Energiepark Waldpolenz
Klima schützen, unabhängig machen, Wertschöpfung stärken
Unser Ziel ist es, klimafreundlichen Strom zu erzeugen, uns so unabhängiger von fossilen Rohstoffimporten zu machen und gleichzeitig die lokale Wertschöpfung zu stärken. Hierzu planen wir die Errichtung und den Betrieb von bis zu fünf Windenergieanlagen (vier auf Brandiser Gemarkung) der neusten Generation östlich von Brandis direkt als Erweiterung des Energieparks Waldpolenz mit seinem Freiflächensolarpark und der Biogaseinspeiseanlage. Die Generatorleistung der Anlagen beträgt jeweils 7,5 Megawatt. Um den Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis Leipzig erstmals die Möglichkeit zu geben, sich auch direkt an einem Windenergie-Projekt in ihrer Region zu beteiligen und von den Erlösen zu profitieren, haben JUWI und die Bürgerenergie Landkreis Leipzig im Mai 2024 eine Vereinbarung abgeschlossen. Die Energiegenossenschaft hat sich dadurch ein Vorkaufsrecht für eine der Anlagen gesichert.
Erweiterung des Energieparks
Die geplanten Anlagenstandorte befinden sich östlich von Brandis direkt angrenzend an den Energiepark. Dort hat die JUWI GmbH in den Jahren 2008 und 2011 den Solarpark Waldpolenz geplant und gebaut und 2013 eine Biogasanlage entwickelt und realisiert. Seit 2011 hat JUWI zudem eine Niederlassung im Energiepark, in der aktuell rund 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten. Die Standorte für die geplanten Windenergieanlagen befinden sich zum Teil auf Konversionsflächen und zum Teil in Waldrandgebieten.
Der Abstand der Anlagen zu den geschlossenen Siedlungsbereichen beträgt mehr als einen Kilometer. Außerhalb geschlossener Siedlungen, mit weniger als fünf Wohnhäusern, halten wir circa 800 Meter Abstand ein und berücksichtigen selbstverständlich sämtliche gesetzlichen Vorgaben zur Schall- und Schattenemission.
Bei der Planung stehen die Belange von Arten-, Natur- und Umweltschutz im Mittelpunkt. Deshalb werden die Vorkommen von Brut- und Rastvögeln, Zugvögeln und Fledermausarten in ausführlichen Untersuchungen im Vorfeld erfasst.
Ein Blick in die Zukunft
Mithilfe unserer Visualisierungen können Sie sich selbst ein Bild des Vorhabens machen. Die Fotostandpunkte wurden in enger Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde festgelegt und sollen einen realistischen Ausblick auf die Landschaft nach Inbetriebnahme des Windparks bieten.
Zum Nachlesen
Hier erhalten Sie einen Überblick von allen JUWI veröffentlichten Bürgerbriefen sowie Presseartikel und Präsentationen zum Energiepark Waldpolenz.
Gut zu wissen
Hier beantworten wir Ihre Fragen rund um das Thema Windenergie und das Projekt im Energiepark Waldpolenz. Sollten Sie weitere Fragen haben, schreiben Sie uns. Wir ergänzen die Liste der Antworten regelmäßig.
Im Rahmen des öffentlichen Genehmigungsverfahrens werden Bürgerinnen und Bürger beteiligt. Etwaige Anmerkungen werden in einem öffentlichen Erörterungstermin, den die zuständige Genehmigungsbehörde festsetzt, aufgegriffen und diskutiert.
Finanziell werden die Bürgerinnen und Bürger indirekt über die Kommunalabgabe in Höhe von 0,2 Cent je produzierter Kilowattstunde und Betriebsjahr über die 20 Jahre währende EEG-Vergütungsdauer beteiligt. Diese geht an alle Gemeinden, die gemäß ihres Flächenanteils in einem 2,5 Kilometer Radius um die Anlagenstandpunkte liegen. Der Vorteil: Dieses Geld bleibt in den Kommunen und kann vor Ort investiert werden.
Auch direkte finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten sind geplant: JUWI und die Bürgerenergie Landkreis Leipzig haben im Mai 2024 ein Vereinbarung abgeschlossen, die der Energiegenossenschaft das Vorkaufsrecht für eine der Anlagen sichert. Wenn der Windpark umgesetzt wird, können sich das erste Mal im Landkreis Leipzig Bürgerinnen und Bürger auch direkt an einem Windenergie-Projekt in ihrer Region beteiligen und von den Erlösen profitieren.
