Windpark Zaußwitz

Wir sorgen für noch mehr gute Energie im Landkreis Nordsachsen. Mit den geplanten Anlagen produzieren wir Strom für mehr als 45.000 Haushalte in Ihrer Region: zuverlässig, sicher, sauber.
Das Vorhaben

Klima schützen, unabhängig machen, Wertschöpfung stärken

Unser Ziel ist es, klimafreundlichen Strom zu erzeugen, uns so unabhängiger von fossilen Rohstoffimporten zu machen und gleichzeitig die lokale Wertschöpfung zu stärken. Hierzu planen wir den Bau von acht Windenergie-Anlagen des Typs Vestas V172 mit je 7.2 Megawatt (MW) Leistung auf 175m Nabenhöhe.

Der Standort

Landwirtschaftlich geprägt

Entstehen soll der Windpark zwischen den Orten Zaußwitz, Oschatz und Riesa. Die Flächen hierfür wurden im Regionalplan Leipzig-Westsachsen als Windvorranggebiet „Käferberg“ ausgewiesen. Die Abstände zum geschlossenen Siedlungsbereich betragen mindestens einen Kilometer, zur Bebauung im Außenbereich 450 Meter. Eingespeist werden soll der Strom in einem eigenen Umspannwerk, das nördlich von Zaußwitz gebaut werden soll.

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8
Windenergie-Anlagen

Geplant ist der Bau von acht Windenergie-Anlagen der 7-Megawatt-Klasse

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57,6 MW
Gesamtleistung

Die Gesamtleistung aller acht geplanten Windräder beträgt 57,6 Megawatt

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45.000
Haushalte

Die Anlagen produzieren jährlich sauberen Strom für mehr als 45.000 Haushalte

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140.000.000
Kilowattstunden

Der Windpark produziert pro jahr rund 140 Millionen Kilowattstunden sauberen Strom

Gute Gründe

Frischer Wind für die Region und die Bürger*innen

Es gibt viele gute Gründe für den Ausbau der Windenergie: Sie ist die wichtigste Energiequelle im deutschen Strommix und gemeinsam mit der Photovoltaik die kostengünstigste Form der Stromgewinnung. Auf dem Weg in die Klimaneutralität des Wirtschaftsstandorts Deutschland ist sie unverzichtbar. Zudem generiert sie für die Standortkommunen verlässliche Einnahmen für ihre Bürgerinnen und Bürger, für Waldbesitzer*innen planbare Pachteinnahmen für den notwendigen Waldumbau und für uns alle ist sie aktiver Klima- und Artenschutz.

Verlässliche Einnahmen

Das Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) ermöglicht den Standortgemeinden gemäß ihres Flächenanteils im Umkreis von 2,5 Kilometern um jedes Windrad Einnahmen von 0,2 Cent je produzierter Kilowattstunde über die 20 Jahre lange Gesamtdauer der EEG-Vergütung. Die Einnahmen bleiben vor Ort und können für Investitionen in lokale Infrastrukturprojekte genutzt werden.

Auf die Gemeinde Liebschützberg entfallen so jährlich nach aktuellem Projektstand Einnahmen in Höhe von mehr als 245.000 Euro.

Effektiver Klimaschutz

Je nach Standort produzieren Windenergie-Anlagen bereits nach drei bis sieben Monaten mehr Strom als für ihre Herstellung benötigt wurde. Während ihrer Laufzeit von 20 Jahren erzeugen sie gut 40- bis 70-mal so viel Energie, wie für ihre Herstellung, Nutzung und Entsorgung eingesetzt wird. Damit sind sie ein wichtiger Baustein zum Klimaschutz und bei der Dekarbonisierung der Wirtschaft.

Hervorragende CO2-Bilanz

Auch an Forststandorten ist die CO2-Bilanz von Windrädern mehr als positiv. Mit etwa 0,5 Hektar dauerhaft beanspruchter Fläche benötigen sie nicht nur sehr wenig Platz, eine moderne Windenergie-Anlage spart auch mehr als 700-mal so viel CO2 ein, als der Wald auf der gleichen Fläche binden kann. Die in Anspruch genommene Fläche wird zudem an anderer Stelle kompensiert.

