Windpark Chemnitz-Altenhain

Wir sorgen für noch mehr gute Energie in Sachsen. Mit den geplanten Anlagen produzieren wir Strom für 14.500 Haushalte in Ihrer Region: zuverlässig, sauber, sicher.
Unsere Gesprächsangebote

Bürgerinfo-Veranstaltung in Dittmannsdorf und Bürgersprechstunde in Altenhain

Vielen Dank für Ihr zahlreiches Erscheinen zu unserer Bürgerinformations-Veranstaltung in der Kultur- und Sporthalle Dittmannsdorf am 20.06.2024. Wer nicht dabei sein konnte, kann unser aktuelles Angebot weiterhin nutzen: 
Wir bieten eine regelmäßige Bürgersprechstunde im Rathaus Kleinolbersdorf-Altenhain an, in der Sie uns ohne vorherige Anmeldung persönlich sprechen können. JUWI hat dazu einen Raum im Rathaus (Zum Spitzberg 5) angemietet, um diesen Service direkt vor Ort für Sie anbieten zu können: freitags zwischen 16 und 18 Uhr (weitere Termine: 12.07./ 02.08. / 16.08./ 06.09.).

Das Vorhaben

Klima schützen, unabhängig machen, Wertschöpfung stärken

Unser Ziel ist es, klimafreundlichen Strom zu erzeugen, uns so unabhängiger von fossilen Rohstoffimporten zu machen und gleichzeitig die lokale Wertschöpfung zu stärken. Hierzu planen wir die Errichtung und den Betrieb von drei Anlagen des deutschen Anlagenherstellers Nordex am Spitzberg zwischen Chemnitz-Altenhain und Dittmannsdorf. Die Generatorleistung der Anlagen beträgt jeweils 6,8 Megawatt.

Der Standort

Landwirtschaftlich geprägtes Offenland

Die geplanten Anlagenstandorte befinden sich an der Landkreisgrenze Chemnitz zum Erzgebirgskreis, zwischen den Orten Chemnitz-Altenhain und Dittmannsdorf. Die Flächen befinden sich in landwirtschaftlich genutztem Offenland. 

Der Abstand der Anlagen zu den geschlossenen Siedlungsbereichen beträgt mehr als einen Kilometer. Selbstverständlich berücksichtigen wir sämtliche gesetzlichen Vorgaben zur Schall- und Schattenemission.

Bei der Planung stehen die Belange von Arten-, Natur- und Umweltschutz im Mittelpunkt. Deshalb fand im gesamten Jahr 2023 die Erfassung von Brut- und Rastvögeln, Zugvögeln sowie vorkommender Fledermausarten statt.

 

wind_light.svg
3
Windenergie-Anlagen

Geplant sind drei Windenergie-Anlagen der 6-Megawatt-Klasse

elektrizitaet_light.svg
20,4 MW
Gesamtleistung

Der geplante Windpark hat eine Gesamtleistung von 20,4 Megawatt

gruene-energie_light.svg
14.500
Haushalte

Die Anlagen produzieren jährlich Strom für mehr als 14.500 Haushalte

kohlenstoffdioxid_light.svg
33.860t
CO2-Einsparung

Pro Jahr werden mehr als 33.860 Tonnen CO2 vermieden

Ablauf eines Genehmigungsverfahrens

Die Schritte im Überblick

Das Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Genehmigung von Windenergie-Anlagen gliedert sich in verschiedene Schritte. Hier finden Sie eine grundlegende Übersicht.

Antragsstellung

Der Betreiber stellt einen Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung beim zuständigen Landratsamt oder der kreisfreien Stadt. 

Behördenbeteiligung

Verschiedene Behörden werden in das Verfahren einbezogen. Es handelt sich dabei um Fachbehörden zu den Themen Umweltschutz, Denkmalschutz, der Bauaufsicht, Brandschutz, Bodenmanagement, Wasserbehörden, Abfall etc. sowie weitere Beteiligte, wie Bundeswehr, Flugsicherung oder Forstverwaltung. 

Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)

Wenn eine UVP erforderlich ist, wird diese durchgeführt. Die UVP beinhaltet eine umfassende Prüfung der Umweltauswirkungen der geplanten Anlage und wird von der Behörde geleitet.

Öffentliche Auslegung

Der Genehmigungsantrag und alle relevanten Unterlagen können öffentlich ausgelegt werden. Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Darüber entscheidet die Behörde.

