Windpark Lengsham
Klima schützen, unabhängig machen, Wertschöpfung stärken
Die bayerische Staatsregierung, viele regionale Unternehmen und Arbeitgeber und natürlich viele Privatpersonen unterstützen die Energiewende in Bayern und möchten die Nutzung der Erneuerbaren Energien, und hier insbesondere auch die Windenergie, weiter ausbauen. Unser Ziel ist es, klimafreundlichen Strom zu erzeugen, uns so unabhängiger von fossilen Rohstoffimporten zu machen und gleichzeitig die lokale Wertschöpfung zu stärken. Hierzu planen wir die Errichtung und den Betrieb von vier Windenergie-Anlagen mit einem Rotordurchmesser von circa 180 Metern, einer Nabenhöhe von circa 200 Metern und einer installierten Nennleistung von je 7,5 Megawatt.
Der Höhenzug zwischen Lengsham und Asenham wurde vom Regionalen Planungsverband Landshut als potenzielles Vorranggebiet für Windenergie geprüft. Um auf eine mögliche Festsetzung vorbereitet zu sein, hat die Firma JUWI für diesen Bereich eine Windenergieplanung erarbeitet. Nach dem ersten Beteiligungsverfahren im Jahr 2025 bewertet der Planungsverband die Fläche weiterhin als geeignet und hat dies in seiner Veröffentlichung zum zweiten Beteiligungsverfahren am 3. November 2025 erneut bestätigt.
Über ein sogenanntes „Poolkonzept“ sollen die Einnahmen aus dem Betrieb der Anlagen auf viele Flächeneigentümer vor Ort verteilt werden und somit Einnahmen für die Region sichern. Ein Teil der Einnahmen aus der Windenergie werden außerdem freiwillig an die umliegenden Gemeinden im Umkreis von 2,5 km rund um den Anlagenstandort abgeführt. So profitieren viele Bürgerinnen und Bürger vor Ort direkt, oder indirekt über die Gemeinden von den Anlagen.
Wirtschaftliche genutzte Forstflächen
Der Standort wird aktuell rein forstwirtschaftlich genutzt. Der Wald besteht dabei teils aus junger Fichten-Monokultur bis hin zu altem (und ökologisch wesentlich wertvollerem) Laubbaumbestand. Durch eine intelligente Auswahl der Fundament-Standorte auf zum Beispiel vorgeschädigten Flächen kann der Eingriff in ökologisch und wirtschaftlich wertvollen Baumbestand minimiert werden.
Der Standort bringt einige spezifische Herausforderungen mit sich, die bei der Planung berücksichtigt werden müssen. So haben sich die beiden angrenzenden Gemeinden gegen die Ausweisung eines Vorranggebiets ausgesprochen – vor allem aus Sorge vor möglichen negativen Auswirkungen auf den Kurbetrieb und den Tourismus. Hinzu kommt, dass das lokale Stromnetz bereits heute zur Mittagszeit stark ausgelastet ist, insbesondere durch die hohe Einspeisung bestehender Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Darüber hinaus gibt es zahlreiche lokale Besonderheiten, die besondere Aufmerksamkeit erfordern: direkte Anwohner, schützenswerte Baumgruppen und Waldflächen, Aussichtspunkte, Wegkreuze, Felsen oder Denkmäler. Solche Aspekte sind für jedes Projekt relevant, variieren jedoch in ihren Schwerpunkten.
Unser Ziel als Projektentwickler ist es daher, eine für diese konkrete Ausgangsituation gute Lösung zu finden. Zum Beispiel in Form eines touristischen „Begleitkonzeptes“, eines Batteriespeichers oder der direkten Anbindung von Industriebetrieben zur Entlastung des Stromnetzes, der Schonung wertvoller Waldflächen, der finanziellen Beteiligungsmöglichkeit für Bürger*innen, sowie einer offenen projektbegleitenden Information und Kommunikation.
