Windpark Kirchheim am Ries

Wir treiben die Energiewende voran und sorgen für noch mehr gute Energie. Mit den geplanten Anlagen produzieren wir Strom für über 24.400 Haushalte in Ihrer Region: zuverlässig, sauber, sicher.
Das Vorhaben

Klima schützen, unabhängig machen, Wertschöpfung stärken

Unser Ziel ist es, klimafreundlichen Strom zu erzeugen, uns so unabhängiger von fossilen Rohstoffimporten zu machen und gleichzeitig die lokale Wertschöpfung zu stärken. Hierzu planen wir die Errichtung und den Betrieb von bis zu vier Windenergie-Anlagen der neuesten Generation mit einem Rotordurchmesser von rund 180 Metern, einer Gesamthöhe von bis zu 290 Metern und einer installierten Nennleistung von je rund 7,5 Megawatt. Hersteller und Modell der Windenergie-Anlagen werden im Projektverlauf festgelegt. Derzeit gehen wir davon aus, dass das leistungsstärkste Modell zum Einsatz kommen kann.

Durch die Nutzung bestehender Forst- und Feldwege können wir den Eingriff in die Natur auf ein Minimum reduzieren. Dadurch schaffen wir eine besonders umweltschonende Umsetzung. Eine sogenannte Verschattung der Anlagen, die die Stromproduktion beeinträchtigen könnte, wird bei der Planung minimiert. Zur Reduzierung des nächtlichen Blinkens werden die Anlagen mit einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung ausgestattet. Der Windpark blinkt nachts dann nur noch bei Annäherung eines Luftfahrzeugs.

Der Standort

Wirtschaftlich genutzte Forstflächen sowie Offenlandflächen

Der Standort befindet sich am Rande des Kulturdenkmalpuffers des Kirchturmes „Daniel“ aus Nördlingen. Zwei Anlagenstandorte befinden sich auf wirtschaftlich genutzten Forstflächen und zwei Anlagenstandorte sind auf Offenlandflächen geplant. Die Potenzialfläche zeichnet sich durch geringe naturräumliche Restriktionen, zum Beispiel Kleinbiotope, aus. Alle gesetzlichen Grenzwerte für Schallimmissionen und Schattenwurf werden eingehalten. Darüber hinaus wird ein Abstand von 1.000 Metern sowohl zur geschlossenen Wohnbebauung als auch zur Wohnbebauung im Außenbereich eingehalten. Diese Abstände minimieren die Schall- und Schattenbelastung erheblich. 

Im Verlauf des Projekts werden die vier Standorte geprüft und optimiert. Bei den Standorten sowie der Zuwegung werden die örtlichen Biotope berücksichtigt.
 

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4
Windenergie-Anlagen

Geplant ist der Bau von vier Windenergie-Anlagen der 7,5-Megawatt-Klasse

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30 MW
Gesamtleistung

Die vier Windenergie-Anlagen haben eine Gesamtleistung von 30 Megawatt

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24.400
Haushalte

Die Anlagen produzieren jährlich sauberen Strom für rund 24.400 Haushalten

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49.270t
CO2-Einsparung

Unter Berücksichtigung der Vorketten werden jedes Jahr rund 49.270 Tonnen CO2 vermieden

Windradbau im Zeitraffer

Eindrücke von einer unserer Baustellen in Rheinland-Pfalz

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Gute Gründe

Frischer Wind für die Region und die Bürger*innen

Es gibt viele gute Gründe für den Ausbau der Windenergie: Sie ist die wichtigste Energiequelle im deutschen Strommix und gemeinsam mit der Photovoltaik die kostengünstigste Form der Stromgewinnung. Auf dem Weg in die Klimaneutralität des Wirtschaftsstandorts Deutschland ist sie unverzichtbar. Zudem generiert sie für die Standortkommunen verlässliche Einnahmen für ihre Bürgerinnen und Bürger, für Waldbesitzer*innen planbare Pachteinnahmen für den notwendigen Waldumbau und für uns alle ist sie aktiver Klima- und Artenschutz.