Eine Windenergie-Anlage (Beispiel: Vestas V172) benötigt dauerhaft eine Fläche von ca. 0,6 Hektar. Rund zwei Drittel der genutzten Fläche wird nach Ende der Bauarbeiten durch Pflanzung und Pflege wieder aufgeforstet. Die Fundamentfläche beträgt im Durchmesser rund 25 Meter, die Tiefe zwischen zwei und vier Metern.
Schon bei der Planung werden Kalamitäts- und Windwurfflächen sowie das bestehende Waldwegenetz berücksichtigt, um den Eingriff möglichst minimal zu halten. Gibt es Wege, müssen disese gegebenenfalls noch verbreitet und geschottert werden. Qualifizierte und mit der Naturschutzbehörde abgestimmte Ausgleichsmaßnahmen sorgen dafür, dass Flora und Fauna geschützt werden.
Nein. Zudem beschränkt sich die versiegelte Fläche ausschließlich auf den Fundamentbereich. Dieser ist pro Anlage ungefähr 20 Meter im Durchmesser und zwischen drei und vier Metern tief. Das Thema Grundwasserschutz ist zudem Gegenstand des Genehmigungsverfahrens und wird von der zuständigen Wasscherschutzbehörde begutachtet.
Für jede unserer Windenergie-Anlagen legen wir schon vor dem ersten Spatenstich eine solide Rückbaubürgschaft an. Mit einer Bürgschaft von 1.500 Euro je Meter Nabenhöhe, mindestens jedoch 300.000 Euro pro Anlage, ist sichergestellt, dass ausreichend Mittel für den Rückbau und die Wiederherstellung des Grundstücks zur Verfügung stehen. Die Rückbaubürgschaft wird nach 16 Betriebsjahren und in regelmäßigen Abständen von fünf Jahren durch einen unabhängigen und vereidigten Gutachter überprüft und gegebenenfalls angepasst. Dies gewährleistet, dass die Höhe der Bürgschaft stets den tatsächlichen Kosten des Rückbaus entspricht. Die Anpassung basiert auf einer objektiven Bewertung, die eventuelle Preissteigerungen oder Änderungen in den Rückbaukosten berücksichtigt.
Abhängig von Wetterbedingungen, Windrichtung, Sonnenstand und Betrieb kann eine Windenergie-Anlage mit ihren rotierenden Flügeln einen bewegten Schatten werfen. Die Schattenwurfdauer darf nach den strengen gesetzlichen Vorgaben aber nicht über 30 Minuten an einem einzelnen Tag und nicht über 30 Stunden im Jahr liegen. Überschreitungen werden mit einem speziellen Sensor überwacht und die Anlagen dann automatisch abgeschaltet. Aber JUWI geht beim Energiepark Waldpolenz freiwillig noch über die strengen gesetzlichen Vorgaben hinaus: Wir gewährleisten durch aktives Monitoring und Abschaltungen eine Null-Schattenpolitik zu geschlossenen Ortschaften.
Hierfür gibt es in der Verwaltungsvorschrift ‚Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm‘ sehr klare (und sehr strenge) Lärmschutzvorgaben, die im Zuge des Genehmigungsverfahrens überprüft und im laufenden Betrieb auch belegt werden müssen. Die zulässige Geräuschbelastung durch Windenergie-Anlagen liegt zwischen 35 Dezibel in reinen Wohngebieten und 45 Dezibel in Mischgebieten. 35 Dezibel entsprechen in etwa einem menschlichen Flüstern. 45 Dezibel kann man mit üblichen Geräuschen in einer Wohnung vergleichen. Grundsätzlich sind moderne Windenergie-Anlagen leiser als ihre Vorgänger aus der Pionierzeit der Windenergie. Sie besitzen beispielsweise schalltechnisch optimierte Rotorblattformen. Schon in wenigen 100 Metern Entfernung ist das durch die Rotorblätter hervorgerufene gleichmäßige Rauschen kaum noch wahrnehmbar. Zudem überlagern Umgebungsgeräusche – Bäume und Büsche, Straßenlärm und andere Alltagsgeräusche – die Geräuschentwicklung von Windenergie-Anlagen erheblich.
Das Thema Infraschall wird von Windkraftgegnern immer wieder angeführt, um auf eine Gesundheitsgefahr von Windenergie-Anlagen zu verweisen. Dafür gibt es zwar keinerlei Belege, aber das Thema verunsichert verständlicherweise viele Menschen.