Geregelter Rückbau

Der spätere Rückbau der Anlagen ist bereits in der Genehmigung geregelt. Dazu wird eine behördlich festgesetzte Rückbausumme hinterlegt. Das garantiert den Rückbau auch im Falle einer Betreiberinsolvenz. Zudem lassen sich Windenergie-Anlagen nahezu komplett recyclen. Stahl, Beton und Metalle werden den etablierten Recycling-Kreisläufen zugeführt. Die Verbundstoffe der Rotorblätter dienen unter anderem der Zementindustrie als Zuschlagsstoff.

Über den Tellerrand

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Zeitplan

Die wichtigsten Meilensteine

Frühjahr
2019
Naturschutzfachliche Gutachten und Beginn der Projektentwicklung

Zu Beginn der Projektentwicklung wird die planungsrechtliche Situation geklärt, die genehmigungsrelevanten Gutachten (Fauna, Umwelt, Schall, Schatten, Denkmalschutz etc.) in Auftrag gegeben und die detaillierte Layoutplanung in Abstimmung mit dem Eigentümer und den Gemeinden vorangetrieben.

Frühjahr
2023
Präsentation des Vorhabens im Gemeinderat Liebschützberg

Im Frühjahr wurde das Projekt im Rat der Gemeinde Liebschützberg vorgestellt.

Q2
2024
Einreichung des Genehmigungsantrags

Nach der Vollständigkeitserklärung der eingereichten Antragsunterlagen beginnt das Genehmigungsverfahren nach Budnesimmissionsschutzgesetz.

Frühjahr
2024
Windmessung

12 Monate lang wird der Wind gemäß geltender Richtlinie mit einem Lidar-Gerät gemessen, um die tatsächlich vor Ort vorherrschenden Windverhältnisse zu erfassen. Die Daten dienen der Erstellung der Ertragsprognosen, die als Grundlage für die spätere Fremdkapitalfinanzierung des Windparks bilden

Q3
2026
Erhalt der Genehmigung

Wir rechnen mit einem Erhalt der Genehmigung bis Q3/ 2026.

Q4
2026
Teilnahme an der EEG Ausschreibung

Zur wettbewerblichen Ermittlung des Einspeisetarifs schreibt die Bundesnetzagentur mehrmals im Jahr bestimmte Zubaumengen aus, auf die sich Vorhabenträger mit ihren bereits genehmigten Projekten bewerben können

Sommer/ Herbst
2027
Baubeginn

 Der Baubeginn für die Windenergie-Anlagen beginnt voraussichtlich im Sommer/ Herbst 2027

2028
Inbetriebnahme

Nach Abschluss aller Bauarbeiten können die Anlagen in Betrieb gehen. Die Inbetriebnahmephase geht über mehrere Tage. dabei durchlaufen die Anlagen alle Leistungsbereiche.

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Frühjahr 2019
Naturschutzfachliche Gutachten und Beginn der Projektentwicklung
Frühjahr 2023
Präsentation des Vorhabens im Gemeinderat Liebschützberg
Q2 2024
Einreichung des Genehmigungsantrags
Frühjahr 2024
Windmessung
Q3 2026
Erhalt der Genehmigung
Q4 2026
Teilnahme an der EEG Ausschreibung
Sommer/ Herbst 2027
Baubeginn
2028
Inbetriebnahme
Wer wir sind

Über JUWI

Wir sind einer der führenden Spezialisten im Bereich der erneuerbaren Energien und bieten die komplette Projektentwicklung sowie weitere Dienstleistungen rund um den Bau und die Betriebsführung von Windparks und Solaranlagen an. Seit mehr als 30 Jahren planen und errichten wir Wind- und Solarparks im In- und Ausland. Weltweit beschäftigt JUWI rund 1.350 Mitarbeitende. Seit 2014 ist die Mannheimer MVV Energie AG Mehrheitseigentümer der JUWI-Gruppe. Bislang haben wir an rund 200 Standorten mehr als 1.250 Windenergie-Anlagen errichtet und mehr als 2.000 PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 3.700 Megawatt.

