Windpark Pfeffelbach

Wir sorgen für noch mehr gute Energie im Landkreis Kusel. Mit den geplanten Anlagen produzieren wir Strom für Ihre Region: zuverlässig, sicher, sauber.
Das Vorhaben

Klima schützen, unabhängig machen, Wertschöpfung stärken

JUWI plant die Errichtung und den späteren Betrieb von drei Windenergie-Anlagen der 7-Megawatt-Klasse (Typ Vestas V172-7.2MW) und einem Rotordurchmesser von 172 Metern. Die Nabenhöhe beträgt bis 175 Meter. Die Gesamthöhe der Anlagen bis zur Blattspitze beträgt  261 Meter.

Der Standort

Landwirtschaftlich geprägt

Die Standorte der geplanten Windenergie-Anlagen (WEA) befinden sich westlich der Ortslage Pfeffelbach, im Bereich zwischen der Autobahn A62 und der Landesgrenze zum Saarland (WEA 01 und WEA 02). Der Standort der geplanten WEA 03 befindet sich südöstlich der Ortslage in Richtung der Gemarkungsgrenzen Ehweiler und Diedelkopf. Die Gebietsabgrenzung ergibt sich aus dem gültigen Flächennutzungsplan.

 

 

 

 

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3
Windenergie-Anlagen

Geplant ist der Bau von drei Windenergie-Anlagen mit je 7,2 Megawatt Leistung

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21,6 MW
Gesamtleistung

Der Windpark wird eine Gesamtleistung von mehr als 21 Megawatt haben

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20.500
Haushalte

Die Anlagen produzieren jährlich sauberen Strom für mehr als 20.500 Haushalte

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48.9000
CO2-Einsparung

Unter Berücksichtigung der Vorketten werden mehr als 48.900 Tonnen CO2 vermieden

Gute Gründe

Frischer Wind für die Region und die Bürger*innen

Es gibt viele gute Gründe für den Ausbau der Windenergie: Sie ist die wichtigste Energiequelle im deutschen Strommix und gemeinsam mit der Photovoltaik die kostengünstigste Form der Stromgewinnung. Auf dem Weg in die Klimaneutralität des Wirtschaftsstandorts Deutschland und Thüringens ist sie unverzichtbar. Zudem generiert sie für die Standortkommunen verlässliche Einnahmen für ihre Bürgerinnen und Bürger, für Grundstückseigentümer planbare Pachteinnahmen und für uns alle ist sie aktiver Klima- und Artenschutz.

Verlässliche Einnahmen

Das Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) ermöglicht den Standortgemeinden gemäß ihres Flächenanteils im Umkreis von 2,5 Kilometern um jedes Windrad Einnahmen von 0,2 Cent je produzierter Kilowattstunde über die 20 Jahre lange Gesamtdauer der EEG-Vergütung. Die Einnahmen bleiben vor Ort und können für Investitionen in lokale Infrastrukturprojekte genutzt werden. Darüber hinaus liegen alle geplanten Standorte auf Grundstücken im Eigentum der Ortsgemeinde Pfeffelbach, die so über Pachterlöse weitere Einnahmen generieren kann.

Effektiver Klimaschutz

Je nach Standort produzieren Windenergie-Anlagen bereits nach drei bis sieben Monaten mehr Strom als für ihre Herstellung benötigt wurde. Während ihrer Laufzeit von 20 Jahren erzeugen sie gut 40- bis 70-mal so viel Energie, wie für ihre Herstellung, Nutzung und Entsorgung eingesetzt wird. Damit sind sie ein wichtiger Baustein zum Klimaschutz und bei der Dekarbonisierung der Wirtschaft.

Hervorragende CO2-Bilanz

Auch an Forststandorten ist die CO2-Bilanz von Windrädern mehr als positiv. Mit etwa 0,5 Hektar dauerhaft beanspruchter Fläche benötigen sie nicht nur sehr wenig Platz, eine moderne Windenergie-Anlage spart auch mehr als 700-mal so viel CO2 ein, als der Wald auf der gleichen Fläche binden kann. Die in Anspruch genommene Fläche wird zudem an anderer Stelle kompensiert.

Geregelter Rückbau

Der spätere Rückbau der Anlagen ist bereits in der Genehmigung geregelt. Dazu wird eine behördlich festgesetzte Rückbausumme hinterlegt. Das garantiert den Rückbau auch im Falle einer Betreiberinsolvenz. Zudem lassen sich Windenergie-Anlagen nahezu komplett recyclen. Stahl, Beton und Metalle werden den etablierten Recycling-Kreisläufen zugeführt. Die Verbundstoffe der Rotorblätter dienen unter anderem der Zementindustrie als Zuschlagsstoff.