Erörterungstermin

Ein Erörterungstermin wird abgehalten, um die Einwände der Bürgerinnen und Bürger zu diskutieren und Lösungen zu finden. Die Behörde entscheidet, ob sie das für notwendig erachtet. Dies ist eine Gelegenheit für eine direkte Kommunikation zwischen den Beteiligten.

Genehmigungsbescheid

Nach Abschluss des Verfahrens entscheidet die Genehmigungsbehörde über die Zulassung der Anlage. Dabei werden alle relevanten Faktoren, einschließlich Umweltauswirkungen und Einwendungen, berücksichtigt.

Auflagen und Nebenbestimmungen

Der Genehmigungsbescheid enthält Auflagen und Nebenbestimmungen, die sicherstellen sollen, dass die Anlage den immissionsschutzrechtlichen Vorgaben entspricht. 

Betriebsphase

Nach Erhalt der Genehmigung kann die Anlage in Betrieb genommen werden. Während der Betriebsphase überwacht die Behörde die Einhaltung der Auflagen. Das genaue Verfahren kann je nach Art und Größe der geplanten Anlage variieren. Zudem werden die Bürgerinnen und Bürger sowie betroffenen Interessengruppen in den Prozess eingebunden, um ihre Anliegen zu berücksichtigen.

1 von 8
Antragsstellung
Behördenbeteiligung
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
Öffentliche Auslegung
Erörterungstermin
Genehmigungsbescheid
Auflagen und Nebenbestimmungen
Betriebsphase
Über den Tellerrand

Verantwortliche berichten von Windenergie-Projekten in ihrer Gemeinde

Gemeinschaftsstrom für alle
Die Dardesheim Story: Windpark Druiberg, Sachsen-Anhalt
Dassow geht neue Wege
Windpark Schönberg, Mecklenburg-Vorpommern
Gegen den Wind
Der Windpark Fuchstal, Bayern
Zukunftswind
Sulz am Neckar und Dornhan legen los, Baden-Württemberg
Windkraft im Konsens
Der Windpark Wilstedt Süd, Niedersachsen
Wir benötigen Ihre Zustimmung, um den Youtube-Service zu laden

Wir verwenden Youtube, um Inhalte einzubetten. Dieser Service kann Daten zu Ihren Aktivitäten sammeln.

Akzeptieren
Gute Gründe

Frischer Wind für die Region und seine Bürgerinnen und Bürger

Es gibt viele gute Gründe für den Ausbau der Windenergie: Sie ist die wichtigste Energiequelle im deutschen Strommix und gemeinsam mit der Photovoltaik die kostengünstigste Form der Stromgewinnung. Auf dem Weg in die Klimaneutralität des Wirtschaftsstandorts Deutschland ist sie unverzichtbar. Zudem generiert sie für die Standortkommunen verlässliche Einnahmen für ihre Bürgerinnen und Bürger und für uns alle ist sie aktiver Klima- und Artenschutz.

Verlässliche Einnahmen

Das Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) ermöglicht den Standortgemeinden gemäß ihres Flächenanteils im Umkreis von 2,5 Kilometern um jedes Windrad Einnahmen von 0,2 Cent je produzierter Kilowattstunde über die 20 Jahre lange Gesamtdauer der EEG-Vergütung. Die Einnahmen bleiben vor Ort und können für Investitionen in lokale Infrastrukturprojekte genutzt werden.

Bei drei Windrädern wäre dies eine jährliche Kommunalabgabe von rund 90.000 Euro, von der die angrenzenden Gemeinden anteilig profitieren.

Effektiver Klimaschutz

Je nach Standort produzieren Windenergie-Anlagen bereits nach drei bis sieben Monaten mehr Strom als für ihre Herstellung benötigt wurde. Während ihrer Laufzeit von 20 Jahren erzeugen sie gut 40- bis 70-mal so viel Energie, wie für ihre Herstellung, Nutzung und Entsorgung eingesetzt wird. Damit sind sie ein wichtiger Baustein zum Klimaschutz und bei der Dekarbonisierung der Wirtschaft.

Geringer Flächenbedarf

Die in Anspruch genommene Fläche für eine moderne Windenergie-Anlage ist äußerst gering. Eine Anlage vom Typ Vestas V162 zum Beispiel benötigt dauerhaft eine Fläche von ca. 0,6 Hektar. Das entspricht 85 Prozent der Fläche eines Fußballplatzes. Rund zwei Drittel der genutzten Fläche wird nach Ende der Bauarbeiten durch Pflanzung und Pflege wieder ausgeglichen.

