Repowering Thallwitz

Mit der Erneuerung der beiden Bestandsanlagen zwischen Thallwitz und Böhlitz produzieren wir Strom für jährlich rund 14.600 Haushalte in Ihrer Region: zuverlässig, sauber, sicher.
Das Vorhaben

Klima schützen, unabhängig machen, Wertschöpfung stärken

Unser Ziel ist es, klimafreundlichen Strom zu erzeugen, uns unabhängiger von fossilen Rohstoffimporten zu machen und gleichzeitig die lokale Wertschöpfung zu stärken. Beim sogenannten „Repowering“ werden ältere Windmühlen durch moderne, leistungsstarke und damit ertragreichere Anlagen ersetzt. Das bringt der Energiewende neuen Schwung und sorgt zugleich dafür, dass die Zahl der Windräder nicht ins Unermessliche steigt.

Im Rahmen des Repowering-Projekts ersetzt JUWI zwei Altanlagen, die im Jahr 2001 errichtet wurden. Die zwei neuen, modernen Anlagen vom Typ Nordex N175/6.2 haben jeweils eine Leistung von 6,2 Megawatt, eine Nabenhöhe von 179 Metern und eine Gesamthöhe von 266,5 Metern. Somit können die neuen Anlagen die bisherige Gesamtleistung mehr als verzehnfachen. Zusammen erzeugen sie jährlich rund 38,9 Millionen kWh sauberen Strom. Damit speisen die beiden neuen Windenergie-Anlagen mehr als das 20-Fache der zuletzt an diesem Standort erzeugten Strommenge ins Netz ein.

Unsere Analysen und Untersuchungen haben ergeben, dass sich die Flächen um die beiden Bestandsanlagen auch für den Bau weiterer Windenergie-Anlagen eignen könnten. Mehr Informationen zur Potenzialfläche stehen Ihnen auf der entsprechenden Projektwebseite zur Verfügung.

Der Standort

Landwirtschaftlich genutztes Offenland

Die bestehenden Windenergie-Anlagen befinden sich zwischen den Ortschaften Thallwitz und Böhlitz im Landkreis Leipzig, nahe der Landkreisgrenze zu Nordsachsen. Die neuen Anlagen werden in unmittelbarer Nähe der bisherigen Standorte auf landwirtschaftlich genutztem Offenland errichtet und über neu angelegte Stichwege in das bestehende Wegenetz integriert.

Der Abstand zu den geschlossenen Siedlungsbereichen in Thallwitz und Böhlitz beträgt zwischen 1.400 und 1.650 Metern. Selbstverständlich erfüllen unsere Planungen alle gesetzlichen Vorgaben zu Schall- und Schattenemissionen. Natur- und Umweltschutz sind für uns zentrale Anliegen und wurden strikt eingehalten. Daher wurden 2023 umfassende Untersuchungen zu Brut-, Rast- und Zugvögeln sowie den lokalen Fledermausarten durchgeführt.

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Windenergie-Anlagen

Die zwei alten Anlagen werden durch zwei neue Windenergie-Anlagen der 6-Megawatt-Klasse ersetzt

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12,4 MW
Gesamtleistung

Der geplante Windpark hat eine Gesamtleistung von 12,4 Megawatt

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14.600
Haushalte

Die Anlagen produzieren jährlich Strom für rund 14.600 Haushalte

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29.400t
CO2-Einsparung

Pro Jahr werden circa 29.400 Tonnen CO2 vermieden

Gute Gründe

Frischer Wind für die Region und ihre Bürgerinnen und Bürger

Es gibt viele gute Gründe für den Ausbau der Windenergie: Sie ist die wichtigste Energiequelle im deutschen Strommix und gemeinsam mit der Photovoltaik die kostengünstigste Form der Stromgewinnung. Auf dem Weg in die Klimaneutralität des Wirtschaftsstandorts Deutschland ist sie unverzichtbar. Zudem generiert sie für die Standortkommunen verlässliche Einnahmen für ihre Bürgerinnen und Bürger.

