Windpark Volkfien

Wir treiben die Energiewende voran und sorgen für noch mehr gute Energie. Mit den geplanten Anlagen produzieren wir Strom für über 60.000 Haushalte in Ihrer Region: zuverlässig, sauber, sicher.
Das Vorhaben

Klima schützen, unabhängig machen, Wertschöpfung stärken

Unser Ziel ist es, klimafreundlichen Strom zu erzeugen, uns so unabhängiger von fossilen Rohstoffimporten zu machen und gleichzeitig die lokale Wertschöpfung zu stärken. Dafür planen wir den Bau von bis zu neun Windenergie-Anlagen der 7-Megawatt-Klasse auf der Windpotenzialfläche Volkfien im Bereich der Gemeindegrenze zwischen Jameln, Karwitz und der Stadt Dannenberg an der Elbe. Die Anlagen sollen einen Rotordurchmesser von 170 bis 180 Metern und eine Gesamthöhe von 261 Metern erreichen. Alle gesetzlichen Grenzwerte bezüglich Schallimmissionen und Schattenwurf werden eingehalten. Zur Reduzierung des nächtlichen Blinkens werden die Anlagen mit einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung ausgestattet. Der Windpark blinkt nachts dann nur noch bei Annäherung eines Luftfahrzeugs.

Die Energieregion Wendland setzt auf die Zukunft: In den Gemeinden Jameln, Karwitz, Zernien, Schnega und Göhrde sowie bei der Stadt Dannenberg an der Elbe sind weitere Windparks von JUWI in Planung. Auf unserer Projektwebseite finden Sie alle Informationen zu den aktuellen Vorhaben.

Der Standort

Forstflächen auf trockenen Böden

Die Potenzialfläche umfasst rund 172 Hektar überwiegend forstwirtschaftlich genutzte Fläche und erstreckt sich entlang der Gemeindegrenze zwischen Jameln, Karwitz und der Stadt Dannenberg an der Elbe. Der erzeugte Strom wird in das örtliche 110-kV-Netz der Avacon eingespeist. Die Netzeinspeisung erfolgt über ein eigenes Umspannwerk des Windparks.

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9
Windenergie-Anlagen

Geplant ist der Bau von bis zu neun Windenergie-Anlagen der 7-Megawatt-Klasse

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64,8 MW
Gesamtleistung

Die neun Windenergie-Anlagen haben eine Gesamtleistung von rund 64,8 Megawatt

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60.900
Haushalte

Die Anlagen produzieren jährlich sauberen Strom für mehr als 60.900 Haushalten

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122.000t
CO2-Einsparung

Unter Berücksichtigung der Vorketten werden jedes Jahr mehr als 122.000 Tonnen CO2 vermieden

Ablauf eines Genehmigungsverfahrens

Die Schritte im Überblick

Das Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Genehmigung von Windenergie-Anlagen gliedert sich in verschiedene Schritte. Hier finden Sie eine grundlegende Übersicht.

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Antragsstellung

Der Betreiber stellt einen Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung beim zuständigen Landratsamt oder der kreisfreien Stadt. 

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Behördenbeteiligung

Verschiedene Behörden werden in das Verfahren einbezogen. Es handelt sich dabei um Fachbehörden zu den Themen Umweltschutz, Denkmalschutz, der Bauaufsicht, Brandschutz, Bodenmanagement, Wasserbehörden, Abfall etc. sowie weitere Beteiligte, wie Bundeswehr, Flugsicherung oder Forstverwaltung. 

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Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)

Wenn eine UVP erforderlich ist, wird diese durchgeführt. Die UVP beinhaltet eine umfassende Prüfung der Umweltauswirkungen der geplanten Anlage und wird von der Behörde geleitet.

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Öffentliche Auslegung

Der Genehmigungsantrag und alle relevanten Unterlagen können öffentlich ausgelegt werden. Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Darüber entscheidet die Behörde.

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Erörterungstermin

Ein Erörterungstermin wird abgehalten, um die Einwände der Bürgerinnen und Bürger zu diskutieren und Lösungen zu finden. Die Behörde entscheidet, ob sie das für notwendig erachtet. Dies ist eine Gelegenheit für eine direkte Kommunikation zwischen den Beteiligten.

