Windpark Schöllkopf

Wir treiben die Energiewende voran und sorgen für noch mehr gute Energie. Mit den geplanten Anlagen produzieren wir Strom für über 46.600 Haushalte in Ihrer Region: zuverlässig, sauber, sicher.
Das Vorhaben

Klima schützen, unabhängig machen, Wertschöpfung stärken

Unser Ziel ist es, klimafreundlichen Strom zu erzeugen, uns so unabhängiger von fossilen Rohstoffimporten zu machen und gleichzeitig die lokale Wertschöpfung zu stärken. Hierzu planen wir die Errichtung und den Betrieb von fünf Windenergie-Anlagen mit einer installierten Nennleistung von je 7,5 Megawatt.

Der Standort

Wirtschaftliche genutzte Forstflächen

Die Flächen wurden im Rahmen einer Ausschreibung von Forst Baden-Württemberg vergeben, und wir konnten den Zuschlag erhalten. Die betreffenden Flurstücke sind in der nachfolgenden Karte dargestellt. Die bezuschlagten Gebiete liegen in den Gemarkungen Bad Wildbad, Enzklösterle und Simmersfeld. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung war das gesamte Gebiet im Regionalplan enthalten. In der Offenlage wurde die Potenzialfläche im Regionalplan verkleinert, sodass die verbleibende Fläche vollständig auf der Gemarkung Bad Wildbad liegt. Die derzeit geplanten Anlagenstandorte befinden sich alle in einer Höhe zwischen 770 und 795 Metern über Normalnull.

Die Standorte der Anlagen werden so gewählt, dass ein Mindestabstand von 1.000 Metern zu den umliegenden Wohnsiedlungen gewährleistet ist. Zudem werden die Standorte möglichst entlang der bestehenden Waldwege geplant, um den Eingriff in Natur und Landschaft auf ein Minimum zu reduzieren. Alle gesetzlichen Grenzwerte bezüglich Schallimmissionen und Schattenwurf werden eingehalten. Zur Reduzierung des nächtlichen Blinkens werden die Anlagen mit einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung ausgestattet. Der Windpark blinkt nachts somit nur noch bei Annäherung eines Luftfahrzeugs.

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5
Windenergie-Anlagen

Geplant ist der Bau von fünf Windenergie-Anlagen der 7-Megawatt-Klasse

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45 MW
Gesamtleistung

Die fünf Windenergie-Anlagen haben eine Gesamtleistung von 45 Megawatt

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45.650
Haushalte

Die Anlagen produzieren jährlich sauberen Strom für mehr als 45.600 Haushalte.

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92.050t
CO2-Einsparung

Unter Berücksichtigung der Vorketten werden jedes Jahr mehr als 92.050 Tonnen CO2 vermieden.

Gute Gründe

Frischer Wind für die Region und die Bürger*innen

Es gibt viele gute Gründe für den Ausbau der Windenergie: Sie ist die wichtigste Energiequelle im deutschen Strommix und gemeinsam mit der Photovoltaik die kostengünstigste Form der Stromgewinnung. Auf dem Weg in die Klimaneutralität des Wirtschaftsstandorts Deutschland ist sie unverzichtbar. Zudem generiert sie für die Standortkommunen verlässliche Einnahmen für ihre Bürgerinnen und Bürger, für Waldbesitzer*innen planbare Pachteinnahmen für den notwendigen Waldumbau und für uns alle ist sie aktiver Klima- und Artenschutz.

Verlässliche Einnahmen

Das Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) ermöglicht den Standortgemeinden gemäß ihres Flächenanteils im Umkreis von 2,5 Kilometern um jedes Windrad Einnahmen von 0,2 Cent je produzierter Kilowattstunde über die 20 Jahre lange Gesamtdauer der EEG-Vergütung. Die Einnahmen bleiben vor Ort und können für Investitionen in lokale Infrastrukturprojekte genutzt werden.

Effektiver Klimaschutz

Je nach Standort produzieren Windenergie-Anlagen bereits nach drei bis sieben Monaten mehr Strom als für ihre Herstellung benötigt wurde. Während ihrer Laufzeit von 20 Jahren erzeugen sie gut 40- bis 70-mal so viel Energie, wie für ihre Herstellung, Nutzung und Entsorgung eingesetzt wird. Damit sind sie ein wichtiger Baustein zum Klimaschutz und bei der Dekarbonisierung der Wirtschaft.

Hervorragende CO2-Bilanz

Auch an Forststandorten ist die CO2-Bilanz von Windrädern mehr als positiv. Mit etwa 0,5 Hektar dauerhaft beanspruchter Fläche benötigen sie nicht nur sehr wenig Platz, eine moderne Windenergie-Anlage spart auch mehr als 700-mal so viel CO2 ein, als der Wald auf der gleichen Fläche binden kann. Die in Anspruch genommene Fläche wird zudem an anderer Stelle kompensiert.