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Verlässliche Einnahmen

Das Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) ermöglicht den Standortgemeinden gemäß ihres Flächenanteils im Umkreis von 2,5 Kilometern um jedes Windrad Einnahmen von 0,2 Cent je produzierter Kilowattstunde über die 25 Jahre lange Gesamtdauer der EEG-Vergütung. Die Einnahmen bleiben vor Ort und können für Investitionen in lokale Infrastrukturprojekte genutzt werden.

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Effektiver Klimaschutz

Je nach Standort produzieren Windenergie-Anlagen bereits nach drei bis sieben Monaten mehr Strom als für ihre Herstellung benötigt wurde. Während ihrer Laufzeit von 20 Jahren erzeugen sie gut 40- bis 70-mal so viel Energie, wie für ihre Herstellung, Nutzung und Entsorgung eingesetzt wird. Damit sind sie ein wichtiger Baustein zum Klimaschutz und bei der Dekarbonisierung der Wirtschaft.

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Geringer Flächenverbrauch

Die in Anspruch genommene Fläche für eine moderne Windenergie-Anlage ist äußerst gering. Eine Anlage vom Typ Vestas V162 zum Beispiel benötigt dauerhaft eine Fläche von ca. 0,6 Hektar. Das entspricht 85 Prozent der Fläche eines Fußballplatzes. Rund zwei Drittel der genutzten Fläche wird nach Ende der Bauarbeiten durch Pflanzung und Pflege wieder aufgeforstet.

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Geregelter Rückbau

Der spätere Rückbau der Anlagen ist bereits in der Genehmigung geregelt. Dazu wird eine behördlich festgesetzte Rückbausumme hinterlegt. Das garantiert den Rückbau auch im Falle einer Betreiberinsolvenz. Zudem lassen sich Windenergie-Anlagen nahezu komplett recyclen. Stahl, Beton und Metalle werden den etablierten Recycling-Kreisläufen zugeführt. Die Verbundstoffe der Rotorblätter dienen unter anderem der Zementindustrie als Zuschlagsstoff.

Neue Energie für die Gemeinde

Egal, ob Arbeitsplätze, neue Biotope für Tiere und Pflanzen, verbilligter Strom oder mehr Geld für die Gemeindekasse: Es gibt viele Wege, wie Bürger*innen, Kommunen und die Natur von Windparks in ihrer Nähe profitieren können.

Über den Tellerrand

Verantwortliche berichten von Windenergie-Projekten in ihrer Gemeinde

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Gemeinschaftsstrom für alle
Die Dardesheim Story: Windpark Druiberg, Sachsen-Anhalt
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Dassow geht neue Wege
Windpark Schönberg, Mecklenburg-Vorpommern
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Gegen den Wind
Der Windpark Fuchstal, Bayern
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Zukunftswind
Sulz am Neckar und Dornhan legen los, Baden-Württemberg
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Windkraft im Konsens
Der Windpark Wilstedt Süd, Niedersachsen
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Zeitplan

Die wichtigsten Meilensteine

Ganzjährig 2023
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Avifaunistische Gutachten

Zu jedem Windenergie-Vorhaben gehört die avifaunistische Untersuchung der Standorte. Hierzu zählen unter anderem die Brutvogelerfassungen unter Berücksichtigung bedeutsamer Brutvogelarten (zum Beispiel Schwarzstorch, Rotmilan oder Eulen), Horstkartierungen, die Erfassung von Groß- und Rastvögeln sowie Zugvögeln und Kranichen. 2023 fand die Erfassung aller Brut- und Rastvogel-, sowie Fledermausarten statt. Ein Umweltgutachter erfasste die Arten vor Ort sowie die Zugvögel zu allen Jahreszeiten. 

April
2024
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Teilnahme am 4. Bürgerdialog Erneuerbare Energien im Wurzener Land

Auf Einladung der Veranstalter stellte JUWI die Themenblöcke Schallimmissionen, Schattenwurf, Artenschutz und Repowering vor und beantwortete hierzu Fragen aus der Bevölkerung.

