Antworten

Hier beantworten wir Ihre Fragen rund um das Thema Windenergie und das Repowering Projekt in Thallwitz. Sollten Sie weitere Fragen haben, schreiben Sie uns. Wir ergänzen die Liste der Antworten regelmäßig.

Windenergie allgemein

Wie sieht die Ökobilanz einer Windenergie-Anlage aus?

Windenergie-Anlagen haben je nach Energieaufwand bei der Produktion und der durchschnittlichen Windgeschwindigkeit am Standort in drei bis sieben Monaten mehr Energie erzeugt, als sie insgesamt verbrauchen. Über den gesamten Lebenszyklus produziert ein Windrad 40- bis 70-mal so viel Energie, wie für Herstellung, Betrieb und Abbau eingesetzt werden muss. Rechnet man die Wiederverwertung der Materialien in die Ökobilanz mit ein, erzeugt eine Anlage sogar bis zu 90-mal mehr Energie.

Wie groß ist der Flächenverbrauch eines Windrads?

Eine Windenergie-Anlage (Beispiel: Vestas V162) benötigt dauerhaft eine Fläche von ca. 0,5 Hektar. Das entspricht 85 Prozent der Fläche eines Fußballplatzes. Rund zwei Drittel der genutzten Fläche wird nach Ende der Bauarbeiten durch Pflanzung und Pflege wieder aufgeforstet. Die Fundamentfläche beträgt im Durchmesser rund 20 Meter, die Tiefe zwischen drei und fünf Metern.

Schon bei der Planung werden Kalamitäts- und Windwurfflächen sowie das bestehende Waldwegenetz berücksichtigt, um den Eingriff möglichst minimal zu halten. Gibt es Wege, müssen diese gegebenenfalls noch verbreitet und geschottert werden. Qualifizierte und mit der Naturschutzbehörde abgestimmte Ausgleichsmaßnahmen sorgen dafür, dass Flora und Fauna geschützt werden.

Wie lange dauert der Bau eines Windparks und was passiert dort nach der Fertigstellung?

Die Bauphase für einen Windpark beträgt zwischen 6 und 12 Monaten. In dieser Zeit werden die Flächen und Wege für Anlagen und Kabel vorbereitet und schließlich die Windenergie-Anlagen errichtet. 

Nach der Fertigstellung werden alle nicht mehr benötigten Flächen in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzt und gleichzeitig Ausgleichsflächen für die erfolgten Eingriffe in die Natur geschaffen. In der Betriebsphase selbst werden die Anlagen regelmäßig inspiziert und gewartet. Dazu sind dann aber nur kleinere Einsatzfahrzeuge auf der Fläche, wie sie auch von den örtlichen Handwerkern genutzt werden. Nur in sehr selten Fällen müssen während der Betriebsphase noch einmal Großkräne eingesetzt werden. Ein solcher Kran kommt in der Regel erst wieder in der Abbauphase der Anlagen zum Einsatz – also 20 bis 25 Jahre nach der Inbetriebnahme.

Wie wird der spätere Rückbau der Anlagen sichergestellt?

Für jede unserer Windenergie-Anlagen legen wir schon vor dem ersten Spatenstich eine solide Rückbaubürgschaft an. Mit einer Bürgschaft von 1.500 Euro je Meter Nabenhöhe, mindestens jedoch 300.000 Euro pro Anlage, ist sichergestellt, dass ausreichend Mittel für den Rückbau und die Wiederherstellung des Grundstücks zur Verfügung stehen. Die Rückbaubürgschaft wird nach 16 Betriebsjahren und in regelmäßigen Abständen von fünf Jahren durch einen unabhängigen und vereidigten Gutachter überprüft und gegebenenfalls angepasst. Dies gewährleistet, dass die Höhe der Bürgschaft stets den tatsächlichen Kosten des Rückbaus entspricht. Die Anpassung basiert auf einer objektiven Bewertung, die eventuelle Preissteigerungen oder Änderungen in den Rückbaukosten berücksichtigt.

Wie werden Schwankungen in der Energieerzeugung durch erneuerbare Energien ausgeglichen?

Um zukünftig eine durchgehende "grüne" Stromversorgung rund um die Uhr zu gewährleisten, sind verschiedene Maßnahmen erforderlich: Sowohl durch die Kombination verschiedener erneuerbarer Energieträger als auch durch deren breite regionale Verteilung findet bereits ein natürlicher Ausgleich von regionalen Schwankungen bei der Energieerzeugung statt. Auch durch die Einbindung ins europäische Stromnetz können Schwankungen nicht zuletzt durch erneuerbare Energien aus den skandinavischen Ländern ausgeglichen werden. Darüber hinaus werden zunehmend Speichertechnologien eingesetzt, um Energie in Zeiten des Überflusses zu speichern und in Zeiten der Knappheit wieder freizugeben.