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Genehmigungsbescheid

Nach Abschluss des Verfahrens entscheidet die Genehmigungsbehörde über die Zulassung der Anlage. Dabei werden alle relevanten Faktoren, einschließlich Umweltauswirkungen und Einwendungen, berücksichtigt.

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Auflagen und Nebenbestimmungen

Der Genehmigungsbescheid enthält Auflagen und Nebenbestimmungen, die sicherstellen sollen, dass die Anlage den immissionsschutzrechtlichen Vorgaben entspricht. 

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Betriebsphase

Nach Erhalt der Genehmigung kann die Anlage in Betrieb genommen werden. Während der Betriebsphase überwacht die Behörde die Einhaltung der Auflagen. Das genaue Verfahren kann je nach Art und Größe der geplanten Anlage variieren. Zudem werden die Bürgerinnen und Bürger sowie betroffenen Interessengruppen in den Prozess eingebunden, um ihre Anliegen zu berücksichtigen.

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Antragsstellung
Behördenbeteiligung
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
Öffentliche Auslegung
Erörterungstermin
Genehmigungsbescheid
Auflagen und Nebenbestimmungen
Betriebsphase
Windradbau im Zeitraffer

Eindrücke von einer unserer Baustellen in Rheinland-Pfalz

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Gute Gründe

Frischer Wind für die Region und die Bürger*innen

Es gibt viele gute Gründe für den Ausbau der Windenergie: Sie ist die wichtigste Energiequelle im deutschen Strommix und gemeinsam mit der Photovoltaik die kostengünstigste Form der Stromgewinnung. Auf dem Weg in die Klimaneutralität des Wirtschaftsstandorts Deutschland ist sie unverzichtbar. Zudem generiert sie für die Standortkommunen verlässliche Einnahmen für ihre Bürgerinnen und Bürger, für Waldbesitzer*innen planbare Pachteinnahmen für den notwendigen Waldumbau und für uns alle ist sie aktiver Klima- und Artenschutz.

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Verlässliche Einnahmen

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz ermöglicht eine finanzielle Beteiligung der Kommunen im Umkreis von 2,5 Kilometern um die Windenergieanlagen in Höhe von 0,2 Cent pro eingespeister Kilowattstunde. Damit entstehen über die gesamte Betriebsdauer des Windparks zusätzliche Einnahmen für die kommunalen Haushalte von Jameln, Karwitz und Dannenberg in Höhe von etwa 35.000 Euro pro Windenergie-Anlage und Jahr. Seit dem 19. April 2024 schreibt das Niedersächsische Beteiligungsgesetz eine zusätzliche Beteiligung von 0,1 Cent pro Kilowattstunde (ca. 17.500 Euro pro Anlage und Jahr) vor.

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Effektiver Klimaschutz

Je nach Standort produzieren Windenergie-Anlagen bereits nach drei bis sieben Monaten mehr Strom als für ihre Herstellung benötigt wurde. Während ihrer Laufzeit von 20 Jahren erzeugen sie gut 40- bis 70-mal so viel Energie, wie für ihre Herstellung, Nutzung und Entsorgung eingesetzt wird. Damit sind sie ein wichtiger Baustein zum Klimaschutz und bei der Dekarbonisierung der Wirtschaft.

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Hervorragende CO2-Bilanz

Auch an Forststandorten ist die CO2-Bilanz von Windrädern mehr als positiv. Mit etwa 0,5 Hektar dauerhaft beanspruchter Fläche benötigen sie nicht nur sehr wenig Platz, eine moderne Windenergie-Anlage spart auch mehr als 700-mal so viel CO2 ein, als der Wald auf der gleichen Fläche binden kann. Die in Anspruch genommene Fläche wird zudem an anderer Stelle kompensiert.

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Geregelter Rückbau

Der spätere Rückbau der Anlagen ist bereits in der Genehmigung geregelt. Dazu wird eine behördlich festgesetzte Rückbausumme hinterlegt. Das garantiert den Rückbau auch im Falle einer Betreiberinsolvenz. Zudem lassen sich Windenergie-Anlagen nahezu komplett recyclen. Stahl, Beton und Metalle werden den etablierten Recycling-Kreisläufen zugeführt. Die Verbundstoffe der Rotorblätter dienen unter anderem der Zementindustrie als Zuschlagsstoff.

