Energiepark Waldpolenz

Wir sorgen für noch mehr gute Energie in Sachsen. Mit den geplanten Anlagen produzieren wir Strom für mehr als 31.250 Haushalte in Ihrer Region: zuverlässig, sauber, sicher.
28. April 2024

Tag der erneuerbaren Energien

Ende April hatten wir in unsere Niederlassung im Energiepark Waldpolenz zu einem Familientag rund um die erneuerbaren Energien eingeladen. Der Lokalsender Muldental TV berichtete.

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Das Vorhaben

Klima schützen, unabhängig machen, Wertschöpfung stärken

Unser Ziel ist es, klimafreundlichen Strom zu erzeugen, uns so unabhängiger von fossilen Rohstoffimporten zu machen und gleichzeitig die lokale Wertschöpfung zu stärken. Hierzu planen wir die Errichtung und den Betrieb von bis zu fünf Windenergieanlagen (vier auf Brandiser Gemarkung) der neusten Generation östlich von Brandis direkt als Erweiterung des Energieparks Waldpolenz mit seinem Freiflächensolarpark und der Biogaseinspeiseanlage. Die Generatorleistung der Anlagen beträgt jeweils 7,5 Megawatt.

Der Standort

Erweiterung des Energieparks

Die geplanten Anlagenstandorte befinden sich östlich von Brandis direkt angrenzend an den Energiepark. Dort hat die JUWI GmbH in den Jahren 2008 und 2011 den Solarpark Waldpolenz geplant und gebaut und 2013 eine Biogasanlage entwickelt und realisiert. Seit 2011 hat JUWI zudem eine Niederlassung im Energiepark, in der aktuell rund 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten. Die Standorte für die geplanten Windenergieanlagen befinden sich zum Teil auf Konversionsflächen und zum Teil in Waldrandgebieten. 

Der Abstand der Anlagen zu den geschlossenen Siedlungsbereichen beträgt mehr als einen Kilometer. Außerhalb geschlossener Siedlungen, mit weniger als fünf Wohnhäusern, halten wir circa 800 Meter Abstand ein und berücksichtigen selbstverständlich sämtliche gesetzlichen Vorgaben zur Schall- und Schattenemission.

Bei der Planung stehen die Belange von Arten-, Natur- und Umweltschutz im Mittelpunkt. Deshalb werden die Vorkommen von Brut- und Rastvögeln, Zugvögeln und Fledermausarten in ausführlichen Untersuchungen im Vorfeld erfasst.

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5
Windenergie-Anlagen

Geplant sind bis zu fünf Windenergie-Anlagen der 7,5-Megawatt-Klasse (davon 4 auf Brandiser Gemarkung)

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31.250
Haushalte

Die Anlagen produzieren jährlich Strom für mehr als 31.250 Haushalte

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70.000 t
CO2-Einsparung

Pro Jahr werden mehr als 70.000 Tonnen CO2 vermieden

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17 Mio. Euro
Einnahmen für die Gemeinde

Nach Inbetriebnahme wird Brandis innerhalb von 20 Jahren unter anderem über Pacht und die freiwillige Kommunalabgabe rund 17 Millionen Euro einnehmen.

Ablauf eines Genehmigungsverfahrens

Die Schritte im Überblick

Das Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Genehmigung von Windenergie-Anlagen gliedert sich in verschiedene Schritte. Hier finden Sie eine grundlegende Übersicht.

Antragsstellung

Der Betreiber stellt einen Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung beim zuständigen Landratsamt oder der kreisfreien Stadt. 

Behördenbeteiligung

Verschiedene Behörden werden in das Verfahren einbezogen. Es handelt sich dabei um Fachbehörden zu den Themen Umweltschutz, Denkmalschutz, der Bauaufsicht, Brandschutz, Bodenmanagement, Wasserbehörden, Abfall etc. sowie weitere Beteiligte, wie Bundeswehr, Flugsicherung oder Forstverwaltung. 

Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)

Wenn eine UVP erforderlich ist, wird diese durchgeführt. Die UVP beinhaltet eine umfassende Prüfung der Umweltauswirkungen der geplanten Anlage und wird von der Behörde geleitet.