Spätsommer
2024
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Übernahme der Bestandsanlagen zum Zwecke des Repowerings

Die beiden Bestandsanlagen vom Typ S 46 des Herstellers Südwind mit einer Leistung von jeweils 600 kW wurden 2001 in Betrieb genommen und haben über 23 Jahre lang erneuerbaren Strom erzeugt.

Frühsommer
2025
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Start des Genehmigungsverfahrens

Wenn alle Gutachten vorliegen, werden die Antragsunterlagen vervollständigt und bei der zuständigen Genehmigungsbehörde eingereicht.

3. Quartal
2026
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Genehmigungserteilung

Sobald alle Antragsunterlagen für vollständig erklärt werden und alle beteiligten Träger öffentlicher Belange die Unterlagen fachlich geprüft haben, kann die Genehmigung gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz erteilt werden.

Sommer
2027
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Teilnahme am Ausschreibungsverfahren

Zur wettbewerblichen Ermittlung des Einspeisetarifs schreibt die Bundesnetzagentur mehrmals im Jahr bestimmte Zubaumengen aus, auf die sich Vorhabenträger mit ihren bereits genehmigten Projekten bewerben können.

Sommer
2028
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Fundamentbau

Zunächst steht der Bau der Fundamente an. Diese sind beim Projekt Thallwitz etwa 30,5 Meter im Durchmesser und bis 2,9 Meter tief und bestehen aus einem Ankerkorb aus Stahl, der dann mit Beton aufgefüllt wird.

Herbst
2028
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Turmbau

Sind die Fundamente ausgehärtet folgt der Turmbau. Die Türme bestehen entweder ganzheitlich aus mehreren Stahlsegmenten oder aus einem Stahlbetontum, auf den ab etwa 80 Meter Höhe die Turmsegmente gesetzt werden. 

Winter
2028
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Zug der Großkomponenten

Steht der Turm, folgt der Zug von Maschinenhaus, Rotornabe und den Rotorblättern. 

Frühjahr
2029
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Inbetriebnahme

Nach Abschluss aller Bauarbeiten können die Anlagen in Betrieb gehen. Die Inbetriebnahmephase geht über mehrere Tage. Dabei durchlaufen die Anlagen alle Leistungsbereiche.

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Ganzjährig 2023
Avifaunistische Gutachten
April 2024
Teilnahme am 4. Bürgerdialog Erneuerbare Energien im Wurzener Land
Spätsommer 2024
Übernahme der Bestandsanlagen zum Zwecke des Repowerings
Frühsommer 2025
Start des Genehmigungsverfahrens
3. Quartal 2026
Genehmigungserteilung
Sommer 2027
Teilnahme am Ausschreibungsverfahren
Sommer 2028
Fundamentbau
Herbst 2028
Turmbau
Winter 2028
Zug der Großkomponenten
Frühjahr 2029
Inbetriebnahme
Vom Abbau bis zum Neubau – so funktioniert "Repowering"

Spannende Videos eines Repowering-Projekts in Wörrstadt

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Aus alt mach neu
Bedeutung der Windenergie für die Stadt Wörrstadt
Seit Ende 2022 ist die Anlage am Netz. Ortsbürgermeister Ingo Kleinfelder erläutert, warum Windenergie und das Repowering gut für Kommunen ist.
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Aus alt mach neu
Montage der Rotorblätter
Das Warten hat ein Ende: Endlich kann die moderne Windenergie-Anlage aufgebaut werden. Faszinierende Eindrücke entstehen bei der Installation der Rotorblätter.
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Aus alt mach neu
Turmbau der Neuanlage
Der neue Turm nimmt Gestalt an und passt sich farblich ganz der Landschaft Rheinhessens an.
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Aus alt mach neu
Bedeutung des Projekts für die Verbandsgemeinde Wörrstadt
Das Fundament für die neue Anlage ist gelegt und Verbandsbürgermeister Markus Conrad erklärt die Bedeutung der Windenergie für die Region und die Chance durch das Repowering.
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Aus alt mach neu
Die Anlagen werden zerlegt
Nun geht es an das Zerkleinern der Anlagenkomponenten. Mit Schneidbrennern zerlegen die Bauarbeiter die Stahltürme in kleine Happen. Auch andere Metallteile werden fachmännisch zerschnitten. So lassen sich die Materialien problemlos wieder dem Wertstoffkreislauf zuführen.
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Aus alt mach neu
Abbau der Altanlagen im Zeitraffer
In der letzten Oktoberwoche 2021 wurden die fünf Alt-Anlagen abgebaut und die herbstliche Mischung aus Nebel und Sonne beschert uns dabei besonders spektakuläre Aufnahmen in diesem Zeitraffervideo.
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Aus alt mach neu
So geht Repowering
Unweit des Firmensitzes in Wörrstadt bauen wir derzeit fünf Altanlagen aus den Neunzigerjahren ab und setzen künftig auf den Ertrag einer einzigen Multi-Megawatt-Anlage – den Ertrag am Standort steigern wir so um das Drei- bis Vierfache.
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Wer wir sind