Geregelter Rückbau

Der spätere Rückbau der Anlagen ist bereits in der Genehmigung geregelt. Dazu wird eine behördlich festgesetzte Rückbausumme hinterlegt. Das garantiert den Rückbau auch im Falle einer Betreiberinsolvenz. Zudem lassen sich Windenergie-Anlagen nahezu komplett recyclen. Stahl, Beton und Metalle werden den etablierten Recycling-Kreisläufen zugeführt. Die Verbundstoffe der Rotorblätter dienen unter anderem der Zementindustrie als Zuschlagsstoff.

Über den Tellerrand

Verantwortliche berichten von Windenergie-Projekten in ihrer Gemeinde

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Zeitplan

Die wichtigsten Meilensteine

2023
Projektstart

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2024
Vertragsabschluss

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2025
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)

2025 findet die Umweltverträglichkeitsprüfung statt. Diese beinhaltet eine umfassende Prüfung der Umweltauswirkungen in Hinblick auf Artenschutz, Schutzgüter und den Umwelteinfluss durch die geplanten Anlage und wird von der Behörde geleitet.

2026
Einreichung der Genehmigungsunterlagen

Windenergie-Anlagen müssen nach dem Bundesimmissionschutzgesetz (BImSchG) genehmigt werden. Nach Abschluss der Standortplanung wird der Genehmigungsantrag eingereicht. Geprüft wird er von allen relevanten Behörden z. B. hinsichtlich Immissionsschutz, Natur- und Artenschutz, Bauordnungs- und Bauplanungsrecht. Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren dauert in der Regel bis zu 24 Monate.

2027
Genehmigungsbescheid

Nach Abschluss des Verfahrens entscheidet die Genehmigungsbehörde über die Zulassung der Anlage. Dabei werden alle relevanten Faktoren, einschließlich Umweltauswirkungen und Einwendungen, berücksichtigt.

2027
Bauvorbereitende Maßnahmen

Aus naturschutzrechtlichen Gründen dürfen bestimmte Tätigkeiten, wie zum Beispiel Baumfällarbeiten, ausschließlich in den Wintermonaten außerhalb der Setz- und Legeperiode durchgeführt werden.

2028
Zuwegung

Damit der Großkran sowie die Koponenten die die Baustelle erreichen können müssen die Wege entsprechend ertüchtigt werden. Um die Eingriffe so gering wie nötig zu halten, wird wo immer möglich auf das bestehende Waldwegenetz zurückgegriffen.

2028
Externe Verkabelung

Damit der Strom des Windparks nach Bau und Inbetriebnahme abtransportiert werden kann, werden die Windenergie-Anlagen untereinander verkabelt und dann das Anschlusskabel zum nächtsgelegenen Einspeisepunkt verlegt. Das geschieht in der Regel mit einem Kabelpflug entlang der Wegstrecke. Wo dies nicht möglich ist oder bestehende Infrastruktur gequert werden muss, kommen so genannte Spülbohrungen zum Einsatz.

2028
Fundamentbau

Zunächst steht der Bau der Fundamente ab. Diese sind in der Regel etwa 20 Meter im Durchmesser und bis 3,5 Meter tief und bestehen aus einem Ankerkorb aus Stahl, der dann mit Beton aufgefüllt wird.

2028
Turmbau

Sind die Fundamente ausgehärtet folgt der Turmbau. Die Türme bestehen entweder ganzheitlich aus mehreren Stahlsegementen oder aus einem Stahlbetontum, auf den ab etwa 80 Meter Höhe die Stahlschübe gesetzt werden. 

2028
Zug der Großkomponenten

Steht der Turm, folgt der Zug von Maschinenhaus, Rotornabe und den Rotorblättern. 

2029
Inbetriebnahme

Nach Abschluss aller Bauarbeiten können die Anlagen in Betrieb gehen. Die Inbetriebnahmephase geht über mehrere Tage. Dabei durchlaufen die Anlagen alle Leistungsbereiche.

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2023
Projektstart
2024
Vertragsabschluss
2025
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
2026
Einreichung der Genehmigungsunterlagen
2027
Genehmigungsbescheid
2027
Bauvorbereitende Maßnahmen
2028
Zuwegung
2028
Externe Verkabelung
2028
Fundamentbau
2028
Turmbau
2028
Zug der Großkomponenten
2029
Inbetriebnahme
Wer wir sind

Über JUWI

Wir sind einer der führenden Spezialisten im Bereich der erneuerbaren Energien und bieten die komplette Projektentwicklung sowie weitere Dienstleistungen rund um den Bau und die Betriebsführung von Windparks und Solaranlagen an. Seit mehr als 30 Jahren planen und errichten wir Wind- und Solarparks im In- und Ausland. Weltweit beschäftigt JUWI rund 1.350 Mitarbeitende. Seit 2014 ist die Mannheimer MVV Energie AG Mehrheitseigentümer der JUWI-Gruppe. Bislang haben wir an rund 200 Standorten mehr als 1.250 Windenergie-Anlagen errichtet und mehr als 2.000 PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 3.700 Megawatt.