Öffentliche Auslegung

Der Genehmigungsantrag und alle relevanten Unterlagen können öffentlich ausgelegt werden. Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Darüber entscheidet die Behörde.

Erörterungstermin

Ein Erörterungstermin wird abgehalten, um die Einwände der Bürgerinnen und Bürger zu diskutieren und Lösungen zu finden. Die Behörde entscheidet, ob sie das für notwendig erachtet. Dies ist eine Gelegenheit für eine direkte Kommunikation zwischen den Beteiligten.

Genehmigungsbescheid

Nach Abschluss des Verfahrens entscheidet die Genehmigungsbehörde über die Zulassung der Anlage. Dabei werden alle relevanten Faktoren, einschließlich Umweltauswirkungen und Einwendungen, berücksichtigt.

Auflagen und Nebenbestimmungen

Der Genehmigungsbescheid enthält Auflagen und Nebenbestimmungen, die sicherstellen sollen, dass die Anlage den immissionsschutzrechtlichen Vorgaben entspricht. 

Betriebsphase

Nach Erhalt der Genehmigung kann die Anlage in Betrieb genommen werden. Während der Betriebsphase überwacht die Behörde die Einhaltung der Auflagen. Das genaue Verfahren kann je nach Art und Größe der geplanten Anlage variieren. Zudem werden die Bürgerinnen und Bürger sowie betroffenen Interessengruppen in den Prozess eingebunden, um ihre Anliegen zu berücksichtigen.

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Antragsstellung
Behördenbeteiligung
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
Öffentliche Auslegung
Erörterungstermin
Genehmigungsbescheid
Auflagen und Nebenbestimmungen
Betriebsphase
Gute Gründe

Frischer Wind für die Region und seine Bürgerinnen und Bürger

Es gibt viele gute Gründe für den Ausbau der Windenergie: Sie ist die wichtigste Energiequelle im deutschen Strommix und gemeinsam mit der Photovoltaik die kostengünstigste Form der Stromgewinnung. Auf dem Weg in die Klimaneutralität des Wirtschaftsstandorts Deutschland ist sie unverzichtbar. Zudem generiert sie für die Standortkommunen verlässliche Einnahmen für ihre Bürgerinnen und Bürger und für uns alle ist sie aktiver Klima- und Artenschutz.

Verlässliche Einnahmen

Das Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) ermöglicht den Standortgemeinden gemäß ihres Flächenanteils im Umkreis von 2,5 Kilometern um jedes Windrad Einnahmen von 0,2 Cent je produzierter Kilowattstunde über die 20 Jahre lange Gesamtdauer der EEG-Vergütung. Die Einnahmen bleiben vor Ort und können für Investitionen in lokale Infrastrukturprojekte genutzt werden.

Bei fünf Windrädern wäre dies eine jährliche Kommunalabgabe von rund 150.000 Euro, von der die angrenzenden Gemeinden anteilig profitieren. Hinzu kommen jährliche Pachteinnahmen für die Gemeinde in erheblichem Umfang.

Effektiver Klimaschutz

Je nach Standort produzieren Windenergie-Anlagen bereits nach drei bis sieben Monaten mehr Strom als für ihre Herstellung benötigt wurde. Während ihrer Laufzeit von 20 Jahren erzeugen sie gut 40- bis 70-mal so viel Energie, wie für ihre Herstellung, Nutzung und Entsorgung eingesetzt wird. Damit sind sie ein wichtiger Baustein zum Klimaschutz und bei der Dekarbonisierung der Wirtschaft.

Geringer Flächenbedarf

Die in Anspruch genommene Fläche für eine moderne Windenergie-Anlage ist äußerst gering. Eine Anlage vom Typ Vestas V172 zum Beispiel benötigt dauerhaft eine Fläche von ca. 0,6 Hektar. Das entspricht 85 Prozent der Fläche eines Fußballplatzes. Rund zwei Drittel der genutzten Fläche wird nach Ende der Bauarbeiten durch Pflanzung und Pflege wieder ausgeglichen.