Infraschall ist in unserem Alltag allgegenwärtig: Natürliche Quellen sind Gewitter, Wasserfälle und Meeresbrandung, technische Quellen sind unter anderem der Straßenverkehr, Kühlschränke und Klimaanlagen. Durch die Abstände zwischen Windrädern und Wohnbebauung bleibt der von den Anlagen erzeugte Infraschall deutlich unter der Hör- und Wahrnehmungsschwelle des Menschen. Mehrere Studien, unter anderem Langzeitstudien der Landesämter für Gesundheit Bayern und Baden-Württemberg, belegen, dass keine gesundheitlichen Belastungen zu erwarten sind. Vielleicht hilft hier auch ein einfacher Vergleich. Weit höheren Infraschallwerten setzen wir uns tagtäglich vollkommen freiwillig aus: Die Messwerte im Innenraum eines mit 130 Stundenkilometern fahrenden Autos übersteigen die einer Windenergie-Anlage um ein Vielfaches. Das Zentrum für Ökologie und Umweltforschung an der Universität Bayreuth hat dazu eine eindrucksvolle Vergleichsrechnung angestellt: Wer 27 Jahre in nur 300 Meter Entfernung zu einem Windrad wohnt, hat die gleiche Infraschallbelastung, wie jemand, der dreieinhalb Stunden mit 130 Stundenkilometern über die Autobahn fährt.
Das Isoliergas SF6 wird in der Elektrotechnik in geschlossenen Systemen wie z.B. Umspannwerken als Isoliergas eingesetzt. Das gilt sowohl für die meisten Umspannwerke an Gas- oder Kohlekraftwerken als auch für solche an Solar- oder Windenergie. Es handelt sich also in keiner Weise um ein spezifisch die Windenergie betreffendes technisches Gas. Auch in Windenergie-Anlagen selbst kommt SF6 als Isoliergas zum Einsatz. Im Vergleich zum Bedarf anderer Anwendungsfelder ist die verwendete Menge SF6 im Bereich der erneuerbaren Energien gering. In einer Windenergie-Anlage kommen etwa 3 Kilogramm SF6 zum Einsatz. Würde diese Menge komplett freigesetzt werden, dann hätte das eine klimaschädliche Wirkung von rund 70 Tonnen CO2-Äquivalent. Dem stehen jährliche CO2-Einsparungen einer modernen Windenergie-Anlage von 10.000 Tonnen gegenüber.
Wichtig ist zudem: Im Normalbetrieb wird es kaum freigesetzt, bei sachgerechter Wartung und Entsorgung liegen Leckagen mit weniger als 0,1 Prozent pro Jahr in einem überschaubaren Bereich. Ein Leckage-Risiko besteht vor allem beim Abbau von Anlagen, die SF6 enthalten. Um ein Entweichen des Gases zu vermeiden, wird es beim Rückbau abgesaugt und kann nach einer gründlichen Reinigung im Anschluss weiterverwendet werden. In einer Selbstverpflichtung haben sich die Betreiber von elektrischen Betriebsmitteln zur Energieübertragung und -verteilung zur Rückgewinnung, zu Recycling, zur Wiederverwendung oder zur Entsorgung verpflichtet. Hierbei soll eine Rückführung in einen geschlossenen Kreislauf und damit die Wiederverwendung oder fachgerechte Entsorgung sichergestellt werden.
Darüber hinaus gibt es aber auch für die verschiedenen Anwendungsfälle Bestrebungen, SF6 aufgrund seiner starken Treibhausgaswirkung, die es bei einer Freisetzung entfalten würde, zu ersetzen. Dies gilt auch für den Bereich der Umspannwerke.
Es gibt keine verlässlichen Studien, die einen Einfluss der Windenergie auf den Wert von Immobilien belegen. Es sind eine ganze Reihe von Einflussfaktoren, allen voran die Qualität der Bebauung, das Arbeitsplatzangebot und die kommunale Infrastruktur wie Schulen, Kitas, Spielplätze und Parks, die den Wert einer Immobilie beeinflussen. Die Windenergie im Außenbereich spielt hier meist eine untergeordnete Rolle. Ein kurzzeitiger Preisrückgang von Immobilien ist vor allem dann zu beobachten, wenn sich Bürgerinitiativen vehement gegen Windparks engagieren. Aber auch hier zeigt sich dann oft, dass die Immobilienwerte bald wieder steigen. Auf der anderen Seite kann die Windenergie mit ihrem positiven Einfluss auf die kommunalen Finanzen zu einem Erhalt und Ausbau von Kindergärten, Schulen und der lokalen Infrastruktur beitragen und so den ländlichen Raum stärken. Auch die Attraktivität als Gewerbestandort ist mittlerweile maßgeblich vom Vorhandensein lokal erzeugter Strommengen abhängig.