Wird der Wert von Immobilien durch die Windenergie-Anlagen beeinflusst?

Es gibt keine verlässlichen Studien, die einen Einfluss der Windenergie auf den Wert von Immobilien belegen. Es sind eine ganze Reihe von Einflussfaktoren, allen voran die Qualität der Bebauung, das Arbeitsplatzangebot und die kommunale Infrastruktur wie Schulen, Kitas, Spielplätze und Parks, die den Wert einer Immobilie beeinflussen. Die Windenergie im Außenbereich spielt hier meist eine untergeordnete Rolle. Ein kurzzeitiger Preisrückgang von Immobilien ist vor allem dann zu beobachten, wenn sich Bürgerinitiativen vehement gegen Windparks engagieren. Aber auch hier zeigt sich dann oft, dass die Immobilienwerte bald wieder steigen. Auf der anderen Seite kann die Windenergie mit ihrem positiven Einfluss auf die kommunalen Finanzen zu einem Erhalt und Ausbau von Kindergärten, Schulen und der lokalen Infrastruktur beitragen und so den ländlichen Raum stärken. Auch die Attraktivität als Gewerbestandort ist mittlerweile maßgeblich vom Vorhandensein lokal erzeugter Strommengen abhängig.

Welche Rolle spielt die Veränderung des Landschaftsbildes durch Windenergie-Anlagen bei der Genehmigung?

Die Auswirkung von Windenergie-Anlagen auf das Landschaftsbild ist Teil jedes Genehmigungsverfahrens. Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft werden hier gegen andere Themen wie Klimaschutz abgewogen. Gleichwohl ist die Ästhetik eine der am schwersten zu wertenden Kriterien. Welche Elemente von Landschaften als schön empfunden werden, ist subjektiv und unterliegt oft den Kindheitserfahrungen - ändert sich damit auch nur sehr allmählich. Veränderungen im Landschaftsbild entstehen aber auch durch Hochspannungsleitungen, Atomkraftwerke oder Zechentürme von Bergwerken. Letztere stehen heute häufig sogar unter Denkmalschutz. Und eines der heutigen Wahrzeichen von Paris – der Eifelturm – wurde in seiner Entstehungsphase mit ähnlichen Argumenten bekämpft wie Windräder heute.

Welche Brandschutzvorkehrungen sind bei Windenergie-Anlagen notwendig und wie reagiert die Feuerwehr im Brandfall?

Insgesamt ist das Risiko eines Brandes bei Windkraft-Anlagen sehr gering: Es liegt nur bei 0,01 bis 0,04 Prozent. Je neuer die Anlagen sind, desto geringer ist auch das Brandrisiko. Bundesweit muss das Brandschutzkonzept immer folgende Auflagen erfüllen: Kühltechnik an hitzeempfindlichen Stellen, Überzahldrehschutz, Sensoren zur Zustandsüberwachung, Blitzschutz, Feuerlöscher im Fuß und in der Gondel sowie teilweise automatische Löscheinrichtungen. Vollbrände sind aufgrund der Höhe tatsächlich nicht löschbar, da die Feuerwehr keine Drehleitern besitzt, die hoch genug reichen. In diesen Fällen sichert die Feuerwehr die Gefahrenstelle, verhindert das Übergreifen auf umliegende Bäume und lässt die Anlage kontrolliert abbrennen. Auf diese Weise reduziert sich der Schaden auf die Anlage selbst. Klein- und Schwelbrände können entweder durch das Löschen brennender Teile eingedämmt werden, oder man blockiert die Luftzufuhr im Turm, sodass das Feuer keinen Sauerstoff mehr bekommt.

Emissionen

Wie laut sind Windenergie-Anlagen?

Hierfür gibt es in der Verwaltungsvorschrift “Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm” sehr klare und sehr strenge Lärmschutzvorgaben, die im Zuge des Genehmigungsverfahrens überprüft und im laufenden Betrieb auch belegt werden müssen. Die zulässige Geräuschbelastung durch Windenergie-Anlagen liegt zwischen 35 Dezibel in reinen Wohngebieten und 45 Dezibel in Mischgebieten. 35 Dezibel entsprechen in etwa einem menschlichen Flüstern. 45 Dezibel kann man mit üblichen Geräuschen in einer Wohnung vergleichen. Grundsätzlich sind moderne Windenergie-Anlagen leiser als ihre Vorgänger aus der Pionierzeit der Windenergie. Sie besitzen beispielsweise schalltechnisch optimierte Rotorblattformen. Schon in wenigen 100 Metern Entfernung ist das durch die Rotorblätter hervorgerufene gleichmäßige Rauschen kaum noch wahrnehmbar. Zudem überlagern Umgebungsgeräusche – Bäume und Büsche, Straßenlärm und andere Alltagsgeräusche – die Geräuschentwicklung von Windenergie-Anlagen erheblich.  