Geregelter Rückbau

Der spätere Rückbau der Anlagen ist bereits in der Genehmigung geregelt. Dazu wird eine behördlich festgesetzte Rückbausumme hinterlegt. Das garantiert den Rückbau auch im Falle einer Betreiberinsolvenz. Zudem lassen sich Windenergie-Anlagen nahezu komplett recyclen. Stahl, Beton und Metalle werden den etablierten Recycling-Kreisläufen zugeführt. Die Verbundstoffe der Rotorblätter dienen unter anderem der Zementindustrie als Zuschlagsstoff.

Neue Energie für die Gemeinde

Egal, ob Arbeitsplätze, neue Biotope für Tiere und Pflanzen, verbilligter Strom oder mehr Geld für die Gemeindekasse: Es gibt viele Wege, wie Bürger*innen, Kommunen und die Natur von Windparks in ihrer Nähe profitieren können.

Zeitplan

Die wichtigsten Meilensteine

2024
Untersuchungen und Gutachtenerstellung

Im Vorfeld eines Windenergie-Projekts müssen zahlreiche Untersuchungen und Gutachten unter anderem zur Geräuschentwicklung, Schattenwurf sowie zu Flora und Fauna erstellt werden.

2025
Genehmigungsverfahren

Windenergie-Anlagen müssen nach dem Bundesimmissionschutzgesetz (BImSchG) genehmigt werden. Nach Abschluss der Standortplanung wird der Genehmigungsantrag eingereicht. Geprüft wird er von allen relevanten Behörden z. B. hinsichtlich Immissionsschutz, Natur- und Artenschutz, Bauordnungs- und Bauplanungsrecht.

Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren dauert in der Regel bis zu 24 Monate.

2026
Erhalt der BImSchG-Genehmigung

Mit dem Erhalt der BImSchG-Genehmigung kann das Projekt an der Ausschreibung der Bundesnetzagentur teilnehmen. Zur wettbewerblichen Ermittlung des Einspeisetarifs schreibt die Bundesnetzagentur mehrmals im Jahr bestimmte Zubaumengen aus, auf die sich Vorhabenträger mit ihren bereits genehmigten Projekten bewerben können.

2028
Inbetriebnahme des Windparks

Der Windpark Waldpolenz wird für mehr als 20 Jahre in Betrieb sein. Während des gesamten Betriebzeitraums kümmert sich JUWI um kaufmännische und technische Betriebsführung der Anlagen.

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2024
Untersuchungen und Gutachtenerstellung
2025
Genehmigungsverfahren
2026
Erhalt der BImSchG-Genehmigung
2028
Inbetriebnahme des Windparks
LANDSCHAFTSBILD

Ein Blick in die Zukunft

Mithilfe unserer Visualisierungen können Sie sich selbst ein Bild des Vorhabens machen. Die Fotostandpunkte wurden in enger Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde festgelegt und sollen einen realistischen Ausblick auf die Landschaft nach Inbetriebnahme des Windparks bieten.

Polenz, Klingaer Straße
Polenz, Bushaltestelle Klingaer Straße
Brandis, Sportplatz
Brandis, Marktplatz
Veröffentlichungen

Zum Nachlesen

Hier erhalten Sie einen Überblick von allen JUWI veröffentlichten Bürgerbriefen sowie Presseartikel und Präsentationen zum Energiepark Waldpolenz.

Bürgerbrief
Pressemitteilungen
Bürgerbrief 1/2024
Pressemitteilung Energiegenossenschaft Landkreis Leipzig Mai 2024
Pressemitteilung "Tag der erneuerbaren Energien" April 2024
Wer wir sind

Über JUWI

Wir sind einer der führenden Spezialisten im Bereich der erneuerbaren Energien und bieten die komplette Projektentwicklung sowie weitere Dienstleistungen rund um den Bau und die Betriebsführung von Windparks und Solaranlagen an. Seit mehr als 25 Jahren planen und errichten wir Wind- und Solarparks im In- und Ausland. In den Jahren 2008 und 2009 haben wir auf einem ehemaligen Militärflugplatz in den Gemeinden Brandis und Bennewitz östlich von Leipzig den damals größten Solarpark Deutschlands errichtet. 2011 haben wir unsere Niederlassung in Brandis bei Leipzig eröffnet. Seitdem arbeiten dort rund 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der bürgernahen Umsetzung der Energiewende – in Sachsen wie in den angrenzenden Bundesländern. 

