
Potenzialfläche Thallwitz
Klima schützen, unabhängig machen, Wertschöpfung stärken
Unser Ziel ist es, klimafreundlichen Strom für Sachsen zu erzeugen, den Freistaat unabhängiger von fossilen Rohstoffimporten zu machen und gleichzeitig die lokale Wertschöpfung zu stärken. Nachdem der Regionalen Planungsverband Leipzig Westsachsen die Flächen am 28. März 2025 im ersten Entwurf zur Teilfortschreibung Erneuerbare Energien als Vorranggebiet Windenergie die Flächen um die bestehenden Anlagen zwischen Thallwitz und Böhlitz als Vorranggebiet für Windenergie ausgewiesen hat, sind wir bereit, die Fläche mit neuen Windenergie-Anlagen zu beplanen.
Derzeit werden detaillierte Kartierungen zu Brut- und Rastvogelvorkommen in der Umgebung erstellt. Zudem finden Untersuchungen zu den lokalen Fledermausarten statt. Mit den daraus gewonnenen Erkenntnissen können exakte potenzielle Anlagenstandorte bestimmt werden. Ein Abstand von 1.000 Metern zu jeder Siedlung wird dabei eingehalten. Erst wenn die Fläche durch den Regionalen Planungsverband Leipzig Westsachsen als Vorrangfläche festgelegt wurde, kann der Genehmigungsantrag eingereicht werden. Dies wird frühestens Ende 2026 der Fall sein. Bis dahin wird auch der genaue Anlagentyp feststehen. Die Auswahl erfolgt gemäß dem künftigen Stand der Technik. Aktuell sind dies Anlagen der 6-Megawatt-Klasse mit einem Rotordurchmesser von 170 Metern und einer Nabenhöhe von 170 Metern.
Mehr zur Erneuerung der beiden Bestandsanlagen zwischen den Ortschaften Thallwitz und Böhlitz finden Sie auf der Projektwebseite zum Repowering Thallwitz.
Gut zu wissen
Im Rahmen des öffentlichen Genehmigungsverfahrens werden Bürgerinnen und Bürger beteiligt. Etwaige Anmerkungen werden in einem öffentlichen Erörterungstermin, den die zuständige Genehmigungsbehörde festsetzt, aufgegriffen und diskutiert.
Finanziell werden die Bürgerinnen und Bürger indirekt über die Kommunalabgabe in Höhe von 0,2, Cent je produzierter Kilowattstunde und Betriebsjahr über die 20 Jahre währende EEG-Vergütungsdauer beteiligt. Diese geht an alle Gemeinden, die gemäß ihres Flächenanteils in einem 2,5 Kilometer Radius um die Anlagenstandpunkte liegen. Der Vorteil: Dieses Geld bleibt in den Kommunen und kann vor Ort investiert werden.
Eine Windenergieanlage (Beispiel: Vestas V162) benötigt dauerhaft eine Fläche von ca. 0,5 Hektar. Das entspricht 85 Prozent der Fläche eines Fußballplatzes. Rund zwei Drittel der genutzten Fläche wird nach Ende der Bauarbeiten durch Pflanzung und Pflege wieder aufgeforstet. Die Fundamentfläche beträgt im Durchmesser rund 20 Meter, die Tiefe zwischen zwei und vier Metern.
Ja, der Mix aus verschiedenen Energieträgern und der zunehmende Einsatz von Speichertechnologien und von Wasserstoff machen es möglich.
Klar ist: Die Erzeugung von Wind- und Solarstrom unterliegt witterungsbedingten und jahreszeitlichen Schwankungen. Für diese Herausforderung gibt es allerdings Lösungen: kombinieren, verteilen, speichern. Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, eine verlässliche Grundversorgung mit einem hohen Anteil an Wind- und Solarenergie zu gewährleisten: Zum Beispiel durch den bundesweiten Ausbau der Wind- und Solarenergie, die Kombination mit anderen erneuerbaren Energiequellen wie Wasserkraft und Biomasse, der weitere Ausbau von Speichertechnologien oder die Kombination mit flexiblen Gaskraftwerken. Denn meist scheint entweder die Sonne oder der Wind weht, so dass an fast allen Tagen im Jahr ausreichend Energie geliefert werden kann. Aus Biomasse, Wasserkraft und Geothermie kann wetterunabhängig immer Strom gewonnen werden. So können naturbedingte Schwankungen bei der Einspeisung von Windenergie ausgeglichen werden.
Der vollständige Rückbau einer Anlage ist schon Teil der Genehmigung und wird über eine Bankbürgschaft abgesichert. Im Gegensatz zur Atomkraft bleibt bei der Windenergie kein schädlicher Restmüll zurück, dessen Entsorgung und Lagerung von der Allgemeinheit getragen werden muss.