Antworten

Gut zu wissen

Wie lassen sich Windenergie und Naturschutz vereinbaren?

Zu jedem Genehmigungsverfahren gehören umfangreiche Artenschutzuntersuchungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen. Dabei wird in Absprache mit den Naturschutzbehörden und des Bundesnaturschutzgesetzes untersucht, welche windkraftsensiblen Arten wie zum Beispiel Schwarz- oder Weißstorch sowie Rotmilan in einem Gebiet von bis zu fünf Kilometer um den geplanten Windpark leben. Die Genehmigung einer Anlage hängt wesentlich vom Ergebnis dieser Untersuchungen ab. Die Behörde kann auch Auflagen verhängen und verlangen, dass die Anlage während hochfrequentierter Flugzeiten der Fledermäuse oder Brutzeiten und Aufzuchtzeiten von Greifvögeln abgeschaltet wird.

Für Eingriffe in die Natur und das Landschaftsbild erfolgen Ausgleichsmaßnahmen. So können zum Beispiel Aufforstungen und ökologischer Waldumbau, Schaffung von Nahrungshabitaten für geschützte Vögel, Brutkästen für Fledermäuse geschaffen werden.

Wie groß ist der Flächenverbrauch eines Windrads

Eine Windenergie-Anlage (Beispiel: Vestas V162) benötigt dauerhaft eine Fläche von ca. 0,5 Hektar. Das entspricht 85 Prozent der Fläche eines Fußballplatzes. Rund zwei Drittel der genutzten Fläche wird nach Ende der Bauarbeiten durch Pflanzung und Pflege wieder aufgeforstet. Die Fundamentfläche beträgt im Durchmesser rund 20 Meter, die Tiefe zwischen zwei und vier Metern.

Schon bei der Planung werden Kalamitäts- und Windwurfflächen sowie das bestehende Waldwegenetz berücksichtigt, um den Eingriff möglichst minimal zu halten. Gibt es Wege, müssen diese gegebenenfalls noch verbreitet und geschottert werden. Qualifizierte und mit der Naturschutzbehörde abgestimmte Ausgleichsmaßnahmen sorgen dafür, dass Flora und Fauna geschützt werden.

Haben Windenergie-Anlagen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt?

Nein. Zudem beschränkt sich die versiegelte Fläche ausschließlich auf den Fundamentbereich. Dieser ist pro Anlage ungefähr 20 Meter im Durchmesser und zwischen drei und fünf Metern tief. Das Thema Grundwasserschutz ist zudem Gegenstand des Genehmigungsverfahrens und wird von der zuständigen Wasserschutzbehörde begutachtet. 

Wer wir sind

Über JUWI

Wir sind einer der führenden Spezialisten im Bereich der erneuerbaren Energien und bieten die komplette Projektentwicklung sowie weitere Dienstleistungen rund um den Bau und die Betriebsführung von Windparks und Solaranlagen an. Seit mehr als 30 Jahren planen und errichten wir Wind- und Solarparks im In- und Ausland. Weltweit beschäftigt JUWI rund 1.350 Mitarbeitende. Seit 2014 ist die Mannheimer MVV Energie AG Mehrheitseigentümer der JUWI-Gruppe. Bislang haben wir an rund 200 Standorten mehr als 1.300 Windenergie-Anlagen errichtet und mehr als 2.000 PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 4.000 Megawatt.

Erneuerbare Energien für das Wendland

Die Energieregion Wendland setzt auf die Zukunft: In den Gemeinden Jameln, Karwitz, Zernien, Schnega und Göhrde sowie bei der Stadt Dannenberg (Elbe) sind weitere Windparks von JUWI in Planung. Auf unserer Projektwebseite finden Sie alle Informationen zu den aktuellen Vorhaben.

Ihre Kontakte

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Dagmar Krüger

Projektleiterin
Tel. +49 511 123573-645
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Norbert Hamann

Ansprechpartner Feldakquise
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Silvia Augustin

Leiterin Unternehmenskommunikation/ Presespecherin
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