Weltweit beschäftigt JUWI rund 1.300 Mitarbeitende. Seit 2014 ist die Mannheimer MVV Energie AG Mehrheitseigentümer der JUWI-Gruppe. Bislang haben wir an rund 200 Standorten mehr als 1.200 Windenergie-Anlagen errichtet und mehr als 2.000 PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 3.750 Megawatt.

Antworten

Gut zu wissen

Hier beantworten wir Ihre Fragen rund um das Thema Windenergie und das Projekt im Energiepark Waldpolenz. Sollten Sie weitere Fragen haben, schreiben Sie uns. Wir ergänzen die Liste der Antworten regelmäßig.

Windenergie allgemein
Umwelt- und Naturschutz
Energiepark Waldpolenz
Wie werden die Bürgerinnen und Bürger beteiligt?

Im Rahmen des öffentlichen Genehmigungsverfahrens werden Bürgerinnen und Bürger beteiligt. Etwaige Anmerkungen werden in einem öffentlichen Erörterungstermin, den die zuständige Genehmigungsbehörde festsetzt, aufgegriffen und diskutiert. 

Finanziell werden die Bürgerinnen und Bürger indirekt über die Kommunalabgabe in Höhe von 0,2 Cent je produzierter Kilowattstunde und Betriebsjahr über die 20 Jahre währende EEG-Vergütungsdauer beteiligt. Diese geht an alle Gemeinden, die gemäß ihres Flächenanteils in einem 2,5 Kilometer Radius um die Anlagenstandpunkte liegen. Der Vorteil: Dieses Geld bleibt in den Kommunen und kann vor Ort investiert werden.

Wie groß ist der Flächenverbrauch eines Windrads?

Eine Windenergie-Anlage (Beispiel: Vestas V172)  benötigt dauerhaft eine Fläche von ca. 0,6 Hektar. Rund zwei Drittel der genutzten Fläche wird nach Ende der Bauarbeiten durch Pflanzung und Pflege wieder aufgeforstet. Die Fundamentfläche beträgt im Durchmesser rund 25 Meter, die Tiefe zwischen zwei und vier Metern.

Schon bei der Planung werden Kalamitäts- und Windwurfflächen sowie das bestehende Waldwegenetz berücksichtigt, um den Eingriff möglichst minimal zu halten. Gibt es Wege, müssen disese gegebenenfalls noch verbreitet und geschottert werden. Qualifizierte und mit der Naturschutzbehörde abgestimmte Ausgleichsmaßnahmen sorgen dafür, dass Flora und Fauna geschützt werden.

Haben Windenergie-Anlagen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt?

Nein. Zudem beschränkt sich die versiegelte Fläche ausschließlich auf den Fundamentbereich. Dieser ist pro Anlage ungefähr 20 Meter im Durchmesser und zwischen drei und vier Metern tief. Das Thema Grundwasserschutz ist zudem Gegenstand des Genehmigungsverfahrens und wird von der zuständigen Wasscherschutzbehörde begutachtet. 

Wie wird der spätere Rückbau der Anlagen sichergestellt?

Für jede unserer Windenergie-Anlagen legen wir schon vor dem ersten Spatenstich eine solide Rückbaubürgschaft an. Mit einer Bürgschaft von 1.500 Euro je Meter Nabenhöhe, mindestens jedoch 300.000 Euro pro Anlage, ist sichergestellt, dass ausreichend Mittel für den Rückbau und die Wiederherstellung des Grundstücks zur Verfügung stehen. Die Rückbaubürgschaft wird nach 16 Betriebsjahren und in regelmäßigen Abständen von fünf Jahren durch einen unabhängigen und vereidigten Gutachter überprüft und gegebenenfalls angepasst. Dies gewährleistet, dass die Höhe der Bürgschaft stets den tatsächlichen Kosten des Rückbaus entspricht. Die Anpassung basiert auf einer objektiven Bewertung, die eventuelle Preissteigerungen oder Änderungen in den Rückbaukosten berücksichtigt.

Gibt es in den angrenzenden Wohngebieten einen Schlagschatten durch die Windenergie-Anlagen?

