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Windenergie allgemein
Wer eine Windenergie-Anlage mit einer Gesamthöhe von über 50 Metern errichten möchte, benötigt eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Diese Genehmigung umfasst neben der Baugenehmigung auch weitere rechtliche Prüfungen – etwa aus dem Natur- oder Forstrecht. Bei größeren Windparks mit 20 oder mehr Anlagen oder wenn eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist, wird zusätzlich eine formale Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.
Für kleinere Anlagen gelten vereinfachte Regeln: Bis 50 Meter Höhe reicht eine Baugenehmigung. Bis 10 Meter Höhe ist nicht einmal diese nötig, wenn die Anlage in einem Gewerbe- oder Industriegebiet steht. Solche Anlagen nennt man Kleinwindkraftanlagen, sie dienen meist der Eigenstromversorgung.
Ein Antrag auf BImSchG-Genehmigung muss erteilt werden, wenn keine schädlichen Umwelteinwirkungen zu erwarten sind und alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Mögliche Hindernisse können zum Beispiel im Artenschutz, Denkmalschutz, bei Lärm- und Schattenwurfgrenzwerten oder in Konflikten mit der Flugsicherung liegen.
Zum Erklärfilm: Genehmigungsverfahren in Hessen für WindenergieanlagenJUWI zählt zu den erfahrensten Unternehmen beim Bau von Windenergie-Anlagen im Wald: Jede siebte Anlage, die bis Mai 2025 in deutschen Wäldern errichtet wurde, stammt von JUWI. Seit über 25 Jahren arbeitet JUWI erfolgreich mit privaten, kommunalen und staatlichen Waldbesitzern zusammen – von der ersten Planung bis zur Inbetriebnahme. Diese langjährige Erfahrung macht JUWI zu einem starken Partner für nachhaltige Energieprojekte im sensiblen Lebensraum Wald.
Mehr zur Kompetenz von JUWIEine Windenergie-Anlage (Beispiel: Vestas V162) benötigt dauerhaft eine Fläche von ca. 0,5 Hektar. Das entspricht 85 Prozent der Fläche eines Fußballplatzes. Rund zwei Drittel der genutzten Fläche wird nach Ende der Bauarbeiten durch Pflanzung und Pflege wieder aufgeforstet. Die Fundamentfläche beträgt im Durchmesser rund 20 Meter, die Tiefe zwischen drei und fünf Metern.
Schon bei der Planung werden Kalamitäts- und Windwurfflächen sowie das bestehende Waldwegenetz berücksichtigt, um den Eingriff möglichst minimal zu halten. Gibt es Wege, müssen diese gegebenenfalls noch verbreitet und geschottert werden. Qualifizierte und mit der Naturschutzbehörde abgestimmte Ausgleichsmaßnahmen sorgen dafür, dass Flora und Fauna geschützt werden.
Nein. Zudem beschränkt sich die versiegelte Fläche ausschließlich auf den Fundamentbereich. Dieser ist pro Anlage ungefähr 20 Meter im Durchmesser und zwischen drei und fünf Metern tief. Das Thema Grundwasserschutz ist zudem Gegenstand des Genehmigungsverfahrens und wird von der zuständigen Wasserschutzbehörde begutachtet.
Wie bei Gebäuden kann es auch bei stillstehenden Windenergie-Anlagen zur Eisbildung in Zapfenform kommen. Um mögliche Gefahren durch Eiswurf zu vermeiden, sind die Windenergie-Anlagen mit modernen Eiserkennungssystemen ausgestattet. Diese Systeme erkennen zuverlässig die Bildung von Eis an den Rotorblättern und veranlassen automatisch die Abschaltung der Anlage. Erst wenn das Eis vollständig abgetaut oder abgefallen ist, wird der Betrieb wieder aufgenommen. So wird ein sicherer Anlagenbetrieb auch im Winter gewährleistet.
Eine moderne Windenergie-Anlage der Sechs-Megawatt-Klasse hat eine beeindruckend positive Klimabilanz: Sie spart auf einem Hektar Fläche mehr als 700-mal so viel CO₂ ein, wie ein Hektar Wald an gleicher Stelle binden könnte. Damit leisten Windenergie-Anlagen im Wald einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.
JUWI verwendet die aktuellen Verbrauchszahlen des BDEW für das Jahr 2024. Als Grundlage dient der durchschnittliche Stromverbrauch eines Zwei-Personen-Haushalts in Deutschland mit 2.890 kWh pro Jahr sowie die durchschnittliche Haushaltsgröße von 2,02 Personen laut Statistischem Bundesamt.
Dabei ist zu beachten: Die angegebene Anzahl versorgter Haushalte ist ein rein bilanzieller Wert. Sie ergibt sich aus dem Verhältnis der Stromproduktion einer Windenergie-Anlage zum durchschnittlichen Stromverbrauch privater Haushalte.