Über JUWI

Wir sind einer der führenden Spezialisten im Bereich der erneuerbaren Energien und bieten die komplette Projektentwicklung sowie weitere Dienstleistungen rund um den Bau und die Betriebsführung von Windparks und Solaranlagen an. Seit mehr als 30 Jahren planen und errichten wir Wind- und Solarparks im In- und Ausland. In den Jahren 2008 und 2009 haben wir auf einem ehemaligen Militärflugplatz in den Gemeinden Brandis und Bennewitz östlich von Leipzig den damals größten Solarpark Deutschlands errichtet. 2010 haben wir unsere Niederlassung in Brandis bei Leipzig eröffnet. Inzwischen arbeiten dort rund 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der bürgernahen Umsetzung der Energiewende – in Sachsen wie in den angrenzenden Bundesländern. 

Weltweit beschäftigt JUWI rund 1.350 Mitarbeitende. Seit 2014 ist die Mannheimer MVV Energie AG Mehrheitseigentümer der JUWI-Gruppe. Bislang haben wir an rund 200 Standorten mehr als 1.250 Windenergie-Anlagen errichtet und mehr als 2.000 PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 3.700 Megawatt.

Zertifizierter Servicepartner

Faire Windenergie

JUWI setzt bei seinen Planungen auf Transparenz und Beteiligung und achtet die Leitlinien für faire Windenergie gemäß der Thüringer Energie- und Greentech-Agentur ThEGA.

Antworten

Gut zu wissen

Windenergie allgemein
Umwelt- und Naturschutz
Wie sieht die Ökobilanz einer Windenergie-Anlage aus?

Windenergie-Anlagen haben je nach Energieaufwand bei der Produktion und der durchschnittlichen Windgeschwindigkeit am Standort in drei bis sieben Monaten mehr Energie erzeugt, als sie insgesamt verbrauchen. Über den gesamten Lebenszyklus produziert ein Windrad 40- bis 70-mal so viel Energie, wie für Herstellung, Betrieb und Abbau eingesetzt werden muss. Rechnet man die Wiederverwertung der Materialien in die Ökobilanz mit ein, erzeugt eine Anlage sogar bis zu 90-mal mehr Energie.

Wie groß ist der Flächenverbrauch eines Windrads?

Eine Windenergie-Anlage (Beispiel: Vestas V162) benötigt dauerhaft eine Fläche von ca. 0,5 Hektar. Das entspricht 85 Prozent der Fläche eines Fußballplatzes. Rund zwei Drittel der genutzten Fläche wird nach Ende der Bauarbeiten durch Pflanzung und Pflege wieder aufgeforstet. Die Fundamentfläche beträgt im Durchmesser rund 20 Meter, die Tiefe zwischen zwei und vier Metern.

Wie lange dauert der Bau eines Windparks und was passiert dort nach der Fertigstellung?

Die Bauphase für einen Windpark beträgt zwischen 6 und 12 Monaten. In dieser Zeit werden die Flächen und Wege für Anlagen und Kabel vorbereitet und schließlich die Windenergie-Anlagen errichtet. 