Mit Hilfe von Isophonenkarten wird die Lärmsituation in bestimmten Umgebungen dargestellt. Die Schallberechnung geht immer vom "schlechtesten Ereignis" aus: Der Wind weht aus allen Richtungen in maximaler Stärke - ein Phänomen, das meteorologisch in der realen Welt nicht existiert. Die Anlagen sind also die überwiegende Zeit leiser als diese Berechnung angibt, da es sich um einen Maximalwert handelt. Die ermittelten Schallwerte (in den Schritten 35, 40, 45, 50 dB) werden mit den Grenzwerten der TA Lärm abgeglichen: Sind die Anlagen zu laut, können sie gedrosselt werden, das heißt der Betrieb wird so runtergefahren, dass sie weniger Schall emittieren.

Verursachen Windenergie-Anlagen Lärm und Infraschall?

Hierfür gibt es in der Verwaltungsvorschrift “Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm” sehr klare und sehr strenge Lärmschutzvorgaben, die im Zuge des Genehmigungsverfahrens überprüft und im laufenden Betrieb auch belegt werden müssen. Die zulässige Geräuschbelastung durch Windenergie-Anlagen liegt zwischen 35 Dezibel in reinen Wohngebieten und 45 Dezibel in Mischgebieten. 35 Dezibel entsprechen in etwa einem menschlichen Flüstern. 45 Dezibel kann man mit üblichen Geräuschen in einer Wohnung vergleichen. Grundsätzlich sind moderne Windenergie-Anlagen leiser als ihre Vorgänger aus der Pionierzeit der Windenergie. Sie besitzen beispielsweise schalltechnisch optimierte Rotorblattformen. Schon in wenigen 100 Metern Entfernung ist das durch die Rotorblätter hervorgerufene gleichmäßige Rauschen kaum noch wahrnehmbar. Zudem überlagern Umgebungsgeräusche – Bäume und Büsche, Straßenlärm und andere Alltagsgeräusche – die Geräuschentwicklung von Windenergie-Anlagen erheblich.

Das Thema Infraschall wird von Windkraftgegnern immer wieder angeführt, um auf eine Gesundheitsgefahr von Windenergie-Anlagen zu verweisen. Dafür gibt es zwar keinerlei Belege, aber das Thema verunsichert verständlicherweise viele Menschen.
Infraschall ist in unserem Alltag allgegenwärtig: Natürliche Quellen sind Gewitter, Wasserfälle und Meeresbrandung, technische Quellen sind unter anderem der Straßenverkehr, Kühlschränke und Klimaanlagen. Durch die Abstände zwischen Windrädern und Wohnbebauung bleibt der von den Anlagen erzeugte Infraschall deutlich unter der Hör- und Wahrnehmungsschwelle des Menschen. Mehrere Studien, unter anderem Langzeitstudien der Landesämter für Gesundheit Bayern und Baden-Württemberg, belegen, dass keine gesundheitlichen Belastungen zu erwarten sind. Vielleicht hilft hier auch ein einfacher Vergleich. Weit höheren Infraschallwerten setzen wir uns tagtäglich vollkommen freiwillig aus: Die Messwerte im Innenraum eines mit 130 Stundenkilometern fahrenden Autos übersteigen die einer Windenergie-Anlage um ein Vielfaches. Das Zentrum für Ökologie und Umweltforschung an der Universität Bayreuth hat dazu eine eindrucksvolle Vergleichsrechnung angestellt: Wer 27 Jahre in nur 300 Meter Entfernung zu einem Windrad wohnt, hat die gleiche Infraschallbelastung, wie jemand, der dreieinhalb Stunden mit 130 Stundenkilometern über die Autobahn fährt.

Gibt es in den angrenzenden Wohngebieten einen Schlagschatten durch die Windenergie-Anlagen?

Abhängig von Wetterbedingungen, Windrichtung, Sonnenstand und Betrieb kann eine Windenergie-Anlage mit ihren rotierenden Flügeln einen bewegten Schatten werfen. Die Schattenwurfdauer darf nach den strengen gesetzlichen Vorgaben aber nicht über 30 Minuten an einem einzelnen Tag und nicht über 30 Stunden im Jahr liegen. Überschreitungen werden mit einem speziellen Sensor überwacht und die Anlagen dann automatisch abgeschaltet. 

Umwelt- und Artenschutz

Haben Windenergie-Anlagen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt?

Nein. Zudem beschränkt sich die versiegelte Fläche ausschließlich auf den Fundamentbereich. Dieser ist pro Anlage ungefähr 20 Meter im Durchmesser und zwischen drei und fünf Metern tief. Das Thema Grundwasserschutz ist zudem Gegenstand des Genehmigungsverfahrens und wird von der zuständigen Wasserschutzbehörde begutachtet. 

