Gute Neuigkeiten
juwi und Windwärts schließen sich zusammen.
Alle Informationen und einen ersten Eindruck unseres neuen Markenauftritts finden Sie unter www.juwi.energy
> Jetzt ansehenDiese Meldung nicht erneut anzeigen
Windpark Ettelried: Saubere Energie für den Landkreis Augsburg
Die juwi-Gruppe plant die Errichtung und den späteren Betrieb von vier Windenergieanlagen (WEA). Die geplanten WEA haben eine Nennleistung von je 6,2 Megawatt (MW) und eine Nabenhöhe von je 165 Metern.
Die Standorte der geplanten Windenergie-Anlagen (WEA) befinden sich auf dem Gebiet der Marktgemeinde Dinkelscherben, westlich des Ortsteils Ettelried auf einem bewaldeten Höhenrücken.
Durch die Standortwahl kann ein maximal möglicher Abstand zu den vorhandenen Siedlungsbereichen eingehalten werden. Der Abstand der WEA zu nächsten Wohnbebauung liegt bei mindestens 2.500 m und ist somit 10-H-konform.
Um den Ausbau der Windenergie im Freistaat weiter auszubauen und um zusätzliche geiegnete Flächen zu aktivieren, brachte die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag eine Änderung der Bauordnung auf den Weg, bei der der Mindestabstand zwischen Windrad und Wohnbebauung auf 1.000 Meter reduziert wird.
Weitere Informationen zum Thema Klimaschutz und Energiewende finden Sie hier.
Finden Sie hier verlinkt
Der Wald in Deutschland leidet unter den Folgen des Klimawandels, wie der aktuelle Waldzustandsbericht offenbart: 79 Prozent der Bäume sind beschädigt, lediglich 21 Prozent haben noch vollständig intakte Baumkronen. Das ist der schlechteste Wert seit Beginn der Auswertung im Jahr 1984.
Als Standort für Windenergie-Anlagen hat er aber gleichzeitig großes Potenzial, diesem entgegenzuwirken. Insbesondere Windenergieanlagen in intensiv forstwirtschaftlich genutzten Waldflächen wie Fichten- und Kiefernforsten sind ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz. Zudem bieten gerade die deutschen Höhenzüge mit ihren windstarken Gebieten in Verbindung mit der aktuellen Anlagen-Technologie beste Bedingungen für Windparks.
Im Gegensatz zu naturnahen Laub- oder Mischwäldern weisen die Nadelforsten keine besonders hohe Lebensraumqualitäten für an den Wald gebundene Tier- und Pflanzenarten auf, so dass es bei Planungen an entsprechenden Standorten auch kaum zu sogenannten Zielkonflikten mit dem Natur- und Artenschutz kommt.
Wie sehr Wirtschaftswälder in Deutschland unter Hitze, Dürre und dem Borkenkäfer leiden, verdeutlicht auch ein Fernsehbeitrag des ZDF aus dem Sauerland.
Forstbetriebe werden in den kommenden Jahren ihre Wälder sukzessive auf klimaresistentere Mischwälder umbauen müssen. Die Windenergie kann ihnen dabei helfen, den dringend notwendigen Umbau des Waldes voranzubringen, was der Wirtschaftsfunktion des Waldes (Holzernte) zu Gute kommt, aber auch seiner Erholungs- und Regenerationsfunktion für die Menschen vor Ort.
juwi gehört zu den führenden Projektentwicklern zur Windenergie im Wald und kooperiert bei seinen Projekten stets eng mit den Partnern vor Ort.