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Verlässliche Einnahmen

Bei JUWI verpflichten wir uns, den Kommunen vor Ort im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten die maximal mögliche Wertschöpfung zugutekommen zu lassen. Dementsprechend wird die freiwillige Kommunalabgabe nach §6 EEG von anteilig 0,2 ct. pro eingespeister kWh für die Gesamtdauer der Betriebsphase des Windparks an die Gemeinden ausgeschüttet. Diese Auszahlung ist bei unseren Projekten garantiert. Darüber hinaus vergeben wir möglichst viele Gewerke, beispielweise Rodungsarbeiten, den Wegeausbau oder Betonlieferungen, an lokale Unternehmen. In welchem Umfang dies im Projekt möglich ist, wird im Projektverlauf geprüft.

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Effektiver Klimaschutz

Je nach Standort produzieren Windenergie-Anlagen bereits nach drei bis sieben Monaten mehr Strom als für ihre Herstellung benötigt wurde. Während ihrer Laufzeit von 20 Jahren erzeugen sie gut 40- bis 70-mal so viel Energie, wie für ihre Herstellung, Nutzung und Entsorgung eingesetzt wird. Damit sind sie ein wichtiger Baustein zum Klimaschutz und bei der Dekarbonisierung der Wirtschaft.

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Hervorragende CO2-Bilanz

Auch an Forststandorten ist die CO2-Bilanz von Windrädern mehr als positiv. Mit etwa 0,5 Hektar dauerhaft beanspruchter Fläche benötigen sie nicht nur sehr wenig Platz, eine moderne Windenergie-Anlage spart auch mehr als 700-mal so viel CO2 ein, als der Wald auf der gleichen Fläche binden kann. Die in Anspruch genommene Fläche wird zudem an anderer Stelle kompensiert.

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Geregelter Rückbau

Der spätere Rückbau der Anlagen ist bereits in der Genehmigung geregelt. Dazu wird eine behördlich festgesetzte Rückbausumme hinterlegt. Das garantiert den Rückbau auch im Falle einer Betreiberinsolvenz. Zudem lassen sich Windenergie-Anlagen nahezu komplett recyclen. Stahl, Beton und Metalle werden den etablierten Recycling-Kreisläufen zugeführt. Die Verbundstoffe der Rotorblätter dienen unter anderem der Zementindustrie als Zuschlagsstoff.

Über den Tellerrand

Berichte aus den Gemeinden

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Gemeinschaftsstrom für alle
Die Dardesheim Story: Windpark Druiberg, Sachsen-Anhalt
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Dassow geht neue Wege
Windpark Schönberg, Mecklenburg-Vorpommern
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Gegen den Wind
Der Windpark Fuchstal, Bayern
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Zukunftswind
Sulz am Neckar und Dornhan legen los, Baden-Württemberg
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Windkraft im Konsens
Der Windpark Wilstedt Süd, Niedersachsen
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Zeitplan

Die wichtigsten Meilensteine

Ganzjährig
2026
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Kartierung

Im Frühjahr 2026 beginnt die Kartierung durch ein externes Gutachterbüro. Im Rahmen dieser Kartierung werden über 12 Monate alle umweltfachlichen Daten erhoben, um die Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) einzureichen.

Mitte
2027
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Einreichung der Genehmigungsunterlagen

Nach Auswertung der Gutachten wird JUWI den Antrag auf Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)  erstellen und einreichen.

Mitte
2028
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Genehmigungserteilung

Nach rund 12 Monaten erwarten wir die offizielle Ausstellung der BImSchG-Genehmigung.

2029
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Teilnahme an der EEG Ausschreibung

Zur wettbewerblichen Ermittlung des Einspeisetarifs schreibt die Bundesnetzagentur mehrmals im Jahr bestimmte Zubaumengen aus, auf die sich Vorhabenträger mit ihren bereits genehmigten Projekten bewerben können. Nach Erhalt der BImSchG-Genehmigung nehmen wir schnellstmöglich an einem Ausschreibungsverfahren der Bundesnetzagentur teil.

