
Faktencheck zur Windenergie
Behauptungen zum Thema Windenergie - und was wir dazu sagen
Wer die Argumente von Gegnern der Windenergie liest, der kann schnell den Eindruck bekommen, dass diese nicht Teil der Lösung sondern der Grund allen Übels ist. Dagegen helfen nur Fakten. Wir haben uns den Behauptungen angenommen, die rund um das Projekt in Chemnitz-Altenhain kursieren.
In Publikationen und Presseveröffentlichungen der Bürgerinitiative wurde wiederholt eine visuelle Darstellung des Windparks Chemnitz-Altenhain verwendet, die nicht der Planung entspricht und nicht von JUWI erstellt wurde.
Unsere visuellen Darstellungen beruhen auf vor Ort eingemessenen Geodaten und den Koordinaten der Anlagenplanung. Die Anlagen werden wirklichkeits- und maßstabsgetreu in zuvor aufgenommenen Fotos digital eingefügt. Diese Art der Erstellung von visuellen Darstellungen obliegt höchster Sorgfalt des Projektentwicklers, denn sie ist Teil des Genehmigungsantrags und benötigt technische Kenntnisse des Layouts, der Koordinaten und der Anlagen.
Wir stellen den Bürgern diese Visualisierungen zur Verfügung, da wir sie frühzeitig und detailliert informieren wollen. Die korrekten Visualisierungen von JUWI finden Sie hier auf unserer Webseite unter der Rubrik Landschaftsbild.
Unbestritten ist, dass die geplanten Windenergie-Anlagen eine Höhe von ungefähr 250 Metern haben werden. Dies entspricht dem heutigen Stand der Technik und dafür gibt es gute Gründe: Vergleicht man den Stromertrag einer älteren Anlage mit einer Höhe von circa 150 Metern, dann kommt man zu folgendem Ergebnis: Die neue Anlage produziert fünfmal so viel Strom. Für die in Chemnitz-Altenhain anvisierten 45 Millionen Kilowattstunden Stromertrag bräuchte man also statt der 3 großen 15 kleinere Anlagen.
Zeichnungen der Bürgerinitiative, die diese Anlagen direkt neben Häusern oder anderen Infrastrukturbauwerken zeigen haben wenig Mehrwert. Für die Anlagen gibt es Abstandsregelungen, so dass sie natürlich nirgendwo direkt neben Häusern gebaut werden.
Behauptung: Es wird behauptet, JUWI plant in dem an Dittmannsdorf angrenzenden Ortsteil Kleinolbersdorf-Altenhain den gesetzlichen Mindestabstand von 1.000 Metern zu mehreren Wohnhäusern zu unterschreiten. Hierfür hat die Stadt Chemnitz einen positiven Vorbescheid erteilt, öffentlich bekanntgemacht im Chemnitzer Amtsblatt vom 20.12.2024.
Fakt ist: Der gesetzliche Mindestabstand zur Wohnbebauung in Sachsen ist in der sächsischen Bauordnung geregelt (§ 84, Absatz 2). Dort heißt es, dass ein 1.000-Meter-Mindestabstand zu Wohnbebauung von Windenergieanlagen berücksichtigt werden muss, wenn die Wohnhäuser innerhalb eines gültigen Bebauungsplans liegen, wenn sie im Zusammenhang bebauter Ortsteile stehen oder bei zulässiger Wohnbebauung im Außenbereich die Zahl von 5 Wohnhäusern erreichen, womit bewohnbare Häuser gemeint sind. Diese Punkte sind von der Behörde als nicht gegeben angesehen worden und der Vorbescheid wurde am 10.09.2024 erteilt.
Ein Vorbescheid ist darüber hinaus nur eine Vorabfrage, um einzelne Genehmigungsvoraussetzungen zu klären. Er ist keine Baugenehmigung und berechtigt nicht zum Bauen.
Zudem wird behauptet, der Abstand habe sich verringert. Das ist falsch. Die in allen Publikationen oder Bürger-Info-Veranstaltungen gezeigte Planung ist exakt so geblieben, keine Abstände sind verringert worden. Alle Grenzwerte werden eingehalten.
Behauptung: Ohne grundlastfähige Energie kann in Deutschland kein einziger Haushalt bedarfsgerecht versorgt werden, das Stromnetz kann die Schwankungen nicht ausgleichen.
Richtig ist: Erneuerbare Energien stehen im Gegensatz zu Strom aus fossilen Energieträgern wie Kohle oder Gas nicht zu jedem Zeitpunkt gleichermaßen zur Verfügung. Innerhalb von Tages- und Jahresverläufen kommt es zu wetterbedingten Schwankungen bei der Stromerzeugung. Dafür gibt es allerdings Lösungen, die auch zukünftig eine sichere und gleichzeitig klimafreundliche Stromversorgung gewährleisten:
- Die wichtigsten beiden erneuerbaren Energieträger Wind- und Solarenergie ergänzen sich sehr gut. Im Sommer scheint mehr Sonne und die Solarstromproduktion ist besonders hoch, im Winter weht mehr Wind.
- Lokale wetterbedingte Schwankungen in der Erzeugung werden durch die breite Verteilung von Wind- und Solarparks auf ganz Deutschland geglättet.