Umwelt- und Naturschutz
Zu jedem Genehmigungsverfahren gehören umfangreiche Artenschutzuntersuchungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen. Dabei wird in Absprache mit den Naturschutzbehörden und des Bundesnaturschutzgesetzes untersucht, welche windkraftsensiblen Arten wie zum Beispiel Schwarz- oder Weißstorch oder Rotmilan in einem Gebiet von bis zu fünf Kilometer um den geplanten Windpark leben. Die Genehmigung einer Anlage hängt wesentlich vom Ergebnis dieser Untersuchungen ab. Die Behörde kann auch Auflagen verhängen und verlangen, dass die Anlage während hochfrequentierter Flugzeiten der Fledermäuse oder Brutzeiten und Aufzuchtzeiten von Greifvögeln abgeschaltet wird.
Für Eingriffe in die Natur und das Landschaftsbild erfolgen Ausgleichsmaßnahmen. So können zum Beispiel Aufforstungen und ökologischer Waldumbau, Schaffung von Nahrungshabitaten für geschützte Vögel, Brutkästen für Fledermäuse geschaffen werden.
Grundsätzlich wird darauf geachtet, Eingriffe in Natur und Landschaft so gering wie möglich zu halten. Unvermeidbare Eingriffe – wie etwa Rodungen – werden vollständig ausgeglichen. Die Art und der Umfang des Ausgleichs richten sich nach der Größe und ökologischen Wertigkeit des betroffenen Waldes. In Hessen erfolgt der forstrechtliche Ausgleich über eine sogenannte Walderhaltungsabgabe, die an das Land Hessen gezahlt wird. Diese Mittel fließen direkt in Maßnahmen zur Stärkung des Waldes – zum Beispiel in standortgerechte Waldumwandlungen oder Wiederaufforstungen mit klimaresilienten Baumarten.
Temporär genutzte Waldflächen werden mit hochwertigen und klimaresistenten Laubbaumarten wieder aufgeforstet. Wir tragen dadurch direkt an einem klimaangepassten Waldumbau bei. Weitere Ausgleichsmaßnahmen vor Ort sind vorgesehen. Sie sind jedoch von der Zustimmung der Oberen Naturschutzbehörde abhängig.
Projektentwicklung
Ziel der hessischen Landesregierung ist es, den Endenergieverbrauch bis zum Jahr 2050 vollständig aus erneuerbaren Energien zu decken. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen insbesondere Windkraft- und Photovoltaikanlagen errichtet werden. Das Land Hessen hat dafür Vorrangflächen ausgewiesen – rund 50 Prozent davon liegen in Waldgebieten. Dies ist vor allem dem hohen Waldanteil in Hessen geschuldet, während das Offenland größtenteils bereits durch Siedlungen genutzt wird.
Damit die Energiewende gelingt, ist auch die Nutzung von Waldflächen erforderlich. Gleichzeitig legt das Land großen Wert auf den Natur- und Artenschutz. Deshalb gelten bei der Genehmigung von Windparks im Wald besonders hohe Standards. So werden umfassende naturschutzfachliche Untersuchungen durchgeführt und geeignete Ausgleichsmaßnahmen für den Eingriff in den Wald festgelegt. Die Zuwegungen und Kranstellflächen werden möglichst platzsparend geplant und umgesetzt. Zusätzlich werden temporäre Flächen für die Zwischenlagerung und Montage von Bauteilen vorbereitet, die nach Abschluss der Bauarbeiten wieder renaturiert werden.
Die Ausweisung des Vorranggebiets FD_50 erfolgte im Rahmen eines umfassenden Regionalplanungsprozesses. Grundlage dafür ist der Teilregionalplan Energie Nordhessen, dessen schriftlicher Teil am 07.10.2016 veröffentlicht wurde. Darin sind die einzelnen Planungsschritte sowie die zugrunde liegenden Kriterien detailliert beschrieben.
Das Vorranggebiet FD_50 erfüllt alle festgelegten Kriterien, insbesondere in Bezug auf den Schutz von Natur, Landschaft und Wald:
- Natur und Landschaft: Die Fläche liegt außerhalb von Naturschutzgebieten, Naturdenkmalen, geschützten Landschaftsbestandteilen, Natura-2000-Gebieten und Landschaftsschutzgebieten. Zudem wurde der Artenschutz durch das Avifauna-Konzept der Oberen Naturschutzbehörde als unbedenklich eingestuft.
- Waldgebiete: Das Gebiet befindet sich nicht in einem Schutz-, Bann- oder Erholungswald gemäß § 13 des Hessischen Waldgesetzes.