Winter
2029
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Bauvorbereitende Maßnahmen

Aus naturschutzrechtlichen Gründen dürfen bestimmte Tätigkeiten, wie zum Beispiel Baumfällarbeiten, ausschließlich in den Wintermonaten außerhalb der Setz- und Legeperiode durchgeführt werden.

Winter
2029
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Zuwegung

Damit der Großkran sowie die Komponenten die die Baustelle erreichen können müssen die Wege entsprechend ertüchtigt werden. Um die Eingriffe so gering wie nötig zu halten, wird wo immer möglich auf das bestehende Waldwegenetz zurückgegriffen.

Frühling
2030
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Externe Verkabelung

Damit der Strom des Windparks nach Bau und Inbetriebnahme abtransportiert werden kann, werden die Windenergie-Anlagen untereinander verkabelt und dann das Anschlusskabel zum nächtsgelegenen Einspeisepunkt verlegt. Das geschieht in der Regel mit einem Kabelpflug entlang der Wegstrecke. Wo dies nicht möglich ist oder bestehende Infrastruktur gequert werden muss, kommen so genannte Spülbohrungen zum Einsatz.

Sommer
2030
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Fundamentbau

Zunächst steht der Bau der Fundamente ab. Diese sind in der Regel etwa 20 Meter im Durchmesser und bis 3,5 Meter tief und bestehen aus einem Ankerkorb aus Stahl, der dann mit Beton aufgefüllt wird.

Sommer
2030
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Turmbau

Sind die Fundamente ausgehärtet folgt der Turmbau. Die Türme bestehen entweder ganzheitlich aus mehreren Stahlsegementen oder aus einem Stahlbetontum, auf den ab etwa 80 Meter Höhe die Stahlschübe gesetzt werden. 

Sommer
2030
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Zug der Großkomponenten

Steht der Turm, folgt der Zug von Maschinenhaus, Rotornabe und den Rotorblättern. 

Spätsommer
2030
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Inbetriebnahme

Nach Abschluss aller Bauarbeiten können die Anlagen in Betrieb gehen. Die Inbetriebnahmephase geht über mehrere Tage. Dabei durchlaufen die Anlagen alle Leistungsbereiche.

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Ganzjährig 2026
Kartierung
Mitte 2027
Einreichung der Genehmigungsunterlagen
Mitte 2028
Genehmigungserteilung
2029
Teilnahme an der EEG Ausschreibung
Winter 2029
Bauvorbereitende Maßnahmen
Winter 2029
Zuwegung
Frühling 2030
Externe Verkabelung
Sommer 2030
Fundamentbau
Sommer 2030
Turmbau
Sommer 2030
Zug der Großkomponenten
Spätsommer 2030
Inbetriebnahme
Veröffentlichungen

Zum Nachlesen

Hier erhalten Sie einen Überblick von allen JUWI veröffentlichten Presseartikel, Präsentationen sowie Newsletter zum Projekt Kircheim am Ries.

Präsentationen
Spezifische Themen der Informationsveranstaltung vom 2. Juli 2025

Hier können Sie alle Plakate der Informationsveranstaltung nachlesen.

Plakate als PDF ansehen
Allgemeine Themen der Informationsveranstaltung vom 2. Juli 2025

Hier finden Sie alle Plakate zu allgemeinen Themen der Informationsveranstaltung.

Plakate als PDF ansehen
Landschaftsbild

Ein Blick in die Zukunft

Mithilfe unserer Visualisierungen können Sie sich selbst ein Bild des Vorhabens machen. Die Fotostandpunkte sollen einen realistischen Ausblick auf die Landschaft nach Inbetriebnahme des Windparks bieten. Eine Übersicht der einzelnen Fotostandpunkte finden Sie auf der rechten Karte.

Ein Vergleich mit dem aktuellen Zustand kann durch das Bewegen der Maus über das Feld "vorher" angezeigt werden.

Wer wir sind

Über JUWI

Wir sind einer der führenden Spezialisten im Bereich der erneuerbaren Energien und bieten die komplette Projektentwicklung sowie weitere Dienstleistungen rund um den Bau und die Betriebsführung von Windparks und Solaranlagen an. Seit mehr als 30 Jahren planen und errichten wir Wind- und Solarparks im In- und Ausland. Weltweit beschäftigt JUWI rund 1.350 Mitarbeitende. Seit 2014 ist die Mannheimer MVV Energie AG Mehrheitseigentümer der JUWI-Gruppe. Bislang haben wir an rund 200 Standorten mehr als 1.300 Windenergie-Anlagen errichtet und mehr als 2.000 PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 4.000 Megawatt.