- Zusätzlich sorgt das europäische Stromnetz durch einen grenzüberschreitenden Handel mit Strom dafür, dass wetterbedingte Schwankungen auch auf europäischer Ebene ausgeglichen werden.
- Durch den weiteren Ausbau von Speichertechnologien wie Batteriespeicher, Pumpspeicherkraftwerken und Power-to-Gas können sowohl tageszeitliche Schwankungen als auch längere Phasen mit geringer Stromproduktion aus erneuerbaren Energiequellen ausgeglichen werden.
- Ein weiterer wichtiger Baustein, um Schwankungen in der Erzeugung auszugleichen, ist eine intelligente Flexibilisierung auf Verbraucherseite. Die Fachleute sprechen hier von einem systemdienlichen Betrieb beispielsweise von Wärmepumpen, Heimspeichern und E-Autos. Dabei geht es darum, dass den Strombezug auf Zeiten zu verlagern, in den das Stromangebot hoch und der Strompreis entsprechend niedrig ist.
Die aktuelle Strategie der Bundesregierung zum Ausbau der Erneuerbaren umfasst daher auch den Ausbau von Speicherlösungen und dem Stromnetz sowie einer KI-gestützten Steuerung des Verbrauchs, sodass auch in der Zukunft die Energiesicherheit in Deutschland gewährleistet bleibt, auch ohne Kohle und Gas.
Quellen:
Behauptung: Windanlagen sind ineffizient, weil ihre tatsächliche Leistung weniger als 20% der Nennleistung beträgt. Sie sind nur rentabel durch milliardenschwere Subventionen.
Fakt ist: Mit diesem Argument wird unterstellt, die Windenergie sei unwirtschaftlich, weil der Wind nicht immer weht und die Anlage zu wenig Strom produziert.
Um die Begrifflichkeiten, mit denen hier argumentiert wird, einzuordnen: Die Nennleistung beschreibt die maximale elektrische Leistung einer Anlage. Üblicherweise erreicht eine Windenergie-Anlage ihre maximale Leistung ab einer Windgeschwindigkeit von neun bis zwölf Metern pro Sekunde. Strom produzieren sie aber bereits ab Windgeschwindigkeiten zwischen zwei und vier Metern pro Sekunde. Das bedeutet: Windenergie-Anlagen produzieren nicht immer die maximal mögliche Strommenge, aber sie produzieren dennoch relevante Strommengen, wenn weniger Wind weht. Somit ist die Nennleistung eine Größe, die nicht allein darüber entscheidet, ob Windanlagen effizient sind. Vielmehr ist die tatsächliche Leistung im laufenden Betrieb entscheidend. Trotzdem wird häufig mit der rechnerischen Größe der jährlichen Volllaststunden gearbeitet, da hierdurch verschiedene Anlagenstandorte verglichen werden können. Je nach Topografie und Windstärke können die Volllaststunden variieren, aber in Deutschland sind es bei älteren Anlagen durchschnittlich 2.000 Stunden pro Jahr. Bei modernen Anlagen kann man aufgrund ihrer Höhe mit mindestens 2.200 Volllaststunden pro Jahr rechnen, sodass auch weniger windstarke Gebiete dadurch rentabel werden. Bei 2.000 Volllaststunden pro Jahr erzeugt zum Beispiel eine Sechs-Megawatt-Anlage 12.000 MWh Strom pro Jahr. Damit können rund 3.500 Drei-Personen-Haushalte versorgt werden.
Behauptet wird außerdem, dass die Windenergieanlagen nicht rentabel seien. Zunächst zu den Kosten für die Herstellung des Stroms: Die Windenergie ist zusammen mit der Solarstromproduktion auf Freiflächenanlagen die günstigste Energieerzeugungsart für Strom in Deutschland. Das Fraunhofer Institut für Solar Energiesysteme (ISE) beziffert in seiner aktuellen Studie die Stromgestehungskosten für Windenergie-Anlagen an Land auf 4,3 bis 9,2 Cent pro Kilowattstunde. Im Vergleich zu konventioneller Stromerzeugung sind Wind- und Solarparks insgesamt günstiger, weil sie während der Laufzeit geringe laufende Kosten haben.
Bei Atom- und Kohlestrom kommen zudem noch hohe Folgekosten durch etwa Endlagerung, Renaturierung von zerstörten Landschaften und die Folgen des Klimawandels hinzu, die in keiner betriebswirtschaftlichen Kalkulation auftauchen, weil sie weitestgehend auf die Allgemeinheit abgewälzt werden. Zu den Folgekosten der Erneuerbaren Energien im Vergleich zu fossilen Energien lesen Sie weiter unter dem Punkt “Kosten”.
Quellen:
Fraunhofer ISE: Stromgestehungskosten
Westfälisches Energieinstitut: Raumbedarf und Ergiebigkeit von Windkraftanlagen
Behauptung: Der Verbraucher wird durch die Energiewende übermäßig belastet, weil er die Subventionen zahlt und hohe Stromkosten entrichten muss.
Richtig ist, dass die Stromkosten in Deutschland durch den Einfall Russlands in die Ukraine 2022 und den Wegfall der russischen Gasimporte stark gestiegen waren. Das Preisniveau ist seitdem allerdings wieder auf das Vorkriegsniveau gesunken.
