Windpark Waldbrunn

Wir sorgen für noch mehr gute Energie im Neckar-Odenwald-Kreis. Mit den geplanten Anlagen produzieren wir Strom für etwa 33.000 Haushalte: zuverlässig, sauber, sicher.
Das Vorhaben

Klima schützen, unabhängig machen, Wertschöpfung stärken

Unser Ziel ist es, klimafreundlichen Strom zu erzeugen, uns so unabhängiger von fossilen Rohstoffimporten zu machen und gleichzeitig die lokale Wertschöpfung zu stärken. Hierzu planen wir im Markgrafenwald nördlich von Waldbrunn die Errichtung von bis zu sieben Windenergie-Anlagen der neuesten Generation. Die Windräder vom Typ Vestas V162 haben einen Rotordurchmesser von 162 Metern, eine Nabenhöhe von 169 Metern – und damit eine Gesamthöhe von etwa 250 Metern. Der Windpark wird etwa 33.000 Haushalte mit klimaneutralem Strom versorgen können.

Der Standort

Forstwirtschaftlich genutzter Höhenzug

Der nordwestliche Teil des Plangebietes, mit Platz für zwei Windenergie-Anlagen, liegt auf der Gemarkung Eberbach (Rhein-Neckar-Kreis), der größere südöstliche Teil befindet sich auf der Gemarkung Waldbrunn (Neckar-Odenwald-Kreis). Hier können bis zu fünf WEA errichtet werden. Für beide Teile des Plangebietes gibt es seitens der Gemeinden Bestrebungen, im Rahmen einer kommunalen Bauleitplanung Flächen für die Windenergie-Nutzung auszuweisen. Sowohl die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Eberbach-Schönbrunn als auch der Gemeindeverwaltungsverband Neckargerach-Waldbrunn haben bereits Verfahren zur Aufstellung eines Flächennutzungsplans eingeleitet. In beiden Verfahren ist das Plangebiet im Markgrafenwald als Entwurfsfläche enthalten.

Die Anlagenstandorte werden so gewählt, dass zu den umliegenden Wohnsiedlungen ein Mindestabstand von 1.000 Metern eingehalten werden kann. Auch zum Jagdschloss Max-Wilhelmshöhe wird ein Abstand von 600 Metern eingehalten. Alle gesetzlichen Grenzwerte bezüglich Schallimmissionen und Schattenwurf werden eingehalten. Zur Reduzierung des nächtlichen Blinkens werden die Anlagen mit einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung ausgestattet. Der Windpark blinkt nachts dann nur noch bei Annäherung eines Luftfahrzeugs.

Die Standortplanung erfolgt flächenschonend und unter Berücksichtigung vorhandener Infrastruktur und natur- und artenschutzrechtlicher sowie forstrechtlicher Belange.

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7
Windenergie-Anlagen

Geplant ist der Bau von sieben Windenergie-Anlagen der 6-Megawatt-Klasse

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42 MW
Gesamtleistung

Der Windpark hat eine Gesamtleistung von rund 42 Megawatt

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33.000
Haushalte

Die Anlagen produzieren jährlich sauberen Strom für rund 33.000 Haushalte

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75.250 Tonnen
CO2-Emissionen

Mehr als 75.250 Tonnen CO2- Emissionen vermeiden die Windräder jedes Jahr

Windradbau im Zeitraffer

Faszinierende Eindrücke von einer Baustelle im Forst

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Gute Gründe

Frischer Wind für die Region und die Bürger*innen

Es gibt viele gute Gründe für den Ausbau der Windenergie: Sie ist die wichtigste Energiequelle im deutschen Strommix und gemeinsam mit der Photovoltaik die kostengünstigste Form der Stromgewinnung. Auf dem Weg in die Klimaneutralität des Wirtschaftsstandorts Deutschland ist sie unverzichtbar. Zudem generiert sie für die Standortkommunen verlässliche Einnahmen für ihre Bürgerinnen und Bürger, für Waldbesitzer*innen planbare Pachteinnahmen für den notwendigen Waldumbau und für uns alle ist sie aktiver Klima- und Artenschutz.