Durch die Änderung des Erneuerbaren Energiegesetzes (EEG) von 2021 ändert sich die Situation für Standortgemeinden in einem Umkreis von 2,5 Kilometern zu neuen Windparks signifikant. Denn das Gesetz schreibt nun erstmals eine finanzielle Beteiligung der Gemeinden je nach Flächenanteil und Jahresertrag des Windparks fest. Derzeit erwartete Ertragsprognosen stellen in einem Umkreis von 2.500 Meter eine jährliche Kommunalabgabe in Höhe von insgesamt 100.000 Euro in Aussicht. Dies bedeutet für den Markt Dinkelscherben ca. 40.000 Euro, für Burtenbach ca. 26.800 Euro, für den Schmellerforst ca. 16.000 Euro (Gemeindefreies Gebiet / Landkreis Augsburg), für Münsterhausen ca. 9.500 Euro und für Ziemetshausen ca. 7.600 Euro, die jährlich in den Gemeidehaushalten gegen Ende 2025 eingeplant werden können. Unabhängig von der freiwilligen kommunalen Beteiligung können die Gemeinden weitere Einnahmen durch den Abschluss von Gestattungsverträgen zur Nutzung von Wegen, für die Kabeltrasse und für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen generieren. Die Kosten für die Herstellung und Pflege der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen übernimmt der Betreiber des Windparks.
Windparks verändern das Landschaftsbild. Mit Hilfe dieser Visualisierungen können Sie sich selbst ein Bild machen. Neben den üblichen Standorten an den Ortsaußengrenzen wurden auch landschaftliche Blickbeziehungen aufgegriffen. Die Standorte der übersendeten Visualisierungen kamen zum Großteil als Anregung aus der Bevölkerung oder von Mitglieder des Marktgemeinderates. Dabei geht es nicht darum, möglichst schöne Blickbeziehungen zum Windpark herzustellen, sondern die Realität, z. B. vom Ortskern Ettelried aus, abzubilden.
Durch das ziehen des Zeigers nach rechts können Sie sich ein Vorher-Nachher-Bild machen.
Landschaftsschutzgebiete sind gemäß Windenergie-Erlass Bayern sogenannte "sensibel zu behandelnde Gebiete", in denen die Errichtung von Windenergieanlagen grundsätzlich möglich ist.
Auch können unproblematische Standorte im Schutzgebiet für die Windenergienutzung freigegeben werden. Gem. Verordnung des Bezirks Schwaben über das Landschaftsschutzgebiet „Augsburg - Westliche Wälder“ vom 22. April 1988 ist eine § 4 Erlaubnis, § 5 Ausnahme oder § 6 Befreiung durch die Kreisverwaltungsbehörde möglich. Auch eine Herausnahme des zu bebauenden Gebiets ist möglich.
Bereits 2016 hat der Naturparkverein das Konzept zur Ermittlung von Standorten ohne Konfliktpotenzial zur Windkraftnutzung im Naturpark „Augsburg Westliche Wälder“ im Rahmen des Auftrages zur Aktualisierung des Pflege- und Entwicklungsplanes für den Naturpark beauftragt. Solche Standorte ohne Konfliktpotential werden unter dem Begriff Entwicklungszonen zusammengefasst. In die Abwägung und Betrachtung flossen die identifizierten, maßgeblichen charakteristischen und schutzwürdigen Bereiche ein, die aus Gründen des Arten- und Biotopschutzes, des Landschaftsbildes sowie aufgrund ihrer Bedeutung für die Bereiche Kultur, Erholung und Tourismus mit den entsprechenden Vorsorgeabständen versehen wurden.
Die Bearbeitung erfolgte aus der Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Im Ergebnis stellt die Eignungsbeurteilung ein Fachgutachten aus Sicht des Naturparkvereines und des Naturschutzes dar, welche im Sinne des § 26 BNatSchG im Gebiet des Naturparkes den besonderen Schutz von Natur und Landschaft gewährleisten.
Der Bericht dient als Entscheidungshilfe für den Naturparkverein sowie dem Bezirk. Die Eignungsbeurteilung ersetzt und entbindet somit nicht von einer Betrachtung des Einzelfalls bei der Planung und Genehmigung zur Errichtung von Windkraftanlagen durch den jeweiligen Vorhabenträger.
Abschließende Empfehlung des Berichts:
Es wird empfohlen, die ermittelten Potenzialflächen mit der anstehenden Fortschreibung der Regionalplanung (Region 9 – Augsburg) zu verknüpfen, um eine sinnvolle und in allen relevanten Bereichen abgestimmte Nutzung der Windkraft im Naturpark zu ermöglichen.