Eine immer wieder ins Feld geführte Behauptung ist, die Erneuerbare Energien rechnen sich nur wegen der Subventionen, die die Bürger über den Strompreis bezahlen.
Dazu lohnt ein Blick ins Erneuerbare-Energien-Gesetz und dessen Fortschreibung: Um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu fördern, hat der Gesetzgeber im Jahr 2000 in Deutschland das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingeführt. Darin wurde unter anderem die EEG-Umlage verankert, bei der der Endverbraucher pro verbrauchter Kilowattstunde einen Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien leisten mussten. Die Abrechnung der EEG-Förderung über die private Stromrechnung entfiel aber zum 1. Juli 2022, um die Verbraucher von den stark gestiegenen Energiekosten zu entlasten. Mittlerweile wird die EEG-Vergütung nicht mehr aus dem Strompreis, sondern aus Steuern finanziert. Somit ist der Begriff „Subvention“ inzwischen gerechtfertigt. Eine Subvention ist dabei nichts Verwerfliches, sondern eine zielgerichtete Unterstützung des Staates. Subventioniert wird in vielen Bereichen, z.B. Ernährung und Landwirtschaft: Dieser Sektor erhält erhebliche Subventionen, um die Produktion und Nachhaltigkeit zu unterstützen, im Verkehrswesen wird der Ausbau und die Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur stark subventioniert. Im Wohnungswesen und der Städtebauförderung werden Mittel bereitgestellt, um den Wohnungsbau und die Stadtentwicklung zu fördern. Und der Bereich Erneuerbare Energien und Energieeffizienz erhält Subventionen zur Förderung nachhaltiger Energiequellen und zur Steigerung der Energieeffizienz. Hier lohnt es sich, die Subventionen gemäß EEG mit den (teilweise verdeckten) Subventionen für z.B. Kohle zu vergleichen. Im Unterschied zum EEG-System, das für jeden einfach einzusehen ist, sind die Subventionen für Kohle dagegen schwerer zu ermitteln. Greenpeace hat 2017 alle Subventionen für fossile Energieträger zusammengetragen.
Hinzu kommen die sogenannten Ewigkeitskosten des Steinkohlebergbaus, d.h. Schäden im Untergrund, die dazu führen, dass dauerhaft Wasser abgepumpt werden muss. Ohne diese Pumpen würde ein Fünftel des Ruhrgebietes unter Wasser stehen, darunter dicht besiedelte Gebiete.
Quellen:
- Handelsblatt: Wie teuer ist die Kilowattstunde in Deutschland 2024?
- Subventionsbericht der Bundesregierung
- Wuppertal Institut: Subventionsfreie Braunkohle?
- Florian Zerzawy, Swantje Fiedler und Alexander Mahler. Subventionen für fossile Energien. Hamburg: Greenpeace, Juni 2017
- KPMG. Studie: Ewigkeitskosten der Kohle betragen 13 Milliarden Euro – Unwägbare Risiken für Trinkwasser. s.l. : Handelsblatt, 2006
Behauptung: Durch die hohen Strompreise erleben wir aktuell eine Deindustrialisierung in Deutschland, bei der viele Firmen insolvent gehen oder auswandern.
Richtig ist: Die Strompreise in Deutschland sind besonders im Vergleich zu Ländern wie den USA oder China deutlich höher. Im Gegensatz zu diesen Ländern besitzt Deutschland weniger natürliche, fossile Energieressourcen wie etwa Erdgas oder -öl. Richtig ist allerdings auch: Seit ihrem Höchststand im Jahr 2022 sind die durchschnittlichen Strompreise für kleine bis mittlere Industriebetriebe nach den Berechnungen des Bundesverbands Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) auf 16,99 Cent pro Kilowattstunde gefallen. Sie liegen damit sogar noch leicht unter dem Niveau von 2017. Grundsätzlich sind die Unterschiede im Strompreis etwa im Vergleich zu den USA kein neues Phänomen.
Dieser Umstand sorgte in der Vergangenheit häufig dafür, dass dank der Innovationsbereitschaft der deutschen Wirtschaft, neue, energieeffizientere Technik entwickelt wurde. Nichtsdestotrotz ist eine kostengünstigere und stabile Stromversorgung ausschlaggebend für künftige Investitionen, weshalb auch in der Politik intensiv darüber diskutiert wird, wie der Strompreis für die Industrie gesenkt werden kann.
Auffällig ist aber auch, dass die Wirtschaftsverbände in ihren Stellungnahmen keine Abkehr von der Energiewende fordern (wie es mit der Behauptung suggeriert wird), sondern häufig sogar eine Beschleunigung.
Hier ein paar Beispiele:
- In Sachsen fordern mehr als 60 Unternehmen mehr Tempo bei der Energiewende, weil sie die günstigste Energieform sind.
- Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V.: „Der Ausbau der Erneuerbaren und der entsprechenden Netze braucht viel mehr Tempo als bisher. Die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern muss zügig beendet werden…“
- IHK Nord: „Gerade Norddeutschland kann mit seiner hohen Produktionskapazität für erneuerbare Energien, wie Windenergie, Photovoltaik, Geothermie und Biomasse, von der Transformation zu einer klimaneutralen Wirtschaft profitieren. Um diese Potenziale zu nutzen, benötigen die Unternehmen Entlastungen sowie Verlässlichkeit und Planbarkeit von der Politik.“
- Verband der Chemischen Industrie: „Ein massiv beschleunigter Erneuerbaren-Ausbau ist für uns alternativlos, da sich der Strombedarf der Chemie in einer treibhausgasneutralen Zukunft verzehnfacht. Stimmen Stromangebot, Speicherkapazitäten und der Netzausbau, dann machen erschwinglichere Preise die Elektrifizierung für die Unternehmen automatisch attraktiver.“
Behauptung: Windräder erzeugen schädlichen Infraschall, der noch im Abstand von 10km Gesundheitsschäden beim Menschen verursacht, wie etwa Schwindel oder Herzrasen.
Fakt ist: Das Thema Infraschall wird von Windkraftgegnern immer wieder angeführt, um auf eine Gesundheitsgefahr von Windenergie-Anlagen zu verweisen. Dafür gibt es zwar keinerlei Belege, aber das Thema verunsichert verständlicherweise viele Menschen. Infraschall ist in unserem Alltag allgegenwärtig: Natürliche Quellen sind Gewitter, Wasserfälle und Meeresbrandung, technische Quellen sind unter anderem der Straßenverkehr, Kühlschränke und Klimaanlagen. Durch die Abstände zwischen Windrädern und Wohnbebauung bleibt der von den Anlagen erzeugte Infraschall deutlich unter der Hör- und Wahrnehmungsschwelle des Menschen. Mehrere Studien, unter anderem Langzeitstudien der Landesämter für Gesundheit Bayern und Baden-Württemberg, belegen, dass keine gesundheitlichen Belastungen zu erwarten sind. So hat die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) hat eine Messkampagne durchgeführt, um unterschiedliche Quellen zu vergleichen. Das Ergebnis: Das Auto emittiert deutlich mehr Infraschall als eine Windenergieanlage.
An sechs Windenergieanlagen mit Leistungen zwischen 1,8 bis 3,2 Megawatt erfolgten je drei Messungen in circa 150 Metern, 300 Metern und 700 Metern Entfernung. Das Ergebnis: Die Infraschall-Pegel lagen selbst im Nahbereich von 150 Metern für alle gemessenen Anlagen mit 45 bis 75 Dezibel. In 700 Metern Abstand war zu beobachten, dass sich beim Einschalten der Anlage der gemessene Infraschallpegel nicht mehr oder nur in geringem Umfang erhöhte. In dieser Entfernung werde der Infraschall im Wesentlichen vom Wind und nicht von den Anlagen erzeugt, folgerte die Behörde.
Anders im Verkehr: Hier ergaben die Messungen in der Karlsruher Innenstadt Infraschallpegel bis zu mehr als 70 Dezibel, die damit oberhalb der Wahrnehmungsschwelle lagen. Besonders hoch, so stellte sich heraus, lagen sie im Inneren eines fahrenden Autos: Bis zu 105 Dezibel maß das LUBW in einem geschlossenen Pkw bei 130 km/h Fahrt.
Das Zentrum für Ökologie und Umweltforschung an der Universität Bayreuth hat dazu eine eindrucksvolle Vergleichsrechnung angestellt: Wer dreieinhalb Stunden mit 130 Stundenkilometern über die Autobahn fährt, hat die gleiche Infraschallbelastung, wie jemand, der 27 Jahre in nur 300 Meter Entfernung zu einem Windrad wohnt.
Quellen:
Behauptung: Windräder erzeugen eine hohe Schallbelastung, die noch in angrenzenden Wohngebieten zu Gesundheitsschäden führt.
Fakt ist: Für Schallemissionen von Windenergie-Anlagen gibt es in der Verwaltungsvorschrift ‚Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm‘ sehr klare (und sehr strenge) Lärmschutzvorgaben, die im Zuge des Genehmigungsverfahrens überprüft und im laufenden Betrieb auch belegt werden müssen. Die zulässige Geräuschbelastung durch Windenergie-Anlagen liegt zwischen 35 Dezibel in reinen Wohngebieten und 45 Dezibel in Mischgebieten. 35 Dezibel entsprechen in etwa einem menschlichen Flüstern. 45 Dezibel kann man mit üblichen Geräuschen in einer Wohnung vergleichen. Grundsätzlich sind moderne Windenergie-Anlagen leiser als ihre Vorgänger aus der Pionierzeit der Windenergie. Sie besitzen beispielsweise schalltechnisch optimierte Rotorblattformen. Schon in wenigen 100 Metern Entfernung ist das durch die Rotorblätter hervorgerufene gleichmäßige Rauschen kaum noch wahrnehmbar. Zudem überlagern Umgebungsgeräusche – Bäume und Büsche, Straßenlärm und andere Alltagsgeräusche – die Geräuschentwicklung von Windenergie-Anlagen erheblich.
Mit Hilfe von Isophonenkarten wird die Lärmsituation in bestimmten Umgebungen dargestellt. Die Schallberechnung geht immer vom "schlechtesten Ereignis" aus: Der Wind weht aus allen Richtungen in maximaler Stärke - ein Phänomen, das meteorologisch in der realen Welt nicht existiert. Die Anlagen sind also die überwiegende Zeit leiser als diese Berechnung angibt, da es sich um einen Maximalwert handelt.