Verlässliche Einnahmen

Das Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) ermöglicht den Standortgemeinden gemäß ihres Flächenanteils im Umkreis von 2,5 Kilometern um jedes Windrad Einnahmen von 0,2 Cent je produzierter Kilowattstunde über die 20 Jahre lange Gesamtdauer der EEG-Vergütung. Die Einnahmen bleiben vor Ort und können für Investitionen in lokale Infrastrukturprojekte genutzt werden. Direkte finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger werden aktuell geprüft.

Effektiver Klimaschutz

Je nach Standort produzieren Windenergie-Anlagen bereits nach drei bis sieben Monaten mehr Strom als für ihre Herstellung benötigt wurde. Während ihrer Laufzeit von 20 Jahren erzeugen sie gut 40- bis 70-mal so viel Energie, wie für ihre Herstellung, Nutzung und Entsorgung eingesetzt wird. Damit sind sie ein wichtiger Baustein zum Klimaschutz und bei der Dekarbonisierung der Wirtschaft.

Hervorragende CO2-Bilanz

Auch an Forststandorten ist die CO2-Bilanz von Windrädern mehr als positiv. Mit etwa 0,5 Hektar dauerhaft beanspruchter Fläche benötigen sie nicht nur sehr wenig Platz, eine moderne Windenergie-Anlage spart auch mehr als 700-mal so viel CO2 ein, als der Wald auf der gleichen Fläche binden kann. Die in Anspruch genommene Fläche wird zudem an anderer Stelle kompensiert.

Geregelter Rückbau

Der spätere Rückbau der Anlagen ist bereits in der Genehmigung geregelt. Dazu wird eine behördlich festgesetzte Rückbausumme hinterlegt. Das garantiert den Rückbau auch im Falle einer Betreiberinsolvenz. Zudem lassen sich Windenergie-Anlagen nahezu komplett recyclen. Stahl, Beton und Metalle werden den etablierten Recycling-Kreisläufen zugeführt. Die Verbundstoffe der Rotorblätter dienen unter anderem der Zementindustrie als Zuschlagsstoff.

Zeitplan

Die wichtigsten Meilensteine

Herbst
2022
Start des Genehmigungsverfahrens

Nachdem alle Gutachten vorlagen, wurden die Antragsunterlagen vervollständigt und bei der zuständigen Genehmigungsbehörde eingereicht.

Sommer
2023
Offenlage

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens werden die eingereichten Unterlagen per Offenlage den Bürgerinnen und Bürgern zugänglich gemacht. Alle Antragsunterlagen können im gemeinsamen UVP-Portal der Bundesländer eingesehen werden. 

Herbst
2024
Genehmigungserhalt

Nachdem alle Antagsunterlag für vollständig erklärt wurden, diese öffentlich auslagen und all beteiligten Träger Öffentlicher Belange die Unterlagen fachlich geprüft haben kann die Genehmigung gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz erteilt werden. 

Sommer
2025
Teilnahme an der EEG Ausschreibung

Zur wettbewerblichen Ermittlung des Einspeisetarifs schreibt die Bundesnetzagentur mehrmals im Jahr bestimmte Zubaumengen aus, auf die sich Vorhabenträger mit ihren bereits genehmigten Projekten bewerben können.

Winter
2025
Bauvorbereitende Maßnahmen

Aus naturschutzrechtlichen Gründen dürfen bestimmte Tätigkeiten, wie zum Beispiel Baumfällarbeiten, ausschließlich in den Wintermonaten außerhalb der Setz- und Legeperiode durchgeführt werden.

Frühjahr
2026
Zuwegung

Damit der Großkran sowie die Koponenten die die Baustelle erreichen können müssen die Wege entsprechend ertüchtigt werden. Um die Eingriffe so gering wie nötig zu halten, wird wo immer möglich auf das bestehende Waldwegenetz zurückgegriffen.