Antworten

Gut zu wissen

Wie lassen sich Windenergie und Naturschutz vereinbaren?

Zu jedem Genehmigungsverfahren gehören umfangreiche Artenschutzuntersuchungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen. Dabei wird in Absprache mit den Naturschutzbehörden und des Bundesnaturschutzgesetzes untersucht, welche windkraftsensiblen Arten wie zum Beispiel Schwarz- oder Weißstorch, Rotmilan oder Mäusebussard in einem Gebiet von bis zu fünf Kilometer um den geplanten Windpark leben. Die Genehmigung einer Anlage hängt wesentlich vom Ergebnis dieser Untersuchungen ab. Die Behörde kann auch Auflagen verhängen und verlangen, dass die Anlage während hochfrequentierter Flugzeiten der Fledermäuse oder Brutzeiten und Aufzuchtzeiten von Greifvögeln abgeschaltet wird.

Für Eingriffe in die Natur und das Landschaftsbild erfolgen Ausgleichsmaßnahmen. So können zum Beispiel Aufforstungen und ökologischer Waldumbau, Schaffung von Nahrungshabitaten für geschützte Vögel, Brutkästen für Fledermäuse geschaffen werden.

Wie werden die Bürgerinnen und Bürger vor Ort beteiligt?

Im Rahmen des öffentlichen Genehmigungsverfahrens werden Bürgerinnen und Bürger beteiligt. Etwaige Anmerkungen werden in einem öffentlichen Erörterungstermin, den die zuständige Genehmigungsbehörde festsetzt, aufgegriffen und diskutiert. 

Finanziell werden die Bürgerinnen und Bürger indirekt über die Kommunalabgabe in Höhe von 0,2, Cent je produzierter Kilowattstunde und Betriebsjahr über die 20 Jahre währende EEG-Vergütungsdauer beteiligt. Diese geht an alle Gemeinden, die gemäß ihres Flächenanteils in einem 2,5 Kilometer Radius um die Anlagenstandpunkte liegen. Der Vorteil: Dieses Geld bleibt in den Kommunen und kann vor Ort investiert werden.

Wie groß ist der Flächenverbrauch eines Windrads

Eine Windenergieanlage (Beispiel: Vestas V162)  benötigt dauerhaft eine Fläche von ca. 0,5 Hektar. Das entspricht 85 Prozent der Fläche eines Fußballplatzes. Rund zwei Drittel der genutzten Fläche wird nach Ende der Bauarbeiten durch Pflanzung und Pflege wieder aufgeforstet. Die Fundamentfläche beträgt im Durchmesser rund 20 Meter, die Tiefe zwischen zwei und vier Metern.

Schon bei der Planung werden Kalamitäts- und Windwurfflächen sowie das bestehende Waldwegenetz berücksichtigt, um den Eingriff möglichst minimal zu halten. Gibt es Wege, müssen disese gegebenenfalls noch verbreitet und geschottert werden. Qualifizierte und mit der Naturschutzbehörde abgestimmte Ausgleichsmaßnahmen sorgen dafür, dass Flora und Fauna geschützt werden.

Haben Windenergie-Anlagen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt?

Nein. Zudem beschränkt sich die versiegelte Fläche ausschließlich auf den Fundamentbereich. Dieser ist pro Anlage ungefähr 20 Meter im Durchmesser und zwischen drei und fünf Metern tief. Das Thema Grundwasserschutz ist zudem Gegenstand des Genehmigungsverfahrens und wird von der zuständigen Wasscherschutzbehörde begutachtet. 

Welche ökologischen Ersatzmaßnahmen werden vor Ort umgesetzt?

Individuell anzupassen (siehe Beispiel Junge Donau): Am Standort Junge Donau haben wir Ersatzlebensraum für die Haselmaus durch die Aufwertung umgebender Waldflächen geschaffen. Konkret heißt das, wir haben Fichtenbestände auf einer Fläche von 7,8 Hektar ausgedünnt und blüten- und beerenreiche Sträucher neu gesetzt. Für Fledermäuse haben wir zudem eine 4,9 Hektar große Fläche im Staatsforst westlich des Windparks aus der Bewirtschaftung genommen.

Ihre Kontakte

Am Anfang steht das Gespräch. Wir freuen uns auf Sie!

Matthias Pfister

Projektleiter

Christian Hinsch

Leiter Unternehmenskommunikation/ Pressesprecher
Tel. +4967329657-1201
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