Nach der Fertigstellung werden alle nicht mehr benötigten Flächen in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzt und gleichzeitig Ausgleichsflächen für die erfolgten Eingriffe in die Natur geschaffen. In der Betriebsphase selbst werden die Anlagen regelmäßig inspiziert und gewartet. Dazu sind dann aber nur kleinere Einsatzfahrzeuge auf der Fläche, wie sie auch von den örtlichen Handwerkern genutzt werden. Nur in sehr selten Fällen müssen während der Betriebsphase noch einmal Großkräne eingesetzt werden. Ein solcher Kran kommt in der Regel erst wieder in der Abbauphase der Anlagen zum Einsatz – also 20 bis 25 Jahre nach der Inbetriebnahme.

Wie wird der Rückbau einer Windenergie-Anlage garantiert?

Für jede unserer Windenergie-Anlagen legen wir schon vor dem ersten Spatenstich eine solide Rückbaubürgschaft an. Diese Absicherung in Höhe von mindestens 300.000 Euro pro Anlage garantiert, dass diese am Ende ihrer Laufzeit ordnungsgemäß abgebaut und die Grundstücke in ihren ursprünglichen Zustand zurückgeführt werden.

Wie werden Schwankungen in der Energieerzeugung durch erneuerbare Energien ausgeglichen?

Um zukünftig eine durchgehende "grüne" Stromversorgung rund um die Uhr zu gewährleisten, sind verschiedene Maßnahmen erforderlich: Sowohl durch die Kombination verschiedener erneuerbarer Energieträger als auch durch deren breite regionale Verteilung findet bereits ein natürlicher Ausgleich von regionalen Schwankungen bei der Energieerzeugung statt. Auch durch die Einbindung ins europäische Stromnetz können Schwankungen nicht zuletzt durch erneuerbare Energien aus den skandinavischen Ländern ausgeglichen werden. Darüber hinaus werden zunehmend Speichertechnologien eingesetzt, um Energie in Zeiten des Überflusses zu speichern und in Zeiten der Knappheit wieder freizugeben.

Wie beeinflusst die Präsenz von Windenergie-Anlagen im Außenbereich den Wert von Immobilien?

Es gibt nach unserer Kenntnis keine verlässlichen Studien, die einen negativen Einfluss der Windenergie auf den Wert von Immobilien belegen. Insbesondere sind die Qualität der Bebauung, das Arbeitsplatzangebot und kommunale Infrastrukturen Einflussfaktoren, die den Wert einer Immobilie beeinflussen. Ein kurzzeitiger Preisrückgang von Immobilien ist vor allem dann zu beobachten, wenn sich Bürgerinitiativen vehement gegen Windparks engagieren. Auf der anderen Seite kann die Windenergie mit ihrem positiven Einfluss auf die kommunalen Finanzen zu einem Erhalt und Ausbau von Kindergärten, Schulen und der lokalen Infrastruktur beitragen und so den ländlichen Raum stärken. Auch die Attraktivität als Gewerbestandort ist mittlerweile maßgeblich vom Vorhandensein lokal erzeugter Strommengen abhängig. 

Welche Rolle spielt die Veränderung des Landschaftsbildes durch Windenergie-Anlagen bei der Genehmigung?

Die Auswirkung von Windenergie-Anlagen auf das Landschaftsbild ist Teil jedes Genehmigungsverfahrens. Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft werden hier gegen andere Themen wie Klimaschutz abgewogen. Gleichwohl ist die Ästhetik eine der am schwersten zu wertenden Kriterien. Welche Elemente von Landschaften als schön empfunden werden, ist subjektiv und unterliegt oft den Kindheitserfahrungen - ändert sich damit auch nur sehr allmählich. Veränderungen im Landschaftsbild entstehen aber auch durch Hochspannungsleitungen, Atomkraftwerke oder Zechentürme von Bergwerken. Letztere stehen heute häufig sogar unter Denkmalschutz. Und eines der heutigen Wahrzeichen von Paris – der Eifelturm – wurde in seiner Entstehungsphase mit ähnlichen Argumenten bekämpft wie Windräder heute.

