Windpark Waldbrunn
Klima schützen, unabhängig machen, Wertschöpfung stärken
Unser Ziel ist es, klimafreundlichen Strom zu erzeugen, uns so unabhängiger von fossilen Rohstoffimporten zu machen und gleichzeitig die lokale Wertschöpfung zu stärken. Hierzu planen wir im Markgrafenwald nördlich von Waldbrunn die Errichtung von bis zu sieben Windenergie-Anlagen der neuesten Generation. Die Windräder vom Typ Vestas V162 haben einen Rotordurchmesser von 162 Metern, eine Nabenhöhe von 169 Metern – und damit eine Gesamthöhe von etwa 250 Metern. Der Windpark wird etwa 33.000 Haushalte mit klimaneutralem Strom versorgen können.
Forstwirtschaftlich genutzter Höhenzug
Der nordwestliche Teil des Plangebietes, mit Platz für zwei Windenergie-Anlagen, liegt auf der Gemarkung Eberbach (Rhein-Neckar-Kreis), der größere südöstliche Teil befindet sich auf der Gemarkung Waldbrunn (Neckar-Odenwald-Kreis). Hier können bis zu fünf WEA errichtet werden. Für beide Teile des Plangebietes gibt es seitens der Gemeinden Bestrebungen, im Rahmen einer kommunalen Bauleitplanung Flächen für die Windenergie-Nutzung auszuweisen. Sowohl die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Eberbach-Schönbrunn als auch der Gemeindeverwaltungsverband Neckargerach-Waldbrunn haben bereits Verfahren zur Aufstellung eines Flächennutzungsplans eingeleitet. In beiden Verfahren ist das Plangebiet im Markgrafenwald als Entwurfsfläche enthalten.
Die Anlagenstandorte werden so gewählt, dass zu den umliegenden Wohnsiedlungen ein Mindestabstand von 1.000 Metern eingehalten werden kann. Auch zum Jagdschloss Max-Wilhelmshöhe wird ein Abstand von 600 Metern eingehalten. Alle gesetzlichen Grenzwerte bezüglich Schallimmissionen und Schattenwurf werden eingehalten. Zur Reduzierung des nächtlichen Blinkens werden die Anlagen mit einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung ausgestattet. Der Windpark blinkt nachts dann nur noch bei Annäherung eines Luftfahrzeugs.
Die Standortplanung erfolgt flächenschonend und unter Berücksichtigung vorhandener Infrastruktur und natur- und artenschutzrechtlicher sowie forstrechtlicher Belange.
Faszinierende Eindrücke von einer Baustelle im Forst
Über JUWI
Wir sind einer der führenden Spezialisten im Bereich der erneuerbaren Energien und bieten die komplette Projektentwicklung sowie weitere Dienstleistungen rund um den Bau und die Betriebsführung von Windparks und Solaranlagen an. Seit mehr als 30 Jahren planen und errichten wir Wind- und Solarparks im In- und Ausland. Weltweit beschäftigt JUWI rund 1.350 Mitarbeitende. Seit 2014 ist die Mannheimer MVV Energie AG Mehrheitseigentümer der JUWI-Gruppe. Bislang haben wir an rund 200 Standorten mehr als 1.250 Windenergie-Anlagen errichtet und mehr als 2.000 PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 3.700 Megawatt.
MVV Energie
Mit über 6.100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie einem Jahresumsatz von rund 4,2 Milliarden Euro ist MVV eines der führenden Energieunternehmen in Deutschland. Im Zentrum unseres Handelns steht die zuverlässige, wirtschaftliche und umweltfreundliche Energieversorgung unserer Kunden aus Industrie, Gewerbe und Privathaushalten. Dabei besetzen wir alle Stufen der energiewirtschaftlichen Wertschöpfungskette: von der Energieerzeugung, dem Energiehandel und der Energieverteilung über den Betrieb von Verteilnetzen bis hin zum Vertrieb, dem Umwelt- und dem Energiedienstleistungsgeschäft. Wir sind Vorreiter bei der Energiewende und haben uns mit unserem Mannheimer Modell einem strategischen Weg verpflichtet, mit dem wir bis 2035 klimaneutral und danach als eines der ersten Energieunternehmen Deutschlands #klimapositiv werden.
Gut zu wissen
Zu jedem Genehmigungsverfahren gehören umfangreiche Artenschutzuntersuchungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen. Dabei wird in Absprache mit den Naturschutzbehörden und des Bundesnaturschutzgesetzes untersucht, welche windkraftsensiblen Arten wie zum Beispiel Schwarz- oder Weißstorch, Rotmilan oder Mäusebussard in einem Gebiet von bis zu fünf Kilometer um den geplanten Windpark leben. Die Genehmigung einer Anlage hängt wesentlich vom Ergebnis dieser Untersuchungen ab. Die Behörde kann auch Auflagen verhängen und verlangen, dass die Anlage während hochfrequentierter Flugzeiten der Fledermäuse oder Brutzeiten und Aufzuchtzeiten von Greifvögeln abgeschaltet wird.
Für Eingriffe in die Natur und das Landschaftsbild erfolgen Ausgleichsmaßnahmen. So können zum Beispiel Aufforstungen und ökologischer Waldumbau, Schaffung von Nahrungshabitaten für geschützte Vögel, Brutkästen für Fledermäuse geschaffen werden.
Im Rahmen des öffentlichen Genehmigungsverfahrens werden Bürgerinnen und Bürger beteiligt. Etwaige Anmerkungen werden in einem öffentlichen Erörterungstermin, den die zuständige Genehmigungsbehörde festsetzt, aufgegriffen und diskutiert.
Finanziell werden die Bürgerinnen und Bürger indirekt über die Kommunalabgabe in Höhe von 0,2, Cent je produzierter Kilowattstunde und Betriebsjahr über die 20 Jahre währende EEG-Vergütungsdauer beteiligt. Diese geht an alle Gemeinden, die gemäß ihres Flächenanteils in einem 2,5 Kilometer Radius um die Anlagenstandpunkte liegen. Der Vorteil: Dieses Geld bleibt in den Kommunen und kann vor Ort investiert werden.
Eine Windenergieanlage (Beispiel: Vestas V162) benötigt dauerhaft eine Fläche von ca. 0,5 Hektar. Das entspricht 85 Prozent der Fläche eines Fußballplatzes. Rund zwei Drittel der genutzten Fläche wird nach Ende der Bauarbeiten durch Pflanzung und Pflege wieder aufgeforstet. Die Fundamentfläche beträgt im Durchmesser rund 20 Meter, die Tiefe zwischen zwei und vier Metern.
Schon bei der Planung werden Kalamitäts- und Windwurfflächen sowie das bestehende Waldwegenetz berücksichtigt, um den Eingriff möglichst minimal zu halten. Gibt es Wege, müssen disese gegebenenfalls noch verbreitet und geschottert werden. Qualifizierte und mit der Naturschutzbehörde abgestimmte Ausgleichsmaßnahmen sorgen dafür, dass Flora und Fauna geschützt werden.