Frühjahr
2026
Externe Verkabelung

Damit der Strom des Windparks nach Bau und Inbetriebnahme abtransportiert werden kann, werden die Windenergie-Anlagen untereinander verkabelt und dann das Anschlusskabel zum nächtsgelegenen Einspeisepunkt verlegt. Das geschieht in der Regel mit einem Kabelpflug entlang der Wegstrecke. Wo dies nicht möglich ist oder bestehende Infrastruktur gequert werden muss, kommen so genannte Spülbohrungen zum Einsatz.

Frühsommer
2026
Fundamentbau

Zunächst steht der Bau der Fundamente ab. Diese sind in der Regel etwa 20 Meter im Durchmesser und bis 3,5 Meter tief und bestehen aus einem Ankerkorb aus Stahl, der dann mit Beton aufgefüllt wird.

Sommer 2026
2023
Anlieferung der Großkomponenten

Der Transport der Großkomponenten, wie den Rotorblättern, ist oft eine große Herausforderung. Spätestens wenn es durch Wälder, enge Ortschaften oder Hügellandschaften geht, sorgen die sperrigen Komponenten für Probleme. Abhilfe schafft ein selbstfahrender, per Funk bedienbarer Transporter. Rotorblätter können für den Transport über Engstellen schräggestellt und in der Aufhängung gedreht werden. Gesteuert wird der Selbstfahrer per Fernbedienung.

Sommer
2026
Turmbau

Sind die Fundamente ausgehärtet folgt der Turmbau. Die Türme bestehen entweder ganzheitlich aus mehreren Stahlsegementen oder aus einem Stahlbetontum, auf den ab etwa 80 Meter Höhe die Stahlschübe gesetzt werden. 

Sommer
2026
Zug der Großkomponenten

Steht der Turm, folgt der Zug von Maschinenhaus, Rotornabe und den Rotorblättern. 

Herbst
2026
Inbetriebnahme

Nach Abschluss aller Bauarbeiten können die Anlagen in Betrieb gehen. Die Inbetriebnahmephase geht über mehrere Tage. dabei durchlasufen die Anlagen alle Leistungsbereiche.

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Herbst 2022
Start des Genehmigungsverfahrens
Sommer 2023
Offenlage
Herbst 2024
Genehmigungserhalt
Sommer 2025
Teilnahme an der EEG Ausschreibung
Winter 2025
Bauvorbereitende Maßnahmen
Frühjahr 2026
Zuwegung
Frühjahr 2026
Externe Verkabelung
Frühsommer 2026
Fundamentbau
Sommer 2026 2023
Anlieferung der Großkomponenten
Sommer 2026
Turmbau
Sommer 2026
Zug der Großkomponenten
Herbst 2026
Inbetriebnahme
Wer wir sind

Über JUWI

Wir sind einer der führenden Spezialisten im Bereich der erneuerbaren Energien und bieten die komplette Projektentwicklung sowie weitere Dienstleistungen rund um den Bau und die Betriebsführung von Windparks und Solaranlagen an. Seit mehr als 25 Jahren planen und errichten wir Wind- und Solarparks im In- und Ausland. Weltweit beschäftigt JUWI rund 1300 Mitarbeiter. Seit 2014 ist die Mannheimer MVV Energie AG Mehrheitseigentümer der JUWI-Gruppe. Bislang haben wir an rund 200 Standorten mehr als 1.200 Windenergie-Anlagen errichtet und mehr als 2.000 PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 3.750 Megawatt.