Antworten

Gut zu wissen

Wie lassen sich Windenergie und Naturschutz vereinbaren?

Zu jedem Genehmigungsverfahren gehören umfangreiche Artenschutzuntersuchungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen. Dabei wird in Absprache mit den Naturschutzbehörden und des Bundesnaturschutzgesetzes untersucht, welche windkraftsensiblen Arten wie zum Beispiel Schwarz- oder Weißstorch oder Rotmilan in einem Gebiet von bis zu fünf Kilometer um den geplanten Windpark leben. Die Genehmigung einer Anlage hängt wesentlich vom Ergebnis dieser Untersuchungen ab. Die Behörde kann auch Auflagen verhängen und verlangen, dass die Anlage während hochfrequentierter Flugzeiten der Fledermäuse oder Brutzeiten und Aufzuchtzeiten von Greifvögeln abgeschaltet wird.

Für Eingriffe in die Natur und das Landschaftsbild erfolgen Ausgleichsmaßnahmen. So können zum Beispiel Aufforstungen und ökologischer Waldumbau, Schaffung von Nahrungshabitaten für geschützte Vögel, Brutkästen für Fledermäuse geschaffen werden.

Wie groß ist der Flächenverbrauch eines Windrads im Wald?

Eine Windenergie-Anlage (Beispiel: Vestas V162) benötigt dauerhaft eine Fläche von ca. 0,5 Hektar. Das entspricht 85 Prozent der Fläche eines Fußballplatzes. Rund zwei Drittel der genutzten Fläche wird nach Ende der Bauarbeiten durch Pflanzung und Pflege wieder aufgeforstet. Die Fundamentfläche beträgt im Durchmesser rund 20 Meter, die Tiefe zwischen drei und fünf Metern.

Schon bei der Planung werden Kalamitäts- und Windwurfflächen sowie das bestehende Waldwegenetz berücksichtigt, um den Eingriff möglichst minimal zu halten. Gibt es Wege, müssen diese gegebenenfalls noch verbreitet und geschottert werden. Qualifizierte und mit der Naturschutzbehörde abgestimmte Ausgleichsmaßnahmen sorgen dafür, dass Flora und Fauna geschützt werden.

Haben Windenergie-Anlagen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt?

Nein. Zudem beschränkt sich die versiegelte Fläche ausschließlich auf den Fundamentbereich. Dieser ist pro Anlage ungefähr 20 Meter im Durchmesser und zwischen drei und fünf Metern tief. Das Thema Grundwasserschutz ist zudem Gegenstand des Genehmigungsverfahrens und wird von der zuständigen Wasserschutzbehörde begutachtet. 

Gibt es den Klimawandel wirklich?

Behauptung: Manche sagen, es gibt keinen Beweis dafür, dass der Mensch das Klima stark verändert.

Fakt ist: Die große Mehrheit der Klimaforscher – über 90 Prozent – ist sich einig: Der Mensch verändert das Klima, vor allem durch das Verbrennen von Kohle, Öl und Gas. Dabei entstehen Gase wie Kohlendioxid, die die Erde aufheizen.

Wissenschaftliche Organisationen aus über 80 Ländern bestätigen diesen Zusammenhang. Es gibt also einen sehr klaren wissenschaftlichen Konsens: Der Klimawandel ist real, und wir Menschen sind die Hauptursache.

https://www.helmholtz-klima.de/klimafakten/behauptung-es-gibt-noch-keinen-wissenschaftlichen-konsens-zum-klimawandel
Ihre Kontakte

Am Anfang steht das Gespräch. Wir freuen uns auf Sie!

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Sebastian Mücke

Projektleiter
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Christian Hinsch

Leiter Unternehmenskommunikation/ Pressesprecher
Tel. +4967329657-1201
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