Welchen Wert haben die Windenergie-Anlagen für den Umweltschutz?

In keinem anderen Bereich werden durch uns Menschen mehr Treibhausgasemissionen erzeugt als im Energiesektor. Deshalb ist der Umstieg auf erneuerbare Energien auch eines der wirksamsten Rezepte gegen die Klimakrise. Mit Windenergie-Anlagen leisten Gemeinden und ihre Bürgerinnen und Bürger einen zentralen Beitrag zum Klimaschutz. Im Jahr 2024 betrug der Anteil der erneuerbaren Energien in Deutschland erstmals über 50 Prozent. Die Windenergie war mit einem Anteil von 31 Prozent der wichtigste Energieträger in Deutschland (Zahlen des Statistischen Bundesamts).

Wie lassen sich Windenergie und Naturschutz vereinbaren?

Zu jedem Genehmigungsverfahren gehören umfangreiche Artenschutzuntersuchungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen. Dabei wird in Absprache mit den Naturschutzbehörden und des Bundesnaturschutzgesetzes untersucht, welche windkraftsensiblen Arten wie zum Beispiel Schwarz- oder Weißstorch oder Rotmilan in einem Gebiet von bis zu fünf Kilometer um den geplanten Windpark leben. Die Genehmigung einer Anlage hängt wesentlich vom Ergebnis dieser Untersuchungen ab. Die Behörde kann auch Auflagen verhängen und verlangen, dass die Anlage während hochfrequentierter Flugzeiten der Fledermäuse oder Brutzeiten und Aufzuchtzeiten von Greifvögeln abgeschaltet wird.

Für Eingriffe in die Natur und das Landschaftsbild erfolgen Ausgleichsmaßnahmen. So können zum Beispiel Aufforstungen und ökologischer Waldumbau, Schaffung von Nahrungshabitaten für geschützte Vögel, Brutkästen für Fledermäuse geschaffen werden.

Wie beeinflussen Windenergie-Anlagen den Lebensraum und das Verhalten von Wildtieren sowie von Pferden?

Eine der größten wissenschaftlichen Untersuchungen zu diesem Thema stammt von der Tierärztlichen Hochschule Hannover, die die Raumnutzung und Aktivitäten von Reh, Feldhase und Fuchs im Bereich mehrerer Windenergie-Anlagen in Norddeutschland bewertete. Dabei konnten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler keine grundsätzliche Meidung der Windparks durch die Tiere feststellen. Als eindeutig störend werden die Aktivitäten während der Bauphase empfunden. Größere Arten meiden in dieser Zeit häufig das Gebiet, kehren in der Regel nach Abschluss der Bauarbeiten wieder zurück. Im Betrieb selbst sind die Anlagen zwar für die Tiere wahrnehmbar, Auswirkungen auf die Bestandszahlen haben sie aber nicht. 

Für die Pferdehaltung in der Nähe von Windparks gilt: Es sind keine Beeinträchtigungen der Pferde zu erwarten, weder durch optische noch durch akustische Reize. Insgesamt werden die von Windenergie-Anlagen ausgehenden Reize für Pferde im Vergleich zu sonstigen ortsüblichen Reizen als unerheblich erachtet.

Wie wird der Schutz von Vögeln und Fledermäusen gewährleistet?

Im Zuge des Genehmigungsverfahrens muss nachgewiesen werden, dass die gesetzlichen Vorschriften und Grenzwerte eingehalten werden. Der Schutz von Vögeln und Fledermäusen, aber auch von anderen bedrohten Tierarten, spielt dabei eine besondere Rolle.

Die Lebens- und Jagdbedingungen von Fledermäusen sind beispielsweise sehr gut erforscht. Sie fliegen nur bei bestimmt Licht- und Windverhältnissen. Windparks, die die Tiere gefährden könnten, müssen deshalb zu diesen Zeiten abgestellt werden. Um Vögel zu schützen, wird während des Genehmigungsverfahrens geprüft, ob bedrohte Arten durch die Windenergieanlage gefährdet sind. Die Behörden können außerdem Auflagen verhängen. Windenergieanlagen müssen zum Beispiel abgeschaltet werden, wenn auf benachbarten Feldern gemäht wird, weil dies Vögel anlocken kann. 

Für Eingriffe in die Natur und das Landschaftsbild, den der Bau eines Windparks mit sich bringt, nehmen wir Ausgleichsmaßnahmen vor. Das können zum Beispiel Aufforstungen und ökologischer Waldumbau, Schaffung von Nahrungshabitaten für geschützte Vögel sowie Brutkästen für Fledermäuse sein.  

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Raphael Binz

Projektleiter
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Thomas Hoch

Unternehmenskommunikation/ Pressesprecher

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