Wie laut sind Windenergie-Anlagen?

Hierfür gibt es in der Verwaltungsvorschrift ‚Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm‘ sehr klare (und sehr strenge) Lärmschutzvorgaben, die im Zuge des Genehmigungsverfahrens überprüft und im laufenden Betrieb auch belegt werden müssen. Die zulässige Geräuschbelastung durch Windenergie-Anlagen liegt zwischen 35 Dezibel in reinen Wohngebieten und 45 Dezibel in Mischgebieten. 35 Dezibel entsprechen in etwa einem menschlichen Flüstern. 45 Dezibel kann man mit üblichen Geräuschen in einer Wohnung vergleichen. Grundsätzlich sind moderne Windenergie-Anlagen leiser als ihre Vorgänger aus der Pionierzeit der Windenergie. Sie besitzen beispielsweise schalltechnisch optimierte Rotorblattformen. Schon in wenigen 100 Metern Entfernung ist das durch die Rotorblätter hervorgerufene gleichmäßige Rauschen kaum noch wahrnehmbar. Zudem überlagern Umgebungsgeräusche – Bäume und Büsche, Straßenlärm und andere Alltagsgeräusche – die Geräuschentwicklung von Windenergie-Anlagen erheblich.  

Mit Hilfe von Isophonenkarten wird die Lärmsituation in bestimmten Umgebungen dargestellt. 
Die Schallberechnung geht immer vom "schlechtesten Ereignis" aus: Der Wind weht aus allen Richtungen in maximaler Stärke - ein Phänomen, das meteorologisch in der realen Welt nicht existiert. Die Anlagen sind also die überwiegende Zeit leiser als diese Berechnung angibt, da es sich um einen Maximalwert handelt. 
Die ermittelten Schallwerte (in den Schritten 35, 40, 45, 50 dB) werden mit den Grenzwerten der TA Lärm abgeglichen: Sind die Anlagen zu laut, können sie gedrosselt werden, d.h. der Betrieb wird so runtergefahren, dass sie weniger Schall emittieren.
 

Geht von Windenergie-Anlagen eine Infraschallbelastung aus?

Das Thema Infraschall wird von Windkraftgegnern immer wieder angeführt, um auf eine Gesundheitsgefahr von Windenergie-Anlagen zu verweisen. Dafür gibt es zwar keinerlei Belege, aber das Thema verunsichert verständlicherweise viele Menschen. Infraschall ist in unserem Alltag allgegenwärtig: Natürliche Quellen sind Gewitter, Wasserfälle und Meeresbrandung, technische Quellen sind unter anderem der Straßenverkehr, Kühlschränke und Klimaanlagen. Durch die Abstände zwischen Windrädern und Wohnbebauung bleibt der von den Anlagen erzeugte Infraschall deutlich unter der Hör- und Wahrnehmungsschwelle des Menschen. Mehrere Studien, unter anderem Langzeitstudien der Landesämter für Gesundheit Bayern und Baden-Württemberg, belegen, dass keine gesundheitlichen Belastungen zu erwarten sind. 

Zum Vergleich: Weit höheren Infraschallwerten setzen wir uns tagtäglich vollkommen freiwillig aus: Die Messwerte im Innenraum eines mit 130 Stundenkilometern fahrenden Autos übersteigen die einer Windenergie-Anlage um ein Vielfaches. Das Zentrum für Ökologie und Umweltforschung an der Universität Bayreuth hat dazu eine eindrucksvolle Vergleichsrechnung angestellt: Wer 27 Jahre in nur 300 Meter Entfernung zu einem Windrad wohnt, hat die gleiche Infraschallbelastung, wie jemand, der dreieinhalb Stunden mit 130 Stundenkilometern über die Autobahn fährt.  

Wie ist der Schattenwurf bei einer Windenergie-Anlage?

