Windpark Mengkofen
Klima schützen, unabhängig machen, Wertschöpfung stärken
Unser Ziel ist es, klimafreundlichen Strom zu erzeugen, uns so unabhängiger von fossilen Rohstoffimporten zu machen und gleichzeitig die lokale Wertschöpfung zu stärken. Hierzu planen wir gemeinsam mit der Gemeinde Mengkofen den Bau von sieben Windenergie-Anlagen auf potenziellen Standortflächen in den Ortsteilen Tunzenberg und in Pramersbuch. Diese wurden bereits im Jahr 2014 im Verfahren der Regionalplanung des Planungsverbandes Landshut geprüft. Die Potenzialflächen in Tunzenberg (Vorranggebiet) und Pramersbuch (Weißfläche oder „unbeplante Fläche“) berücksichtigen die Ziele und Grundsätze der Raumplanung und sind für die Nutzung der Windenergie gut geeignet.
Forstwirtschaftlich genutzter Höhenzug
Die Standorte der geplanten Windenergie-Anlagen (WEA) befinden sich in der Planungsregion Landshut, Regierungsbezirk Niederbayern, Landkreis Dingolfing-Landau, Gemeindegebiet Mengkofen, Gemarkung Pramersbuch als auch Tunzenberg. Die Standortwahl soll einen maximal möglichen Abstand zu den vorhandenen Siedlungsbereichen einhalten, so dass aus technischer Sicht auch ein optimaler Betrieb der Anlagen gewährleistet wird und möglich ist. In diesem Zusammenhang werden die gesetzlich vorgegebenen baurechtlichen Mindestabstände eingehalten.
Um den Ausbau der Windenergie im Freistaat weiter auszubauen und um zusätzliche geeignete Flächen zu aktivieren, brachte die CSU-Fraktion Mitte November 2022 im Bayerischen Landtag eine Änderung der bayerischen Landesbauordnung (LBauO) auf den Weg, bei der der Mindestabstand zwischen Windrad und Wohngebäuden in Gebieten mit Bebauungsplänen, innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile und im Geltungsbereich von Satzungen, auf 1.000 Meter eingehalten werden muss. Im Außenbereich kann dieser Abstand unterschritten werden. Hier orientiert sich JUWI an den Vorgaben des Regionalplanes. Der Fokus liegt auf maximalen Mindestabständen.
Mit den nun verankerten Ausnahmetatbeständen in der bayerischen Landesbauordnung stellt Bayern neue Flächen für die Windenergie zur Verfügung. Auch hat die Regionalplanung Landshut hat eine Fortschreibung des Kapitels Energie beschlossen (derzeit wird ein Entwurf erarbeitet), worauf neue Flächenkulissen geschaffen werden sollen, so dass das Land Bayern gemäß dem Bundesgesetz Wind-an-Land (WaLG) auch die vorgegebenen Flächenziele erreicht.
Faszinierende Eindrücke von einer Baustelle im Forst
Über JUWI
Wir sind einer der führenden Spezialisten im Bereich der erneuerbaren Energien und bieten die komplette Projektentwicklung sowie weitere Dienstleistungen rund um den Bau und die Betriebsführung von Windparks und Solaranlagen an. Seit mehr als 25 Jahren planen und errichten wir Wind- und Solarparks im In- und Ausland. Weltweit beschäftigt JUWI rund 1300 Mitarbeiter. Seit 2014 ist die Mannheimer MVV Energie AG Mehrheitseigentümer der JUWI-Gruppe. Bislang haben wir an rund 200 Standorten mehr als 1.200 Windenergie-Anlagen errichtet und mehr als 2.000 PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 3.750 Megawatt.
Gut zu wissen
Bei den geplanten Anlagenstandorten handelt es sich größtenteils um Kalamitätsflächen in einem forstwirtschaftlich genutzten Bereich. In den vergangenen Jahren haben Borkenkäfer und Trockenstress den Baumbestand sehr stark geschädigt. Diese Flächen aufzuforsten ist kosten- und zeitintensiv. Die Einnahmen aus der Windenergie helfen, die Wiederaufforstung mit standortgerechtem Baumbestand zu finanzieren.
Zu jedem Genehmigungsverfahren gehören zudem umfangreiche Artenschutzuntersuchungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen. Dabei wird in Absprache mit den Naturschutzbehörden und gemäß des Bundesnaturschutzgesetzes untersucht, welche windkraftsensiblen Arten wie zum Beispiel Schwarz- oder Weißstorch, Rotmilan oder Mäusebussard in einem Gebiet von bis zu fünf Kilometer um den geplanten Windpark leben. Die Genehmigung einer Anlage hängt wesentlich vom Ergebnis dieser Untersuchungen ab.
Für Eingriffe in die Natur und das Landschaftsbild erfolgen Ausgleichsmaßnahmen. So können zum Beispiel Aufforstungen und ökologischer Waldumbau, Schaffung von Nahrungshabitaten für geschützte Vögel, Brutkästen für Fledermäuse geschaffen werden.
Im Rahmen des öffentlichen Genehmigungsverfahrens werden Bürgerinnen und Bürger beteiligt. Etwaige Anmerkungen werden in einem öffentlichen Erörterungstermin, den die zuständige Genehmigungsbehörde festsetzt, aufgegriffen und diskutiert.
Finanziell werden die Bürgerinnen und Bürger indirekt über die Kommunalabgabe in Höhe von 0,2, Cent je produzierter Kilowattstunde und Betriebsjahr über die 20 Jahre währende EEG-Vergütungsdauer beteiligt. Diese geht an alle Gemeinden, die gemäß ihres Flächenanteils in einem 2,5 Kilometer Radius um die Anlagenstandpunkte liegen. Der Vorteil: Dieses Geld bleibt in den Kommunen und kann vor Ort investiert werden.
Eine der Anlagen soll zudem als Bürgerwindrad betrieben werden. Das genaue Angebot wird im Projektverlauf vorgestellt. Ebenso der festverzisnte Bürgersparbrief.
Eine Windenergieanlage (Beispiel: Vestas V162) benötigt dauerhaft eine Fläche von ca. 0,5 Hektar. Das entspricht 85 Prozent der Fläche eines Fußballplatzes. Rund zwei Drittel der genutzten Fläche wird nach Ende der Bauarbeiten durch Pflanzung und Pflege wieder aufgeforstet. Die Fundamentfläche beträgt im Durchmesser rund 20 Meter, die Tiefe zwischen zwei und vier Metern.
Schon bei der Planung werden Kalamitäts- und Windwurfflächen sowie das bestehende Waldwegenetz berücksichtigt, um den Eingriff möglichst minimal zu halten. Gibt es Wege, müssen disese gegebenenfalls noch verbreitet und geschottert werden. Qualifizierte und mit der Naturschutzbehörde abgestimmte Ausgleichsmaßnahmen sorgen dafür, dass Flora und Fauna geschützt werden.
Nein. Zudem beschränkt sich die versiegelte Fläche ausschließlich auf den Fundamentbereich. Dieser ist pro Anlage ungefähr 20 Meter im Durchmesser und zwischen drei und fünf Metern tief. Das Thema Grundwasserschutz ist zudem Gegenstand des Genehmigungsverfahrens und wird von der zuständigen Wasscherschutzbehörde begutachtet.