Geregelter Rückbau

Der spätere Rückbau der Anlagen ist bereits in der Genehmigung geregelt. Dazu wird eine behördlich festgesetzte Rückbausumme hinterlegt. Das garantiert den Rückbau auch im Falle einer Betreiberinsolvenz. Zudem lassen sich Windenergie-Anlagen nahezu komplett recyclen. Stahl, Beton und Metalle werden den etablierten Recycling-Kreisläufen zugeführt. Die Verbundstoffe der Rotorblätter dienen unter anderem der Zementindustrie als Zuschlagsstoff.

Neue Energie für die Gemeinde

Egal, ob Arbeitsplätze, neue Biotope für Tiere und Pflanzen, verbilligter Strom oder mehr Geld für die Gemeindekasse: Es gibt viele Wege, wie Bürger*innen, Kommunen und die Natur von Windparks in ihrer Nähe profitieren können.

Zeitplan

Die wichtigsten Meilensteine

Ganzjährig
2023
Avifaunistische Gutachten

Zu jedem Windenergie-Vorhaben gehört die avifaunistische Untersuchung der Standorte. Hierzu zählen u.a. die Brutvogelerfassungen unter Berücksichtigung bedeutsamer Brutvogelarten (z. B. Schwarzstorch, Rotmilan, Eulen), Horstkartierungen, die Erfassung von Groß- und Rastvögeln sowie Zugvögeln und Kranichen. 2023 fand die Erfassung aller Brut- und Rastvogel-, sowie Fledermausarten am Spitzberg statt. Ein Umweltgutachter erfasste die Arten vor Ort sowie die Zugvögel zu allen Jahreszeiten. 

Sommer
2024
Informationsveranstaltung vor Ort

Bürgerinnen und Bürger der umliegenden Gemeinden werden regelmäßig durch einen Bürgerbrief als Beileger im Amtsblatt über den aktuellen Sachstand informiert. Zudem fand am 20. Juni eine Informationsveranstaltung vor Ort statt.

Frühjahr
2025
Genehmigungsverfahren

Windenergie-Anlagen müssen nach dem Bundesimmissionschutzgesetz (BImSchG) genehmigt werden. Nach Abschluss der Standortplanung wird der Genehmigungsantrag eingereicht. Geprüft wird er von allen relevanten Behörden z. B. hinsichtlich Immissionsschutz, Natur- und Artenschutz, Bauordnungs- und Bauplanungsrecht.

Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren dauert in der Regel bis zu 24 Monate.

Frühjahr
2027
Teilnahme an der Ausschreibung der Bundesnetzagentur

Zur wettbewerblichen Ermittlung des Einspeisetarifs schreibt die Bundesnetzagentur mehrmals im Jahr bestimmte Zubaumengen aus, auf die sich Vorhabenträger mit ihren bereits genehmigten Projekten bewerben können.

Herbst
2027
Bauvorbereitende Maßnahmen

In den Wintermonaten finden die bauvorbereitenden Maßnahmen statt, wie zum Beispiel die Herrichtung der Baustelle und des Wegebaus.

Frühsommer
2028
Zug der Großkomponenten

Ist das Fundament ausgehärtet und der Turm errichtet, folgt der Zug des Maschinenhauses, der Rotornabe und der Rotorblätter.

Spätsommer
2028
Inbetriebnahme der letzten WEA

Der Windpark Chemnitz-Altenhain wird für mehr als 20 Jahre in Betrieb sein. Während des gesamten Betriebzeitraums kümmert sich JUWI um kaufmännische und technische Betriebsführung der Anlagen.

1 von 7
Ganzjährig 2023
Avifaunistische Gutachten
Sommer 2024
Informationsveranstaltung vor Ort
Frühjahr 2025
Genehmigungsverfahren
Frühjahr 2027
Teilnahme an der Ausschreibung der Bundesnetzagentur
Herbst 2027
Bauvorbereitende Maßnahmen
Frühsommer 2028
Zug der Großkomponenten
Spätsommer 2028
Inbetriebnahme der letzten WEA
Veröffentlichungen

Zum Nachlesen

Hier erhalten Sie einen Überblick von allen JUWI veröffentlichten Bürgerbriefen sowie Presseartikel und Präsentationen zum Windpark Chemnitz-Altenhain.