Alle gesetzlichen Grenzwerte für Schallimmissionen und Schattenwurf werden eingehalten. Um das nächtliche Blinken zu reduzieren, erhalten die Anlagen eine bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung. Das bedeutet: Die Warnlichter schalten sich nur ein, wenn sich ein Flugzeug nähert. Die Standorte der Windräder werden, soweit möglich, entlang bestehender Waldwege und auf weniger wertvollen oder bereits vorgeschädigten Flächen geplant, zum Beispiel durch Trockenheit, Borkenkäfer oder Sturmschäden. So wird der Eingriff in Natur und Landschaft möglichst gering gehalten.
Eindrücke von einer unserer Baustellen in Rheinland-Pfalz
Über JUWI
Wir sind einer der führenden Spezialisten im Bereich der erneuerbaren Energien und bieten die komplette Projektentwicklung sowie weitere Dienstleistungen rund um den Bau und die Betriebsführung von Windparks und Solaranlagen an. Seit mehr als 30 Jahren planen und errichten wir Wind- und Solarparks im In- und Ausland. Weltweit beschäftigt JUWI rund 1.350 Mitarbeitende. Seit 2014 ist die Mannheimer MVV Energie AG Mehrheitseigentümer der JUWI-Gruppe. Bislang haben wir an rund 200 Standorten mehr als 1.300 Windenergie-Anlagen errichtet und mehr als 2.000 PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 4.000 Megawatt.
Gut zu wissen
Zu jedem Genehmigungsverfahren gehören umfangreiche Artenschutzuntersuchungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen. Dabei wird in Absprache mit den Naturschutzbehörden und des Bundesnaturschutzgesetzes untersucht, welche windkraftsensiblen Arten wie zum Beispiel Schwarz- oder Weißstorch oder Rotmilan in einem Gebiet von bis zu fünf Kilometer um den geplanten Windpark leben. Die Genehmigung einer Anlage hängt wesentlich vom Ergebnis dieser Untersuchungen ab. Die Behörde kann auch Auflagen verhängen und verlangen, dass die Anlage während hochfrequentierter Flugzeiten der Fledermäuse oder Brutzeiten und Aufzuchtzeiten von Greifvögeln abgeschaltet wird.
Für Eingriffe in die Natur und das Landschaftsbild erfolgen Ausgleichsmaßnahmen. So können zum Beispiel Aufforstungen und ökologischer Waldumbau, Schaffung von Nahrungshabitaten für geschützte Vögel, Brutkästen für Fledermäuse geschaffen werden.
Nein. Zudem beschränkt sich die versiegelte Fläche ausschließlich auf den Fundamentbereich. Dieser ist pro Anlage ungefähr 20 Meter im Durchmesser und etwa drei Meter tief. Das Thema Grundwasserschutz ist zudem Gegenstand des Genehmigungsverfahrens und wird von der zuständigen Wasserschutzbehörde begutachtet.
Für jede unserer Windenergie-Anlagen legen wir schon vor dem ersten Spatenstich eine solide Rückbaubürgschaft an. Mit einer Bürgschaft von 1.500 Euro je Meter Nabenhöhe, mindestens jedoch 300.000 Euro pro Anlage, ist sichergestellt, dass ausreichend Mittel für den Rückbau und die Wiederherstellung des Grundstücks zur Verfügung stehen. Die Rückbaubürgschaft wird nach 16 Betriebsjahren und in regelmäßigen Abständen von fünf Jahren durch einen unabhängigen und vereidigten Gutachter überprüft und gegebenenfalls angepasst. Dies gewährleistet, dass die Höhe der Bürgschaft stets den tatsächlichen Kosten des Rückbaus entspricht. Die Anpassung basiert auf einer objektiven Bewertung, die eventuelle Preissteigerungen oder Änderungen in den Rückbaukosten berücksichtigt.