Zeitplan

Die wichtigsten Meilensteine

2022
Naturschutzfachliche Gutachten

Im Jahr 2022 fanden ganzjährig verschiedene Gutachten statt, die sich mit der Feldermaus- und verschiedenen Vogelgutachten beschäftigten. Darüber hinaus fand auch eine Raumnutzungsanalyse statt. 

Winter
2023

Ende 2023 wurde ein Antrag auf Vorbescheid in Bezug auf Schall bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd gestellt. Der Antrag befindet sich derzeit in Bearbeitung. 

Frühjahr
2024
Einreichung der Genehmigungsunterlagen

Nachdem alle genehmigungsrelevanten Gutachten vorliegen kann der Antrag auf Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) eingereicht werden. 

Winter
2025
Erhalt der Genehmigung

Der Rat der Europäischen Union verlängert die Notfallverordnung für beschleunigten Ausbau zur Nutzung Erneuerbarer bis Mitte 2025. Die Einreichung des Antrags für den Windpark Pfeffelbach erfolgt gemäß EU-Notfallverordnung. Entsprechend gehen wir von einer Dauer des Antragsverfahrens von maximal 18 Monaten aus. 

Frühjahr
2026
Teilnahme an der EEG Ausschreibung

Zur wettbewerblichen Ermittlung des Einspeisetarifs schreibt die Bundesnetzagentur mehrmals im Jahr bestimmte Zubaumengen aus, auf die sich Vorhabenträger mit ihren bereits genehmigten Projekten bewerben können.

Winter
2026/2027
Bauvorbereitende Maßnahmen

Aus naturschutzrechtlichen Gründen dürfen bestimmte Tätigkeiten, wie zum Beispiel Baumfällarbeiten, ausschließlich in den Wintermonaten durchgeführt werden.

Frühjahr
2027
Zuwegung

Damit der Großkran sowie die Koponenten die die Baustelle erreichen können müssen die Wege entsprechend ertüchtigt werden. Um die Eingriffe so gering wie nötig zu halten, wird wo immer möglich auf bestehende Wegeinfrastruktur zurückgegriffen.

Frühjahr
2027
Externe Verkabelung

Damit der Strom des Windparks nach Bau und Inbetriebnahme abtransportiert werden kann, werden die Windenergie-Anlagen untereinander verkabelt und dann das Anschlusskabel zum nächtsgelegenen Einspeisepunkt verlegt. Das geschieht in der Regel mit einem Kabelpflug entlang der Wegstrecke. Wo dies nicht möglich ist oder bestehende Infrastruktur gequert werden muss, kommen so genannte Spülbohrungen zum Einsatz.

Frühjahr
2027
Fundamentbau

Zunächst steht der Bau der Fundamente an. Diese sind in der Regel etwa 20 Meter im Durchmesser und bis 3,5 Meter tief und bestehen aus einem Ankerkorb aus Stahl, der dann mit Beton aufgefüllt wird.

Sommer
2027
Turmbau

Sind die Fundamente ausgehärtet folgt der Turmbau. Die Türme bestehen entweder ganzheitlich aus mehreren Stahlsegementen oder aus einem Stahlbetontum, auf den ab etwa 80 Meter Höhe die Stahlschübe gesetzt werden. 

Sommer
2027
Zug der Großkomponenten

Steht der Turm, folgt der Zug von Maschinenhaus, Rotornabe und den Rotorblättern. 

Sommer
2027
Inbetriebnahme

Nach Abschluss aller Bauarbeiten können die Anlagen in Betrieb gehen. Die Inbetriebnahmephase geht über mehrere Tage. dabei durchlaufen die Anlagen alle Leistungsbereiche.