Antworten

Gut zu wissen

Wie lassen sich Windenergie und Naturschutz vereinbaren?

Zu jedem Genehmigungsverfahren gehören zudem umfangreiche Artenschutzuntersuchungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen. Dabei wird in Absprache mit den Naturschutzbehörden und gemäß des Bundesnaturschutzgesetzes untersucht, welche windkraftsensiblen Arten wie zum Beispiel Schwarz- oder Weißstorch, Rotmilan oder Mäusebussard in einem Gebiet von bis zu fünf Kilometer um den geplanten Windpark leben. Die Genehmigung einer Anlage hängt wesentlich vom Ergebnis dieser Untersuchungen ab. 

Für Eingriffe in die Natur und das Landschaftsbild erfolgen Ausgleichsmaßnahmen. So können zum Beispiel Aufforstungen und ökologischer Waldumbau, Schaffung von Nahrungshabitaten für geschützte Vögel, Brutkästen für Fledermäuse geschaffen werden.

Wie werden die Bürgerinnen und Bürger beteiligt?

Im Rahmen des öffentlichen Genehmigungsverfahrens werden Bürgerinnen und Bürger beteiligt. Etwaige Anmerkungen werden in einem öffentlichen Erörterungstermin, den die zuständige Genehmigungsbehörde festsetzt, aufgegriffen und diskutiert. 

Finanziell werden die Bürgerinnen und Bürger indirekt über die Kommunalabgabe in Höhe von 0,2, Cent je produzierter Kilowattstunde und Betriebsjahr über die 20 Jahre währende EEG-Vergütungsdauer beteiligt. Diese geht an alle Gemeinden, die gemäß ihres Flächenanteils in einem 2,5 Kilometer Radius um die Anlagenstandpunkte liegen. Der Vorteil: Dieses Geld bleibt in den Kommunen und kann vor Ort investiert werden.

Eine der Anlagen soll zudem als Bürgerwindrad betrieben werden. Das genaue Angebot wird im Projektverlauf vorgestellt. Ebenso der festverzisnte Bürgersparbrief.

Wie groß ist der Flächenverbrauch eines Windrades

Eine Windenergieanlage (Beispiel: Vestas V162)  benötigt dauerhaft eine Fläche von ca. 0,5 Hektar. Das entspricht 85 Prozent der Fläche eines Fußballplatzes. Rund zwei Drittel der genutzten Fläche wird nach Ende der Bauarbeiten durch Pflanzung und Pflege wieder aufgeforstet. Die Fundamentfläche beträgt im Durchmesser rund 20 Meter, die Tiefe zwischen zwei und vier Metern.

Schon bei der Planung werden Kalamitäts- und Windwurfflächen sowie das bestehende Waldwegenetz berücksichtigt, um den Eingriff möglichst minimal zu halten. Gibt es Wege, müssen disese gegebenenfalls noch verbreitet und geschottert werden. Qualifizierte und mit der Naturschutzbehörde abgestimmte Ausgleichsmaßnahmen sorgen dafür, dass Flora und Fauna geschützt werden.

Haben Windenergie-Anlagen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt?

Nein. Zudem beschränkt sich die versiegelte Fläche ausschließlich auf den Fundamentbereich. Dieser ist pro Anlage ungefähr 20 Meter im Durchmesser und zwischen drei und fünf Metern tief. Das Thema Grundwasserschutz ist zudem Gegenstand des Genehmigungsverfahrens und wird von der zuständigen Wasscherschutzbehörde begutachtet. 

Ihre Kontakte

Am Anfang steht das Gespräch. Wir freuen uns auf Sie!

Markus Giesa

Projektleiter

Thomas Hoch

Unternehmenskommunikation/ Pressesprecher
Tel. +49 6732 9657-1211
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