Windpark Bad Münstereifel
Klima schützen, unabhängig machen, Wertschöpfung stärken
Unser Ziel ist es, klimafreundlichen Strom zu erzeugen, uns so unabhängiger von fossilen Rohstoffimporten zu machen und gleichzeitig die lokale Wertschöpfung zu stärken. Hierzu planen wir auf vorgeschädigten Forstflächen der Stadt Bad Münstereifel den Bau von zwei Windenergie-Anlagen der 6-Megawatt-Klasse. Eine weitere soll auf angrenzendem Privatgrund entstehen. Die Abstände zur nächsten geschlossenen Wohnbebauung betragen mindestens 1.000, die maximale Höhe der Anlagen 260 Meter.
Im Januar 2023 schufen Stadt und JUWI mit der Unterzeichnung des Gestattungsvertrags die Grundlage für den Windpark. Der Vertragsunterzeichnung vorausgegangen war eine öffentliche Projektvorstellung und ein Bürgerentscheid, in dem sich die Mehrheit der Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Bad Münstereifel für die Errichtung des Windparks aussprachen.
Sind die Anlagen am Netz, erhält die Stadt neben dem Pachtentgelt auch anteilig die sogenannte Kommunalabgabe in Höhe von 0,2 Cent je erzeugter Kilowattstunde und Jahr für die Dauer von 20 Jahren. Eine Anlage soll als Bürgerwindrad konzipiert werden, zudem soll es einen vergünstigten Strombezugspreis sowie einen klassischen Windsparbrief geben.
Forstwirtschaftlich genutzter Höhenzug
Entstehen soll der Windpark auf vorgeschädigten Forstflächen zwischen Bad Münstereifel-Hohn, Bouderath und Nöthen sowie Nettersheim-Pesch. Baurecht besteht nach § 35 Absatz 1 Nr. 5 Baugestzbuch (BauGB). Die gesetzlich vorgegebenen Schallgrenzwerte werden eingehalten. Eine Beeinträchtigung der wissenschaftlichen Forschungsgeräte „Radioteleskop Effelsberg“ und „Astropeiler Stockert“ sind nicht zu erwarten, da diese außerhalb der ermittelten Pufferzonen liegen. Der Einspeisepunkt befindet sich im Außenbereich der Stadt Bad Münstereifel. Mehr als 50 Millionen Kilowattstunden pro Jahr könnten die drei geplanten Windräder nach ihrer Inbetriebnahme produzieren – das entspricht dem Stromverbrauch von mehr als 16.000 Haushalten.
Faszinierende Eindrücke von einer Baustelle im Forst
Über JUWI
Wir sind einer der führenden Spezialisten im Bereich der erneuerbaren Energien und bieten die komplette Projektentwicklung sowie weitere Dienstleistungen rund um den Bau und die Betriebsführung von Windparks und Solaranlagen an. Seit mehr als 30 Jahren planen und errichten wir Wind- und Solarparks im In- und Ausland. Weltweit beschäftigt JUWI rund 1.350 Mitarbeitende. Seit 2014 ist die Mannheimer MVV Energie AG Mehrheitseigentümer der JUWI-Gruppe. Bislang haben wir an rund 200 Standorten mehr als 1.250 Windenergie-Anlagen errichtet und mehr als 2.000 PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 3.700 Megawatt.
Gut zu wissen
Bei den geplanten Anlagenstandorten handelt es sich größtenteils um Kalamitätsflächen in einem forstwirtschaftlich genutzten Bereich. In den vergangenen Jahren haben Borkenkäfer und Trockenstress den Baumbestand sehr stark geschädigt. Diese Flächen aufzuforsten ist kosten- und zeitintensiv. Die Einnahmen aus der Windenergie helfen, die Wiederaufforstung mit standortgerechtem Baumbestand zu finanzieren.
Zu jedem Genehmigungsverfahren gehören zudem umfangreiche Artenschutzuntersuchungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen. Dabei wird in Absprache mit den Naturschutzbehörden und des Bundesnaturschutzgesetzes untersucht, welche windkraftsensiblen Arten wie zum Beispiel Schwarz- oder Weißstorch, Rotmilan oder Mäusebussard in einem Gebiet von bis zu fünf Kilometer um den geplanten Windpark leben. Die Genehmigung einer Anlage hängt wesentlich vom Ergebnis dieser Untersuchungen ab.
Für Eingriffe in die Natur und das Landschaftsbild erfolgen Ausgleichsmaßnahmen. So können zum Beispiel Aufforstungen und ökologischer Waldumbau, Schaffung von Nahrungshabitaten für geschützte Vögel, Brutkästen für Fledermäuse geschaffen werden.
Im Rahmen des öffentlichen Genehmigungsverfahrens werden Bürgerinnen und Bürger beteiligt. Etwaige Anmerkungen werden in einem öffentlichen Erörterungstermin, den die zuständige Genehmigungsbehörde festsetzt, aufgegriffen und diskutiert.
Finanziell werden die Bürgerinnen und Bürger indirekt über die Kommunalabgabe in Höhe von 0,2, Cent je produzierter Kilowattstunde und Betriebsjahr über die 20 Jahre währende EEG-Vergütungsdauer beteiligt. Diese geht an alle Gemeinden, die gemäß ihres Flächenanteils in einem 2,5 Kilometer Radius um die Anlagenstandpunkte liegen. Der Vorteil: Dieses Geld bleibt in den Kommunen und kann vor Ort investiert werden.
Eine der Anlagen soll zudem als Bürgerwindrad betrieben werden. Das genaue Angebot wird im Projektverlauf vorgestellt. Ebenso der festverzinste Bürgersparbrief.
Eine Windenergieanlage (Beispiel: Vestas V162) benötigt dauerhaft eine Fläche von ca. 0,5 Hektar. Das entspricht 85 Prozent der Fläche eines Fußballplatzes. Rund zwei Drittel der genutzten Fläche wird nach Ende der Bauarbeiten durch Pflanzung und Pflege wieder aufgeforstet. Die Fundamentfläche beträgt im Durchmesser rund 20 Meter, die Tiefe zwischen zwei und vier Metern.
Schon bei der Planung werden Kalamitäts- und Windwurfflächen sowie das bestehende Waldwegenetz berücksichtigt, um den Eingriff möglichst minimal zu halten. Gibt es Wege, müssen disese gegebenenfalls noch verbreitet und geschottert werden. Qualifizierte und mit der Naturschutzbehörde abgestimmte Ausgleichsmaßnahmen sorgen dafür, dass Flora und Fauna geschützt werden.
Nein. Zudem beschränkt sich die versiegelte Fläche ausschließlich auf den Fundamentbereich. Dieser ist pro Anlage ungefähr 20 Meter im Durchmesser und zwischen drei und fünf Metern tief. Das Thema Grundwasserschutz ist zudem Gegenstand des Genehmigungsverfahrens und wird von der zuständigen Wasscherschutzbehörde begutachtet.