 Jahren planen und errichten wir Wind- und Solarparks im In- und Ausland. Weltweit beschäftigt JUWI rund 1.350 Mitarbeitende. Seit 2014 ist die Mannheimer MVV Energie AG Mehrheitseigentümer der JUWI-Gruppe. Bislang haben wir an rund 200 Standorten mehr als 1.250 Windenergie-Anlagen errichtet und mehr als 2.000 PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 3.700 Megawatt.
Gut zu wissen
Zu jedem Genehmigungsverfahren gehören umfangreiche Artenschutzuntersuchungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen. Dabei wird in Absprache mit den Naturschutzbehörden und des Bundesnaturschutzgesetzes untersucht, welche windkraftsensiblen Arten wie zum Beispiel Schwarz- oder Weißstorch, Rotmilan oder Mäusebussard in einem Gebiet von bis zu fünf Kilometer um den geplanten Windpark leben. Die Genehmigung einer Anlage hängt wesentlich vom Ergebnis dieser Untersuchungen ab. Die Behörde kann auch Auflagen verhängen und verlangen, dass die Anlage während hochfrequentierter Flugzeiten der Fledermäuse oder Brutzeiten und Aufzuchtzeiten von Greifvögeln abgeschaltet wird.
Für Eingriffe in die Natur und das Landschaftsbild erfolgen Ausgleichsmaßnahmen. So können zum Beispiel Aufforstungen und ökologischer Waldumbau, Schaffung von Nahrungshabitaten für geschützte Vögel, Brutkästen für Fledermäuse geschaffen werden.
Im Rahmen des öffentlichen Genehmigungsverfahrens werden Bürgerinnen und Bürger beteiligt. Etwaige Anmerkungen werden in einem öffentlichen Erörterungstermin, den die zuständige Genehmigungsbehörde festsetzt, aufgegriffen und diskutiert.
Finanziell werden die Bürgerinnen und Bürger indirekt über die Kommunalabgabe in Höhe von 0,2, Cent je produzierter Kilowattstunde und Betriebsjahr über die 20 Jahre währende EEG-Vergütungsdauer beteiligt. Diese geht an alle Gemeinden, die gemäß ihres Flächenanteils in einem 2,5 Kilometer Radius um die Anlagenstandpunkte liegen. Der Vorteil: Dieses Geld bleibt in den Kommunen und kann vor Ort investiert werden.
Zudem können die Einnahmen aus dem Betrieb von zwei Windenergie-Anlagen, über ein sogenanntes Poolkonzept, auf mehrere Eigentümer verteilt werden. Darüber hinaus wird es eine weitere finanzielle Beteiligungsmöglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort geben, beispielsweise durch einen Bürger-Sparbrief.
Eine Windenergieanlage (Beispiel: Vestas V162) benötigt dauerhaft eine Fläche von ca. 0,5 Hektar. Das entspricht 85 Prozent der Fläche eines Fußballplatzes. Rund zwei Drittel der genutzten Fläche wird nach Ende der Bauarbeiten durch Pflanzung und Pflege wieder aufgeforstet. Die Fundamentfläche beträgt im Durchmesser rund 20 Meter, die Tiefe zwischen zwei und vier Metern.
Schon bei der Planung werden Kalamitäts- und Windwurfflächen sowie das bestehende Waldwegenetz berücksichtigt, um den Eingriff möglichst minimal zu halten. Gibt es Wege, müssen disese gegebenenfalls noch verbreitet und geschottert werden. Qualifizierte und mit der Naturschutzbehörde abgestimmte Ausgleichsmaßnahmen sorgen dafür, dass Flora und Fauna geschützt werden.
Nein. Zudem beschränkt sich die versiegelte Fläche ausschließlich auf den Fundamentbereich. Dieser ist pro Anlage ungefähr 20 Meter im Durchmesser und zwischen drei und fünf Metern tief. Das Thema Grundwasserschutz ist zudem Gegenstand des Genehmigungsverfahrens und wird von der zuständigen Wasscherschutzbehörde begutachtet.
Die Nutzung von Windenergie ist wichtig, weil der Regierungsbezirk Niederbayern und das gesamte Bayern trotz hoher Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien weiterhin auf Stromimporte angewiesen sind. Viele Gemeinden in Niederbayern erzeugen bereits mehr Strom aus erneuerbaren Energien, vor allem Photovoltaik und Biogas, als sie selbst verbrauchen. Berücksichtigt man jedoch die Industrie und das Gewerbe, sinkt der Anteil des selbst erzeugten Stroms auf 85 % im Regierungsbezirk Niederbayern. In Gesamtbayern sind es nur 49 % (Quelle Energie-Atlas-Bayern). Bayern ist daher weiterhin auf andere Bundesländer oder das Ausland angewiesen, um das Klimaziel zu erreichen.
Windenergie liefert besonders in den sonnenarmen Monaten und nachts wichtige Energieerträge und ist zudem kostengünstiger als konventionelle Kraftwerke.