Nein. Aktuell ist das Gegenteil ist zu beobachten: Energieintensive Gewerbe- und Industriebetriebe sind derzeit auf der Suche nach Möglichkeiten, grünen, kostengünstigen Strom für ihre Produktion zu erhalten. JUWI baut z. B. für den Verpackungshersteller SPIES aus Melle einen Solarpark. Große Betriebe wollen mittlerweile sogar selbst EE-Anlagen betreiben, um ihre Produktion abzusichern. Vorhandene Erneuerbare Energien - Anlagen sind darüber hinaus wichtige Voraussetzungen für industriepolitische Investitionsentscheidungen. Dies zeigt z.B. die Entscheidung des Chipherstellers INTEL für den Standort Magdeburg in Sachsen-Anhalt und gegen den Standort Dresden. Dadurch entstehen in der Region Magdeburg rund 10.000 neue Arbeitsplätze.
Zu jedem Genehmigungsverfahren gehören umfangreiche Artenschutzuntersuchungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen. Dabei wird in Absprache mit den Naturschutzbehörden und des Bundesnaturschutzgesetzes untersucht, welche windkraftsensiblen Arten wie zum Beispiel Schwarz- oder Weißstorch, Rotmilan oder Mäusebussard in einem Gebiet von bis zu fünf Kilometer um den geplanten Windpark leben. Die Genehmigung einer Anlage hängt wesentlich vom Ergebnis dieser Untersuchungen ab. Die Behörde kann auch Auflagen verhängen und verlangen, dass die Anlage während hochfrequentierter Flugzeiten der Fledermäuse oder Brutzeiten und Aufzuchtzeiten von Greifvögeln abgeschaltet wird.
Für Eingriffe in die Natur und das Landschaftsbild erfolgen Ausgleichsmaßnahmen. So können zum Beispiel Aufforstungen und ökologischer Waldumbau, Schaffung von Nahrungshabitaten für geschützte Vögel oder Brutkästen für Fledermäuse geschaffen werden.
Im Vorfeld eines Projekts wird das Fledermausvorkommen im Projektgebiet kartiert, um eine Übersicht der anwesenden Arten zu erhalten. Die Anlagen werden im fledermausfreundlichen Betrieb gemäß Fledermausleitfaden Sachsen betrieben. Das heißt bei Parametern (Windgeschwindigkeit, Temp., Niederschlage) die für Fledermausarten gefährlich werden können werden die Anlagen abgeschaltet. Zusätzlich wird nach Inbetriebnahme der Anlagen ein zweijähriges Monitoring durchgeführt und über einen so genannten Batcoder an der Gondel Fledermausrufe aufgenommen, gespeichert und ausgewertet. Auf dieser Basis wird noch einmal geprüft, ob die pauschalen Abschaltzeiten für die Fledermäuse angepasst werden sollen.
Die Zahl der Insekten sinkt weltweit – und zwar vor allem durch eine intensive Landwirtschaft mit Pestiziden und Dünger, durch biologische Faktoren, fremde Arten und Krankheitserreger und durch die Urbanisierung. Windenergiegegner verweisen in diesem Zusammenhang aber gerne auch auf eine Modellrechnung des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR). Das DLR hat berechnet, dass an allen deutschen Windenergieanlagen zwischen April und Oktober 5-6 Milliarden Insekten pro Tag umkommen. Rechnerisch ergibt sich daraus eine jährliche Größe von 1.200 Tonnen Insekten.
Zu dieser Studie gibt es folgendes zu sagen:
- Es handelt sich dabei lediglich um eine Modellrechnung, der keine eigenen Untersuchungen an Windenergie-Anlagen zugrunde liegen. Darüber hinaus werden die Zahlen aber auch in keinerlei Relation gesetzt. Der Landesverband für Vogel- und Naturschutz in Bayern (LBV) rechnet vor, dass alleine von den Vögeln in den Wäldern in Deutschland pro Jahr mehr als 450.000 Tonnen Insekten verzehrt werden. Das ist das 375-Fache.