Bürgerbrief
Präsentationen
Bürgerbrief 1/2024
Bürgerbrief 2/2024
Plakate der Bürgerinfo-Veranstaltung in Dittmannsdorf (20.06.2024)
Wer wir sind

Über JUWI

Wir sind einer der führenden Spezialisten im Bereich der erneuerbaren Energien und bieten die komplette Projektentwicklung sowie weitere Dienstleistungen rund um den Bau und die Betriebsführung von Windparks und Solaranlagen an. Seit mehr als 30 Jahren planen und errichten wir Wind- und Solarparks im In- und Ausland. In den Jahren 2008 und 2009 haben wir auf einem ehemaligen Militärflugplatz in den Gemeinden Brandis und Bennewitz östlich von Leipzig den damals größten Solarpark Deutschlands errichtet. 2010 haben wir unsere Niederlassung in Brandis bei Leipzig eröffnet. Inzwischen arbeiten dort rund 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der bürgernahen Umsetzung der Energiewende – in Sachsen wie in den angrenzenden Bundesländern. 

Weltweit beschäftigt JUWI rund 1.350 Mitarbeitende. Seit 2014 ist die Mannheimer MVV Energie AG Mehrheitseigentümer der JUWI-Gruppe. Bislang haben wir an rund 200 Standorten mehr als 1.250 Windenergie-Anlagen errichtet und mehr als 2.000 PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 3.700 Megawatt.

Antworten

Gut zu wissen

Hier beantworten wir Ihre Fragen rund um das Thema Windenergie und das Projekt im Energiepark Chemnitz-Altenhain. Sollten Sie weitere Fragen haben, schreiben Sie uns. Wir ergänzen die Liste der Antworten regelmäßig.

Windenergie allgemein
Umwelt- und Naturschutz
Windpark Chemnitz-Altenhain
Wie sieht die Ökobilanz einer Windenergie-Anlage aus?

Windenergie-Anlagen haben je nach Energieaufwand bei der Produktion und der durchschnittlichen Windgeschwindigkeit am Standort in drei bis sieben Monaten mehr Energie erzeugt, als sie insgesamt verbrauchen. Über den gesamten Lebenszyklus produziert ein Windrad 40- bis 70-mal so viel Energie, wie für Herstellung, Betrieb und Abbau eingesetzt werden muss. Rechnet man die Wiederverwertung der Materialien in die Ökobilanz mit ein, erzeugt eine Anlage sogar bis zu 90-mal mehr Energie.

Wie groß ist der Flächenverbrauch eines Windrads?

Eine Windenergie-Anlage (Beispiel: Vestas V162)  benötigt dauerhaft eine Fläche von ca. 0,5 Hektar. Das entspricht 85 Prozent der Fläche eines Fußballplatzes. Rund zwei Drittel der genutzten Fläche wird nach Ende der Bauarbeiten durch Pflanzung und Pflege wieder aufgeforstet. Die Fundamentfläche beträgt im Durchmesser rund 20 Meter, die Tiefe zwischen zwei und vier Metern.

Schon bei der Planung werden Kalamitäts- und Windwurfflächen sowie das bestehende Waldwegenetz berücksichtigt, um den Eingriff möglichst minimal zu halten. Gibt es Wege, müssen diese gegebenenfalls noch verbreitet und geschottert werden. Qualifizierte und mit der Naturschutzbehörde abgestimmte Ausgleichsmaßnahmen sorgen dafür, dass Flora und Fauna geschützt werden.

Wie lange dauert der Bau eines Windparks und was passiert dort nach der Fertigstellung?

Die Bauphase für einen Windpark beträgt zwischen 6 und 12 Monaten. In dieser Zeit werden die Flächen und Wege für Anlagen und Kabel vorbereitet und schließlich die Windenergie-Anlagen errichtet. 

Nach der Fertigstellung werden alle nicht mehr benötigten Flächen in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzt und gleichzeitig Ausgleichsflächen für die erfolgten Eingriffe in die Natur geschaffen. In der Betriebsphase selbst werden die Anlagen regelmäßig inspiziert und gewartet. Dazu sind dann aber nur kleinere Einsatzfahrzeuge auf der Fläche, wie sie auch von den örtlichen Handwerkern genutzt werden. Nur in sehr selten Fällen müssen während der Betriebsphase noch einmal Großkräne eingesetzt werden. Ein solcher Kran kommt in der Regel erst wieder in der Abbauphase der Anlagen zum Einsatz – also 20 bis 25 Jahre nach der Inbetriebnahme.