Die ermittelten Schallwerte (in den Schritten 35, 40, 45, 50 dB) werden mit den Grenzwerten der TA Lärm abgeglichen: Sind die Anlagen zu laut, können sie gedrosselt werden, d.h. der Betrieb wird so runtergefahren, dass sie weniger Schall emittieren. Diese Zahlen sind Bestandteil der Genehmigung des Windparks gemäß Immissionsschutzrecht und auch Auflage der Genehmigung für den Betrieb der Anlagen.
Quelle:
Behauptung: Durch den Abrieb der Rotoren gelangen umweltschädliche Mikropartikel, Carbonfasern und PFAS in die Umwelt.
Fakt ist: Durch hohe Windgeschwindigkeiten und Regen kommt es an Rotorblättern zu einem Abrieb von kleinen Partikeln. Diese Abriebe sorgen über die Zeit zu einer Herabsenkung der Effizienz der Anlage, sodass versucht wird, den Abrieb zu minimieren. Doch Abrieb ist kein neues Phänomen, und schon gar nicht eines, das nur die Windenergie verursacht.
Zur Einordnung des Themas, hilft ein genauer Blick auf die Hintergründe: Die gesamte Menge von in Deutschland abgeriebenen Mikropartikeln aus verschiedenen Quellen schätzt das Fraunhofer Institut für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik UMSICHT auf 330.000 Tonnen pro Jahr. Das Fraunhofer UMSICHT ermittelte dafür die wichtigsten Verursacher.
Auf Platz 1: der Abrieb von Reifen mit mehr als 1.200 g cpa/a. Allein Pkw verursachen jedes Jahr fast 1.000 Gramm pro Kopf und Jahr. Windenergieanlagen tauchen in der Aufstellung des Fraunhofer UMSICHT zwei Mal auf: einmal auf Platz 11 als Unterpunkt „Abrieb Farben und Lacke“. Dieser Bereich verursacht insgesamt 65 g cpa/a. mehr als die Hälfte rechnen die Forscher dem Abrieb von Gebäuden zu. Der Rest wird nicht zugeordnet, verteilt sich aber auf lackiert Flächen, Schiffe und Windenergieanlagen. Eine zweite Erwähnung folgt auf Platz 19: „Abrieb WKA-Kabel durch Torsion“. Hier schlagen 0,02 g cpa/a zu Buche.
Das Fraunhofer Institut für Windenergiesysteme IWES wiederum hat 2019 auf Bitten des Wissenschaftlichen Dienstes eine grobe Abschätzung für Rotorblätter erstellt und kommt auf einen jährlichen Maximalwert von 1.395 Tonnen pro Jahr für alle rund 31.000 Windkraftanlagen in Deutschland. Dabei wurde allerdings vorausgesetzt, dass die Kanten der Blätter ihre komplette Beschichtung verlieren. Da dies in der Praxis kaum auftritt, dürfte eine realistische Zahl deutlich darunter liegen – und auch deutlich unter den 102.000 Tonnen, die den Autoreifen zuzurechnen sind.
Zum Thema Carbonfasern:
Die Flügel von Windkraftanlagen bestehen hauptsächlich aus Faserverbundstoffen wie Glas- oder Carbonfasern, die in Epoxidharz getränkt sind. Zum Schutz gegen Erosion sind die vorderen Kanten mit Folien und Lacken beschichtet. Beim Betrieb entstehen daher kaum Stäube, sondern hauptsächlich beim Zersägen oder Verbrennen. Glasfasern schmelzen zu ungefährlichen Kügelchen, während Carbonfasern sich so stark verdünnen, dass ihre Konzentration schwer abzuschätzen ist. Im Gegensatz zu Asbest sind diese Materialien nicht lungengängig und stellen keine besondere Gefahr dar. Auch beim Zerfräsen von Carbonfasern entstehen nur wenige lungengängige Bruchstücke, die meist keine toxikologische Wirkung haben. Das Zerfräsen tritt jedoch aber im Betrieb von Windenergieanlagen nicht auf. (weiterführende Infos)
Zum Thema PFAS:
Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) sind eine große Gruppe von Chemikalien (bis zu 10000 verschiedene Chemikalien), die wasser- und fettabstoßend sind, nicht brennbar und robust. PFAS sind enthalten in manchen Regenjacken, in Pfannen, in Kosmetik, in Verpackungen wie Pizzakartons, Imprägniersprays und Reinigungsmitteln. Sie sind biologisch kaum abbaubar und werden daher als „Ewigkeitschemikalien“ bezeichnet.
PFAS sind auch in Windkraftanlagen in Kunststoffen eingebaut und lassen sich in dieser Form kaum aus den Partikeln herauslösen.
Wie gelangen PFAS dann nun in die Umwelt? Das beginnt mit ihrer Herstellung. Relevante Pfade für die Freisetzung sind z.B. das Abwasser der Industrie, wo PFAS verwendet werden, die Abluft, Bauteile oder Abfälle von Industrieanlagen. Während der Verarbeitung zu Produkten oder der Verwendung dieser Produkte können ebenfalls PFAS in die Umwelt gelangen. Beispiele hierfür sind die Verwendung von PFAS-haltigen Feuerlöschschäumen oder das Auswaschen aus imprägnierten Textilien. Aber auch aus Klimaanlagen können PFAS in Form von fluorierten Gasen (sogenannte F-Gase) freigesetzt werden. Schlussendlich können während der Entsorgung PFAS aus der unvollständigen Verbrennung von Abfall oder dem Sickerwasser von Deponien in die Umwelt gelangen.