- Eine Studie des Staatlichen Museums für Naturkunde Karlsruhe, bei der an Windenergie-Anlagen mit Licht- und Klebefallen das tatsächliche Auftreten von nachtaktiven Insekten sowohl auf Boden- als auch auf Gondelhöhe untersucht wurden, kommt ohnehin zu ganz anderen Ergebnissen: Es wurden nur geringe Mengen nachtaktiver Insekten in Höhe der Gondel gezählt, die Zahl der am Boden erfassten Insekten war um ein vielfaches höher. Die Gesamtergebnisse führten die Forscher zu der Einschätzung, dass Windenergie-Anlagen für das Phänomen des aktuellen Insektenschwundes keine Bedeutung zukommt.
- Die Flughöhe von Insekten ist von verschiedenen Faktoren wie Insektengattung, Wetter, Luftdruck, Tagestemperatur und Windaufkommen abhängig. Experten gehen davon aus, dass sich Fluginsekten generell bodennah in Höhen zwischen 0 und 30 Metern (überwiegend sogar nur in 1-2 Metern) aufhalten. Dort finden sie auch Nahrungsquellen, Nisthabitate und anderer lebenswichtiger Ressourcen. Dies gilt insbesondere auch für Bienen. Bei moderne Windenergie-Anlagen ist die Rotorblattspitze mindesten 70 bis 90 Meter vom Boden entfernt.
Im Mai 2023 wurde vom Stadtrat Brandis mehrheitlich ein Grundsatzbeschluss gefasst, im Gewerbegebiet Waldpolenz die Errichtung von Windenergie-Anlagen zu ermöglichen. Hintergrund ist, dass durch die aktuelle Gesetzeslage bis Ende 2027 im Freistaat 2 Prozent der Flächen für Windenergie zur Verfügung gestellt werden müssen. Aus dem Grund wurde Bürgermeister Arno Jesse das Mandat erteilt, Gespräche mit verschiedenen Anbietern von Windenergie-Anlagen zu führen. Das aus Sicht des Bürgermeisters und der Mehrheit der Stadträte beste Angebot hat inzwischen die Firma JUWI unterbreitet. Grundlage der Debatte ist die gesetzliche Vorgabe durch das Wind-an-Land-Gesetz des Bundes, welches den Bundesländern die Auflage gibt, zwei Prozent der Landesfläche bis spätestens 2032 für Windenergie auszuweisen. Das ambitionierte Ziel des Freistaates Sachsen ist es nun, dass dies hier bis zum 31.12.2027 geschehen soll. Bis dahin haben Kommunen noch die Möglichkeit, mitzugestalten und aktiv in den Prozess einzugreifen. Wird das Ziel nicht erreicht, gilt § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauG, wonach dann im so genannten Außenbereich fast ohne Einschränkungen Windenergie-Anlagen gebaut werden können, sofern der Abstand von einem Kilometer zur nächsten Wohnsiedlung eingehalten wird.
Gemäß der Denkmalliste Sachsen gibt es in dem Projektgebiet Baudenkmäler. Hierzu zählen beispielsweise der Hangar und der Fluglotsenturm, welche jedoch in einiger Entfernung zu den geplanten Anlagen stehen. Das Landesamt für Denkmalpflege (LfD) hat auf den Wert der Denkmale und de-ren (derzeit) mangelnden Erhaltungszustand hingewiesen. Die bestehenden Bauwerke sind wegen ihrer bautechnischen, ortshistorischen oder militärgeschichtlichen Bedeutung geschützt. Eine bestimmte ortsbildprägende Sichtbeziehung in der Landschaft wurde für die Anlagen in Waldpolenz nicht festgestellt.
Wir werden in unserer Standortplanung den Schutzstatus der Bauten berücksichtigen. Keines der Denkmale auf dem ehemaligen Militärflugplatz Waldpolenz wird durch den Windpark baulich verändert. Günstig für die künftige Erhaltung der Denkmale ist hingegen, dass durch die Einnahmen aus dem Windpark die Stadt Brandis in die Lage versetzt wird, die erforderlichen Eigenanteile für eine denkmalgerechte Sanierung aufzubringen.
Nein, die enge Potenzialfläche ist durch Siedlungspuffer, Waldklasszifierungen nach § 20 Abs 3. SächLPlG, anderen Gebäuden, Denkmälern etc. abgegrenzt. Eine Planung über die Potenzialfläche hinaus ist nicht möglich.
Die Standorteignung von Waldflächen für Windenergieanlagen in Sachsen wird durch § 20 Abs. 3 des Sächsischen Landesplanungsgesetzes (SächsLPlG) geregelt. Das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft bietet hierzu detaillierte Kriterien, die auf einem Ampelsystem basieren:
- Rot signalisiert Ausschlussgebiete, in denen die Errichtung von Windenergieanlagen nicht zulässig ist.