Wie wird der Rückbau einer Windenergie-Anlage garantiert?

Für jede unserer Windenergie-Anlagen legen wir schon vor dem ersten Spatenstich eine solide Rückbaubürgschaft an. Diese Absicherung in Höhe von mindestens 300.000 Euro pro Anlage garantiert, dass diese am Ende ihrer Laufzeit ordnungsgemäß abgebaut und die Grundstücke in ihren ursprünglichen Zustand zurückgeführt werden.

Wie werden Schwankungen in der Energieerzeugung durch erneuerbare Energien ausgeglichen?

Um zukünftig eine durchgehende "grüne" Stromversorgung rund um die Uhr zu gewährleisten, sind verschiedene Maßnahmen erforderlich: Sowohl durch die Kombination verschiedener erneuerbarer Energieträger als auch durch deren breite regionale Verteilung findet bereits ein natürlicher Ausgleich von regionalen Schwankungen bei der Energieerzeugung statt. Auch durch die Einbindung ins europäische Stromnetz können Schwankungen nicht zuletzt durch erneuerbare Energien aus den skandinavischen Ländern ausgeglichen werden. Darüber hinaus werden zunehmend Speichertechnologien eingesetzt, um Energie in Zeiten des Überflusses zu speichern und in Zeiten der Knappheit wieder freizugeben.

Wie beeinflusst die Präsenz von Windenergie-Anlagen im Außenbereich den Wert von Immobilien?

Es gibt nach unserer Kenntnis keine verlässlichen Studien, die einen negativen Einfluss der Windenergie auf den Wert von Immobilien belegen. Insbesondere sind die Qualität der Bebauung, das Arbeitsplatzangebot und kommunale Infrastrukturen Einflussfaktoren, die den Wert einer Immobilie beeinflussen. Ein kurzzeitiger Preisrückgang von Immobilien ist vor allem dann zu beobachten, wenn sich Bürgerinitiativen vehement gegen Windparks engagieren. Auf der anderen Seite kann die Windenergie mit ihrem positiven Einfluss auf die kommunalen Finanzen zu einem Erhalt und Ausbau von Kindergärten, Schulen und der lokalen Infrastruktur beitragen und so den ländlichen Raum stärken. Auch die Attraktivität als Gewerbestandort ist mittlerweile maßgeblich vom Vorhandensein lokal erzeugter Strommengen abhängig. 

Welche Rolle spielt die Veränderung des Landschaftsbildes durch Windenergie-Anlagen bei der Genehmigung?

Die Auswirkung von Windenergie-Anlagen auf das Landschaftsbild ist Teil jedes Genehmigungsverfahrens. Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft werden hier gegen andere Themen wie Klimaschutz abgewogen. Gleichwohl ist die Ästhetik eine der am schwersten zu wertenden Kriterien. Welche Elemente von Landschaften als schön empfunden werden, ist subjektiv und unterliegt oft den Kindheitserfahrungen - ändert sich damit auch nur sehr allmählich. Veränderungen im Landschaftsbild entstehen aber auch durch Hochspannungsleitungen, Atomkraftwerke oder Zechentürme von Bergwerken. Letztere stehen heute häufig sogar unter Denkmalschutz. Und eines der heutigen Wahrzeichen von Paris – der Eifelturm – wurde in seiner Entstehungsphase mit ähnlichen Argumenten bekämpft wie Windräder heute.

Wie laut sind Windenergie-Anlagen?

Hierfür gibt es in der Verwaltungsvorschrift ‚Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm‘ sehr klare (und sehr strenge) Lärmschutzvorgaben, die im Zuge des Genehmigungsverfahrens überprüft und im laufenden Betrieb auch belegt werden müssen. Die zulässige Geräuschbelastung durch Windenergie-Anlagen liegt zwischen 35 Dezibel in reinen Wohngebieten und 45 Dezibel in Mischgebieten. 35 Dezibel entsprechen in etwa einem menschlichen Flüstern. 45 Dezibel kann man mit üblichen Geräuschen in einer Wohnung vergleichen. Grundsätzlich sind moderne Windenergie-Anlagen leiser als ihre Vorgänger aus der Pionierzeit der Windenergie. Sie besitzen beispielsweise schalltechnisch optimierte Rotorblattformen. Schon in wenigen 100 Metern Entfernung ist das durch die Rotorblätter hervorgerufene gleichmäßige Rauschen kaum noch wahrnehmbar. Zudem überlagern Umgebungsgeräusche – Bäume und Büsche, Straßenlärm und andere Alltagsgeräusche – die Geräuschentwicklung von Windenergie-Anlagen erheblich.  

