Windpark Ebsdorfergrund und Umspannwerk Lumdatal
Klima schützen, unabhängig machen, Wertschöpfung stärken
Unser Ziel ist es, klimafreundlichen Strom zu erzeugen, uns so unabhängiger von fossilen Rohstoffimporten zu machen und gleichzeitig die lokale Wertschöpfung zu stärken. Hierzu planen wir die Errichtung und den Betrieb von sieben Windenergie-Anlagen des Typs Vestas V162. Der Beginn der Bauarbeiten für die Erschließung des Windparks wird im Sommer 2026 beginnen. Die vollständige Inbetriebnahme aller sieben Windenergieanlagen ist auf den Sommer 2028 terminiert.
Der Windpark Ebsdorfergrund schließt mit einer gemeinsamen Kabeltrasse des Windparks Rabenau R an das wenige Kilometer südwestlich gelegene Umspannwerk Lumdatal an. Hier wird der Strom der beiden Windparks Ebsdorfergrund und Rabenau in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Die Errichtung und die Inbetriebnahme des Umspannwerks Lumdatal sind für das Jahr 2026 festgesetzt.
Wirtschaftliche genutzte Forstflächen
Der Windpark Ebsdorfergrund liegt in der Gemarkung Roßberg auf den Flächen des HessenForsts (Waldstandort). In unmittelbarer Nähe errichtet die wpd GmbH in einem Kooperationsprojekt ebenfalls einen Windpark. Dabei werden mit der wpd GmbH Synergien in Form einer gemeinsamen Zuwegung genutzt.
Der erzeugte Strom des Windparks Ebsdorfergrund und des wenige Kilometer östlich gelegenen JUWI‑Windparks Rabenau wird zum geplanten Umspannwerk Lumdatal geführt. Das Umspannwerk Lumdatal befindet sich zwischen Treis und Allendorf (Lumda) auf der Gemarkung Treis an der Lumda im Offenland.
Eindrücke von einer unserer Baustellen in Rheinland-Pfalz


Über JUWI
Wir sind einer der führenden Spezialisten im Bereich der erneuerbaren Energien und bieten die komplette Projektentwicklung sowie weitere Dienstleistungen rund um den Bau und die Betriebsführung von Windparks und Solaranlagen an. Seit mehr als 30 Jahren planen und errichten wir Wind- und Solarparks im In- und Ausland. Weltweit beschäftigt JUWI rund 1.350 Mitarbeitende. Seit 2014 ist die Mannheimer MVV Energie AG Mehrheitseigentümer der JUWI-Gruppe. Bislang haben wir an rund 200 Standorten mehr als 1.300 Windenergie-Anlagen errichtet und mehr als 2.000 PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 4.000 Megawatt.
Gut zu wissen
Zu jedem Genehmigungsverfahren gehören umfangreiche Artenschutzuntersuchungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen. Dabei wird in Absprache mit den Naturschutzbehörden und auf Basis des Bundesnaturschutzgesetzes untersucht, welche windkraftsensiblen Arten wie zum Beispiel Schwarz- oder Weißstorch oder Rotmilan in einem Gebiet von bis zu fünf Kilometer um den geplanten Windpark leben. Die Genehmigung einer Anlage hängt wesentlich vom Ergebnis dieser Untersuchungen ab. Die Behörde kann auch Auflagen verhängen und verlangen, dass die Anlage während hochfrequentierter Flugzeiten der Fledermäuse oder Brutzeiten und Aufzuchtzeiten von Greifvögeln abgeschaltet wird.
Für Eingriffe in die Natur und das Landschaftsbild erfolgen Ausgleichsmaßnahmen. So können zum Beispiel Aufforstungen und ökologischer Waldumbau, Schaffung von Nahrungshabitaten für geschützte Vögel, Brutkästen für Fledermäuse geschaffen werden.
Im Rahmen des öffentlichen Genehmigungsverfahrens werden Bürgerinnen und Bürger beteiligt. Etwaige Anmerkungen werden in einem öffentlichen Erörterungstermin, den die zuständige Genehmigungsbehörde festsetzt, aufgegriffen und diskutiert.
Finanziell werden die Bürgerinnen und Bürger indirekt über die Kommunalabgabe in Höhe von 0,2 Cent je produzierter Kilowattstunde und Betriebsjahr über die 20 Jahre währende EEG-Vergütungsdauer beteiligt. Diese geht an alle Gemeinden, die gemäß ihres Flächenanteils in einem 2,5 Kilometer Radius um die Anlagenstandpunkte liegen. Der Vorteil: Dieses Geld bleibt in den Kommunen und kann vor Ort investiert werden.
Nein. Zudem beschränkt sich die versiegelte Fläche ausschließlich auf den Fundamentbereich. Dieser ist pro Anlage ungefähr 20 Meter im Durchmesser und etwa drei Meter tief. Das Thema Grundwasserschutz ist zudem Gegenstand des Genehmigungsverfahrens und wird von der zuständigen Wasserschutzbehörde begutachtet.
Für diesen Windpark ist eine Umwandlung von Acker in Streuobstwiese, Hecken- und Baumpflanzungen, Anlegen von Blühflächen, Ackerwildkrautstreifen und Extensivgrünland südlich des Windparks in den Gemarkungen Wechold, Eitzendorf, Magelsen vorgesehen.