Abhängig von Wetterbedingungen, Windrichtung, Sonnenstand und Betrieb kann eine Windenergie-Anlage mit ihren rotierenden Flügeln einen bewegten Schatten werfen. Die Schattenwurfdauer darf nach den strengen gesetzlichen Vorgaben aber nicht über 30 Minuten an einem einzelnen Tag und nicht über 30 Stunden im Jahr liegen. Überschreitungen werden mit einem speziellen Sensor überwacht und die Anlagen dann automatisch abgeschaltet. Aber JUWI geht beim Energiepark Waldpolenz freiwillig noch über die strengen gesetzlichen Vorgaben hinaus: Wir gewährleisten durch aktives Monitoring und Abschaltungen eine Null-Schattenpolitik zu geschlossenen Ortschaften. 

Verursachen Windenergie-Anlagen Lärm und Infraschall?

Hierfür gibt es in der Verwaltungsvorschrift ‚Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm‘ sehr klare (und sehr strenge) Lärmschutzvorgaben, die im Zuge des Genehmigungsverfahrens überprüft und im laufenden Betrieb auch belegt werden müssen. Die zulässige Geräuschbelastung durch Windenergie-Anlagen liegt zwischen 35 Dezibel in reinen Wohngebieten und 45 Dezibel in Mischgebieten. 35 Dezibel entsprechen in etwa einem menschlichen Flüstern. 45 Dezibel kann man mit üblichen Geräuschen in einer Wohnung vergleichen. Grundsätzlich sind moderne Windenergie-Anlagen leiser als ihre Vorgänger aus der Pionierzeit der Windenergie. Sie besitzen beispielsweise schalltechnisch optimierte Rotorblattformen. Schon in wenigen 100 Metern Entfernung ist das durch die Rotorblätter hervorgerufene gleichmäßige Rauschen kaum noch wahrnehmbar. Zudem überlagern Umgebungsgeräusche – Bäume und Büsche, Straßenlärm und andere Alltagsgeräusche – die Geräuschentwicklung von Windenergie-Anlagen erheblich.

Das Thema Infraschall wird von Windkraftgegnern immer wieder angeführt, um auf eine Gesundheitsgefahr von Windenergie-Anlagen zu verweisen. Dafür gibt es zwar keinerlei Belege, aber das Thema verunsichert verständlicherweise viele Menschen. 
Infraschall ist in unserem Alltag allgegenwärtig: Natürliche Quellen sind Gewitter, Wasserfälle und Meeresbrandung, technische Quellen sind unter anderem der Straßenverkehr, Kühlschränke und Klimaanlagen. Durch die Abstände zwischen Windrädern und Wohnbebauung bleibt der von den Anlagen erzeugte Infraschall deutlich unter der Hör- und Wahrnehmungsschwelle des Menschen. Mehrere Studien, unter anderem Langzeitstudien der Landesämter für Gesundheit Bayern und Baden-Württemberg, belegen, dass keine gesundheitlichen Belastungen zu erwarten sind. Vielleicht hilft hier auch ein einfacher Vergleich. Weit höheren Infraschallwerten setzen wir uns tagtäglich vollkommen freiwillig aus: Die Messwerte im Innenraum eines mit 130 Stundenkilometern fahrenden Autos übersteigen die einer Windenergie-Anlage um ein Vielfaches. Das Zentrum für Ökologie und Umweltforschung an der Universität Bayreuth hat dazu eine eindrucksvolle Vergleichsrechnung angestellt: Wer 27 Jahre in nur 300 Meter Entfernung zu einem Windrad wohnt, hat die gleiche Infraschallbelastung, wie jemand, der dreieinhalb Stunden mit 130 Stundenkilometern über die Autobahn fährt.

Wird in der Windenergie das klimaschädliche Gas SF6 verwendet?

Das Isoliergas SF6 wird in der Elektrotechnik in geschlossenen Systemen wie z.B. Umspannwerken als Isoliergas eingesetzt. Das gilt sowohl für die meisten Umspannwerke an Gas- oder Kohlekraftwerken als auch für solche an Solar- oder Windenergie. Es handelt sich also in keiner Weise um ein spezifisch die Windenergie betreffendes technisches Gas. Auch in Windenergie-Anlagen selbst kommt SF6  als Isoliergas zum Einsatz. Im Vergleich zum Bedarf anderer Anwendungsfelder ist die verwendete Menge SF6 im Bereich der erneuerbaren Energien gering. In einer Windenergie-Anlage kommen etwa 3 Kilogramm SF6 zum Einsatz. Würde diese Menge komplett freigesetzt werden, dann hätte das eine klimaschädliche Wirkung von rund 70 Tonnen CO2-Äquivalent. Dem stehen jährliche CO2-Einsparungen einer modernen Windenergie-Anlage von 10.000 Tonnen gegenüber.