Hier finden Sie die wichtigsten Meilensteine des Projektes
Zu jedem Windenergie-Vorhaben gehört die avifaunistische Untersuchung der Standorte. Hierzu zählen unter anderem die Brutvogelerfassungen unter besonderer Berücksichtigung bedeutsamer Brutvogelarten (z. B. Schwarzstorch, Schwarzspecht, Rotmilan, Eulen), Horstkartierungen, die Erfassung von Groß- und Rastvögeln, die Erfassung von Zugvögeln und Kranichen.
Eine erste gutachterliche Bewertung zum Schall hat ergeben, dass die Beurteilungspegel nach TA Lärm bei Betrieb der geplanten vier WEA für die Nachtzeit und für die Tagzeit einhalten bzw. deutlich unterschreiten.
Die so genannte „Schatten-Null-Lösung“ haben wir in der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates Dinkelscherben vorgestellt. Ganz generell gilt, dass natürlich auch das Thema Schattenwurf, wie alle Genehmigungs-voraussetzungen, gesetzlich klar geregelt ist. Gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz darf der Schattenwurf 30 Minuten täglich und 8 Stunden jährlich betragen. Bei Überschreitungen ist die Windenergieanlage mit einem speziellen Sensor auszustatten und durch eine Abschaltautomatik anzuhalten. In Ettelried wird die Beeinträchtigung durch Schlagschatten bei null liegen.
Im Vorfeld wurde die Priviligierung gem. BauGB, insbesondere der Schutzzweck gem. der bayerischen "10H-Regel" gem. BayBO der nächstgelegenen Siedlungs- und Wohnbereiche in Ettelried, Reichtertsried und Häuserhof informell geprüft.
In den Antragsunterlagen müssen eine Vielzahl an Gutachten erstellt werden bzw. Belange berücksichtigt werden: Schall und Schatten, Brandschutz, Landespflegerischer Begleitplan, Landschaftsbild, UVP-Bericht und UVP-Prüfung, Artenschutz, Baugrund, Turbulenz, Hydrogeologie/ Wasser, Seismologie und Militär- und Flugsicherung, etc.
Es gibt viele gute Gründe für den Ausbau der Windenergie. Sie ist die wichtigste Energiequelle im deutschen Strommix und gemeinsam mit der Photovoltaik die kostengünstigste Form der Stromgewinnung. Sie ist aktiver Klima- und Artenschutz und wichtigstes Instrument auf dem Weg hin zur Klimaneutralität des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Für die Standortkommunen generiert sie verlässliche Einnahmen für ihre Bürgerinnen und Bürger, für Waldbesitzer planbare Pachteinnahmen für den anstehenden Waldumbau.
Allgemeine Informationen zur Windenergie und zur Stromerzegung aus regnerativen Energien haben wir hier für Sie zusammengestellt:
Weitere Antworten auf Fragen zur Windenergie haben wir weiter unten für Sie zusammengestellt.
Als einer der führenden Spezialisten im Bereich der erneuerbaren Energien bietet juwi die komplette Projektentwicklung sowie weitere Dienstleistungen rund um den Bau und die Betriebsführung von Windparks und Solaranlagen an. Gegründet wurde juwi 1996 in Rheinland-Pfalz und hat heute seinen Firmensitz in Wörrstadt bei Mainz. juwi ist in vielen Bundesländern mit Projekten und Niederlassungen präsent und beschäftigt weltweit rund 850 Mitarbeiter. Bislang hat juwi an rund 180 Standorten mehr als 1.000 Windenergie-Anlagen realisiert. Seit 2014 ist die Mannheimer MVV Energie AG Mehrheitseigentümer der juwi-Gruppe.
Weitere Informationen: www.juwi.de
Gute Neuigkeiten
Alle Informationen und einen ersten Eindruck unseres neuen Markenauftritts finden Sie unter www.juwi.energy
> Jetzt ansehen