- Gelb steht für Bereiche, in denen eine standortbezogene Einzelfallprüfung erforderlich ist. Das bedeutet, dass in diesen Gebieten Windenergieanlagen unter bestimmten Bedingungen und nach genauer Prüfung der lokalen Gegebenheiten genehmigt werden können.
- Grün kennzeichnet Standorte, die grundsätzlich geeignet sind und bei denen keine entgegenstehenden Waldfunktionen vorliegen. Das heißt, in diesen Gebieten können Windenergieanlagen unter Einhaltung der rechtlichen und technischen Voraussetzungen errichtet werden.
Diese Klassifizierung hilft dabei, eine nachhaltige und umweltverträgliche Nutzung von Waldflächen für die Gewinnung von Windenergie zu gewährleisten, indem sie sicherstellt, dass die Errichtung von Windenergie-Anlagen in Einklang mit den ökologischen, sozialen und ökonomischen Funktionen der Wälder erfolgt. Es ist ein wichtiger Schritt zur Erreichung der Ziele der Energiewende und zur Förderung erneuerbarer Energien, indem potenzielle Standorte sorgfältig ausgewählt und bewertet werden.
Die genauen Kriterien und weitere Informationen zur Standorteignung von Waldflächen für Windenergieanlagen in Sachsen sind unter diesem Link abrufbar.
Nein. Sowohl Planitz/Friedwald als auch die nächsten Landschaftsschutzgebiete sowie geschlossene Siedlungen sind alle über 1.000 Meter vom Windpark entfernt.
Nein. Bei den betreffenden Standorten für die WEA handelt es sich um stark vorbelastetes Gelände. Ein wesentlicher Anteil des ehemaligen Fliegerhorstes ist durch die vormalige militärische Nutzung geprägt. Der Boden ist weitflächig mit Betonteilen versiegelt oder von Schotter bedeckt. Zudem besteht vielerorts Gefahr durch Altlasten (u. a. Öl- und Schmierstoffe). Auch prägen der Vandalismus und die illegale Müllentsorgung der vergangenen 30 Jahre das Bild des gesamten Areals. Bei der Standortwahl haben wir stark versiegelten Flächen berücksichtigt.
Als Erholungswald kann das Gelände nicht genutzt werden, es besteht ein Betretungsverbot: Um Gefahr für Leib und Leben auszuschließen und weiteren Vandalismus zu verhindern, unterliegt das Gelände nach § 13 Abs. 1 und 2 des Sächsischen Waldgesetzes (SächsWaldG) einem öffentlichen Betretungsverbot. Die betroffenen Waldflächen wurden unter anderem auch deswegen vom Sachsenforst als geeignet für Windenergieanlagen eingestuft. Sofern Bäume gerodet werden müssen, sind dies im wesentlichen Pioniergehölze wie Birke und Pappel. Eine Wiederaufforstung ist dann in gleichem Umfang durch JUWI vorzunehmen
Über JUWI
Wir sind einer der führenden Spezialisten im Bereich der erneuerbaren Energien und bieten die komplette Projektentwicklung sowie weitere Dienstleistungen rund um den Bau und die Betriebsführung von Windparks und Solaranlagen an. Seit mehr als 30 Jahren planen und errichten wir Wind- und Solarparks im In- und Ausland. In den Jahren 2008 und 2009 haben wir auf einem ehemaligen Militärflugplatz in den Gemeinden Brandis und Bennewitz östlich von Leipzig den damals größten Solarpark Deutschlands errichtet. 2010 haben wir unsere Niederlassung in Brandis bei Leipzig eröffnet. Inzwischen arbeiten dort rund 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der bürgernahen Umsetzung der Energiewende – in Sachsen wie in den angrenzenden Bundesländern.
Weltweit beschäftigt JUWI rund 1.350 Mitarbeitende. Seit 2014 ist die Mannheimer MVV Energie AG Mehrheitseigentümer der JUWI-Gruppe. Bislang haben wir an rund 200 Standorten mehr als 1.250 Windenergie-Anlagen errichtet und mehr als 2.000 PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 3.700 Megawatt.
Faire Windenergie
JUWI setzt bei seinen Planungen auf Transparenz und Beteiligung und achtet die Leitlinien für faire Windenergie gemäß der Thüringer Energie- und Greentech-Agentur ThEGA.