PFAS werden aber auch an Orten weitab von Industrieanlagen oder anderer menschlicher Aktivität gefunden z.B. in den Polargebieten oder im Hochgebirge. Das zeigt, dass PFAS mittlerweile weltweit in allen Umweltmedien zu finden sind. Dementsprechend gibt es auch eine wachsende Zahl an wissenschaftlichen Studien, die das Vorkommen von PFAS in allen Umweltmedien belegen.
Ein Verbot oder eine Einschränkung der Nutzung von PFAS wird stark diskutiert, da sie in flüssiger Form nicht harmlos sind. Es gibt aber, wenn man alle Quellen unten auswertet, keinerlei Hinweise darauf, dass Windkraftanlagen eine Hauptquelle für PFAS-Verbreitung sind.
Quellen:
Behauptung: Der Brand an einer Windenergieanlage kann nicht gelöscht werden und setzt giftige Chemikalien frei.
Fakt ist: Insgesamt ist das Risiko eines Brandes bei Windkraft-Anlagen sehr gering: Es liegt nur bei 0,01 bis 0,04 Prozent. Je neuer die Anlagen sind, desto geringer ist auch das Brandrisiko. Bundesweit muss das Brandschutzkonzept immer folgende Auflagen erfüllen: Kühltechnik an hitzeempfindlichen Stellen, Überdrehzahlschutz, Sensoren zur Zustandsüberwachung, Blitzschutz, Feuerlöscher im Fuß und in der Gondel sowie teilweise automatische Löscheinrichtungen. Vollbrände sind aufgrund der Höhe tatsächlich nicht löschbar, da die Feuerwehr keine Drehleitern besitzt, die hoch genug reichen. In diesen Fällen sichert die Feuerwehr die Gefahrenstelle, verhindert das Übergreifen auf umliegende Bäume und lässt die Anlage kontrolliert abbrennen. Auf diese Weise reduziert sich der Schaden auf die Anlage selbst. Klein- und Schwelbrände können entweder durch das Löschen brennender Teile eingedämmt werden, oder man blockiert die Luftzufuhr im Turm, sodass das Feuer keinen Sauerstoff mehr bekommt.
Behauptung: Während des Baus wird es zu mehr als 1.000 LKW- und Schwerlasttransporten kommen, vor allem von energieintensivem Beton und Stahl. Um Zuwegungen auszubauen, müssen breite Wege und Schneisen gebaut werden.
Fakt ist: Das Fundament einer Windenerige-Anlage besteht aus Stahl und Beton. Etwa 800 Kubikmeter Beton werden für das Fundament einer Anlage benötigt. Je nach Größe kann ein Betonmischer bis zu 12 Kubikmeter transportieren, es werden also 66 bis 100 Fahrten hierfür benötigt. Die Bestandteile des Turmes, der Gondel und die Rotoren kommen durch Schwerlasttransporter oder Selbstfahrer, die weniger Rangierraum benötigen. Die Gesamtzahl der Fahrten beträgt daher bei drei Anlagen weit unter 500.
Damit die Baustelle beliefert werden kann, ist ein Zufahrtsweg von etwa 5 Meter Breite notwendig. Die Planung und Aufbereitung der Zuwegung beinhaltet dabei stets das bestehende Wegenetz und priorisiert den Ausbau von bereits vorhandenen Feld- und Wirtschaftswegen. Falls dabei angrenzende Gehölze entfernt werden müssen, so sind Ausgleichsmaßnahmen verpflichtend bzw. wird die temporäre Zuwegung nach Fertigstellung wieder zurückgebaut und Seitenstreifen neu bepflanzt. Die Ausgleichmaßnahmen sind gesetzlich geregelt und werden durch die Unteren Naturschutzbehörden im Genehmigungsbescheid festgeschrieben.
Behauptung: In Windrädern stecken kritische Ressourcen wie Tropenholz und seltene Erden, viel Erdöl als Schmiermittel und giftige Chemikalien wie Schwefelhexafluorid.
Fakt ist: Ein Windrad besteht vor allem aus Beton und Stahl, um Stabilität sicherzustellen. Die Rotoren hingegen sollten auch leicht sein, um sich leicht zu drehen. Um dies zu bewerkstelligen, besteht ein Rotorblatt vor allem aus Verbundstoffen aus Glasfaser und Kunststoffen und Balsaholz, welche eine besonders niedrige Dichte aufweist. Balsaholz wird aus einer schnell wachsenden und nicht bedrohten Pflanze aus Südamerika gewonnen, die dort kontrolliert angebaut wird.
Während der gesamten Laufzeit einer Anlage wird für das Getriebe ca. 600 Liter Öl benötigt. Verwendet wird hier synthetisches Öl, da es auch bei niedriger Temperatur noch eine gute Fließfähigkeit aufweist. Beim Rückbau wird das komplette Öl aufgefangen und gesondert entsorgt und gelangt nicht in die Umwelt.