Abhängig von Wetterbedingungen, Windrichtung, Sonnenstand und Betrieb kann eine Windenergie-Anlage mit ihren rotierenden Flügeln einen bewegten Schatten werfen. Die Schattenwurfdauer darf nach den strengen gesetzlichen Vorgaben in den angrenzenden Wohngebieten aber nicht über 30 Minuten an einem einzelnen Tag und nicht über 30 Stunden im Jahr liegen. Überschreitungen werden mit einem speziellen Sensor überwacht und die Anlagen dann automatisch abgeschaltet.

Welche Brandschutzvorkehrungen sind bei Windenergie-Anlagen notwendig und wie reagiert die Feuerwehr im Brandfall?

Insgesamt ist das Risiko eines Brandes bei Windkraft-Anlagen sehr gering: Es liegt nur bei 0,01 bis 0,04 Prozent. Je neuer die Anlagen sind, desto geringer ist auch das Brandrisiko. Bundesweit muss das Brandschutzkonzept immer folgende Auflagen erfüllen: Kühltechnik an hitzeempfindlichen Stellen, Überzahldrehschutz, Sensoren zur Zustandsüberwachung, Blitzschutz, Feuerlöscher im Fuß und in der Gondel sowie teilweise automatische Löscheinrichtungen. Vollbrände sind aufgrund der Höhe tatsächlich nicht löschbar, da die Feuerwehr keine Drehleitern besitzt, die hoch genug reichen. In diesen Fällen sichert die Feuerwehr die Gefahrenstelle, verhindert das Übergreifen auf umliegende Bäume und lässt die Anlage kontrolliert abbrennen. Auf diese Weise reduziert sich der Schaden auf die Anlage selbst. Klein- und Schwelbrände können entweder durch das Löschen brennender Teile eingedämmt werden, oder man blockiert die Luftzufuhr im Turm, sodass das Feuer keinen Sauerstoff mehr bekommt.

Haben Windenergie-Anlagen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt?

Nein. Zudem beschränkt sich die versiegelte Fläche ausschließlich auf den Fundamentbereich. Dieser ist pro Anlage ungefähr 20 Meter im Durchmesser und zwischen drei und fünf Metern tief. Das Thema Grundwasserschutz ist zudem Gegenstand des Genehmigungsverfahrens und wird von der zuständigen Wasserschutzbehörde begutachtet. 

Welchen Wert haben die Windenergie-Anlagen für den Umweltschutz?

In keinem anderen Bereich werden durch uns Menschen mehr Treibhausgasemissionen erzeugt als im Energiesektor. Deshalb ist der Umstieg auf erneuerbare Energien auch eines der wirksamsten Rezepte gegen die Klimakrise. Mit Windenergie-Anlagen leisten Gemeinden und ihre Bürgerinnen und Bürger einen zentralen Beitrag zum Klimaschutz. Im Jahr 2024 betrug der Anteil der erneuerbaren Energien in Deutschland erstmals über 50 Prozent. Die Windenergie war mit einem Anteil von 31 Prozent der wichtigste Energieträger in Deutschland (Zahlen des Statistischen Bundesamts).

Wie lassen sich Windenergie und Naturschutz vereinbaren?

Zu jedem Genehmigungsverfahren gehören umfangreiche Artenschutzuntersuchungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen. Dabei wird in Absprache mit den Naturschutzbehörden und des Bundesnaturschutzgesetzes untersucht, welche windkraftsensiblen Arten wie zum Beispiel Schwarz- oder Weißstorch, Rotmilan oder Mäusebussard in einem Gebiet von bis zu fünf Kilometer um den geplanten Windpark leben. Die Genehmigung einer Anlage hängt wesentlich vom Ergebnis dieser Untersuchungen ab. Die Behörde kann auch Auflagen verhängen und verlangen, dass die Anlage während hochfrequentierter Flugzeiten der Fledermäuse oder Brutzeiten und Aufzuchtzeiten von Greifvögeln abgeschaltet wird.

Für Eingriffe in die Natur und das Landschaftsbild erfolgen Ausgleichsmaßnahmen. So können zum Beispiel Aufforstungen und ökologischer Waldumbau, Schaffung von Nahrungshabitaten für geschützte Vögel oder Brutkästen für Fledermäuse geschaffen werden.