Mit Hilfe von Isophonenkarten wird die Lärmsituation in bestimmten Umgebungen dargestellt. 
Die Schallberechnung geht immer vom "schlechtesten Ereignis" aus: Der Wind weht aus allen Richtungen in maximaler Stärke - ein Phänomen, das meteorologisch in der realen Welt nicht existiert. Die Anlagen sind also die überwiegende Zeit leiser als diese Berechnung angibt, da es sich um einen Maximalwert handelt. 
Die ermittelten Schallwerte (in den Schritten 35, 40, 45, 50 dB) werden mit den Grenzwerten der TA Lärm abgeglichen: Sind die Anlagen zu laut, können sie gedrosselt werden, d.h. der Betrieb wird so runtergefahren, dass sie weniger Schall emittieren.
 

Geht von Windenergie-Anlagen eine Infraschallbelastung aus?

Das Thema Infraschall wird von Windkraftgegnern immer wieder angeführt, um auf eine Gesundheitsgefahr von Windenergie-Anlagen zu verweisen. Dafür gibt es zwar keinerlei Belege, aber das Thema verunsichert verständlicherweise viele Menschen. Infraschall ist in unserem Alltag allgegenwärtig: Natürliche Quellen sind Gewitter, Wasserfälle und Meeresbrandung, technische Quellen sind unter anderem der Straßenverkehr, Kühlschränke und Klimaanlagen. Durch die Abstände zwischen Windrädern und Wohnbebauung bleibt der von den Anlagen erzeugte Infraschall deutlich unter der Hör- und Wahrnehmungsschwelle des Menschen. Mehrere Studien, unter anderem Langzeitstudien der Landesämter für Gesundheit Bayern und Baden-Württemberg, belegen, dass keine gesundheitlichen Belastungen zu erwarten sind. 

Zum Vergleich: Weit höheren Infraschallwerten setzen wir uns tagtäglich vollkommen freiwillig aus: Die Messwerte im Innenraum eines mit 130 Stundenkilometern fahrenden Autos übersteigen die einer Windenergie-Anlage um ein Vielfaches. Das Zentrum für Ökologie und Umweltforschung an der Universität Bayreuth hat dazu eine eindrucksvolle Vergleichsrechnung angestellt: Wer 27 Jahre in nur 300 Meter Entfernung zu einem Windrad wohnt, hat die gleiche Infraschallbelastung, wie jemand, der dreieinhalb Stunden mit 130 Stundenkilometern über die Autobahn fährt.  

Wie ist der Schattenwurf bei einer Windenergie-Anlage?

Abhängig von Wetterbedingungen, Windrichtung, Sonnenstand und Betrieb kann eine Windenergie-Anlage mit ihren rotierenden Flügeln einen bewegten Schatten werfen. Die Schattenwurfdauer darf nach den strengen gesetzlichen Vorgaben in den angrenzenden Wohngebieten aber nicht über 30 Minuten an einem einzelnen Tag und nicht über 30 Stunden im Jahr liegen. Überschreitungen werden mit einem speziellen Sensor überwacht und die Anlagen dann automatisch abgeschaltet.

Welche Brandschutzvorkehrungen sind bei Windenergie-Anlagen notwendig und wie reagiert die Feuerwehr im Brandfall?

Insgesamt ist das Risiko eines Brandes bei Windkraft-Anlagen sehr gering: Es liegt nur bei 0,01 bis 0,04 Prozent. Je neuer die Anlagen sind, desto geringer ist auch das Brandrisiko. Bundesweit muss das Brandschutzkonzept immer folgende Auflagen erfüllen: Kühltechnik an hitzeempfindlichen Stellen, Überzahldrehschutz, Sensoren zur Zustandsüberwachung, Blitzschutz, Feuerlöscher im Fuß und in der Gondel sowie teilweise automatische Löscheinrichtungen. Vollbrände sind aufgrund der Höhe tatsächlich nicht löschbar, da die Feuerwehr keine Drehleitern besitzt, die hoch genug reichen. In diesen Fällen sichert die Feuerwehr die Gefahrenstelle, verhindert das Übergreifen auf umliegende Bäume und lässt die Anlage kontrolliert abbrennen. Auf diese Weise reduziert sich der Schaden auf die Anlage selbst. Klein- und Schwelbrände können entweder durch das Löschen brennender Teile eingedämmt werden, oder man blockiert die Luftzufuhr im Turm, sodass das Feuer keinen Sauerstoff mehr bekommt.