Bereits in der ersten Phase der Projektentwicklung im Jahr 2022 wurde das Vorranggebiet FD_50 auf planerische Restriktionen hin untersucht. Das Ergebnis: Es handelt sich um einen restriktionsarmen Standort. Zum damaligen Zeitpunkt galten jedoch noch andere rechtliche Rahmenbedingungen. So mussten sich die Rotorblätter von Windenergie-Anlagen vollständig innerhalb des ausgewiesenen Planungsgebiets befinden. Zudem galten strengere Abstandsregelungen zum bestehenden Drehfunkfeuer im Norden des Gebiets. Diese Vorgaben schränkten die nutzbare Fläche erheblich ein, sodass zunächst zehn Windenergie-Anlagen im Entwurf vorgesehen waren.
Inzwischen haben sich die rechtlichen Vorgaben geändert. Die Regionalversammlung NordOstHessen hat am 20. Juli 2023 beschlossen, dass sich die Rotorblätter von Windenergie-Anlagen auch außerhalb der festgelegten Vorranggebiete drehen dürfen. Damit steht das gesamte Vorranggebiet FD_50 nun uneingeschränkt für die Windparkplanung zur Verfügung.
Weitere wichtige Kriterien bei der Standortwahl
- Großzügige Abstände zwischen den Windenergie-Anlagen sorgen für eine hohe Standsicherheit im Wald.
- Standortoptimierungen und Eingriffsminimierungen erfolgten in mehreren Iterationsschleifen – in enger Abstimmung mit dem Hessenforst und auf Basis intensiver Begehungen vor Ort. Dabei standen forst- und artenschutzfachliche Belange sowie die Nutzung bestehender Wege im Fokus.
- Die Grundsätze des Teilregionalplans Energie Nordhessen wurden konsequent umgesetzt. Dazu zählen:
-eine effiziente Nutzung der ausgewiesenen Flächen
-eine flächensparende Errichtung der Windenergie-Anlagen,
-die Nutzung vorhandener Wegeinfrastruktur,
-sowie die Verlegung von Erdkabeln entlang dieser Wege.
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird ein hydrogeologisches Gutachten erstellt. Die konkreten Auflagen zum Schutz des Wassers erhält JUWI von der zuständigen Genehmigungsbehörde. Diese richten sich sowohl nach den spezifischen Anforderungen des Projekts als auch nach den Vorgaben des Landes Hessen und der geltenden Wasserschutzgebietsverordnung.
Einige allgemeine Schutzmaßnahmen, die typischerweise zur Anwendung kommen, sind:
- Materiallagerung außerhalb sensibler Bereiche: Materialien, Bauteile, Fahrzeuge und Maschinen werden – sofern möglich – auf der vorgesehenen Logistikfläche außerhalb der Wassergewinnungsgebiete gelagert.
- Sicherung wassergefährdender Stoffe: Alle wassergefährdenden Stoffe werden durch ein doppeltes Sicherungssystem geschützt, das den Anforderungen gemäß §17 Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) entspricht.
- Früherkennung durch Fernüberwachung: Die Windenergie-Anlagen werden kontinuierlich fernüberwacht. So können Störungen oder Unfälle, die zum Austritt wassergefährdender Stoffe führen könnten, frühzeitig erkannt und entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Damit werden auch die weitergehenden Anforderungen aus §34 AwSV erfüllt.
Im Rahmen des öffentlichen Genehmigungsverfahrens werden Bürgerinnen und Bürger beteiligt. Etwaige Anmerkungen werden in einem öffentlichen Erörterungstermin, den die zuständige Genehmigungsbehörde festsetzt, aufgegriffen und diskutiert.
Finanziell werden die Bürgerinnen und Bürger indirekt über die Kommunalabgabe in Höhe von 0,2, Cent je produzierter Kilowattstunde und Betriebsjahr über die 20 Jahre währende EEG-Vergütungsdauer beteiligt. Diese geht an alle Gemeinden, die gemäß ihres Flächenanteils in einem 2,5 Kilometer Radius um die Anlagenstandpunkte liegen. Der Vorteil: Dieses Geld bleibt in den Kommunen und kann vor Ort investiert werden. Weiterhin geht 90 Prozent der Gebewerbesteuer an die Kommune, in der die Anlage steht.
Zudem will JUWI Bürgerinnen und Bürger über eine Bürgerenergiegenossenschaft beteilgen. Sobald der Genehmigungserhalt absehbar ist, bietet JUWI einer Bürgerenergiegenossenschaft den Erwerb einer Bürgeranlage zu festgelegten Konditionen an. Die Main-Kinzigtal eG hat bereits Interesse an einer Beteiligung signalisiert. Bürger aus Großenlüder und Umgebung können der Genossenschaft beitreten und erhalten über eine Laufzeit von 20 Jahren Ausschüttungen der Genossenschaft.
Die Pacht für die Flächennutzung der Windenergie-Anlagen erhält der Hessenforst. Diese zusätzlichen Einnahmen können zum Beispiel für den standortgerechten Waldumbau vor Ort verwendet werden und dienen dem Klimaschutz.