Wichtig ist zudem: Im Normalbetrieb wird es kaum freigesetzt, bei sachgerechter Wartung und Entsorgung liegen Leckagen mit weniger als 0,1 Prozent pro Jahr in einem überschaubaren Bereich. Ein Leckage-Risiko besteht vor allem beim Abbau von Anlagen, die SF6 enthalten. Um ein Entweichen des Gases zu vermeiden, wird es beim Rückbau abgesaugt und kann nach einer gründlichen Reinigung im Anschluss weiterverwendet werden. In einer Selbstverpflichtung haben sich die Betreiber von elektrischen Betriebsmitteln zur Energieübertragung und -verteilung zur Rückgewinnung, zu Recycling, zur Wiederverwendung oder zur Entsorgung verpflichtet. Hierbei soll eine Rückführung in einen geschlossenen Kreislauf und damit die Wiederverwendung oder fachgerechte Entsorgung sichergestellt werden.

Darüber hinaus gibt es aber auch für die verschiedenen Anwendungsfälle Bestrebungen, SF6 aufgrund seiner starken Treibhausgaswirkung, die es bei einer Freisetzung entfalten würde, zu ersetzen. Dies gilt auch für den Bereich der Umspannwerke.

Wird der Wert von Immobilien durch die Windenergie-Anlagen beeinflusst?

Es gibt keine verlässlichen Studien, die einen Einfluss der Windenergie auf den Wert von Immobilien belegen. Es sind eine ganze Reihe von Einflussfaktoren, allen voran die Qualität der Bebauung, das Arbeitsplatzangebot und die kommunale Infrastruktur wie Schulen, Kitas, Spielplätze und Parks, die den Wert einer Immobilie beeinflussen. Die Windenergie im Außenbereich spielt hier meist eine untergeordnete Rolle. Ein kurzzeitiger Preisrückgang von Immobilien ist vor allem dann zu beobachten, wenn sich Bürgerinitiativen vehement gegen Windparks engagieren. Aber auch hier zeigt sich dann oft, dass die Immobilienwerte bald wieder steigen. Auf der anderen Seite kann die Windenergie mit ihrem positiven Einfluss auf die kommunalen Finanzen zu einem Erhalt und Ausbau von Kindergärten, Schulen und der lokalen Infrastruktur beitragen und so den ländlichen Raum stärken. Auch die Attraktivität als Gewerbestandort ist mittlerweile maßgeblich vom Vorhandensein lokal erzeugter Strommengen abhängig.

Wie lassen sich Windenergie und Naturschutz vereinbaren?

Zu jedem Genehmigungsverfahren gehören umfangreiche Artenschutzuntersuchungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen. Dabei wird in Absprache mit den Naturschutzbehörden und des Bundesnaturschutzgesetzes untersucht, welche windkraftsensiblen Arten wie zum Beispiel Schwarz- oder Weißstorch, Rotmilan oder Mäusebussard in einem Gebiet von bis zu fünf Kilometer um den geplanten Windpark leben. Die Genehmigung einer Anlage hängt wesentlich vom Ergebnis dieser Untersuchungen ab. Die Behörde kann auch Auflagen verhängen und verlangen, dass die Anlage während hochfrequentierter Flugzeiten der Fledermäuse oder Brutzeiten und Aufzuchtzeiten von Greifvögeln abgeschaltet wird.

Für Eingriffe in die Natur und das Landschaftsbild erfolgen Ausgleichsmaßnahmen. So können zum Beispiel Aufforstungen und ökologischer Waldumbau, Schaffung von Nahrungshabitaten für geschützte Vögel oder Brutkästen für Fledermäuse geschaffen werden.

Wie wird der Schutz der Fledermäuse gewährleistet?