Haben Windenergie-Anlagen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt?

Nein. Zudem beschränkt sich die versiegelte Fläche ausschließlich auf den Fundamentbereich. Dieser ist pro Anlage ungefähr 20 Meter im Durchmesser und zwischen drei und fünf Metern tief. Das Thema Grundwasserschutz ist zudem Gegenstand des Genehmigungsverfahrens und wird von der zuständigen Wasserschutzbehörde begutachtet. 

Welchen Wert haben die Windenergie-Anlagen für den Umweltschutz?

In keinem anderen Bereich werden durch uns Menschen mehr Treibhausgasemissionen erzeugt als im Energiesektor. Deshalb ist der Umstieg auf erneuerbare Energien auch eines der wirksamsten Rezepte gegen die Klimakrise. Mit Windenergie-Anlagen leisten Gemeinden und ihre Bürgerinnen und Bürger einen zentralen Beitrag zum Klimaschutz. Im Jahr 2024 betrug der Anteil der erneuerbaren Energien in Deutschland erstmals über 50 Prozent. Die Windenergie war mit einem Anteil von 31 Prozent der wichtigste Energieträger in Deutschland (Zahlen des Statistischen Bundesamts).

Wie lassen sich Windenergie und Naturschutz vereinbaren?

Zu jedem Genehmigungsverfahren gehören umfangreiche Artenschutzuntersuchungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen. Dabei wird in Absprache mit den Naturschutzbehörden und des Bundesnaturschutzgesetzes untersucht, welche windkraftsensiblen Arten wie zum Beispiel Schwarz- oder Weißstorch, Rotmilan oder Mäusebussard in einem Gebiet von bis zu fünf Kilometer um den geplanten Windpark leben. Die Genehmigung einer Anlage hängt wesentlich vom Ergebnis dieser Untersuchungen ab. Die Behörde kann auch Auflagen verhängen und verlangen, dass die Anlage während hochfrequentierter Flugzeiten der Fledermäuse oder Brutzeiten und Aufzuchtzeiten von Greifvögeln abgeschaltet wird.

Für Eingriffe in die Natur und das Landschaftsbild erfolgen Ausgleichsmaßnahmen. So können zum Beispiel Aufforstungen und ökologischer Waldumbau, Schaffung von Nahrungshabitaten für geschützte Vögel oder Brutkästen für Fledermäuse geschaffen werden.

Inwiefern wird beim Bau von Windenergie-Anlagen in die Natur eingegriffen?

Schon bei der Planung eines Windparks wird darauf geachtet, den Eingriff in die Natur bei der Errichtung der Windenergie-Anlagen so gering wie möglich zu halten. Wie bei allen Bauvorhaben wird jedoch beim Bau von Windenergie-Anlagen in die Natur eingegriffen und Fläche in Anspruch genommen. Eine Windenergie-Anlage verbraucht circa 600 Quadratmeter für das Fundament und rund 1.200 Quadratmeter für die Kranstellfläche, hinzu kommt die Zuwegung. Insgesamt liegt die Flächennutzung bei rund 12.000 Quadratmetern – also ein bis zwei Fußballfeldern.

Fakt ist aber auch: Rund zwei Drittel der genutzten Fläche wird nach Ende der Bauarbeiten wieder bepflanzt bzw. kann wieder für die Landwirtschaft genutzt werden, der Rest muss gemäß gesetzlichen Vorgaben an anderer Stelle durch Naturschutzmaßnahmen wieder ausgeglichen werden. Es geht also keine Natur verloren. Meist findet sogar unterm Strich eine Aufwertung statt. 

Wie beeinflussen Windenergie-Anlagen den Lebensraum und das Verhalten von Wildtieren sowie von Pferden?

Eine der größten wissenschaftlichen Untersuchungen zu diesem Thema stammt von der Tierärztlichen Hochschule Hannover, die die Raumnutzung und Aktivitäten von Reh, Feldhase und Fuchs im Bereich mehrerer Windenergieanlagen in Norddeutschland bewertete. Dabei konnten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler keine grundsätzliche Meidung der Windparks durch die Tiere feststellen. Als eindeutig störend werden die Aktivitäten während der Bauphase empfunden. Größere Arten meiden in dieser Zeit häufig das Gebiet, kehren in der Regel nach Abschluss der Bauarbeiten wieder zurück. Im Betrieb selbst sind die Anlagen zwar für die Tiere wahrnehmbar, Auswirkungen auf die Bestandszahlen haben sie aber nicht. 