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2022
Naturschutzfachliche Gutachten
Winter 2023
Frühjahr 2024
Einreichung der Genehmigungsunterlagen
Winter 2025
Erhalt der Genehmigung
Frühjahr 2026
Teilnahme an der EEG Ausschreibung
Winter 2026/2027
Bauvorbereitende Maßnahmen
Frühjahr 2027
Zuwegung
Frühjahr 2027
Externe Verkabelung
Frühjahr 2027
Fundamentbau
Sommer 2027
Turmbau
Sommer 2027
Zug der Großkomponenten
Sommer 2027
Inbetriebnahme
Wer wir sind

Über JUWI

Wir sind einer der führenden Spezialisten im Bereich der erneuerbaren Energien und bieten die komplette Projektentwicklung sowie weitere Dienstleistungen rund um den Bau und die Betriebsführung von Windparks und Solaranlagen an. Seit mehr als 25 Jahren planen und errichten wir Wind- und Solarparks im In- und Ausland. Weltweit beschäftigt JUWI rund 1300 Mitarbeiter. Seit 2014 ist die Mannheimer MVV Energie AG Mehrheitseigentümer der JUWI-Gruppe. Bislang haben wir an rund 200 Standorten mehr als 1.200 Windenergie-Anlagen errichtet und mehr als 2.000 PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 3.750 Megawatt.

Antworten

Gut zu wissen

Wie lassen sich Windenergie und Naturschutz vereinbaren?

Zu jedem Genehmigungsverfahren gehören umfangreiche Artenschutzuntersuchungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen. Dabei wird in Absprache mit den Naturschutzbehörden und gemäß des Bundesnaturschutzgesetzes untersucht, welche windkraftsensiblen Arten wie zum Beispiel Schwarz- oder Weißstorch, Rotmilan oder Mäusebussard in einem Gebiet von bis zu fünf Kilometer um den geplanten Windpark leben. Die Genehmigung einer Anlage hängt wesentlich vom Ergebnis dieser Untersuchungen ab. 

Für Eingriffe in die Natur und das Landschaftsbild erfolgen Ausgleichsmaßnahmen. So können zum Beispiel Aufforstungen und ökologischer Waldumbau, Schaffung von Nahrungshabitaten für geschützte Vögel, Brutkästen für Fledermäuse geschaffen werden.

Wie werden die Bürgerinnen und Bürger beteiligt?

Im Rahmen des öffentlichen Genehmigungsverfahrens werden Bürgerinnen und Bürger beteiligt. Etwaige Anmerkungen werden in einem öffentlichen Erörterungstermin, den die zuständige Genehmigungsbehörde festsetzt, aufgegriffen und diskutiert. 

Finanziell werden die Bürgerinnen und Bürger indirekt über die Kommunalabgabe in Höhe von 0,2 Cent je produzierter Kilowattstunde und Betriebsjahr über die 20 Jahre währende EEG-Vergütungsdauer beteiligt. Diese geht an alle Gemeinden, die gemäß ihres Flächenanteils in einem 2,5 Kilometer Radius um die Anlagenstandpunkte liegen. Der Vorteil: Dieses Geld bleibt in den Kommunen und kann vor Ort investiert werden.

Wie groß ist der Flächenverbrauch eines Windrades

Eine Windenergieanlage (Beispiel: Vestas V162)  benötigt dauerhaft eine Fläche von ca. 0,5 Hektar. Das entspricht 85 Prozent der Fläche eines Fußballplatzes. Rund zwei Drittel der genutzten Fläche wird nach Ende der Bauarbeiten durch Pflanzung und Pflege wieder hergestellt. Die Fundamentfläche beträgt im Durchmesser rund 20 Meter, die Tiefe zwischen zwei und vier Metern.

Planen wir an Forststandorten werden Kalamitäts- und Windwurfflächen sowie das bestehende Wegenetz von Beginn an berücksichtigt, um den Eingriff möglichst minimal zu halten. Gibt es Wege, müssen disese gegebenenfalls noch verbreitet und geschottert werden. Qualifizierte und mit der Naturschutzbehörde abgestimmte Ausgleichsmaßnahmen sorgen dafür, dass Flora und Fauna geschützt werden.

Haben Windenergie-Anlagen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt?

Nein. Zudem beschränkt sich die versiegelte Fläche ausschließlich auf den Fundamentbereich. Dieser ist pro Anlage ungefähr 20 Meter im Durchmesser und zwischen drei und fünf Metern tief. Das Thema Grundwasserschutz ist zudem Gegenstand des Genehmigungsverfahrens und wird von der zuständigen Wasscherschutzbehörde begutachtet. 

Ihre Ansprechpartner

Am Anfang steht das Gespräch. Wir freuen uns auf Sie!

Jonas Suhr

Projektleiter

Christian Hinsch

Leiter Unternehmenskommunikation/ Pressesprecher
Tel. +4967329657-1201
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