Wer wir sind

MVV Energie

Mit über 6.100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie einem Jahresumsatz von rund 4,2 Milliarden Euro ist MVV eines der führenden Energieunternehmen in Deutschland. Im Zentrum unseres Handelns steht die zuverlässige, wirtschaftliche und umweltfreundliche Energieversorgung unserer Kunden aus Industrie, Gewerbe und Privathaushalten. Dabei besetzen wir alle Stufen der energiewirtschaftlichen Wertschöpfungskette: von der Energieerzeugung, dem Energiehandel und der Energieverteilung über den Betrieb von Verteilnetzen bis hin zum Vertrieb, dem Umwelt- und dem Energiedienstleistungsgeschäft. Wir sind Vorreiter bei der Energiewende und haben uns mit unserem Mannheimer Modell einem strategischen Weg verpflichtet, mit dem wir bis 2040 klimaneutral und danach als eines der ersten Energieunternehmen Deutschlands #klimapositiv werden.

Antworten

Gut zu wissen

Wie lassen sich Windenergie und Naturschutz vereinbaren?

Zu jedem Genehmigungsverfahren gehören umfangreiche Artenschutzuntersuchungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen. Dabei wird in Absprache mit den Naturschutzbehörden und des Bundesnaturschutzgesetzes untersucht, welche windkraftsensiblen Arten wie zum Beispiel Schwarz- oder Weißstorch, Rotmilan oder Mäusebussard in einem Gebiet von bis zu fünf Kilometer um den geplanten Windpark leben. Die Genehmigung einer Anlage hängt wesentlich vom Ergebnis dieser Untersuchungen ab. Die Behörde kann auch Auflagen verhängen und verlangen, dass die Anlage während hochfrequentierter Flugzeiten der Fledermäuse oder Brutzeiten und Aufzuchtzeiten von Greifvögeln abgeschaltet wird.

Für Eingriffe in die Natur und das Landschaftsbild erfolgen Ausgleichsmaßnahmen. So können zum Beispiel Aufforstungen und ökologischer Waldumbau, Schaffung von Nahrungshabitaten für geschützte Vögel, Brutkästen für Fledermäuse geschaffen werden.

Wie werden die Bürgerinnen und Bürger vor Ort beteiligt?

Im Rahmen des öffentlichen Genehmigungsverfahrens werden Bürgerinnen und Bürger beteiligt. Etwaige Anmerkungen werden in einem öffentlichen Erörterungstermin, den die zuständige Genehmigungsbehörde festsetzt, aufgegriffen und diskutiert. 

Finanziell werden die Bürgerinnen und Bürger indirekt über die Kommunalabgabe in Höhe von 0,2, Cent je produzierter Kilowattstunde und Betriebsjahr über die 20 Jahre währende EEG-Vergütungsdauer beteiligt. Diese geht an alle Gemeinden, die gemäß ihres Flächenanteils in einem 2,5 Kilometer Radius um die Anlagenstandpunkte liegen. Der Vorteil: Dieses Geld bleibt in den Kommunen und kann vor Ort investiert werden.

Wie groß ist der Flächenverbrauch eines Windrads

Eine Windenergieanlage (Beispiel: Vestas V162)  benötigt dauerhaft eine Fläche von ca. 0,5 Hektar. Das entspricht 85 Prozent der Fläche eines Fußballplatzes. Rund zwei Drittel der genutzten Fläche wird nach Ende der Bauarbeiten durch Pflanzung und Pflege wieder aufgeforstet. Die Fundamentfläche beträgt im Durchmesser rund 20 Meter, die Tiefe zwischen zwei und vier Metern.

Schon bei der Planung werden Kalamitäts- und Windwurfflächen sowie das bestehende Waldwegenetz berücksichtigt, um den Eingriff möglichst minimal zu halten. Gibt es Wege, müssen disese gegebenenfalls noch verbreitet und geschottert werden. Qualifizierte und mit der Naturschutzbehörde abgestimmte Ausgleichsmaßnahmen sorgen dafür, dass Flora und Fauna geschützt werden.

Ihre Ansprechpartner

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Mareike Hopf

Projektleiterin

Christian Hinsch

Leiter Unternehmenskommunikation/ Pressesprecher
Tel. +4967329657-1201
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