Schwefelhexafluorid oder kurz SF6 ist ein ungiftiges, träges Isolier- und Löschgas von hoher dielektrischer Durchschlagsfestigkeit und thermischer Stabilität. Es kommt nicht nur in gasisolierten Schaltanlagen zum Einsatz, sondern wird z.B. für Schallschutzfenster, Fahrzeugreifen, in Sportschuhen oder als Isolier- und Lichtbogenlöschmittel in elektrischen Anlagen eingesetzt. SF6 ist tatsächlich kritisch zu sehen, da es als Treibhausgas eine tausendfach höhere Wirkung als CO2 hat. Es gibt laufende Forschungen zu Ersatzstoffen für Schwefelhexafluorid (SF6), das in der elektrischen Energietechnik als Isolier- und Löschgas verwendet wird. Darin wird intensiv nach umweltfreundlicheren Alternativen gesucht. Einige der vielversprechenden Alternativen umfassen: Fluorkohlenwasserstoffe (HFOs): Diese Gase haben ein deutlich geringeres Treibhauspotenzial im Vergleich zu SF6. Vakuumschalttechnik: Diese Technik nutzt Vakuum anstelle von Gasen zur Isolierung und Löschung. Feststoffisolierung: Hierbei werden feste Materialien zur Isolierung verwendet, die keine Treibhausgase emittieren.
In Windanlagen befinden sich etwa 3kg des Gases SF6 in einem verschlossenen Schaltsystem. Selbst wenn bei einem Unfall alles Gas entweichen würden, wären etwa 70t CO2-Äquivalente freigesetzt, wobei die Anlage selbst bei einer Laufzeit von 20 Jahren etwa 80.000t CO2 einspart. Beim Rückbau wird dieses Gas abgesaugt und in anderen Anlagen wiederverwendet.
Quellen:
Behauptung: Der Rückbau von Altanlagen ist nicht nachhaltig; der Turm wird gesprengt, wobei gefährliche Substanzen freigesetzt werden, die Rotoren können nicht wiederverwertet werden und landen auf Halden und das Fundament bleibt aus Kostengründen im Boden zurück.
Fakt ist: Windenergieanlagen bestehen aus vielen wertvollen Materialien, die, nachdem sie ausgedient haben, zurückgewonnen und wiederverwendet werden. Fast 90 Prozent des Materials bezogen auf die Gesamtmasse wird einem geordneten Verwertungsprozesse zugeführt.
Die größte Herausforderung ist die Verwertung der Rotorblätter, die in der Regel aus Verbundstoffen bestehen. Hier sind je nach Verbundstoff thermische Verwertungsverfahren oder auch der Einsatz in der Zementindustrie angewandte Methoden.
Turm und Fundament bestehen größtenteils aus Beton und Stahl. Der Turm wird abschnittsweise zurückgebaut, das Fundament erst lose gesprengt und dann vollständig abgegraben. Eine Verpflichtung zum vollständigen Rückbau wird standardmäßig in den Gestattungsverträgen festgelegt und muss über eine Rückbaubürgschaft von mindestens 300.000 Euro pro Anlage schon vor Baubeginn abgesichert werden. Außerdem gibt es strikte Vorgaben zur Gefahrenstoffbeseitigung während des Rückbaus durch das Umweltbundesamt.
Quellen:
Behauptung: Windenergie-Anlagen bremsen den Wind ab und beeinflussen dadurch das Klima und die Umwelt.
Fakt ist: Wenn der Wind auf ein Windrad stößt, so kommt es durch die Bewegung der Rotoren zu Turbulenzen und einer Abschwächung des Windes. Dieser Effekt wird Nachlauf-Effekt genannt. Derselbe Effekt geschieht auch, wenn der Wind auf andere unebene Flächen wie Wälder, Berge und Häuser trifft. Windräder nehmen zwar einen Einfluss auf das Strömungsverhalten des Windes, dieser ist aber nach etwa einem Kilometer nicht mehr relevant ist. Im Windpark selbst können sich die Einzelanlagen dann gegenseitig beeinflussen, dies wird in der Planung aber bereits berücksichtigt, indem in der Hauptwindrichtung die Anlagen nur nebeneinander oder mit großem Abstand zueinander stehen. Ein Einfluss auf das Klima wäre rein rechnerisch erst gegeben, wenn ein Tausendfaches der heutigen Anlagen auf die gesamte Bundesfläche verteilt stehen würde.
Quellen:
Behauptung: Windräder stören die Landschaftsschutzgebiete
Fakt ist: In Deutschland sind rund 27 Prozent der Fläche als Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen, in Sachsen sind es sogar über 30 Prozent. Ziel der Landschaftsschutzgebiete ist der Schutz von Landschaften sowohl unter naturwissenschaftlich-ökologischen als auch kulturell-sozialen Gesichtspunkten. Dabei soll die Landschaft in ihrer vorgefundenen Eigentümlichkeit und Einmaligkeit erhalten werden. Wesentliches Merkmal von Landschaftsschutzgebieten ist ihre grundsätzliche Zugänglichkeit für den Menschen und die Möglichkeit ihrer (weiteren) landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen und fischereiwirtschaftlichen Nutzung.