Für die Pferdehaltung in der Nähe von Windparks gilt: Es sind keine Beeinträchtigungen der Pferde zu erwarten, weder durch optische noch durch akustische Reize. Insgesamt werden die von Windenergieanlagen ausgehenden Reize für Pferde im Vergleich zu sonstigen ortsüblichen Reizen als unerheblich erachtet.

Wie wird der Schutz von Vögeln und Fledermäusen gewährleistet?

Im Zuge des Genehmigungsverfahrens muss nachgewiesen werden, dass die gesetzlichen Vorschriften und Grenzwerte eingehalten werden. Der Schutz von Vögeln und Fledermäusen, aber auch von anderen bedrohten Tierarten, spielt dabei eine besondere Rolle.

Die Lebens- und Jagdbedingungen von Fledermäusen sind beispielsweise sehr gut erforscht. Sie fliegen nur bei bestimmt Licht- und Windverhältnissen. Windparks, die die Tiere gefährden könnten, müssen deshalb zu diesen Zeiten abgestellt werden. Um Vögel zu schützen, wird während des Genehmigungsverfahrens geprüft, ob bedrohte Arten durch die Windenergieanlage gefährdet sind. Die Behörden können außerdem Auflagen verhängen. Windenergieanlagen müssen zum Beispiel abgeschaltet werden, wenn auf benachbarten Feldern gemäht wird, weil dies Vögel anlocken kann. 

Für Eingriffe in die Natur und das Landschaftsbild, den der Bau eines Windparks mit sich bringt, nehmen wir Ausgleichsmaßnahmen vor. Das können zum Beispiel Aufforstungen und ökologischer Waldumbau, Schaffung von Nahrungshabitaten für geschützte Vögel sowie Brutkästen für Fledermäuse sein.  
 

Auf welcher Strecke werden die einzelnen Bauteile zu den geplanten Standorten transportiert?

Der Verlauf der Zuwegung steht derzeit noch nicht endgültig fest. Im Laufe der nächsten Monate werden verschiedene Varianten geprüft. Das Ziel ist es, Ortslagen zu meiden und den Eingriff so gering wie möglich zu halten.

Wie soll der Windpark an das Stromnetz angebunden werden?

Die Einspeisung des Stroms wird in die vorhandene Hochspannungsleitung erfolgen. Der zugewiesene Einspeisepunkt befindet sich nur wenige hundert Meter neben dem Windpark. Die notwendige Kabeltrasse wird als Erdkabel in offener Bauweise in einer Tiefe von ca. 1,20 Metern verlegt.

Steht eine Visualisierung der geplanten Windräder in der Landschaft zur Verfügung?

Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung muss JUWI umfangreiche Visualisierungen vorlegen. Die Erstellung der Visualisierungen ist derzeit in Bearbeitung. Nach Fertigstellung werden die Visualisierungen umgehend auf der Projektwebseite veröffentlicht.

Wie werden die Bürgerinnen und Bürger beteiligt?

Im Rahmen des öffentlichen Genehmigungsverfahrens werden Bürgerinnen und Bürger beteiligt. Etwaige Anmerkungen werden in einem öffentlichen Erörterungstermin, den die zuständige Genehmigungsbehörde festsetzt, aufgegriffen und diskutiert. 

Finanziell werden die Bürgerinnen und Bürger indirekt über die Kommunalabgabe in Höhe von 0,2, Cent je produzierter Kilowattstunde und Betriebsjahr über die 20 Jahre währende EEG-Vergütungsdauer beteiligt. Diese geht an alle Gemeinden, die gemäß ihres Flächenanteils in einem 2,5 Kilometer Radius um die Anlagenstandpunkte liegen. Der Vorteil: Dieses Geld bleibt in den Kommunen und kann vor Ort investiert werden.

Eine der Anlagen soll zudem als Bürgerwindrad betrieben werden. Das genaue Angebot wird im Projektverlauf vorgestellt. Ebenso der festverzinste Bürgersparbrief.

Ihre Ansprechpartner

Am Anfang steht das Gespräch. Wir freuen uns auf Sie!

Janine Göhring

Projektleiterin

Thomas Hoch

Unternehmenskommunikation/ Pressesprecher
Tel. +49 6732 9657-1211
Nachricht senden