Im Vorfeld eines Projekts wird das Fledermausvorkommen im Projektgebiet kartiert, um eine Übersicht der anwesenden Arten zu erhalten. Die Anlagen werden im fledermausfreundlichen Betrieb gemäß Fledermausleitfaden Sachsen betrieben. Das heißt bei Parametern (Windgeschwindigkeit, Temp., Niederschlage) die für Fledermausarten gefährlich werden können werden die Anlagen abgeschaltet. Zusätzlich wird nach Inbetriebnahme der Anlagen ein zweijähriges Monitoring durchgeführt und über einen so genannten Batcoder an der Gondel Fledermausrufe aufgenommen, gespeichert und ausgewertet. Auf dieser Basis wird noch einmal geprüft, ob die pauschalen Abschaltzeiten für die Fledermäuse angepasst werden sollen. 

Wie wird die Insekten-Population durch Windenergie-Anlagen beeinflusst?

Die Zahl der Insekten sinkt weltweit – und zwar vor allem durch eine intensive Landwirtschaft mit Pestiziden und Dünger, durch biologische Faktoren, fremde Arten und Krankheitserreger und durch die Urbanisierung. Windenergiegegner verweisen in diesem Zusammenhang aber gerne auch auf eine Modellrechnung des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR). Das DLR hat berechnet, dass an allen deutschen Windenergieanlagen zwischen April und Oktober 5-6 Milliarden Insekten pro Tag umkommen. Rechnerisch ergibt sich daraus eine jährliche Größe von 1.200 Tonnen Insekten.
Zu dieser Studie gibt es folgendes zu sagen:

  • Es handelt sich dabei lediglich um eine Modellrechnung, der keine eigenen Untersuchungen an Windenergie-Anlagen zugrunde liegen. Darüber hinaus werden die Zahlen aber auch in keinerlei Relation gesetzt. Der Landesverband für Vogel- und Naturschutz in Bayern (LBV) rechnet vor, dass alleine von den Vögeln in den Wäldern in Deutschland pro Jahr mehr als 450.000 Tonnen Insekten verzehrt werden. Das ist das 375-Fache. 
  • Eine Studie des Staatlichen Museums für Naturkunde Karlsruhe, bei der an Windenergie-Anlagen mit Licht- und Klebefallen das tatsächliche Auftreten von nachtaktiven Insekten sowohl auf Boden- als auch auf Gondelhöhe untersucht wurden, kommt ohnehin zu ganz anderen Ergebnissen: Es wurden nur geringe Mengen nachtaktiver Insekten in Höhe der Gondel gezählt, die Zahl der am Boden erfassten Insekten war um ein vielfaches höher. Die Gesamtergebnisse führten die Forscher zu der Einschätzung, dass Windenergie-Anlagen für das Phänomen des aktuellen Insektenschwundes keine Bedeutung zukommt.
  • Die Flughöhe von Insekten ist von verschiedenen Faktoren wie Insektengattung, Wetter, Luftdruck, Tagestemperatur und Windaufkommen abhängig. Experten gehen davon aus, dass sich Fluginsekten generell bodennah in Höhen zwischen 0 und 30 Metern (überwiegend sogar nur in 1-2 Metern) aufhalten. Dort finden sie auch Nahrungsquellen, Nisthabitate und anderer lebenswichtiger Ressourcen. Dies gilt insbesondere auch für Bienen. Bei moderne Windenergie-Anlagen ist die Rotorblattspitze mindesten 70 bis 90 Meter vom Boden entfernt.
Warum wird mit dem Projekt nicht auf den Regionalplan gewartet?