Ob und wieviel Windenergie in Landschaftsschutzgebieten erlaubt ist, richtete sich bisher nach der jeweiligen Schutzverordnung. Oftmals enthalten die Schutzverordnungen ein allgemeines Bauverbot. Jedoch kann – aufgrund enthaltener Befreiungs- oder Ausnahmevorschriften – eine gewisse Bebauung dennoch möglich sein. In einer Genehmigung von Windenergieanlagen kam es darauf an, die Auswirkungen auf den Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes abzuwägen.
Der neue § 26 Abs. 3 BNatSchG gilt seit dem 1. Februar 2023 und beschreibt die Voraussetzungen für die Zulassung von Windenergieanlagen in Landschaftsschutzgebieten. Sinn und Zweck dieser Regelung ist die erweiterte Flächenverfügbarkeit für den Ausbau von Windenergie an Land. Seitdem steht die Schutzgebietsverordnung einer Windenergieanlage nicht mehr entgegen und es bedarf keiner Ausnahme und Befreiung von der Verordnung mehr.
Einerseits gilt dies, wenn der Standort innerhalb eines Windenergiegebietes nach § 2 Nr. 1 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) liegt. Andererseits gilt dies zudem im gesamten Landschaftsschutzgebiet, bis die Erreichung des jeweiligen Flächenbeitragswertes nach § 5 WindBG festgestellt wurde.
Quellen:
Behauptung: Durch den Bau eines Windparks sinken die Immobilienwerte im Umkreis.
Fakt ist: Es gibt nach unserer Kenntnis keine verlässlichen Studien für Deutschland, die einen negativen Einfluss der Windenergie auf den Wert von Immobilien belegen. Insbesondere sind die Qualität der Bebauung, das Arbeitsplatzangebot und kommunale Infrastrukturen Einflussfaktoren, die den Wert einer Immobilie beeinflussen. Ein kurzzeitiger Preisrückgang von Immobilien ist vor allem dann zu beobachten, wenn sich Bürgerinitiativen vehement gegen Windparks engagieren. Auf der anderen Seite kann die Windenergie mit ihrem positiven Einfluss auf die kommunalen Finanzen zu einem Erhalt und Ausbau von Kindergärten, Schulen und der lokalen Infrastruktur beitragen und so den ländlichen Raum stärken. Auch die Attraktivität als Gewerbestandort ist mittlerweile maßgeblich vom Vorhandensein lokal erzeugter Strommengen abhängig.
Eine umfassendere Studie wurde bislang lediglich für den US-Immobilienmarkt durchgeführt. Die Studie des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (PIK) und der University of California, Berkeley, analysierte Daten von über 300 Millionen Hausverkäufen in der Nähe von mehr als 60.000 Windrädern zwischen 1997 und 2020. Die Ergebnisse zeigten, dass der Wert von Häusern, die sich im Umkreis von zehn Kilometern um eine sichtbare Windenergie-Anlage befinden, im Durchschnitt nur um etwa 1,2 % geringer ist. Bei Windparks mit mehr als 20 Anlagen oder bei Windrädern, die weniger als zwei Kilometer entfernt sind, kann der Wertverlust jedoch bis zu 8 % betragen.
Interessanterweise nimmt der Wertverlust mit der Zeit ab, und bei Windkraftanlagen, die nach 2017 gebaut wurden, konnte kein signifikanter Effekt mehr festgestellt werden.
Quellen:
Behauptung: Windräder werden nur gebaut, damit die Investoren große Gewinne einfahren können.
Fakt ist: Das ist falsch. Windräder werden gebaut, damit die fossile Stromerzeugung durch erneuerbare Energien abgelöst wird, um den CO2-Ausstoß zu reduzieren und den Klimawandel zu bekämpfen. Dass dies erfolgreich ist, zeigt unter anderem die Entwicklung der CO2-Emissionen im Stromsektor, die kontinuierlich sinken.
Natürlich ist es richtig, dass Investoren Gewinne erzielen möchten. Dies ist – wie in jeder anderen Branche auch – ein notwendiger Anreiz, um die erheblichen Investitionen in erneuerbare Energien zu ermöglichen. Hinzu kommt: Die Entwicklungszeiten für einen Windpark sind sehr lange und der Investor trägt dabei ein hohes finanzielles Risiko. Ohne diese Investitionen wäre es nicht möglich, die notwendigen Fortschritte im Bereich der sauberen Energie zu erzielen.
Damit neben den Flächeneigentümern mehr Bürger aus den umgrenzenden Kommunen auch finanziell vom Energiepark profitieren, hat der Gesetzgeber verschiedene Instrumente vorgesehen; es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Kommunalabgabe nach §6 EEG (in Sachsen ist dies nach dem Bürgerbeteiligungsgesetz inzwischen sogar verpflichtend), bei der alle Kommunen im Umkreis von 2,5km finanzielle Mittel für Infrastrukturvorhaben bekommen, pro Windrad umfasst das 20.000 bis 40.000€. Zudem hat JUWI mit der Energiegenossenschaft Chemnitz - Zwickau eG eine Vereinbarung geschlossen, durch die eine der drei geplanten Anlagen zum Bürgerwindrad werden soll. So können sich auch Privatanleger am Windpark beteiligen und finanziell davon profitieren.
Quellen: