Windpark Südlicher Leimenberg
Klima schützen, unabhängig machen, Wertschöpfung stärken
Unser Ziel ist es, klimafreundlichen Strom für Thüringen zu erzeugen, den Freistaat so unabhängiger von fossilen Rohstoffimporten zu machen und gleichzeitig die lokale Wertschöpfung zu stärken. Hierzu planen wir auf der Fläche „Südlicher Leimenberg“ in der Gemeinde Hörselberg-Hainich, Gemarkung Großenlupnitz, den Bau von 6 Windenergie-Anlagen.
Nach Vorliegen der Brut- und Rastvogelkartierungen im kommenden Jahr (2024) werden die exakten Anlagenstandorte bestimmt. Ein Abstand von 1.000 Metern zu jeder Siedlung wird dabei eingehalten.
2024 soll der Genehmigungsantrag eingereicht werden. Bis dahin wird auch der genaue Anlagentyp feststehen. Die Auswahl erfolgt gemäß aktuellem Stand der Technik (6-Megawatt-Klasse, 170 Meter Rotordurchmesser, 170 Meter Nabenhöhe).
Faire Windenergie
JUWI setzt bei seinen Planungen auf Transparenz und Beteiligung und achtet die Leitlinien für faire Windenergie gemäß der Thüringer Energie- und Greentech-Agentur ThEGA.
Landwirtschaftlich geprägt
Die Erschließung des Standortes am Südlichen Leimenberg soll über die Autobahn A4, Abfahrt Eisenach-West nord-westlich des Standortes in der Nähe von Krauthausen gelegen, erfolgen. Von dort geht es weiter über die Bundesstraße B19 in südöstlicher Richtung bis an den Standort heran. Um den Eingriff in Natur und Landschaft auf ein Mindestmaß zu reduzieren, sind die Anlagenstandorte soweit möglich entlang der Feldwege geplant.
Durch das Gebiet des geplanten Windparks verlaufen mehrere Hochspannungsleitungen der 110 kV-Ebene. Zum Weitertransport des Stroms aus dem Windpark mit dieser Trasse ist der Bau eines eigenen Umspannwerkes am westlichen Rand des Windparks geplant. Eingespeist wird der Strom in das Netz des regionalen Betreibers TEN.
Mit einem großen Industriebetrieb vor Ort prüfen wir zudem gemeinsam, inwiefern für einen Teil des erzeugten Stromes neben dem Netzbezug auch eine direkte Anbindung aus dem Windpark in den Werksstandort technisch, regulatorisch und wirtschaftlich umsetzbar ist.
Über JUWI
Wir sind einer der führenden Spezialisten im Bereich der erneuerbaren Energien und bieten die komplette Projektentwicklung sowie weitere Dienstleistungen rund um den Bau und die Betriebsführung von Windparks und Solaranlagen an. Seit mehr als 30 Jahren planen und errichten wir Wind- und Solarparks im In- und Ausland. Weltweit beschäftigt JUWI rund 1.350 Mitarbeitende. Seit 2014 ist die Mannheimer MVV Energie AG Mehrheitseigentümer der JUWI-Gruppe. Bislang haben wir an rund 200 Standorten mehr als 1.250 Windenergie-Anlagen errichtet und mehr als 2.000 PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 3.700 Megawatt.
Mit dem Freistaat Thüringen verbindet JUWI ein Meilenstein in der Firmenhistorie. Unsere 1.000ste Windenergie-Anlage haben wir 2020 im Schmöllner Ortsteil Mohlis (Altenburger Land) errichtet.
Gut zu wissen
Zu jedem Genehmigungsverfahren gehören umfangreiche Artenschutzuntersuchungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen. Dabei wird in Absprache mit den Naturschutzbehörden und gemäß des Bundesnaturschutzgesetzes untersucht, welche windkraftsensiblen Arten wie zum Beispiel Schwarz- oder Weißstorch, Rotmilan oder Mäusebussard in einem Gebiet von bis zu fünf Kilometer um den geplanten Windpark leben. Die Genehmigung einer Anlage hängt wesentlich vom Ergebnis dieser Untersuchungen ab.
Für Eingriffe in die Natur und das Landschaftsbild erfolgen Ausgleichsmaßnahmen. So können zum Beispiel Aufforstungen und ökologischer Waldumbau, Schaffung von Nahrungshabitaten für geschützte Vögel, Brutkästen für Fledermäuse geschaffen werden.
Im Rahmen des öffentlichen Genehmigungsverfahrens werden Bürgerinnen und Bürger beteiligt. Etwaige Anmerkungen werden in einem öffentlichen Erörterungstermin, den die zuständige Genehmigungsbehörde festsetzt, aufgegriffen und diskutiert.
Finanziell werden die Bürgerinnen und Bürger indirekt über die Kommunalabgabe in Höhe von 0,2 Cent je produzierter Kilowattstunde und Betriebsjahr über die 20 Jahre währende EEG-Vergütungsdauer beteiligt. Diese geht an alle Gemeinden, die gemäß ihres Flächenanteils in einem 2,5 Kilometer Radius um die Anlagenstandpunkte liegen. Der Vorteil: Dieses Geld bleibt in den Kommunen und kann vor Ort investiert werden.
Eine Windenergieanlage (Beispiel: Vestas V162) benötigt dauerhaft eine Fläche von ca. 0,5 Hektar. Das entspricht 85 Prozent der Fläche eines Fußballplatzes. Rund zwei Drittel der genutzten Fläche wird nach Ende der Bauarbeiten durch Pflanzung und Pflege wieder hergestellt. Die Fundamentfläche beträgt im Durchmesser rund 20 Meter, die Tiefe zwischen zwei und vier Metern.
Schon bei der Planung werden Kalamitäts- und Windwurfflächen sowie das bestehende Wegenetz berücksichtigt, um den Eingriff möglichst minimal zu halten. Gibt es Wege, müssen disese gegebenenfalls noch verbreitet und geschottert werden. Qualifizierte und mit der Naturschutzbehörde abgestimmte Ausgleichsmaßnahmen sorgen dafür, dass Flora und Fauna geschützt werden.
Nein. Zudem beschränkt sich die versiegelte Fläche ausschließlich auf den Fundamentbereich. Dieser ist pro Anlage ungefähr 20 Meter im Durchmesser und zwischen drei und fünf Metern tief. Das Thema Grundwasserschutz ist zudem Gegenstand des Genehmigungsverfahrens und wird von der zuständigen Wasscherschutzbehörde begutachtet.