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29.09.2018 / Windpark Amöneburg
Schallnachmessung bestätigt Einhaltung aller Grenzwerte
Die beiden Anlagen im Windpark Amöneburg II (Stadt Amöneburg, Landkreis Marburg-Biedenkopf) sind nicht lauter als rechtlich zugelassen. Das ist das Ergebnis einer umfangreichen Schallnachmessung eines unabhängigen Gutachterbüros. Die von der Wörrstädter juwi-Gruppe geplanten und im Herbst 2017 errichteten Anlagen halten damit alle in der Genehmigung geforderten Schallwerte ein.
Die Nachmessung erfolgte als sogenannte Immissionsmessung, das heißt es wurde der Schallwert (in dB) an einem vorab gemeinsam mit dem Regierungspräsidium Gießen definierten Ort gemessen. Dabei wurden auch die fünf Anlagen des Windparks Amöneburg I berücksichtigt. juwi hatte die Nachmessung zunächst im Rahmen des von der Stadt Amöneburg initiierten „runden Tisches“ zugesagt und später dann auch nach Abstimmung mit dem RP Gießen durchführen lassen.
Die Auswertung der Messung und die Bewertung der Messergebnisse erfolgten dabei sowohl nach dem zum Zeitpunkt der Genehmigung gültigen Verfahren als auch nach den neuem „Interimsverfahren“. Dabei wurde auch das – nachträglich ausgewiesene – reine Wohngebiet in Erfurtshausen berücksichtigt. Die Schallnachmessung zeigt, dass alle Werte eingehalten werden, unabhängig vom Verfahren und auch nach Berücksichtigung des reinen Wohngebietes. Das Regierungspräsidium Gießen hat die positiven Ergebnisse der Nachmessung mittlerweile ebenfalls bestätigt.
Der Windpark Amöneburg II wurde nach einem umfangreichen Genehmigungsverfahren Ende 2016 genehmigt.
Mit dem Bau begann die juwi-Gruppe im Frühjahr 2017, die Inbetriebnahme der beiden Anlagen erfolgte nach kurzer Bauzeit bereits im Herbst 2017. Zusammen produzieren die beiden Anlagen Strom für mehr als 5.000 Haushalte, der ganze Windpark sogar für über 15.000 Haushalte der Region. Die schadstofffreie Stromerzeugung im Windpark Amöneburg leistet somit einen wichtigen Beitrag zum Natur- und Klimaschutz.
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