Es gibt keine verlässlichen Studien, die einen Einfluss der Windenergie auf den Wert von Immobilien belegen. Es sind eine ganze Reihe von Einflussfaktoren, allen voran die Qualität der Bebauung, das Arbeitsplatzangebot und die kommunale Infrastruktur wie Schulen, Kitas, Spielplätze und Parks, die den Wert einer Immobilie beeinflussen. Die Windenergie im Außenbereich spielt hier meist eine untergeordnete Rolle. Ein kurzzeitiger Preisrückgang von Immobilien ist vor allem dann zu beobachten, wenn sich Bürgerinitiativen vehement gegen Windparks engagieren. Aber auch hier zeigt sich dann oft, dass die Immobilienwerte bald wieder steigen. Auf der anderen Seite kann die Windenergie mit ihrem positiven Einfluss auf die kommunalen Finanzen zu einem Erhalt und Ausbau von Kindergärten, Schulen und der lokalen Infrastruktur beitragen und so den ländlichen Raum stärken. Auch die Attraktivität als Gewerbestandort ist mittlerweile maßgeblich vom Vorhandensein lokal erzeugter Strommengen abhängig.
Hierfür gibt es in der Verwaltungsvorschrift “Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm” sehr klare und sehr strenge Lärmschutzvorgaben, die im Zuge des Genehmigungsverfahrens überprüft und im laufenden Betrieb auch belegt werden müssen. Die zulässige Geräuschbelastung durch Windenergie-Anlagen liegt zwischen 35 Dezibel in reinen Wohngebieten und 45 Dezibel in Mischgebieten. 35 Dezibel entsprechen in etwa einem menschlichen Flüstern. 45 Dezibel kann man mit üblichen Geräuschen in einer Wohnung vergleichen. Grundsätzlich sind moderne Windenergie-Anlagen leiser als ihre Vorgänger aus der Pionierzeit der Windenergie. Sie besitzen beispielsweise schalltechnisch optimierte Rotorblattformen. Schon in wenigen 100 Metern Entfernung ist das durch die Rotorblätter hervorgerufene gleichmäßige Rauschen kaum noch wahrnehmbar. Zudem überlagern Umgebungsgeräusche – Bäume und Büsche, Straßenlärm und andere Alltagsgeräusche – die Geräuschentwicklung von Windenergie-Anlagen erheblich.
Das Thema Infraschall wird von Windkraftgegnern immer wieder angeführt, um auf eine Gesundheitsgefahr von Windenergie-Anlagen zu verweisen. Dafür gibt es zwar keinerlei Belege, aber das Thema verunsichert verständlicherweise viele Menschen.
Infraschall ist in unserem Alltag allgegenwärtig: Natürliche Quellen sind Gewitter, Wasserfälle und Meeresbrandung, technische Quellen sind unter anderem der Straßenverkehr, Kühlschränke und Klimaanlagen. Durch die Abstände zwischen Windrädern und Wohnbebauung bleibt der von den Anlagen erzeugte Infraschall deutlich unter der Hör- und Wahrnehmungsschwelle des Menschen. Mehrere Studien, unter anderem Langzeitstudien der Landesämter für Gesundheit Bayern und Baden-Württemberg, belegen, dass keine gesundheitlichen Belastungen zu erwarten sind. Vielleicht hilft hier auch ein einfacher Vergleich. Weit höheren Infraschallwerten setzen wir uns tagtäglich vollkommen freiwillig aus: Die Messwerte im Innenraum eines mit 130 Stundenkilometern fahrenden Autos übersteigen die einer Windenergie-Anlage um ein Vielfaches. Das Zentrum für Ökologie und Umweltforschung an der Universität Bayreuth hat dazu eine eindrucksvolle Vergleichsrechnung angestellt: Wer 27 Jahre in nur 300 Meter Entfernung zu einem Windrad wohnt, hat die gleiche Infraschallbelastung, wie jemand, der dreieinhalb Stunden mit 130 Stundenkilometern über die Autobahn fährt.
Abhängig von Wetterbedingungen, Windrichtung, Sonnenstand und Betrieb kann eine Windenergie-Anlage mit ihren rotierenden Flügeln einen bewegten Schatten werfen. Die Schattenwurfdauer darf nach den strengen gesetzlichen Vorgaben aber nicht über 30 Minuten an einem einzelnen Tag und nicht über 30 Stunden im Jahr liegen. Überschreitungen werden mit einem speziellen Sensor überwacht und die Anlagen dann automatisch abgeschaltet.