Im Mai 2023 wurde vom Stadtrat Brandis mehrheitlich ein Grundsatzbeschluss gefasst, im Gewerbegebiet Waldpolenz die Errichtung von Windenergie-Anlagen zu ermöglichen. Hintergrund ist, dass durch die aktuelle Gesetzeslage bis Ende 2027 im Freistaat 2 Prozent der Flächen für Windenergie zur Verfügung gestellt werden müssen. Aus dem Grund wurde Bürgermeister Arno Jesse das Mandat erteilt, Gespräche mit verschiedenen Anbietern von Windenergie-Anlagen zu führen. Das aus Sicht des Bürgermeisters und der Mehrheit der Stadträte beste Angebot hat inzwischen die Firma JUWI unterbreitet. Grundlage der Debatte ist die gesetzliche Vorgabe durch das Wind-an-Land-Gesetz des Bundes, welches den Bundesländern die Auflage gibt, zwei Prozent der Landesfläche bis spätestens 2032 für Windenergie auszuweisen. Das ambitionierte Ziel des Freistaates Sachsen ist es nun, dass dies hier bis zum 31.12.2027 geschehen soll. Bis dahin haben Kommunen noch die Möglichkeit, mitzugestalten und aktiv in den Prozess einzugreifen. Wird das Ziel nicht erreicht, gilt § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauG, wonach dann im so genannten Außenbereich fast ohne Einschränkungen Windenergie-Anlagen gebaut werden können, sofern der Abstand von einem Kilometer zur nächsten Wohnsiedlung eingehalten wird. 

Unterliegen Gebäude im Projektgebiet dem Denkmalschutz?

Gemäß der Denkmalliste Sachsen gibt es in dem Projektgebiet Baudenkmäler. Hierzu zählen beispielsweise der Hangar und der Fluglotsenturm, welche jedoch in einiger Entfernung zu den geplanten Anlagen stehen.  Der jetzige Planungsstand gibt noch keine explizite Auskunft über die Beeinträchtigung einzelner Denkmäler. Eine Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes wird im Verfahren evaluiert. 

Können Anlagen auch außerhalb des Potenzialgebiets errichtet werden?

Nein, die enge Potenzialfläche ist durch Siedlungspuffer, Waldklasszifierungen nach § 20 Abs 3. SächLPlG, anderen Gebäuden, Denkmälern etc. abgegrenzt. Eine Planung über die Potenzialfläche hinaus ist nicht möglich.

Warum sind Windenergie-Anlagen im Wald am Standort Waldpolenz zulässig?

Die Standorteignung von Waldflächen für Windenergieanlagen in Sachsen wird durch § 20 Abs. 3 des Sächsischen Landesplanungsgesetzes (SächsLPlG) geregelt. Das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft bietet hierzu detaillierte Kriterien, die auf einem Ampelsystem basieren:

  • Rot signalisiert Ausschlussgebiete, in denen die Errichtung von Windenergieanlagen nicht zulässig ist.
  • Gelb steht für Bereiche, in denen eine standortbezogene Einzelfallprüfung erforderlich ist. Das bedeutet, dass in diesen Gebieten Windenergieanlagen unter bestimmten Bedingungen und nach genauer Prüfung der lokalen Gegebenheiten genehmigt werden können.
  • Grün kennzeichnet Standorte, die grundsätzlich geeignet sind und bei denen keine entgegenstehenden Waldfunktionen vorliegen. Das heißt, in diesen Gebieten können Windenergieanlagen unter Einhaltung der rechtlichen und technischen Voraussetzungen errichtet werden.

Diese Klassifizierung hilft dabei, eine nachhaltige und umweltverträgliche Nutzung von Waldflächen für die Gewinnung von Windenergie zu gewährleisten, indem sie sicherstellt, dass die Errichtung von Windenergie-Anlagen in Einklang mit den ökologischen, sozialen und ökonomischen Funktionen der Wälder erfolgt. Es ist ein wichtiger Schritt zur Erreichung der Ziele der Energiewende und zur Förderung erneuerbarer Energien, indem potenzielle Standorte sorgfältig ausgewählt und bewertet werden.

Die genauen Kriterien und weitere Informationen zur Standorteignung von Waldflächen für Windenergieanlagen in Sachsen sind unter diesem Link abrufbar.

Werden der Planitzwald, Friedwald, Landschaftsschutzgebiete oder Wochenendhäuser beeinflusst?

Nein. Sowohl Planitz/Friedwald als auch die nächsten Landschaftsschutzgebiete sowie geschlossene Siedlungen sind alle über 1.000 Meter vom Windpark entfernt. 

Ihre Ansprechpartner

Am Anfang steht das Gespräch. Wir freuen uns auf Sie!

Karsten Tietz

Leiter Akquisition OST

Norman Richter

Projektleiter