Der Großteil der Materialien einer Windenergie-Anlage lässt sich sehr gut wiederverwerten. Eine durchschnittliche Windenergie-Anlage besteht zu mehr als 90 Prozent aus Beton und Stahl, zu zwei bis drei Prozent aus Verbundwerkstoffen wie glasfaser- und kohlenstofffaserverstärktem Kunststoff und zu jeweils weniger als einem Prozent aus Kupfer, Aluminium, Elektroteilen, Kunststoff und Betriebsflüssigkeiten. Nach dem Abbau können circa 80 bis 90 Prozent aller Teile problemlos recycelt werden. Die größte Herausforderung beim Recycling stellen die Rotorblätter dar, die aus Verbundwerkstoffen bestehen. Auch hier gibt es inzwischen Verfahren, um diese in der Zementindustrie zum Einsatz zu bringen.
Zu jedem Genehmigungsverfahren gehören umfangreiche Artenschutzuntersuchungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen. Dabei wird in Absprache mit den Naturschutzbehörden und des Bundesnaturschutzgesetzes untersucht, welche windkraftsensiblen Arten wie zum Beispiel Schwarz- oder Weißstorch sowie Rotmilan in einem Gebiet von bis zu fünf Kilometer um den geplanten Windpark leben. Die Genehmigung einer Anlage hängt wesentlich vom Ergebnis dieser Untersuchungen ab. Die Behörde kann auch Auflagen verhängen und verlangen, dass die Anlage während hochfrequentierter Flugzeiten der Fledermäuse oder Brutzeiten und Aufzuchtzeiten von Greifvögeln abgeschaltet wird.
Für Eingriffe in die Natur und das Landschaftsbild erfolgen Ausgleichsmaßnahmen. So können zum Beispiel Aufforstungen und ökologischer Waldumbau, Schaffung von Nahrungshabitaten für geschützte Vögel oder Brutkästen für Fledermäuse geschaffen werden.
Wo immer ein Windpark errichtet wird, sorgen sich Anwohner*innen um Vögel und Fledermäuse. Ihre Sorge ist, dass die Tiere in den kreisenden Rotor fliegen und ums Leben kommen.
Tatsächlich verenden nur wenige Tiere in Windparks. Die Lebens- und Jagdbedingungen von Fledermäusen sind sehr gut erforscht. Sie fliegen nur bei bestimmt Licht- und Windverhältnissen. Windparks, die die Tiere gefährden könnten, müssen deshalb zu diesen Zeiten abgestellt werden. Damit das sicher funktioniert, gibt es technische Lösungen, die für eine automatische Abschaltung sorgen.
Um Vögel zu schützen, wird während des Genehmigungsverfahrens geprüft werden, ob bedrohte Arten durch die Windenergieanlage gefährdet sind. Vom Ergebnis dieser Prüfung hängt die Genehmigung eines Parks ab. Die Behörden können außerdem Auflagen verhängen. Windenergieanlagen müssen zum Beispiel abgeschaltet werden, wenn auf benachbarten Feldern gemährt wird, weil dies Vögel anlocken kann.
Weitere Informationen finden Sie in dieser Infografik.
InfografikNein. Zudem beschränkt sich die versiegelte Fläche ausschließlich auf den Fundamentbereich. Dieser ist pro Anlage ungefähr 20 Meter im Durchmesser und zwischen drei und fünf Metern tief. Das Thema Grundwasserschutz ist zudem Gegenstand des Genehmigungsverfahrens und wird von der zuständigen Wasserschutzbehörde begutachtet.

Über JUWI
Wir sind einer der führenden Spezialisten im Bereich der erneuerbaren Energien und bieten die komplette Projektentwicklung sowie weitere Dienstleistungen rund um den Bau und die Betriebsführung von Windparks und Solaranlagen an. Seit mehr als 30 Jahren planen und errichten wir Wind- und Solarparks im In- und Ausland. In den Jahren 2008 und 2009 haben wir auf einem ehemaligen Militärflugplatz in den Gemeinden Brandis und Bennewitz östlich von Leipzig den damals größten Solarpark Deutschlands errichtet. 2010 haben wir unsere Niederlassung in Brandis bei Leipzig eröffnet. Inzwischen arbeiten dort rund 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der bürgernahen Umsetzung der Energiewende – in Sachsen wie in den angrenzenden Bundesländern.
Weltweit beschäftigt JUWI rund 1.350 Mitarbeitende. Seit 2014 ist die Mannheimer MVV Energie AG Mehrheitseigentümer der JUWI-Gruppe. Bislang haben wir an rund 200 Standorten mehr als 1.250 Windenergie-Anlagen errichtet und mehr als 2.000 PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 3.700 Megawatt.

Faire Windenergie
JUWI setzt bei seinen Planungen auf Transparenz und Beteiligung und achtet die Leitlinien für faire Windenergie gemäß der Thüringer Energie- und Greentech-Agentur ThEGA.