Nein. Aktuell ist das Gegenteil ist zu beobachten: Energieintensive Gewerbe- und Industriebetriebe sind derzeit auf der Suche nach Möglichkeiten, grünen, kostengünstigen Strom für ihre Produktion zu erhalten. JUWI hat zum Beispiel für den Verpackungshersteller SPIES aus Melle einen Solarpark gebaut. Große Betriebe wollen mittlerweile sogar selbst Erneuerbare-Energien-Anlagen betreiben, um ihre Produktion abzusichern. Vorhandene Erneuerbare-Energien-Anlagen sind darüber hinaus wichtige Voraussetzungen für industriepolitische Investitionsentscheidungen. Dies zeigt zum Beispiel die Entscheidung des Chipherstellers INTEL für den Standort Magdeburg in Sachsen-Anhalt und gegen den Standort Dresden. Dadurch entstehen in der Region Magdeburg rund 10.000 neue Arbeitsplätze.
Im Vorfeld eines Projekts wird das Fledermausvorkommen im Projektgebiet kartiert, um eine Übersicht der anwesenden Arten zu erhalten. Die Anlagen werden im fledermausfreundlichen Betrieb gemäß den behördlichen Vorgaben betrieben. Das heißt bei den Parametern Windgeschwindigkeit, Temperatur und Niederschlage, die für Fledermausarten gefährlich werden können, werden die Anlagen abgeschaltet. Zusätzlich wird nach Inbetriebnahme der Anlagen ein zweijähriges Monitoring durchgeführt und über einen so genannten Batcoder an der Gondel Fledermausrufe aufgenommen, gespeichert und ausgewertet. Auf dieser Basis wird noch einmal geprüft, ob die pauschalen Abschaltzeiten für die Fledermäuse angepasst werden sollen.
Die Zahl der Insekten sinkt weltweit – und zwar vor allem durch eine intensive Landwirtschaft mit Pestiziden und Dünger, durch biologische Faktoren, fremde Arten und Krankheitserreger und durch die Urbanisierung. Windenergiegegner verweisen in diesem Zusammenhang aber gerne auch auf eine Modellrechnung des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR). Das DLR hat berechnet, dass an allen deutschen Windenergie-Anlagen zwischen April und Oktober fünf bis sechs Milliarden Insekten pro Tag umkommen. Rechnerisch ergibt sich daraus eine jährliche Größe von 1.200 Tonnen Insekten.
Zu dieser Studie gibt es folgendes zu sagen:
- Es handelt sich dabei lediglich um eine Modellrechnung, der keine eigenen Untersuchungen an Windenergie-Anlagen zugrunde liegen. Darüber hinaus werden die Zahlen aber auch in keinerlei Relation gesetzt. Der Landesverband für Vogel- und Naturschutz in Bayern (LBV) rechnet vor, dass alleine von den Vögeln in den Wäldern in Deutschland pro Jahr mehr als 450.000 Tonnen Insekten verzehrt werden. Das ist das 375-Fache.
- Eine Studie des Staatlichen Museums für Naturkunde Karlsruhe, bei der an Windenergie-Anlagen mit Licht- und Klebefallen das tatsächliche Auftreten von nachtaktiven Insekten sowohl auf Boden- als auch auf Gondelhöhe untersucht wurden, kommt ohnehin zu ganz anderen Ergebnissen: Es wurden nur geringe Mengen nachtaktiver Insekten in Höhe der Gondel gezählt, die Zahl der am Boden erfassten Insekten war um ein vielfaches höher. Die Gesamtergebnisse führten die Forscher zu der Einschätzung, dass Windenergie-Anlagen für das Phänomen des aktuellen Insektenschwundes keine Bedeutung zukommt.
- Die Flughöhe von Insekten ist von verschiedenen Faktoren wie Insektengattung, Wetter, Luftdruck, Tagestemperatur und Windaufkommen abhängig. Experten gehen davon aus, dass sich Fluginsekten generell bodennah in Höhen zwischen 0 und 30 Metern (überwiegend sogar nur in 1-2 Metern) aufhalten. Dort finden sie auch Nahrungsquellen, Nisthabitate und anderer lebenswichtiger Ressourcen. Dies gilt insbesondere auch für Bienen. Bei modernen Windenergie-Anlagen ist die Rotorblattspitze mindesten 70 bis 90 Meter vom Boden entfernt.