Inwiefern wird beim Bau von Windenergie-Anlagen in die Natur eingegriffen?

Schon bei der Planung eines Windparks wird darauf geachtet, den Eingriff in die Natur bei der Errichtung der Windenergie-Anlagen so gering wie möglich zu halten. Wie bei allen Bauvorhaben wird jedoch beim Bau von Windenergie-Anlagen in die Natur eingegriffen und Fläche in Anspruch genommen. Eine Windenergie-Anlage verbraucht circa 600 Quadratmeter für das Fundament und rund 1.200 Quadratmeter für die Kranstellfläche, hinzu kommt die Zuwegung. Insgesamt liegt die Flächennutzung bei rund 12.000 Quadratmetern – also ein bis zwei Fußballfeldern.

Fakt ist aber auch: Rund zwei Drittel der genutzten Fläche wird nach Ende der Bauarbeiten wieder bepflanzt bzw. kann wieder für die Landwirtschaft genutzt werden, der Rest muss gemäß gesetzlichen Vorgaben an anderer Stelle durch Naturschutzmaßnahmen wieder ausgeglichen werden. Es geht also keine Natur verloren. Meist findet sogar unterm Strich eine Aufwertung statt. 

Wie beeinflussen Windenergie-Anlagen den Lebensraum und das Verhalten von Wildtieren sowie von Pferden?

Eine der größten wissenschaftlichen Untersuchungen zu diesem Thema stammt von der Tierärztlichen Hochschule Hannover, die die Raumnutzung und Aktivitäten von Reh, Feldhase und Fuchs im Bereich mehrerer Windenergieanlagen in Norddeutschland bewertete. Dabei konnten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler keine grundsätzliche Meidung der Windparks durch die Tiere feststellen. Als eindeutig störend werden die Aktivitäten während der Bauphase empfunden. Größere Arten meiden in dieser Zeit häufig das Gebiet, kehren in der Regel nach Abschluss der Bauarbeiten wieder zurück. Im Betrieb selbst sind die Anlagen zwar für die Tiere wahrnehmbar, Auswirkungen auf die Bestandszahlen haben sie aber nicht. 

Für die Pferdehaltung in der Nähe von Windparks gilt: Es sind keine Beeinträchtigungen der Pferde zu erwarten, weder durch optische noch durch akustische Reize. Insgesamt werden die von Windenergieanlagen ausgehenden Reize für Pferde im Vergleich zu sonstigen ortsüblichen Reizen als unerheblich erachtet.

Wie wird der Schutz von Vögeln und Fledermäusen gewährleistet?

Im Zuge des Genehmigungsverfahrens muss nachgewiesen werden, dass die gesetzlichen Vorschriften und Grenzwerte eingehalten werden. Der Schutz von Vögeln und Fledermäusen, aber auch von anderen bedrohten Tierarten, spielt dabei eine besondere Rolle.

Die Lebens- und Jagdbedingungen von Fledermäusen sind beispielsweise sehr gut erforscht. Sie fliegen nur bei bestimmt Licht- und Windverhältnissen. Windparks, die die Tiere gefährden könnten, müssen deshalb zu diesen Zeiten abgestellt werden. Um Vögel zu schützen, wird während des Genehmigungsverfahrens geprüft, ob bedrohte Arten durch die Windenergieanlage gefährdet sind. Die Behörden können außerdem Auflagen verhängen. Windenergieanlagen müssen zum Beispiel abgeschaltet werden, wenn auf benachbarten Feldern gemäht wird, weil dies Vögel anlocken kann. 

Für Eingriffe in die Natur und das Landschaftsbild, den der Bau eines Windparks mit sich bringt, nehmen wir Ausgleichsmaßnahmen vor. Das können zum Beispiel Aufforstungen und ökologischer Waldumbau, Schaffung von Nahrungshabitaten für geschützte Vögel sowie Brutkästen für Fledermäuse sein.  
 

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